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Kaufvertrag im Kundenauftrag - Umsatzsteuer
Guten Tag,
wenn ein Händler ein Fahrzeug im Kundenauftrag verkauft, steht dann als Verkäufer der Händler drin, oder Vorbesitzer?
Wenn der Händler drinnen steht, muss dieser dennoch Umsatzsteuer an das Finanzamt zahlen?
Muss der Händler ein Kaufvertrag zwischen Händler und privatkäufer zugrunde legen , oder dürfte er auch von privat an privat ?
Denn, für Händler an privat stehen ja die Umsatzsteuer mit drinnen.
Schöne Grüße
B. Müller
Beste Antwort im Thema
Im Kundenauftrag bedeutet ja eben das er es nicht als Verksuf laufen läßt.
Er fungiert hier nur als Vermittler.
Er erspart sich dadurch nicht nur die Ust sondern, und das ist der Haubtgrund, auch die Gewährleistung.
Er muß lediglich die Provision versteuern.
Einen anderen Kaufvertrag giebt es nicht. Der Vertrag ist der selbe. Lediglich der Verkäufer wird ein anderer sein und die Gewährleistung wird ausgeschlossen. Das ganze muß nichtmal zwingend schriftlich sein. Da ist nur die Beweisbarkeit ein Problem.
Deswegen immer auf etwas schriftliches bestehen und keine nebenabsprachen gelten lassen.
Ob er dafür Umsatzsteuer zahlt bzw. Zahlen muss ist seine Sache bzw. Die seines Steuerberaters.
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6 Antworten
Im Kundenauftrag bedeutet ja eben das er es nicht als Verksuf laufen läßt.
Er fungiert hier nur als Vermittler.
Er erspart sich dadurch nicht nur die Ust sondern, und das ist der Haubtgrund, auch die Gewährleistung.
Er muß lediglich die Provision versteuern.
Einen anderen Kaufvertrag giebt es nicht. Der Vertrag ist der selbe. Lediglich der Verkäufer wird ein anderer sein und die Gewährleistung wird ausgeschlossen. Das ganze muß nichtmal zwingend schriftlich sein. Da ist nur die Beweisbarkeit ein Problem.
Deswegen immer auf etwas schriftliches bestehen und keine nebenabsprachen gelten lassen.
Ob er dafür Umsatzsteuer zahlt bzw. Zahlen muss ist seine Sache bzw. Die seines Steuerberaters.
Zunächst vielen Dank, sehe informativ.
Ich nenne mal ein konkretes Beispiel, worum es da genau geht.
Ein guter Freund von mir war arbeitssuchend, hat nunmehr eine Stelle gefunden, allerdings etwas weiter weg.
Antrag wegen BZuschuss beim Amt wegen Anschaffung eines KFZ gestellt, wurde gebilligt.
Er muss ein Fahrzeug vom Händler kaufen, mit 1 Jahr Tüv.
Er hat jetzt ein geeignetes Auto gefunden, auch einen Händler, nur verkauft dieser im Kundenauftrag.
Die Frage nun, geht das oder geht das nicht?
Er agiert hier ja scheinbar als Vermittler, aber er kauft es dennoch beim Händler?!
Ihm ist die Gewährleistung und oder Garantie unwichtig.
Ich weiß, das in diesem Umstand der Händler keine Steuern zahlen muss, aber ich denke auch als Vermittler muss er dies in seine Büchern führen?!
Ich meine gelesen zu haben, dass er nur die Provision versteuern müsste.
Kaufen kann Dein Freund, aber er hat keinen Kaufvertrag mit dem Händler!!
Insofern wird das dem Amt nicht genügen...
Zu Risiken und Nebenwirkungen die Arbeitsagentur fragen.
Der Ksufvertrsg ist nicht vom Händler sondern vom privatbesitzer. Siehe meine Ausführungen.
Da er aber vom Händler kaufen muss darf er das Auto so nicht kaufen.
Einzig allein entscheidend ist der Vertragspartner der im Vertrag genannt ist.
Super, vielen Dank.
Die Info werde ich weitergeben, dann macht dieses Fahrzeug nunmehr keinen Sinn.