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Kaufvertrag rechtsgültig?

Themenstarteram 18. August 2020 um 9:35

Hallo liebe Gemeinde,

 

Ich möchte demnächst meinen e60 verkaufen und wollte da nicht viel im Kaufvertrag drinstehen haben, denn umso mehr drinsteht für desto mehr kann man haften... Ich weiß auch nicht was der Vorbesitzer mit dem Auto gemacht hat.

 

Im Anhang ein Kaufvertrag der mir gefällt. Wie findet ihr ihn, ist er rechtsgültig?

 

Vielen Dank schonmal für die Antworten!

 

Grüße

Marcel

IMG_2020-08-18_11-34-23.jpeg
Beste Antwort im Thema

Kein Wunder, unteriridische Fotos, sehr schlechter Pflegezustand, BMW Emblem Motorhaube, Lenkrad, Sitze, Streifschaden rechts und vorne links, 237 tkm, 15 Jahre, 3 Halter, PDC defekt, Scheinwerfer vergilbt unbd milchig, Kratzer Heckstoßstange, kein Wort zu den Motorproblemen, nicht gewaschen, nicht mal ausgeräumt für die Fotos, Fotos komplett lieblos.

Ich sehe den max. bei 2000 €, fast 4000 € ist doch ein Witz.

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Zitat:

@JuicyG schrieb am 18. August 2020 um 11:35:13 Uhr:

Hallo liebe Gemeinde,

Ich möchte demnächst meinen e60 verkaufen und wollte da nicht viel im Kaufvertrag drinstehen haben, denn umso mehr drinsteht für desto mehr kann man haften... Ich weiß auch nicht was der Vorbesitzer mit dem Auto gemacht hat.

Im Anhang ein Kaufvertrag der mir gefällt. Wie findet ihr ihn, ist er rechtsgültig?

Vielen Dank schonmal für die Antworten!

Grüße

Marcel

streich das Wort "weitere" beim Gewährleistungsausschluss (keine weitere? Also die gesetzliche schon?) und den letzten Absatz (der ist Käse).

evtl. wäre noch zu klären/festzuhalten:

 

- wenn das Auto noch nicht abgemeldet ist, die Verpflichtung des Käufers dies binnen X Werktagen vorzunehmen

 

- ABGELESENER km-Stand bei Übergabe

 

- genauer "Lieferumfang" = dass der Käufer HU-Bericht, Y Schlüssel, usw. erhalten hat

 

- mögliche BEKANNTE Mängel

Rechtsgültig ist der, aber ich würde das Formular nicht verwenden. Die Vorschreiber haben ja schon Dinge genannt, die fehlen.

Insbesondere die Dir bekannten Mängel sollte man möglichst genau auflisten. "Der Zustand des Fahrzeugs ist mir bekannt" ist doch völlig nichtssagend.

Wenn die Karre Mängel hat, die Du lieber verschweigen möchtest um ein paar hundert euro mehr herauszuholen: Lass es! Die Mängel kommen ohnehin schnell ans Licht, jeder zweite ist heutzutage rechtschutzversichert und macht Dir anschließend (zu Recht!) die Hölle heiß.

Beim TE geht es wohl um einen BMW 5er aus 2005 mit bekannten Problemen, da ist Ärger vorprogrammiert...

https://www.motor-talk.de/.../klackern-im-motor-e60-t6798941.html?...

Zitat:

@hydrou schrieb am 18. August 2020 um 12:15:43 Uhr:

Beim TE geht es wohl um einen BMW 5er aus 2005 mit bekannten Problemen, da ist Ärger vorprogrammiert...

https://www.motor-talk.de/.../klackern-im-motor-e60-t6798941.html?...

Das - und natürlich andere bekannte Mängel - sind natürlich dem Käufer zu offenbaren und sollten daher zu Beweiszwecken auch ausdrücklich im Vertrag stehen.

Nimm einen Standardvertrag, der gängig ist, hier fehlt bspw. der "abgelesene Kilometerstand", "das Fahrzeug hatte während meiner Besitzzeit keinen Unfall/einen Unfall" und "mir sind folgende Mängel bekannt". Alles was ausgeschlossen bzw. erwähnt wurde, kann nicht angefochten werden.

Das ist ein Kaufvertrag, mit dem du dir im Zweifelsfall so richtig ins Knie schießt. Dieses Klopapier ist ein gefundenes Fressen für einen guten Anwalt ... Betrug beim Privatverkauf wegen paar hundert € oder einem Tausender bringt nur Ärger ...

