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Kaufvertrag per Email --> neuer Kaufvertrag bei Fahrzeugübergabe

VW Golf 5 (1K1/2/3)
Themenstarteram 27. Mai 2017 um 12:57

Hallo alle zusammen,

ich habe mal eine rechtliche Frage an euch. Vielleicht wisst ihr einen Rat für mich.

ich habe vor 1 Woche meinen Golf auf mobile zum verkauf inseriert (im Inserat stand nichts von wegen Rost oder Motorprobleme) und prompt hat eine Export Firma aus Berlin angerufen. Beim Telefonat habe ich gesagt dass die Karosserie bzw. der Lack in einem altersentsprechendem Zustand ist (10 Jahre alt), der Motor nicht die volle Leistung hat und der DPF voll ist. Wir haben über den Preis verhandelt, uns geeinigt (Fahrzeug sollte ohne nachverhandlung abgeholt und bar bezahlt werden) und dann aber ich eine Kaufbestätigung per Email zugeschickt bekommen, in der der vereinbarte Preis und Abholdatum drin steht. Diesen Kauf habe ich dann nochmal mit einer Antwortemail bestätigt. Ein Fahrer sollte dann das Fahrzeug am Abholtag holen.

Der Fahrer kam dann auch zum vereinbarten Zeitpunkt.

Der ist dann um das Auto rum gegangen und hat es erstmal gründlich unter die Lupe genommen. Dabei hat er einige Roststellen und Beulen gefunden, von denen er Fotos gemacht hat. Danach hat er den Motor gestartet und war erstmal über den Sound erschrocken. Motorhaube auf, Video gemacht und Gas gegeben. Video und Fotos seinem Chef in Berlin geschickt der mich dann prompt angerufen hat.

Aussage des Chefs war, dass der Golf einen Motorschaden hat und das so nicht vereinbart war. Den Preis wird er nicht bezahlen. Ich habe dann entgegnet dass ich ihm gesagt habe, der Motor hat nicht die volle Leistung. Das der Wagen einen Motorschaden hat kann ich als Laie nicht wissen. Fzg fährt dementsprechend für mich als Laie fahrtauglich.

Ich habe dann nochmal auf den bereits abgeschlossenen Kaufvertrag via Email verwiesen und dass er bezahlen muss. Antwort darauf war, dass in der Anzeige nichts stand von wegen Rost und Motorschaden. Wie gesagt habe ich aber im Telefonat gesagt, der Wagen hat nicht die volle Leistung und Lack ist in altersentsprechendem Zustand.

Der Chef hat mir daraufhin gesagt ich müsse für die Zugfahrt seines Fahrers von Berlin (hin und zurück bezahlen plus Kosten des Fahrers für den Tag plus Anwaltskosten plus Schadenersatz/Gewinnausfall). Er hole sich seine Kosten schon zurück meinte er. Aus Angst über die Folgen habe ich dann neu über den Preis verhandelt, wobei mir der Chef eher die folgendem zwei Optionen aufgezeigt hat. Entweder ich stimme seiner Kaufpreisvorstellung zu oder aber es wird richtig teuer für mich werden da er das Inserat auch ausgedruckt hat und somit alles dokumentiert hat (im Inserat war Motorschaden bzw. mangelnde Motorleistung sowie Rost nicht angegeben).

Aus Angst vor horrenden Kosten und Angst um meine Familie (Fahrer und Chef haben am Telefon osteuropäische Sprache gesprochen) habe ich dann seiner Forderung zugestimmt, Kaufpreis auf dem von mir vorbereitetem Kaufvertrag durchgestrichen und ausgebessert, Geld- und Dokumentenübergabe hat stattgefunden und Fahrer ist dann mit Auto weggefahren.

Soweit zu meinem Fall.

Jetzt zu meiner eigentlichen Frage.

Habe ich eine rechtliche Möglichkeit, gegenüber dem Käufer die vereinbarte und über Email bestätigte Summe bzw. den Restbetrag einzufordern, weil der Vertrag ja per Email schon zustande kam, oder ist der erste Kaufvertrag nichtig damit, dass ich

1. ja bei dem von mir vorbereiteten Kaufvertrag den Kaufpreis ausgebessert und unterschrieben habe?

