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Kaufvertrag: Keine Angaben zur Unfallfreiheit
Hallo zusammen,
ich habe mir bei einem kleineren Autohaus (freier Händler) einen Golf VI Variant angesehen. Der Wagen hat mir sehr gut gefallen, ich habe bei einer Probefahrt keine (offensichtlichen - bin Laie) Mängel gefunden und ich finde den Preis auch angemessen. Hier noch ein paar Daten:
Golf VI Variant
EZ 9/2011
130.000km
Diesel, 105PS
ca. 9000€
Nun hat mir der Händler den Kaufvertrag zukommen lassen, der mich allerdings etwas skeptisch macht. Denn hier sind einige seltsame Formulierungen drin, z.B. gibt es die Angabe:
Unfallfrei laut Angaben des Vorbesitzers:
[ ] Ja
[ ] Nein
[X] Keine genauen Angaben möglich
[X] Nachlackierungen möglich
Auf Nachfrage beim Händler sagte dieser mir, dass er den Wagen von einem Autohaus gekauft hat und deshalb nicht sagen könne, ob der Wagen unfallfrei ist oder nicht. Meiner Meinung nach ist das eine eher seltsame Begründung, er hätte den Wagen ja auch durchchecken lassen können, wenn er schon vom VW-Händler kommt. Generell finde ich es auch seltsam, dass der Händler die Fahrzeuge bei einem anderen Händler (in Luxemburg) kauft, um diese dann weiter zu verkaufen, aber gut - das alles mal außer Acht gelassen.
Wie ist die Meinung zu solchen Formulierungen? Sollte ich hier vorsichtig sein, versucht der Händler evtl. seine Gewärhleistungspflicht zu umgehen, oder will er mir vielleicht sogar tatsächlich einen Unfallwagen unterjubeln?
Für ein paar Ratschläge dazu wäre ich dankbar!
Viele Grüße
T_T
Beste Antwort im Thema
Moin,
Es gibt Unfallreparaturen die so gut gemacht sind, das man sie nur erkennen kann, wenn man das Auto komplett auseinanderbaut. Von daher ist der Händler doch fair - wenn er zugibt er weiss das nicht. Dafür ist das Auto halt auch ein paar Euro günstiger.
MfG Kester
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13 Antworten
Moin,
Ist gang und gäbe das grosse Autohäuser ihre Gebrauchtwagen die schon älter sind, abgeben....das hat man der Gesetzgebung zu verdanken....schau dir doch die Spaltmasse genau an (Kotflügel/Tür, Haube/Kotflügel) wenn da alles ok ist...
Woher soll der freie Händler das auch genau wissen was mit den Autos vorher passiert ist? Nachlackierung ist doch prinzipiell nix schlimmes, vielleicht mal eine kleine Roststelle ausgebessert...
Wenn du auf absolute Unfallfreiheit bestehst musst du eben zum Vertragshändler gehen und auch mehr Geld anlegen
Gruss aus Kassel
Hi,
nu ja, er weiß es halt nicht, ist besser als "Unfallfrei" anzukreuzen.
Wennde ganz sicher gehen willst, dann lass einen Gebrauchtwagencheck (bei ADAC, DEKRA,
TÜV, etc druchführen, dann haste die GEwißheit ob nur "nachlackiert" oder auch
Teile aufgrudn Unfall getauscht wurden.
Grüße
Moin,
Es gibt Unfallreparaturen die so gut gemacht sind, das man sie nur erkennen kann, wenn man das Auto komplett auseinanderbaut. Von daher ist der Händler doch fair - wenn er zugibt er weiss das nicht. Dafür ist das Auto halt auch ein paar Euro günstiger.
MfG Kester
Unterm Strich sichert dir der VK hier ausdrücklich keine Unfallfreiheit zu.
Ob du dich dann trotzdem dafür entscheidest ist doch letztenendes eine Preisfrage.
Dass der Händler das Fahrzeug bei einem anderen Händler gekauft hat ist nicht unüblich.
