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Kaufvertrag für ein Gebrauchtfahrzeug
Hallo zusammen,
ich habe heute einen Kaufvertrag unterschrieben nach einer Probefahrt.
Der Händler hatte keine Probleme alles was wir besprochen haben in den Kaufvertrag zu schreiben.
Folgende Punkte wollte ich im Kaufvertrag haben:
-Nächster fälliger Service kostet mich nichts. Wenn dann noch der Rost an den Bremsen hinten vorhanden ist wird dieser beseitigt.
-Auf Sommerräder montiert mir der Händler Allwetterrreifen.
-Winterräder behalte ich.
-Fehlende Kofferaumabdeckung wird vom Händler besorgt.
-Da der Händler zwar sagte das beim letzten Service der Hybridcheck gemacht wurde aber er darauf nicht zugreifen kann(fand ich etwas merkwürdig) wollte ich vor Auslieferung einen Hybridcheck durchgeführt bekommen inklusive Urkunde.
-Da der Vorbesitzer anscheinend eine Nähe zur Bordsteinkante gesucht hat(Kratzspuren an der Felge),wollte ich eine Achsvermessung haben vor der Auslieferung.
-Ich wollte eine Bestätigung das bei den vergangenen Serviceinterwallen das richtige Motoröl für eine Hybridmotor verwendet wurde.
Der Verkäufer sagte mir zwar das ich sowieso eine Händlergewährleistung bei welcher jeder Mangel in den nächsten 12 Monaten beseitigt wird(außer Verschleiß) davon steht aber nichts im Vertrag da es der Gesetzgeber so geregelt hat. Stimmt das?
Die Relaxgarantie von Toyota würde sich außerdem beim nächsten fälligen Service automatisch verlängern davon steht halt auch nichts im Kaufvertrag.
Schaut Euch bitte den Kaufvertrag an.
Bekomme ich die Relaxgarantie nach dem nächstem Service auch wenn das nicht im Kaufvertrag steht?
Merkwürdig finde ich auch das ich erst bezahlen soll und dann erst der Brief geordert wird von der Bank?!?
Tja manche Sachen fallen einem halt später ein, nach der Probefahrt war ich etwas durcheinander:-)
Vielen Dank für Eure ernstgemeinten Antworten
Grüße
1 Antworten
Den Kaufpreis vor Briefübergabe zu überweisen, könnte problematisch sein.
Die Relax-Garantie bekommt man bei allen teilnehmenden Toyota-Händlern automatisch mit der Inspektion. Die Gewährleistung ist gesetzlich verbrieft.