2. im Inserat auf mobile nichts von einem Motorschaden/nicht voller Motorleistung und keinem Rost schrieb

Bin gespannt auf eure Einschätzungen

Beste Antwort im Thema

Also, im Nachhinein auf den alten Kaufvertrag zu bestehen, wäre dann erfolgreich, wenn du in einem gerichtlichem Verfahren Recht bekommst.

Ich denke aber eher, der Händler meldet vorher Insolvenz an oder macht den Laden direkt dicht und sein Bruder o.äh. übernimmt den unter neuem Eintrag. Das Geld ist futsch.

 

Die Masche die sich dieser Leute bedienen, erfüllt den Straftatbestand der Nötigung (wenn nicht höher) und ist bei einigen Nationalitäten leidender häufig gängig.

 

Wenn man einen Wagen hat, der für den Privatmarkt offensichtlich unrentabel ist (wie beim TE), so sollte man explizit in der Anzeige darauf Hinweisen und den Wagen als bedingt fahrbereit ausweisen. Zudem den Hinweis auf Preisverhandlungen ausschließlich vor Ort, Verkauf nur gegen Vertrag und den Ausschluss der Garantie/Gewährleistung/Rücknahme.

Sollte jemand zur Besichtigung kommen, empfiehlt es sich ein bis zwei weitere Personen mit vor Ort zu haben (im Idealfall männlich). Gerade bei Händlern östlich der Oder oder südlicher Italien ist dies deutlich von Vorteil.

 

Für den Fall das bspw. mir Käufer dumm kommen (habe schön öfters Fahrzeuge verkauft), rede ich nicht mit denen, sondern reiche die Visitenkarte meines Anwalts, der befasst sich dann mit dem Fall (bisher wurde dieser nie angerufen).

Grundsätzlich sollte man bei Preisverhandlungen so auftreten, als müsse man nicht verkaufen und es störe nicht wenn die Karre noch Monate auf dem Hof steht. Probater Satz meinerseits: "Entweder nimmst Du den Wagen so mit oder lässt es, verkaufen muss ich nicht und Abstellfläche habe ich genug!"

Wenn sich jemand einen Wagen anschaut, so tut er dies auf eigenes Risiko. Ist der Wagen im Endeffekt nicht das was er sucht, so trägt er selbst die Kosten für die Besichtigung.

 

Zum Abschluss der Hinweis: Schreibe alle Einschränkungen des Fahrzeugs immer in den Vertrag (bspw. unbekannter Fehler am Motor, Fahrzeug bedingt fahrbereit; diverse Lack-/Blechschäden; Innenraum mit Abnutzungen). Nie spezifisch werden und alles allgemein halten, so bist Du auf der sicheren Seite und sicherst Dich gegen Nachforderungen ab.

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Das Fahrzeug muss natürlich der Beschreibung gemäß Anzeige entsprechen. Darum empfiehlt es sich immer auf vorhandene Mängel entsprechend hinzuweisen.

Ansonsten ist das Fahrzeug vom Verkäufer (natürlich auch auf dessen Kosten) auf den beschriebenen Fahrzeugzustand zu bringen. Von lediglich allgemeinen Beschreibungen (altersgemäßer Zustand) ist grundsätzlich abzuraten.

Die Thematik ist jetzt aber sowieso gegenstandslos, nachdem schon ein neuer Kaufvertrag rechtsgültig abgeschlossen wurde.

Die Masche die du da erlebt hast ist aber nicht ganz unbekannt und ein Grund diese Klientel beim Gebrauchtwagen verkauf fast schon Grundsätzlich auszusortieren. Genau dieses Scenario -> Neue Mängel finden -> Druck aufbauen gegenüber Verkäufer ( Mit Rechtsmitteln Drohen etc) haben sich einige dieser ich nenne sie einfach mal "Alis" zum Geschäftsmodell gemacht.

Vor allem Kaufvertrag per E-Mail etc NIEMALS machen. Der soll kommen und sich den Wagen anschauen dann wird vor Ort verhandelt und FERTIG.

Hier im V&S Forum gibts auch einen Thread der evtl für dich interesant gewesen wäre. https://www.motor-talk.de/.../...ertrag-per-email-betrug-t4362612.html

War aber auch ehrlich gesagt nicht die feine Art das mit dem Motor und Rost nicht ins Inserat zu schreiben. Zumindest das mit dem Motor ist ja mal nicht unerheblich.

