- Startseite
- Forum
- Auto
- Toyota
- Corolla, Auris, Verso
- Kaufberatung Corolla 2.0 Hybrid
Kaufberatung Corolla 2.0 Hybrid
Hallo Motorfreunde,
nachdem ich bisher fleißig als Leser in diesem Forum aktiv war, habe ich nun einige offene Fragen zum folgenden Sachverhalt:
Heute habe ich mir einen gebrauchten Toyota Corolla Hybrid, Erstzulassung Anfang 2021, ca 60.000 km angesehen.
Nachdem ich mir das Äußere anschaut habe, habe ich mir das Serviceheft angesehen, bei welchem mir auffiel, dass der Service beim Toyota bis Mitte 2022 bei ca 30.000 km gemacht wurde, mehr aber nicht.
Als ich zur Probefahrt in das Auto eingestiegen bin, betätigte ich zunächst den Startknopf leicht.
Dabei sprang mir
- die gelbe Motorkontrollleuchte,
- ein gelber Kreis mit Ausrufezeichen in der Mitte und zwei nach Innen gerichtete Klammern links und rechts
- ein gelbes Lenkrad mit Ausrufezeichen
- Und der Text „nicht fahrbereit“
ins Auge.
Der Verkäufer - ein Autohändler - meinte, das sei normal, wenn der Motor noch nicht an ist.
Tatsächlich gingen all diese Leuchten weg, als ich den Motor für die Probefahrt gestartet habe. Über die Leuchten habe ich mir anschließend keine Gedanken mehr gemacht.
Während der Probefahrt ist mir - als Laie - nichts Negatives aufgefallen. Die Strecke war Stadt - Autobahn - Stadt.
Nach dieser Probefahrt und der anschließenden Verhandlung entschied ich mich, das Auto zu kaufen und unterschrieb den Kaufvertrag.
In diesem steht unter anderem drin:
„Gekauft wie gesehen und probegefahren“
Der Händler meinte, es bestehe noch Garantie, die sich auf einen sehr langen Zeitraum erstrecken kann, wenn man die regelmäßige Inspektion macht.
Diese Aussage wurde jedoch nicht im Vertrag festgehalten, genauso wenig die vom Händler getätigte Aussage, dass das Auto weder Vorschäden noch Hagelschäden hat. Ich habe ihm zu diesem Zeitpunkt ohne viel darüber nachgedacht zu haben Glauben geschenkt.
Nun zu meinen Fragen, Antworten gerne auch mit Begründung:
1. Wenn zwischen zwei darauffolgenden Inspektionen zwei Jahre und 30.000 km bestehen, verliert man die vom Hersteller zugesicherte Toyota Relax Garantie? Auf Kulanz möchte ich nämlich nicht hoffen müssen.
2. Stellen diese Leuchten und der aufgeblendete Text „Nicht fahrbereit“ eine berechtigte Sorge dar?
3. Würdet ihr von einem solchen Vertrag („gekauft wie gesehen und probegefahren“) Abstand halten?
Vielen Dank an alle, die bis hierher gelesen haben. Das war meine erste Vertragsverhandlung bezüglich eines Autokaufs und ich fühlte mich sehr überfordert, zumal ich alleine war. Deswegen auch dieses mulmige Gefühl direkt danach.
Das Geld habe ich noch nicht überwiesen, habe dafür eine Woche Zeit. Würde es jedenfalls nicht mehr tun, sollte ich mich vom Vertrag lösen.
Für eure Antworten und eure Zeit bedanke ich mich im Voraus.
Ähnliche Themen
6 Antworten
Der Verkäufer ist der gewerbliche Händler? Wer steht im Kaufvertrag als Verkäufer?
Der gewerbliche Händler darf beim Verkauf an privat keinen Ausschluss der gesetzlichen Gewährleistung vornehmen. Diese beträgt 24 Monate und kann vom Händler im Kaufvertrag auf 12 Monate reduziert werden.
Wenn im Kaufvertrag keinerlei Aussagen zur Unfallfreiheit und zu bestehenden Mängeln bzw. zur Mängelfreiheit sowie zur Gewährleistung und zu eventuellen Garantien enthalten sind, würde ich persönlich prinzipiell vom Kauf Abstand nehmen.
