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Kaufvertrag -> Beschädigtes Fahrzeug

Themenstarteram 3. Oktober 2012 um 20:30

Hallo,

ich habe ein wirklich ernstliegendes Problem. Ich versuche mich so kurz wie möglich zu fassen.

Ich wollte mir am 1.10.12 ein Fahrzeug kaufen (BMW E46, 318i, 118PS/BJ. 98/M43). Das Fahrzeug gehört einem "Kollegen", wir haben einen Preis von 3000€ in dem Kaufvertrag abgemacht. 2000€ davon habe ich Bar bezahlt. Fahrzeug wurde vorher probegefahren und besichtigt. 300€ Habe ich ihm am nächsten Tag gegeben, das heißt 2300€ von 3000€ sind bezahlt.

Heute, wollte ich mit einem Freund das Fahrzeug mal auf der Autobahn ausprobieren, prompt ist der Motor hin! Kurbelwellenlager hinüber, wahrscheinlich die ganze Kurbelwelle, in einem weiterem Forum stieß ich auf ein Zylinderversagen, es kommt beides in Frage.

Zurück zu meinem Problem: Das Fahrzeug ist nun beschädigt, 700€ sind noch offen. Ich bin nicht bereit diese 700€ für ein beschädigtes Fahrzeug zu bezahlen, im Gegenteil, ich würde noch Geld verlangen und das Fahrzeug trotzdem nehmen, ist das möglich? Welche Rechte habe ich? Kann ich vom Kauf zurück treten und mein ganzes Geld wieder verlangen?

Ich will mich nicht als blöd darstellen, welches diese Aktion allerdings mit sich bringt. Bin 19 Jahre alt, und es war mein vorerst erster Autokauf. Wohl auch der letzte! Ich benötige dringend Hilfe... :/

MfG

Beste Antwort im Thema
am 3. Oktober 2012 um 20:36

Du hast gekauft wie im Vertrag festgehalten und schuldest deinem Kollegen noch 700€, so wie es im Vertrag steht. Der Defekt war schließlich noch nicht da, als du den Wagen zur Probe gefahren hast und dein Kollege konnte davon nichts wissen.

7 weitere Antworten
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7 Antworten
am 3. Oktober 2012 um 20:35

Was steht im KAufvertrag?

Gibt es einen?

 

vG

am 3. Oktober 2012 um 20:36

Du hast gekauft wie im Vertrag festgehalten und schuldest deinem Kollegen noch 700€, so wie es im Vertrag steht. Der Defekt war schließlich noch nicht da, als du den Wagen zur Probe gefahren hast und dein Kollege konnte davon nichts wissen.

Zitat:

Original geschrieben von Raebbit

Zurück zu meinem Problem: Das Fahrzeug ist nun beschädigt, 700€ sind noch offen. Ich bin nicht bereit diese 700€ für ein beschädigtes Fahrzeug zu bezahlen, im Gegenteil, ich würde noch Geld verlangen und das Fahrzeug trotzdem nehmen, ist das möglich? Welche Rechte habe ich? Kann ich vom Kauf zurück treten und mein ganzes Geld wieder verlangen?

Rechtlich gesehen gibts kein Umtauschrecht. Es spielt keine Rolle, das die Summe noch nicht gezahlt wurde. Es kann gut sein, das du selbst Schuld hast, das der Wagen nun beschädigt ist. (Einen kalten Motor mit hoher Drehzahl zu bewegen ist zum Beispiel tötlich, besonders bei älteren Fahrzeugen)

Wagen behalten, aber nicht weiter zahlen wollen, und Geld zurück verlangen ist eine ganz schlechte Idee.

Deshalb mit dem Kollegen mal drüber reden. Vielleicht verzichter er kulanter Weise auf die restlichen 700 Euro.

Themenstarteram 3. Oktober 2012 um 20:41

Zitat:

Original geschrieben von Der-0815-Joe

Was steht im KAufvertrag?

http://www.kfz-auskunft.de/formulare/kfz-kaufvertrag.pdf

Das ist der Vertrag, im Vertrag steht nun 2000€ Bar bezahlt.

Angekreuzt ist:

* lediglich genannte Unfallschäden oder sonstige Beschädigungen hatte (zylinderkopfdichtung gewechselt, rechnung liegt vor, karrosserieträger-beschädigungen)

* kein Re-Import ist

* nicht gewerblic genutzt wurde

* den Originalmotor hat

* Anzahl an Vorbesitzer hatte

Zitat:

Original geschrieben von MvM

(Einen kalten Motor mit hoher Drehzahl zu bewegen ist tötlich, besonders bei älteren Fahrzeugen)

Wagen behalten, aber nicht weiter zahlen wollen, und Geld zurück verlangen ist eine ganz schlechte Idee.