"Altersentsprechend" ist auch ein ziemlich wertloser Begriff. Was soll man sich darunter vorstellen? Für den einen ists normal dass an einem 10 Jahre alten Auto 10 Beulen und 20 Kratzer vorhanden sind. Es gibt aber durchaus auch Autos, die >10 Jahre alt sind und noch frei von Rost und Beulen sind.

 

Würdest du gerne xxx km fahren um dann festzustellen, dass das Auto doch etwas anders aussieht als vorgegeben und der Verkäufer dich dann auch noch trotzdem auf den ursprünglichen Preis festnageln will?

Das stimmt schon chrisms77 aber auf der anderen Seite hat der VK dem Händler ja im Gespräch gesagt das dem Motor Leistung fehlt.. sind nun nicht alles Spezialisten...

Um wie viele Euros geht es überhaupt bzw. wie viel Prozent hast Du auf den ursprünglich vereinbarten Kaufpreis nachgeben"müssen"?

Dahinter steckt natürlich auf der einen Seite eine Masche.

Auf der anderen Seite gehören Rost und Beulen in den Kaufvertrag genauso wie ein "Motorschaden" oder fehlende Leistung, unrunder Motorlauf oder was auch immer es war.

Verbuche es als Lehrgeld und ganz mit sauberen Karten hast Du auch nicht gespielt.

Also wundere mich immer wie naiv manche sind und erst fragen wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist. Muss einerm doch schon mal wundern wenn einer aus Berlin kommen will und einen Kaufvertrag macht über ein Auto das er noch nicht mal gesehen hat und dann sich auch noch auf Deinen Preis einlässt. Da hätten bei jedem normalen Menschen doch die Alarmglocken läuten müssen.

 

Aber das ganze ist rum, sei froh daß Du das Auto los bist und spielt jetzt auch keine Geige mehr für wieviel ( viel kann es bei einem 10 Jahre alten defekten Auto eh nicht sein ). Hoffe nur im neuen Vertrag warst Du schlauer und hast die Mängel genau rein geschrieben, nicht dass der Spuk noch nicht vorbei ist.

 

Und insgesamt hast Du ja auch einen Käufer irgendwo linken wollen und gehofft dass ein dummer kommt der nicht weiss, dass ein Motorschaden vorliegt. Denke mir schon dass Du das gewusst hast, denn jeder normale Mensch der ein Fahrzeug verkaufen will ( vielleicht wolltest Du es ja gerade deshalb verkaufen ) weiß Bescheid was kaputt ist und fragt in einer Werkstatt weshalb ein Leistungsverlust da ist. Also alles in allem wäre ich an Deiner Stelle da ganz ruhig gewesen und hätte da erst recht keinen Thread deshalb eröffnet denn Du als Verkäufer bist in meinen Augen der schuldige und nicht der Käufer auch wenn es einer war der auf der Masche reitet. Hättest Du eine ehrliche Anzeige aufgegeben wäre sicher auch alles anders gelaufen.

 

Unterstelle Dir hier nichts, sage nur wie ich es sehe und denke auch daß ich damit richtig liege ;-)

Also, im Nachhinein auf den alten Kaufvertrag zu bestehen, wäre dann erfolgreich, wenn du in einem gerichtlichem Verfahren Recht bekommst.

Ich denke aber eher, der Händler meldet vorher Insolvenz an oder macht den Laden direkt dicht und sein Bruder o.äh. übernimmt den unter neuem Eintrag. Das Geld ist futsch.

 

Die Masche die sich dieser Leute bedienen, erfüllt den Straftatbestand der Nötigung (wenn nicht höher) und ist bei einigen Nationalitäten leidender häufig gängig.

 

Wenn man einen Wagen hat, der für den Privatmarkt offensichtlich unrentabel ist (wie beim TE), so sollte man explizit in der Anzeige darauf Hinweisen und den Wagen als bedingt fahrbereit ausweisen. Zudem den Hinweis auf Preisverhandlungen ausschließlich vor Ort, Verkauf nur gegen Vertrag und den Ausschluss der Garantie/Gewährleistung/Rücknahme.

Sollte jemand zur Besichtigung kommen, empfiehlt es sich ein bis zwei weitere Personen mit vor Ort zu haben (im Idealfall männlich). Gerade bei Händlern östlich der Oder oder südlicher Italien ist dies deutlich von Vorteil.