Dass Fahrzeuge zwischen den eingetragenen Besitzern durch mehrere Händlerhände gehen ist gar nicht selten.
In AUTO-Bild wurde vor Jahren mal von einem weißen Porsche 911 berichtet. Dieser ging zwischen zweitem und dritten Halter durch 5 Händlerhände und "verlor" dabei Stück für Stück 150000km.
Was mir bei deinem Auto ein- und auffällt:
Erkundige dich, ob der DPF bereits gewechselt wurde bzw. zum Wechsel ansteht (60g Ascheinhalt), bzw. nimm das unbedingt in deine Preisverhandlungen mit auf.
Kostenpunkt ansonsten 1300€
Das Auto ist gerade mal 3 Jahre alt, da kann es doch nicht schwer sein, herauszufinden, ob das einen Unfall hatte oder nicht.
Wieviele Halter hatte es denn bisher? Da kann man doch durch ein kurzes Telefonat mit dem Vorbesitzer schnell alles klären.
Ich halte die Begründung für die fehlende Information für unglaubwürdig und bin mir sicher, daß ein Händler den anderen beim Kauf nach Unfallfreiheit frägt, schließlich kann er den Preis drücken, wenn da etwas war.
Durch so viele Hände wird das Auto mit 3 Jahren nicht gegangen sein, daß so wie bei "Flüsterpost" die ursprüngliche Information nicht bei Deinem Händler angelangt wäre.
Ich würde jetzt mal unterstellen, daß da ein größerer Schaden war, da er ja bei der Angabe "Nicht unfallfrei" mit der Frage rechnen muß, welchen Umfang der Schaden hatte.
Wenn das Auto jetzt 10 Jahre oder älter wäre und 6 Halter hatte, würde ich den Händler noch verstehen.
Also wenn Du das Auto kaufen willst,und Du auf Unfallfreiheit keinen unbedingten Wert legst, dann würde ich es nur mit entsprechendem Abschlag gegenüber einem gleichwertigen unfallfreien Fahrzeug nehmen.
Ansonsten würde ich einen Gebrauchtwagencheck machen lassen (*) oder nach einem anderen Fahrzeug schauen.
*) Auch ein guter Lackierer dürfte wohl schnell sehen, wo und ob da was größeres war.
ICh würde das als Verhandlungsargument benutzen, aber warum sollte es so schlimm sein wenn er mal einen Unfall hatte, solange jetzt alles stimmt und man davon nichts mehr sieht ist doch alles ok.
So kann man es natürlich auch machen, wenn man genau weiß, dass es ein Unfallwagen ist: einfach behaupten, man habe keine Ahnung.
Drei Jahre alt, zuletzt kam das Auto von einem Autohaus zum Händler. Wenn er das Auto verkaufen will, soll er die Unfallhistorie in Erfahrung bringen - so schwer wirds nicht sein.
Wenn er das nicht will, würde ich mir die Frage, warum er das nicht will.
Hi,
seit wann gibt es denn eine Unfallhistorie? Wenn der Wagen einen Unfall hatte und bei VW repariert wurde existieren zwar bei VW Luxemburg dazu Daten aber ob da auch ein deutscher VW Händler drauf zugreifen kann? Außerdem gehören die Daten VW und dürfen offiziell gar nicht rausgegeben werden.
Es kann auch sein das der Wagen womöglich trotz Leasing oder Finanzierung in einer Hinterhofwerkstatt repariert wurde,dann weiß VW davon überhaupt nix.
100% Sicherheit gibt es nie.
Als Käufer würde ich dieses Risko aber auch nicht tragen wollen, ein Fahrzeug mit dieser Angabe im Kaufvertrag würde ich stehen lassen oder nur mit ordentlichem Preisnachlass kaufen. Da wäre mir ja schon ein Wagen mit bekanntem Unfallschaden lieber bei dem Gutachten und Rechnungen vorhanden wären.
Gruß Tobias
.