Werksgaratie hast Du bei Baujahr 2021 auch nicht mehr.
Die Relax Garantie ist eine Funktionsgarantie (außer auf Verschleißteile) und gilt immer nur für ein Jahr und verlängert sich mit jeder bei einem FTH gemachten Inspektion wieder um 1 Jahr.
Wenn Du nicht rundum zufrieden mit dem Kauf bist, würde ich vom gesetzlichen Rücktrittsrecht Gebrauch machen und dem Händler umgehend das Auto wieder vor die Tür stellen.
Zitat:
@opelix1 schrieb am 20. Juni 2024 um 21:57:31 Uhr:
Der Verkäufer ist der gewerbliche Händler? Wer steht im Kaufvertrag als Verkäufer?
Der gewerbliche Händler darf beim Verkauf an privat keinen Ausschluss der gesetzlichen Gewährleistung vornehmen. Diese beträgt 24 Monate und kann vom Händler im Kaufvertrag auf 12 Monate reduziert werden.
Wenn im Kaufvertrag keinerlei Aussagen zur Unfallfreiheit und zu bestehenden Mängeln bzw. zur Mängelfreiheit sowie zur Gewährleistung und zu eventuellen Garantien enthalten sind, würde ich persönlich prinzipiell vom Kauf Abstand nehmen.
Werksgaratie hast Du bei Baujahr 2021 auch nicht mehr.
Die Relax Garantie ist eine Funktionsgarantie (außer auf Verschleißteile) und gilt immer nur für ein Jahr und verlängert sich mit jeder bei einem FTH gemachten Inspektion wieder um 1 Jahr.
Wenn Du nicht rundum zufrieden mit dem Kauf bist, würde ich vom gesetzlichen Rücktrittsrecht Gebrauch machen und dem Händler umgehend das Auto wieder vor die Tür stellen.
Dank für deine Antwort.
Der Verkäufer ist gewerblicher Händler. Dieser steht auch mit seiner Firma im Kaufvertrag.
Das gesetzliche Rücktrittsrecht besteht meines Wissens nach nur bei Rechts- und Sachmängeln. Ein solcher könnte sich natürlich daraus ergeben, dass das Auto nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat.
Ob diese vorlagen, hätte ich zumindest im Hinblick auf die Kontrollleuchten gerne gewusst.
Bezüglich der Relax-Garantie mache ich mir Sorgen um folgenden hypothetischen, beispielhaften Fall: Während der Relax-Garantie wird ein Motorschaden festgestellt. Toyota verweigert die Garantieleistung mit Hinweis darauf, dass die Inspektion um ein ganzes Intervall überzogen worden war; der Schaden könnte auch deswegen entstanden sein.
An sich gefällt mir das Auto sehr, will jedoch auf Nummer sicher gehen, da es meine erste große Ausgabe ist.
Zitat:
@opelix1 schrieb am 20. Juni 2024 um 21:57:31 Uhr:
Wenn Du nicht rundum zufrieden mit dem Kauf bist, würde ich vom gesetzlichen Rücktrittsrecht Gebrauch machen und dem Händler umgehend das Auto wieder vor die Tür stellen.
Es gibt kein gesetzliches Rücktrittsrecht. Vertrag ist Vertrag und unterschrieben ist unterschrieben.
Da kann man nicht einseitig kündigen oder auflösen.
Es gibt nur bei Verträgen, die im Internet geschlossen werden, ein zweiwöchiges Rücktrittsrecht. Das trifft hier abe rnicht zu.
Die Kontrollleuchten müssen bei Start ja kurz aufleuchten. Du musst ja sehen, dass sie funktionieren. Wenn sie nicht aufleuchten wüsstest Du ja nicht, ob die Anzeige defekt ist und dann einen Schaden gar nicht anzeigen kann. Nur wenn Kontrollleuchten nicht mehr ausgehen, ist was faul.
Die Relax-Garantie kannst Du ja nach einer Inspektion bei einer Toyota-Werke wieder bekommen, selbst wenn sie zwischendurch abgelaufen war. Aber ja, im Moment hast Du die nicht. Bei einem gewerblichen Händler hast Du aber gesetzliche Gewährleistung, die kann dieser auch nicht durch einen Satz "Gekauft wie gesehen" ausschließen.
