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Kaufvertrag HU/AU neu - ist aber nicht der Fall. Was tun?

Themenstarteram 4. Juni 2014 um 16:06

Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage, die mir fast schon peinlich ist. Ich habe letztes Jahr (August ´13) einen gebrauchten Peugeot Partner direkt bei Peugeot gekauft. Nun kam dieses Jahr Anfang Mai die Infomail mit dem Hinweis, dass mein Wagen zur HU müsse. Ich habe vor kurzem geheiratet und momentan etwas viel auf dem Zettel, das ich nicht lange überlegte und meinen Wagen anmeldete.

Nun steht mein Auto seid gestern in der Werkstatt und heute morgen fällt mir ein, moment der Wagen sollte beim Kauf HU und AU neu bekommen. Habe direkt in den Kaufvertrag geguckt und da steht es auch drin. Ich war leider zu spät zu Hause um in der Werkstatt anzurufen und das prüfen zu lassen (kann ja sein das die sich einfach versehen haben und der Wagen die Plakette bis ´15 hat). Sollte das aber nicht der Fall sein, wie gehe ich da am besten vor? Hat jemand sowas schon mal gehabt? Ist das jetzt mein Fehler weil ich davon ausgegangen bin, das der Händler (wie gesagt, ein Peugeot Autohaus) das schon richtig macht?

Hoffe ihr könnt mir etwas weiterhelfen.

Vielen Dank,

Tim

P.S.: HU soll morgen gemacht werden, ich werde den Auftrag direkt morgen früh erstmal stornieren und das dann auch nochmal versuchen zu klären. Wollte nur schon mal ein Meinungsbild, da ich sowas noch nie hatte.

Beste Antwort im Thema
am 4. Juni 2014 um 16:24

Durchaus möglich, dass das Fahrzeug in deren System mit der VIN noch mit TÜV bis 05/14 vom Vorbesitzer hinterlegt ist. Als das Fahrzeug in Zahlung genommen wurde und der TÜV neu gemacht wurde, hat dann vermutlich niemand die aktuellen Daten im System hinterlegt.

Deshalb besser immer im Fahrzeugschein prüfen, wann tatsächlich der Termin ist. Sollte der TÜV nicht gemacht worden und tatsächlich fällig sein, würde ich den Verkäufer darauf direkt ansprechen.

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am 4. Juni 2014 um 16:24

Durchaus möglich, dass das Fahrzeug in deren System mit der VIN noch mit TÜV bis 05/14 vom Vorbesitzer hinterlegt ist. Als das Fahrzeug in Zahlung genommen wurde und der TÜV neu gemacht wurde, hat dann vermutlich niemand die aktuellen Daten im System hinterlegt.

Deshalb besser immer im Fahrzeugschein prüfen, wann tatsächlich der Termin ist. Sollte der TÜV nicht gemacht worden und tatsächlich fällig sein, würde ich den Verkäufer darauf direkt ansprechen.

Themenstarteram 4. Juni 2014 um 16:27

Hey,

vielen Dank für die schnelle Antwort! Ich werde das morgen mal erfragen. Hoffe wirklich auf ein Versehen, da ich nicht so der Mensch fürs "auf den Tisch klopfen" bin.

Besten Dank.

Tim

am 4. Juni 2014 um 17:22

Einfach morgen früh gleich bei/vor Öffnung der Werkstatt anrufen. Die sollen in den Schein oder (noch einfacher) auf das Kennzeichen gucken.

Und sollte die HU fällig sein (also nicht wie abgemacht gemacht worden sein), dann wird es wohl das einfachste sein, wenn dein Händler (dieselbe Werkstatt, wo er nun steht?) die Kosten für die Vorführung übernimmt (oder anteilig für die Monate, die nun fehlen).

Im Falle von Mängeln sieht es aber wohl schlecht aus, denn was da meist anfällt, bei der HU, sind Verschleißteile (Bremsen, Auspuff, Rost, Glühbirnchen, Scheiben, Wischerblätter, Lager am Fahrwerk).

Immerhin ein gutes Jahr nun vergangen...

