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Kaufbetrug...Arglistige Verschwiegenheit beim Autokauf...
Hey Leute!
Sorry falls es so nen thread schon geben sollte...
Also folgendes Problem:
Ich hab mir einen weißen Golf V 1,9 TDI für 12.500€ mit 127.000 km und 105 PS gekauft.
Es wurde mir mitgeteilt dass dieses Auto UNFALLFREI wäre...dem war aber nicht so...
Ich hab mit der Vorbesitzerin Telefoniert und Gemailt und dabei kam raus dass dieses Auto einen HECK und FRONT Schaden hatte...
Ich habs dem Autohaus mitgeteilt aber die meinten "Wir müssen Ihnen nichts mitteilen, wenn ein Unfall vorhanden ist, wenn es kein rahmenschaden war!"
Meine frage an euch ist nun... Kann ich ihm mein auto wieder hinstellen und mein geld zurückverlangen? Anklagen würd ich ihn ja gerne aber das problem dabei ist dass mein vater bei diesem idioten arbeitet und ja...geht also schlecht...
mir wär es am liebsten wenn ich ihm den einfach wieder hinstellen könnte und er mir das geld zurück gibt ohne abzug wegen km....(derzeit auf 152.245 km)
bitte um rückmeldung!
vielen dank schon mal im vorraus!
MfG CarLe
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Carle
weiß jemand ob es einen anwalt im netz gibt der fragen (ohne bezahlung) beantwortet bzw. mir die infos geben kann oder einen im landkreis passau?
...bei allem Verständnis, aber jetzt wird's doch abstrus! Da kaufste Dir ein Auto, aber wie sich nach und nach herausstellt, waren wohl Ablauf und Zusammenhänge... nun, sagen wir mal "merkwürdig"...
Dann fährst Du ca. 25000 km mit dem Ding, merkst, daß Du da nicht gerade den deal Deines Lebens getätigt hast und willst aus der Nummer wieder 'raus - aber möglichst umsonst!
Da Du hier erfahren hast, daß Du angesichts der Zusammenhänge wohl doch einen Anwalt hinzuziehen solltest, fragst Du nun, ob Dir da ein Anwalt für lau helfen kann...
Eine Rechtsberatung im Internet ist nicht zulässig - und glaubst Du, daß Rechtsanwälte nur darauf warten, Dir umsonst weiterhelfen zu können? Es gibt Streitwerte und Gebührensätze - warum sollten die für Dich nicht gelten? Umsonst ist nix im Leben.
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32 Antworten
...ist doch keine Frage - selbstverständlich kannst Du das Fahrzeug zurückgeben! Ein Unfallschaden muß unaufgefordert angegeben werden - nicht nur dann, wenn es den Rahmen erwischt hat.
Sicher er muss es angeben wenn es ein Unfallwagen ist, und so wie es sich anhört ist es definitiv ein Unfallwagen. Probleme sehe ich da in den 25T KM die du gefahren bist, dass ist ja schon ne Weile... im Normalfall ist Unfallwagen - Unfallwagen, wie es jedoch ist wenn du ihn schon Weile fährst weiß ich nicht, wäre vllt hilfreich wenn du angibst wie lange du für die 25T KM gebraucht hast... bei zB 1 Jahr sehe ich da schlechte Karten für dich....
sollte das alles nicht klappen sind immerhin 10% des Schadens der damals repariert drin den du bekommst ... also bei 10.000 Euro Reperaturkosten sind das 1.000€ für dich...
...die mit dem Fahrzeug zurückgelegten Kilometer dürften allerdings zu einem Problem werden - 25000 sind schon 'ne Kante.
Ob bei Gebraucht-Gegenständen die vor einiger Zeit verworfene Nutzungsgebühr zum Tragen kommt, weiß ich nicht.
Ich denke, da dürfte ein Anwalt die richtige Anlaufstelle sein - trotz der möglichen Probleme...
Schau mal hier rein...
http://www.heise.de/.../5399
Hier ist noch ein Unfallwagenthread .