Seit dem 1. Januar 2022 reicht es nicht mehr aus, wenn der Autohändler nur in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf eine verkürzte Gewährleistungsfrist hinweist (§ 476 Abs. 2 BGB). Er muss dies gesondert und ausdrücklich im Kaufvertrag tun. Darüber hinaus muss der Käufer im Kaufvertrag ausdrücklich auf ihm bekannte Mängel hinweisen. Es genügt auch nicht mehr, wenn er den Wagen einfach pauschal als "Unfallfahrzeug" beschreibt oder lediglich in den AGB auf die Mängel eingeht. Mängel die Dir nach dem Kauf auffallen, musst Du aber innerhalb der Gewährleistung geltend machen.
Zitat:
@Franky1801 schrieb am 20. Juni 2024 um 23:06:09 Uhr:
Die Kontrollleuchten müssen bei Start ja kurz aufleuchten. Du musst ja sehen, dass sie funktionieren. Wenn sie nicht aufleuchten wüsstest Du ja nicht, ob die Anzeige defekt ist und dann einen Schaden gar nicht anzeigen kann. Nur wenn Kontrollleuchten nicht mehr ausgehen, ist was faul.
Danke dir für die Erläuterung. Das klingt plausibel und hat mich nun davon überzeugt, dass meine Sorgen unbegründet waren.
Zitat:
Die Relax-Garantie kannst Du ja nach einer Inspektion bei einer Toyota-Werke wieder bekommen, selbst wenn sie zwischendurch abgelaufen war. Aber ja, im Moment hast Du die nicht. Bei einem gewerblichen Händler hast Du aber gesetzliche Gewährleistung, die kann dieser auch nicht durch einen Satz "Gekauft wie gesehen" ausschließen.
Seit dem 1. Januar 2022 reicht es nicht mehr aus, wenn der Autohändler nur in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf eine verkürzte Gewährleistungsfrist hinweist (§ 476 Abs. 2 BGB). Er muss dies gesondert und ausdrücklich im Kaufvertrag tun. Darüber hinaus muss der Käufer im Kaufvertrag ausdrücklich auf ihm bekannte Mängel hinweisen. Es genügt auch nicht mehr, wenn er den Wagen einfach pauschal als "Unfallfahrzeug" beschreibt oder lediglich in den AGB auf die Mängel eingeht. Mängel die Dir nach dem Kauf auffallen, musst Du aber innerhalb der Gewährleistung geltend machen.
Das ist gut zu wissen. Nachdem ich zudem die Fahrgestellnummer auf der Toyota Relax Seite überprüft habe, ist mir aufgefallen, dass der Beginn der Garantie im Jahr 2023 lag. Womöglich habe ich aufgrund meiner Unachtsamkeit oder aufgrund der schlechten Schrift des Unterzeichners "2022" gelesen.
Jedenfalls kann ich den Kauf jetzt doch guten Gewissens abwickeln.
Ich werde euch auf dem Laufenden halten, jedenfalls wenn es zu Problemen kommen sollte.
Vielen Dank nochmals für die Antworten.
Zitat:
@DerAutoNeuling schrieb am 21. Juni 2024 um 02:40:57 Uhr:
Jedenfalls kann ich den Kauf jetzt doch guten Gewissens abwickeln.
Findest Du?
Zitat:
@DerAutoNeuling schrieb am 20. Juni 2024 um 21:33:19 Uhr:
In diesem steht unter anderem drin:
„Gekauft wie gesehen und probegefahren“
Der Händler meinte, es bestehe noch Garantie, die sich auf einen sehr langen Zeitraum erstrecken kann, wenn man die regelmäßige Inspektion macht.
Diese Aussage wurde jedoch nicht im Vertrag festgehalten, genauso wenig die vom Händler getätigte Aussage, dass das Auto weder Vorschäden noch Hagelschäden hat. Ich habe ihm zu diesem Zeitpunkt ohne viel darüber nachgedacht zu haben Glauben geschenkt.
3. Würdet ihr von einem solchen Vertrag („gekauft wie gesehen und probegefahren“) Abstand halten?
Das würde mich doch direkt davon überzeugen, mit diesem Händler kein Geschäft zu machen.