... zumal sich teuere Fahrzeuge aufgrund der Situation zurzeit eh schwieriger verkaufen lassen. Wenn du mit so einem Vertrag um die Ecke kommst, springen dir 75 % deiner ernsthaften Interessenten gleich wieder ab. Von den restlichen 25 % sind bestimmt 3/5 Angehöriger der "ich poliere dir direkt die Fresse, wenn du mich betrügst"-Fraktion.

Zitat:

@Knergy schrieb am 18. August 2020 um 12:21:43 Uhr:

Nimm einen Standardvertrag, der gängig ist, hier fehlt bspw. der "abgelesene Kilometerstand", "das Fahrzeug hatte während meiner Besitzzeit keinen Unfall/einen Unfall" und "mir sind folgende Mängel bekannt". Alles was ausgeschlossen bzw. erwähnt wurde, kann nicht angefochten werden.

Das ist ein Kaufvertrag, mit dem du dir im Zweifelsfall so richtig ins Knie schießt. Dieses Klopapier ist ein gefundenes Fressen für einen guten Anwalt ...

So weit würde ich nicht gehen.

Wenn es sich um einen Wagen mit typischen Gebrauchsspuren, aber ohne bekannte Defekte oder Unfälle handelt, kann man das schon so machen. Wenn der TE nichts zu offenbaren hätte, dann wäre das eben so.

Der (abgelesene) KM-Stand sollte da aber tatsächlich rein.

Themenstarteram 18. August 2020 um 10:34

Ich will den Käufer nicht anlügen oder so, versteht mich nicht falsch, alles was Probleme macht, sage ich natürlich, nur bin ich der 3. Halter, und vielleicht gibt es tatsächlich Probleme von denen ich nichts weiß... habt ihr eventuell einen guten Kaufvertrag parat?

Ja ... und plötzlich trifft der Käufer vim Fußballclub oder beim Geburtstag vom Schwippschwager auf den Vorvorverkäufer ... und erfährt das das Ding mal einen Unfall hatte, gewerblich genutzt oder anderes Schindluder damit getrieben wurde. Der Teufel ist ein Eichhörnchen! Und anstatt 500 € mehr beim Verkauf hat der TE plötzlich wieder das Fahrzeug mit einem Haltereintrag mehr vor seiner Haustür stehen.

Spätestens wenn der Käufer einen Standardkauftrag nutzen will, muss der TE seine Karten offenlegen. Will er das nicht, ist statt dem Auto der Käufer weg.

https://www.adac.de/.../kaufvertrag-privat-an-privat.pdf

Themenstarteram 18. August 2020 um 10:35

Auto übergebe ich sowieso nur abgemeldet...

Zitat:

@Knergy schrieb am 18. August 2020 um 12:34:32 Uhr:

Ja ... und plötzlich trifft der Käufer vim Fußballclub oder beim Geburtstag vom Schwippschwager auf den Vorvorverkäufer ... und erfährt das das Ding mal einen Unfall hatte, gewerblich genutzt oder anderes Schindluder damit getrieben wurde. Der Teufel ist ein Eichhörnchen!

ja, und?

Wenn der TE davon nichts wusste, ist alles fein. Der TE sichert keine Unfallfreiheit oder keine ausschließlich private Nutzung des Fahrzeuges zu.

Er muss nur über die Dinge aufklären, die ihm bekannt sind. Das sollte er auch tun.

Es gibt aber ja nun wirklich auch die Verkäufe, bei denen dem Verkäufer tatsächlich keine Mängel bekannt sind (weil er immer alles machen lies und der Wagen auch regelmäßig gewartet und geprüft wurde)

 

Themenstarteram 18. August 2020 um 10:36

Bisher gab es sowieso nur was letzte Preis Anfragen... habt ihr einen guten kaufvertrag parat?

Zitat:

@JuicyG schrieb am 18. August 2020 um 12:34:23 Uhr:

Ich will den Käufer nicht anlügen oder so, versteht mich nicht falsch, alles was Probleme macht, sage ich natürlich

dann schreib das doch auch in den Vertrag. Zwar muss der Käufer im Streitfall die fehlende Aufklärung beweisen, aber warum nicht gleich für klare Verhältnisse sorgen. Wenn im KV steht: Motor tickert, Grund nicht bekannt"dann gibt es darüber nachher keine Diskussion.

Zitat:

@JuicyG schrieb am 18. August 2020 um 12:36:46 Uhr:

Bisher gab es sowieso nur was letzte Preis Anfragen... habt ihr einen guten kaufvertrag parat?

Dann zeige mal das Inserat ... ich wette es liegt zu 95 % am Fahrzeug bzw. der Präsentation.

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