 

Für den Fall das bspw. mir Käufer dumm kommen (habe schön öfters Fahrzeuge verkauft), rede ich nicht mit denen, sondern reiche die Visitenkarte meines Anwalts, der befasst sich dann mit dem Fall (bisher wurde dieser nie angerufen).

Grundsätzlich sollte man bei Preisverhandlungen so auftreten, als müsse man nicht verkaufen und es störe nicht wenn die Karre noch Monate auf dem Hof steht. Probater Satz meinerseits: "Entweder nimmst Du den Wagen so mit oder lässt es, verkaufen muss ich nicht und Abstellfläche habe ich genug!"

Wenn sich jemand einen Wagen anschaut, so tut er dies auf eigenes Risiko. Ist der Wagen im Endeffekt nicht das was er sucht, so trägt er selbst die Kosten für die Besichtigung.

 

Zum Abschluss der Hinweis: Schreibe alle Einschränkungen des Fahrzeugs immer in den Vertrag (bspw. unbekannter Fehler am Motor, Fahrzeug bedingt fahrbereit; diverse Lack-/Blechschäden; Innenraum mit Abnutzungen). Nie spezifisch werden und alles allgemein halten, so bist Du auf der sicheren Seite und sicherst Dich gegen Nachforderungen ab.

1. Total grobe Fahrzeugbeschreibung. Kann alles kaputt sein mit dem Auto.

2. Das mit der Nachverhandlung ist mittlerweile "leider" Standard-Prozess geworden.

3. Das ist ein Privatverkauf. Wegegeld o.ä. musst du nicht erstatten. Nicht mal bei einem Händler ist das so...

- Wenn das so wäre, würde ich mein Job kündigen und jeden Tag mir Autos anschauen und dann nur nach Fehlern in der Anzeige suchen. Wenn es Fehler gibt, Wegegeld.

4. Zum Thema: Anwaltskosten plus Schadenersatz/Gewinnausfall

- Wenn du ein Verkehrsrechtschutz hast, soll er es doch versuchen. Kein Anwalt wird sich die Mühe machen, bei so einem geringen Wert. Außerdem wird so ein Fall NIE im Leben zum Gericht kommen. Also bleibt ER immer auf den Kosten sitzen. Das wird er im Leben nicht machen.

5. Angst brauchtest du nicht haben. Soll er sich ver***ssen. Da wird nichts passieren. Alles blöff und du bist reingefallen.

6. Im Nachhinein würde ich auch nichts mehr machen. Füße still halten. Auto ist weg. Fertig !

am 4. Juni 2017 um 18:06

Sprry

Diese Typen suchen doch genau solche Wagen bzw. Annoncen. Er hat keine Leistung, ( weil vielleicht LMM kaputt) steht in der Anzeige, ohne Angabe von Gründen. Na klar reißt der Käufer die Haube auf und sagt: "Motorschaden".

Habe ich auch schon durch. Da war die 2 Jahre alte Kupplung plötzlich defekt. Vom durchgerosteten Schweller wusste er nix mehr. Das hatten wir telefonisch besprochen, da die Annonce ein Dreitzeiler in der Zeitung war. Mit Eckdaten und Preis.

Er wollte den Wagen dann für umsonst mitnehmen, weil er so ein Kumpel war.

Dann wollte er Benzingeld vom Preis abziehen.

Hab ihn dann stehen lassen, habe auf dem Parkplatz gewendet, da hielt er mich nochmal an und fing an zu diskutieren.

Ich habe den Preis dann in 10€ Schritten erhöht.

Für satte 90€ mehr hat er ihn dann stinksauer mitgenommen.

Dabei gab es aber keinen Vorvertrag.

Viel Spaß beim Klagen. Da kannst du mit viel Zeit/Geldeinsatz eine recht geringe Summe erwirken.

Wie man hier dem Verkäufer den Bauch pinselt, kann ich nicht verstehen. Er lässt (vermutlich bewusst) wichtige Angaben weg und erwähnt diese nur nebenbei am Telefon. Mich würde es nicht wundern, wenn im ersten Kaufvertrag die Defekte ebenfalls nur grob unvollständig aufgelistet waren.