Deshalb mit dem Kollegen mal drüber reden. Vielleicht verzichter er kulanter Weise auf die restlichen 700 Euro.

Ich komme aus Hamburg/Barmbek schlecht mit kaltem Motor auf die Autobahnauffahrt. Außerdem bin ich nicht der erfahrenste Autofahrer, das stimmt - ich weiß aber wie man sie bedient und ein Fahrzeug kalt zu treten ist eh das schlimmste was man tun kann. Ich bin nicht alleine gefahren, und eine direkte Schadenerkennung gab es auch nicht. Ich hatte ja zum Glück einen Freund mit zur Fahrt genommen, den habe ich bei der Autobahnabfahrt direkt angehalten und er meinte sofort der Motor ist hin, die Kurbelwelle ist es.

Im Kaufvertrag (B) steht ebenfalls, dass solang das Fahrzeug nicht komplett bezahlt wurde, das Fahrzeug noch Eigentum des Verkäufers ist, somit im Endeffekt ja auch sein Schaden oder? Sieht man es rechtlich genau so? Ich habe ja garkeine Lust rechtlich gegen an zu gehen, aber bereit ist er auch nicht, mir mein Geld zurück zu zahlen. Ein Rücktritt des Kaufvertrages ist doch auch möglich, wenn er nicht vollendet ist - liege ich dort auch falsch? Bin ich nun meine 3000€ auf gut Deutsch für ein kaputtes Fahrzeug los geworden? :(

Zitat:

Original geschrieben von Raebbit

Ich will mich nicht als blöd darstellen, welches diese Aktion allerdings mit sich bringt. Bin 19 Jahre alt, und es war mein vorerst erster Autokauf. Wohl auch der letzte! Ich benötige dringend Hilfe... :/

MfG

bist du aber leider....du hast den eimer von privat gekauft. somit (sofern der vertrag richtig ausgefüllt wurde) hast du KEINERLEI rechte den wagen zurückzugeben. und wen du beim vom hof fahren einen motorschaden bekommst. pech gehabt. es sei den der vorbesitzer wusste vom defekten motor. das wird aber schwer ihm das zu beweisen.

du MUSST deinem kollegen 700€ bezahlen. das war schliesslich der deal. und du hattest ja am 1.10. auch ein auto das gefahren ist.

Themenstarteram 3. Oktober 2012 um 20:54

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy

du hast den eimer von privat gekauft.

du MUSST deinem kollegen 700€ bezahlen. das war schliesslich der deal. und du hattest ja am 1.10. auch ein auto das gefahren ist.

EIMER!!! :(

Also nun gut, ich muss ihm auf gut deutsch die 700€ geben. Ich war anschließend in der Werkstatt eines Kollegen, dort waren zeitgleich 2 weitere Freunde die jeweils auch in verschiedenen Firmen arbeiten, BMW, SKODA und CITROEN! Das der Motor hin ist, war klar und hat sich nach der Untersuchung auch nicht geändert. Es kam allerdings für mich, so rüber als wenn man dem Entnehmen kann das so ein Schaden nicht einfach so passiert. Es kommt Zeit für Zeit immer schlimmer - somit hätte der Vorbesitzer davon doch auch was mitkriegen müssen oder? Ich zwar genau so, aber da mir das Fahrzeug unbekannt ist kann ich auch nicht über beschwerliche oder normale Motorgeräusche unterscheiden. Wäre das ein Mittel gegen an zu gehen? :/

Zitat:

Original geschrieben von Raebbit

ich habe ein wirklich ernstliegendes Problem.

[...]

Ich bin nicht bereit diese 700€ für ein beschädigtes Fahrzeug zu bezahlen, im Gegenteil, ich würde noch Geld verlangen und das Fahrzeug trotzdem nehmen, ist das möglich? Welche Rechte habe ich? Kann ich vom Kauf zurück treten und mein ganzes Geld wieder verlangen?

Wenn es dir wirklich ein ernstes Anliegen ist, dann bist du mit deinen Fragen allein und ausschließlich bei einem Anwalt richtig aufgehoben. MT ersetzt aber keine Rechtsberatung (oder neuerdings meinetwegen auch Rechtsdienstleistung). Insofern schliesse ich den Thread an dieser Stelle.

Gruß Tecci

MT-Moderation

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