Wird also ein Scheibenwischerblatt oder ein Bremsbelag bemängelt, wirst du wohl kaum argumentieren können, das sei schon letzten August fällig gewesen sein.

Allenfalls geht es hier also um rund 90 € (für die HU + AU) und Schäden, aber da wird es mit Nachbesserung "Essig" sein bzw. bist du als Halter immer verpflichtet den Wagen verkehrssicher zu halten. Da kannst du dich jetzt vermutlich nicht mehr auf den Händler berufen.

Was der ADAC bezüglich "Essig" hergibt:

http://www.adac.de/.../

http://www.adac.de/.../

PS:

Auf den Tisch brauchst du nicht klopfen, es ist wie es ist und bevor ich meinen Wagen beim Händler zur HU abgebe, schau ich doch wenigstens in den Schein oder auf das Kennzeichen, oder nicht?

Für die Einhaltung der Intervalle bist ganz allein du als Halter zuständig. So eine Erinnerung ist nett, aber die laden auch gerne zur Einführung eines neuen Modells oder zum XXL-Kundendienst ein. Auch das muss man nicht annehmen.

Themenstarteram 5. Juni 2014 um 5:14

Hallo 134,

vielen Dank für die ausführliche Antwort. Mit geht es gar nicht um die eventuell verschliessene Teile die seit Kauf bestehen. Ich hatte mich nur gewundert, das eben im Vertrag steht das alles neu ist und das eventuell nicht der Fall ist.

Ich werde auch keine große Welle machen, denn auch da bin ich voll auf deiner Seite, das hab ich ja auch irgendwie selbst verbaselt. Ich hätte direkt nach der Infomail mal nachschauen sollen, aber wie ich bereits geschrieben habe, war ich einfach mit anderen Sachen beschäftigt und habe mich einfach auf den Händler verlassen.

Besten Dank nochmal,

Tim

am 5. Juni 2014 um 8:21

Ich hoffe doch der Prüfer hat nicht mit dem Kommentar (oder heimlichen Gedanken, denn ihm kann´s egal sein) "Warum steht der denn heute schon da? Der hätte doch erst in einem Jahr wieder HU!" schon eine neue Plakette geklebt. ;)

Schau doch mal in die Zulassung, ich hatte das mal mit einem Caddy Langversion, der war als LKW zugelassen und hatte auch kürzere Tüv-Intervalle.

Klick

am 5. Juni 2014 um 10:50

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

Schau doch mal in die Zulassung

Ich würde mal glatt vermuten, dass der TE die Zulassung nicht vorliegen hat, da er sie mit dem Auto in der Werkstatt abgegeben haben wird, damit der TüV-Prüfer den neuen Termin vermerken kann ;)

Zitat:

Original geschrieben von Master_Siggi

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

Schau doch mal in die Zulassung

Ich würde mal glatt vermuten, dass der TE die Zulassung nicht vorliegen hat, da er sie mit dem Auto in der Werkstatt abgegeben haben wird, damit der TüV-Prüfer den neuen Termin vermerken kann ;)

Alternativ empfiehlt sich hier die Nutzung des Fahrzeugbriefs.

Themenstarteram 6. Juni 2014 um 8:32

Hallo zusammen,

habt vielen Dank das ihr mir mit so vielen Tipps zur Seite steht.

Es war glücklicherweise in der Tat nur ein Versehen, welches sowohl dem Prüfer als auch dem Meister aufgefallen ist. Der Wagen hatte bzw. hat normal bis ins nächste jahr TÜV. Der Wagen wurde aber bevor ich ihn letztes Jahr gekauft habe, ebenfalls in dem Autohaus geführt und wäre nicht der Wechsel in Verbindung mit neuem TÜV dazwischen gekommen, hätte der Wagen diese Jahr hingemusst. Die Daten waren schlicht nicht aktualisiert.

Meine Panik beruhte darauf, das ich den Wagen schon abgegeben und keine Einsicht in die Papiere hatte. Ich habe natürlich im Brief geschaut ob es sich eventuell um eine Sonderzulassen (LKW, Mietwagen etc) handelt, was nicht der Fall ist.

Also nochmals vielen Dank an alle die mir in diesem Fall geholfen haben!!

Tim

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