Zitat:
@Turbotobi28 schrieb am 23. Januar 2015 um 13:53:08 Uhr:
seit wann gibt es denn eine Unfallhistorie? Wenn der Wagen einen Unfall hatte und bei VW repariert wurde existieren zwar bei VW Luxemburg dazu Daten aber ob da auch ein deutscher VW Händler drauf zugreifen kann? Außerdem gehören die Daten VW und dürfen offiziell gar nicht rausgegeben werden.
Die Historie resultiert natürlich aus den Angaben des Vorbesitzers bzw. der Vorbesitzer. Wenn irgendjemand das Auto ankauft, ohne in dieser Hinsicht nachzufragen, dann weiß er später beim Wiederverkauf natürlich nicht, ob Unfallwagen oder nicht. Dann wird es problematisch. Aber bei einem 2009er Fahrzeug sollte das normalerweise nicht der Fall sein.
Ich würde auch grundsätzlich Abstand von Händlern nehmen, die auf elementare Grundfragen, wie die ob Unfallwagen oder nicht, keine Antwort wissen.
Moin,
Dazu fällt mir spontan ein hätte hätte Fahrradkette.
Wenn ich ein Auto amkaufe kann es diese Info aus den verschiedensten Gründen nicht geben. Auch aus Gründen - die niemand mehr recherchieren kann.
Beispiel - ich gehe über die Straße und habe einen tödlichen Unfall. Außer mir weiß tatsächlich niemand ob mein jetzt 4 Jahre altes Auto einen Unfall hatte oder nicht. Wenn das Auto verkauft wird - wovon auszugehen wäre - könnte niemand diese Info generieren, wenn nicht z.B. leicht auffindbar ein Beleg rumliegen würde. Oder das Auto gehört in so einem Fall vielleicht noch der Bank. Zwar wäre man vertraglich verpflichtet so einen Schaden zu melden - aber wenn man das nicht gemacht hat? Dann landet das Auto in irgendeiner Händlerauktion und es wird noch schwerer.
Klar - ohne diese Info IST das Auto bei einem Alter von 3 Jahren merklich weniger Wert als eines bei dem man das Wissen besitzt ... das weiß der Händler aber auch. Entsprechend muss es schon billiger sein. Wenn nicht ... dann nicht kaufem ;-)
MfG Kester
Hallo zusammen,
erst mal vielen Dank für die zahlreichen Ratschläge hier. Ich wollte nun noch final berichten, wozu ich mich letztlich entschieden habe.
Ich wollte dem Händler eine Chance geben und habe deshalb mit ihm ausgemacht, dass ich den Wagen abhole und vom TÜV einen Gebrauchtwagencheck machen lasse. Sollte dieser in Ordnung sein, wollte ich den Wagen nehmen. Ich habe ihm also mitgeteilt wann ich kommen wollte. Er meinte, das wäre überhaupt kein Problem und ich könne den Wagen durchchecken lassen so lange ich will und wo ich will. Das klang ja schon mal gut!
Einen Tag vorher hat er mir dann aber per Mail mitgeteilt, dass das Fahrzeug verkauft worden ist.
Zufall? Naja - ich habe meine Kaufentscheidung letztlich ja fast eine ganze Woche hinausgezögert, ich kann mir also schon vorstellen dass da einfach jemand schneller war als ich. Kann natürlich auch sein, dass der Händler tatsächlich irgendwas verschleiern wollte.
Wie auch immer - ich habe mir trotzdem einen Golf VI Variant gekauft, allerdings diesmal beim VW-Händler hier vor Ort. Hatte direkt ein gutes Gefühl bei der Sache, und nach den ersten 300km bin ich auch noch nicht enttäusch worden. Ich denke letztlich war es wahrscheinlich das Beste so.
Viele Grüße
TT
Danke für die "Auflösung".
Gute Fahrt weiterhin!
..besten Dank für die Rückmeldung
und, allzeit Pannenfreie Fahrt.
Grüße