Wärst du bei der Fahrzeugbeschreibung ehrlich gewesen, wäre der ganze Verkauf wahrscheinlich problemlos über die Bühne gegangen. Solche Exportfirmen verhandeln nicht nach, weil irgendwo am Spiegel nen minimaler Kratzer ist, der vorher nicht so zu sehen war ...

Zitat:

 

Wärst du bei der Fahrzeugbeschreibung ehrlich gewesen, wäre der ganze Verkauf wahrscheinlich problemlos über die Bühne gegangen. Solche Exportfirmen verhandeln nicht nach, weil irgendwo am Spiegel nen minimaler Kratzer ist, der vorher nicht so zu sehen war ...

.

Das glaube ich wiederum nicht, diese Käuferklientel beabsichtigt von vorne herein, den Verkäufer mit unlauteren Methoden über den Tisch zu ziehen.

am 5. Juni 2017 um 11:23

Bei solchen Ansagen lasse ich den Nicht-Käufer SOFORT alleine auf der Straße stehen. Egal ob Auto oder Kaffeemaschine. Ist die Nerven nicht wert.

In über 10 Jahren Privathandel habe ich noch nie einen Brief von irgendeinem tollen Anwalt bekommen.

Wenn bei einem Inserat dabei steht, "altersentsprechende" Gebrauchsspuren oder sonstige, schwammige Formulierungen, kann man in 90% der Fälle davon ausgehen dass der optische Zustand unter aller Sau ist und das weiß auch jeder, der ein bisschen Ahnung von Gebrauchtkäufen hat. Nicht dass ich solche Beschreibungen gutheißen möchte aber das oftmalige wir-stellen-uns-dumm von den Gewerblichen, ist genauso eine miese Nummer.

Dass man als Laie nicht unbedingt wissen kann, was bei "wenig Leistung" defekt ist, kann man sich zusammen reimen. Wenn solche offensichtlichen Dinge in einem Inserat aber nicht erwähnt werden, ballerts mir auch ein paar Sicherungen.

Was der Verkäufer im ersten Vertrag verheimlicht oder unbewusst nicht erwähnt hat, wissen wir nicht.

 

Aber der Käufer hat ein Opfer gesucht und gefunden. Man bietet sich regelrecht dafür an, wenn man ahnungslos erscheint oder beschreibt.

 

Bei einem Familienmitglied von mir spielte es auf einmal eine Rolle, dass ein über 10 Jahre altes Auto ein Reimport war. Davon wusste niemand, weil das Auto aus 3. Hand gekauft wurde und x mal in der Familie des Vorbesitzers den Besitzer oder Halter gewechselt hat. Erst der Blick auf den Brief und FIN zeigte das. Das muss man aber wissen.

Ich kam leider eine halbe Stunde zu spät. Der Händler hatte das obige Szenario abgezogen und hat den Wagen 1000€ günstiger mitgenommen.

 

Ich wäre mit Polizei und Anwalt aufgeschlagen. Den Anwalt ( ein guter Freund ) hatte ich zufällig im Auto, als der telefonische Hilfeschrei bei mir einging. Wir kamen von einer Tagung.

Die Polizei hätte ich dann noch hinzugezogen, weil der Typ sich der Nötigung schuldig gemacht hat. Leider war die Angst um die Familie auch hier ausschlaggebend für das Einknicken.

 

Ich verkaufe nur an neutralen Orten mit Bank in der Nähe. Dann Zahl ich das Geld ein und weiß gleich ob es echt ist.

Wenn es möglich ist, sollte man 2 oder mehr gaaaaanz große Freunde mitnehmen.

Das habe ich auch schon gemacht und war froh.

Ich habe bei einem Freund, der ein Fitnessstudio betreibt einfach nachgefragt, ob er und 2 Leute evtl. mal die Zeit hätten

mir beizustehen. Wir haben das dann an der Tanke neben dem Fitnessstudio gemacht. Ich hab mich viel wohler gefühlt, als dann die südländische Familie mit dem Kleinbus aufgeschlagen ist.

Trotzdem waren noch Diskussionen angesagt.

 

Den Käufer des Golf vom TE braucht man auch nicht den Bauch pinseln. Er hat wahrscheinlich deutlich gehört, dass der Motor normal klingt und der Rost interessiert nicht für den Export.

Es zählt nur billig einkaufen und Masse verkaufen. Das bringt Geld.

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