Zitat:
Original geschrieben von Carle
Golf V 1,9 TDI für 12.500€ mit 127.000 km und 105 PS gekauft.
niemand gemerkt?
12.500 tacken bei 127tkm???
schreibfehler oder wucher?
Zitat:
Original geschrieben von da_keule
niemand gemerkt?
12.500 tacken bei 127tkm???
schreibfehler oder wucher?
Eindeutig Wucher. Man kauf doch kein Auto mit 6-stelligen Laufleistungen in dem Alter.
Naja, das vlt. schon - aber dann nicht zu dem Preis!
Zitat:
Original geschrieben von da_keule
Zitat:
Original geschrieben von Carle
Golf V 1,9 TDI für 12.500€ mit 127.000 km und 105 PS gekauft.
niemand gemerkt?
12.500 tacken bei 127tkm???
schreibfehler oder wucher?
Auch das Erste was mir aufgefallen ist, stolzer Preis für die Motorisierung und Laufleistung
Also wenn du den Preis für das Auto wirklich bezahlt hast, dann biete ich dir meinen an. Und dieses Argument, dass dein Vater da arbeitet, kenne ich und hasse ich wie die Pest. Ich jedoch habe keine Skrupel meinen Arbeitgeber und in dem Fall ist es nur der Verkäufer anzuklagen, um zu meinem Recht zukommen. Am besten wäre natürlich noch, wenn du Fotos von dem Vorbesitzer im beschädigten Zustand bekommst.
Was ist eigentlich wenn es nur "Parkrempler" waren und die Stossstangen ausgetauscht wurde? - Unfallwagen?
Wenn dein vater dort arbeitet kann der doch sicher mit denen vernünftig reden...oder??
Bei mir wurde die seiten haut der Türe gerichtet und mir beim kauf angegeben...obwohl es Austausch originalteile war und somit kein Unfall!!!
'Und ich entdeckte auch nach 8 Monaten, das die Höhenverstellung vorne def. war und am nebeler ein kleiner riss....vorbesitzer Kontaktirrt, mit Anwalt gedroht, und fix bekam ich alles ersetzt und als Entschädigung wurde mir ein kostenloser Ölwechsel gemacht, da dieser bald fällig war!!
also versuchen würd ichs
Also @carle, ich kann Dir nur dringend (!) den Weg zum Anwalt empfehlen - Du bist schon beim Autokauf dermaßen übers Ohr gehauen worden, dass Dir das jetzt möglichst nicht mehr passieren sollte! Auch bzgl. des Umstandes, dass Dein Vater bei dem maßgeblichen Händler arbeitet, wird der Anwalt Dir wohl die besten Tips geben können...
Also ich kann mich meinen Vorrednern nur anschließen! Such Dir professionelle Hilfe...
Was mich nochmal interessieren würde; wenn Dein Vater dort arbeitet, warum hat er Dir nicht von dem überteuerten Autokauf abgeraten?!
es war ja 1tens so:
ich bin noch in der ausbildung somit kann ich mir kein auto auf finanzierung kaufen da die dann davon ausgehen dass ich mir den nicht zahlen kann...bzw. nicht all zu lang... naja wär zwar nicht der fall aber egal...
ich hatte bei nem ANDEREN händler der NICHT den ruf eines banditen hat, schon nen kaufvertrag für nen VW Bora mit 130 PS, 80ooo KM und Bj. 2005 erstellen lassen hätte nur noch die unterschrift meines vaters gebraucht (als bürgen halt) naja dann am nächsten tag stand auf einmal mein weisser 5er Golf da und ja...hab erst nach 1 monat erfahren dass der 12.500 € kostete... der bora hingegen nur 9.900 €...
mein vater hat da damals bei dem kauf (September - 15. - 2007) noch nicht dort gearbeitet und hat nur so nebenbei (wir hatten bis oktober noch ne pizzeria) autos für dieses autohaus nach italien (export) verschärbelt...naja...
weiß jemand ob es einen anwalt im netz gibt der fragen (ohne bezahlung) beantwortet bzw. mir die infos geben kann oder einen im landkreis passau?