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Kaufberatung für diesen 120d

BMW 1er E87 (Fünftürer)
Themenstarteram 23. November 2015 um 14:55

Hallo Leute,

es geht um dieses Angebot:

http://goo.gl/eZ6KVY

vergangenen Freitag bin ich dieses Auto eine Stunde lang Probe gefahren und habe absolut nichts auffälliges an Motor und Getriebe feststellen können.

Die Xenonscheinwerfer waren nicht funktionsfähig, wird aber vom Händler behoben.

Das Fahrzeug wurde von einem BMW Händler aus Norditalien gekauft, hatte einen Heckschaden der gerichtet wurde.

Der Händler teilte mir heute per Telefon mit, dass er das Fahrzeug ohne Garantie verkauft, sprich an Händler oder Export.

Dadurch bin ich nun etwas abgeschreckt.

Aber wie gesagt, das Fahrzeug hat einen recht guten Eindruck gemacht, lief wie eine 1.

Morgen Vormittag bin ich nochmal bei dem Händler und rede mit ihm.

Ich denke, wenn er den TÜV und HU neu macht würde ich es nehmen.

Nun will ich gern eure Meinungen hören, was denkt ihr ?

Danke :)

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21 Antworten

Der Markt ist voll von 1er bmw's, warum willst du dir einen reimport unfallwagen kaufen?

 

Der Händler will auf die Art die Gewährleistung umgehen...

am 23. November 2015 um 15:34

Einen 10 Jahre alten 1 er für 6500,- ohne Garantie würde ich nicht kaufen wollen.

Themenstarteram 23. November 2015 um 16:09

Zitat:

@luigi07 schrieb am 23. November 2015 um 16:15:57 Uhr:

Der Markt ist voll von 1er bmw's, warum willst du dir einen reimport unfallwagen kaufen?

Der Händler will auf die Art die Gewährleistung umgehen...

Es soll ein Übergangswagen werden, bei dem stimmt die Ausstattung und der Preis.

Wenn ich ein Fahrzeug bei Privat kaufe, wozu ich auch bereit wäre, entfällt ja auch jegliche Gewährleistung.

Kann ich im Nachhinein eine Gebrauchtwagengarantie abwickeln ?

Er bietet doch eine an für einen mehr Preis von 349€

Oder will er überhaupt keine Garantie geben?

 

Die meisten Garantie Versicherungen machen es nicht bei solchen alten Autos ich glaub ich hab mal irgendwo gelesen das sie nicht älter als 10 Jahre sein Sollen.

Themenstarteram 23. November 2015 um 16:24

Gute Frage, finde ich morgen Vormittag raus.

Ich berichte dann.

Boah. 6500€ für einen VFL 1er Unfall-Reimport. Also ich würde weitersuchen.

Themenstarteram 24. November 2015 um 10:49

Ihr habt Recht, ich suche weiter.

Fahrzeug hatte einen Heckschaden und Händler sagt ganz offen, er vertraut dem Fahrzeug nicht.

Dementsprechend hat sich die Sache erledigt.

Danke !

Was ist den dein Budget und im welchen Raum suchst du eins?

Finger weg.

Reimport von Unfallwagen und Garantieausschluss des Händler!

Ein gewerbsmäßiger Händler muss eine Gewährleistung geben. Ist Gesetz!

Alter spielt überhaupt keine Rolle!!!

Zusätzliche Garantieversicherungen haben damit nix zu tun. Die decken nur weitere Schäden ab, die ggf. sonst nicht gedeckt sind und/oder gelten über einen längernen Zeitaum.

Ausnahme: Händler vermittelt nur; im Kaufvertrag steht dann nicht der Händler sondern der bisherige Besitzer.

Im Gegensatz zum Privatverkauf kennt man aber diesen Vorbesitzer nicht.

Du weißt ja noch nicht einmal, wieviele Vorbesitzer es gegeben hat. Kennst nix über die Vorgeschichte des Autos.

Nee, lass es. In DEU gibt´s tausende Autos, die auch nicht teurer sind und nicht aus dunklen Quellen stammen.

Logischerweise erfolgt ein Verkauf im Kundenauftrag immer unter Ausschluss der Sachmängelhaftung. Zudem wäre es egal. Selbst wenn er eine Garantie geben müsste, hat das Fahrzeug gem. Paragraph 434 I 1 BGB eine vereinbarte Beschaffenheit als Unfallfahrzeug. Somit müsste er für Schäden solcher Art nicht geradestehen. Im Endeffekt kommt ein solcher Kauf dem eines Privaten gleich.

"Somit müsste er für Schäden solcher Art nicht geradestehen. Im Endeffekt kommt ein solcher Kauf dem eines Privaten gleich."

In dieser Allgemeinheit stimmt das ganz sicher nicht:

Wenn etwa ein [unreparierter] Frontschaden "vereinbart" war, haftet der Händler z.B. voll, wenn sich zudem ein unreparierter Heckschaden herausstellt. Zwischen dem Frontschaden und einem evtl. plötzlich defekten Fensterheber müsste außerdem Kausalität bestehen, wenn sich der Händler mit der vereinbarten Beschaffenheit herausreden will - in den ersten 6 Monaten muss aber der Verkäufer diese Kausalität beweisen.

Bei einem [reparierten] Unfallschaden kann der Käufer auch erwarten, dass alles funktioniert, sonst wäre es kein reparierter Schaden - der Händler haftet voll und trägt in den ersten 6 Monaten die Beweislast, dass der Schaden erst später entstanden ist.

Alleine "Unfallwagen" würde ich halt in keinem Fall im Vertrag akzeptieren.

Meiner Meinung nach, welche sich selbstredend nach der meines Professors richtet, kann unabhängig von der Kausalität davon ausgegangen werden, dass bei einem Fahrzeug welches im allgemeinen die Beschaffenheit "Unfallfahrzeug" aufweist, noch mehr Mängel besitzt als "nur den Frontschaden". Es gibt auch nur die Beschaffenheit "Unfallfahrzeug" ... Unfallfahrzeug mit Frontschaden wäre ein Pleonasmus. Siehe auch im Fall von mobile.de die Eigenschaft "Unfallfahrzeug".

Uiuiui - willste mich jetzt mit deinem Prof beeindrucken?

Klappt allerdings nicht, weil ich vermutlich solche Fälle in der Praxis bereits deutlich häufiger bearbeitet habe, als du und dein Prof zusammen...

Naja... Praktisch muss ich mich wohl geschlagen geben. Trotzdem muss ich anerkennen, dass dein Verhalten nicht freundlich ist. Wenn du mir jetzt nicht so egal wärst, würde ich sogar einen Augenblick drüber nachdenken Stellung zu beziehen. Angesichts meiner ansonsten recht höflichen Art (hoffe zumindest das wird hier "praktisch" ersichtlich) wünsche ich dir einen wunderschönen Abend.

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