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Kaufvertrag über WhatsApp - nun rückzug

Themenstarteram 15. Mai 2015 um 17:51

Hallo, hatte ein recht gutes Angebot von einen Unbekannten (nur die Handy Nummer ist bekannt und durch WhatsApp, scheinbar ein Bild von der Person) über WhatsApp erhalten...

Er bot mir am 11.05.15 Summe X (spreche nicht über Preise ;-) ) über WhatsApp an und kam heute an, er würde mir stolze 25% weniger bieten, da vergleichbare Golf's schon weit unter seinen ersten gebot mit bis zu 1 Jahr TÜV und weniger Kilometern angeboten würden.

Mein Golf 3 GTI EZ 93 hätte bis Oktober 2016 TÜV - also doch schon eine weile... Nun wollte er ja schon am 11.05.15 eine Anzahlung überweisen, da er das Auto dann in den nächsten 2 Wochen holen wollte - die Anzahlung ging natürlich bis heute nicht aufs Konto...

 

Meiner Meinung nach sollte mir jetzt doch eigentlich ein Schadensersatzanspruch zustehen, da ich das Auto "wieder weiter vermitteln" muss?

Er wollte das Auto unbedingt und bot mir Summe X und wollte als wissen wann er das Auto holen kann und er würde Anzahlung überweisen und rest dann Bar gegen Kaufvertrag...

 

Kenne sowas eigentlich nur von den Südländern, die dann gerne im nachhinein Handeln wollen, aber nicht von einen Deutschen?!?

 

Nichts gegen Menschen anderer Herkunft, aber so ist meine subjektive Erfahrung...

Beste Antwort im Thema

Und da ist sie wieder meine Sorge wer meine Rente in wenigen Jahren erarbeiten soll.

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Kaufvertrag??? Wo denn?

Weder schriftlich noch mündlich.

Also vergiss es.

Whats App, das ich nicht lache.

Deinem Text nach zu urteilen hast du nur ein Angebot erhalten - wie kommst du darauf, daß ein Kaufvertrag zustande gekommen sein soll?

Und da ist sie wieder meine Sorge wer meine Rente in wenigen Jahren erarbeiten soll.

Zitat:

@Chris-KS schrieb am 15. Mai 2015 um 19:51:44 Uhr:

...da ich das Auto "wieder weiter vermitteln" muss?

Wieso "wieder"? :confused:

Hast du deine Verkaufsbemühungen etwa wegen diesem ominösen Angebot gestoppt, obwohl du weder einen Kaufvertrag noch eine Anzahlung in den Händen hattest?

Zitat:

@Drahkke schrieb am 15. Mai 2015 um 20:07:05 Uhr:

Zitat:

@Chris-KS schrieb am 15. Mai 2015 um 19:51:44 Uhr:

...da ich das Auto "wieder weiter vermitteln" muss?

Wieso "wieder"? :confused:

Hast du deine Verkaufsbemühungen etwa wegen diesem ominösen Angebot gestoppt, obwohl du weder einen Kaufvertrag noch eine Anzahlung in den Händen hattest?

Es ist eine Heiden Arbeit ein neues Inserat zu schalten.

Von den imensen Kosten mal ganz zu schweigen.;)

Zitat:

@Chris-KS schrieb am 15. Mai 2015 um 19:51:44 Uhr:

Meiner Meinung nach sollte mir jetzt doch eigentlich ein Schadensersatzanspruch zustehen...

Dazu müßtest du den Schaden, der dir hier entstanden ist, aber auch konkret beziffern können.

Zitat:

@Ja-Ho schrieb am 15. Mai 2015 um 19:57:49 Uhr:

Kaufvertrag??? Wo denn?

Weder schriftlich noch mündlich.

Also vergiss es.

Whats App, das ich nicht lache.

" Whats App "

... Ich würde die " Klage " in den USA einreichen :rolleyes:

= Gibt bestimmt eine Abfindung in Millionen US $ :eek: :) :D

am 15. Mai 2015 um 18:44

Kaufvertrag über Whatsapp? :D

Schau mal hier, so sieht ein Kaufvertrag aus, mit dem du auch gewisse Sicherheiten hast: https://www.adac.de/_mmm/pdf/Kaufvertrag_priv_priv_2015_V2_33300.pdf

Ich denke, daß der TE mittlerweile eingesehen hat, daß er nicht im Besitz eines gültigen Kaufvertrages ist und ihm außerdem keine Kosten entstanden sind, die einen Schadenersatzanspruch begründen könnten. ;)

am 15. Mai 2015 um 19:01

Die Kosten sind doch ganz klar, Handy Abnutzung und 12% Akku Kapazität des Handys.

Und Mark Zuckerberg incl. Favebook weiß Bescheid! ;-):-):-D

am 15. Mai 2015 um 19:20

Wenn Gesichtsbuch irgendwo einen Sinnvollen Nutzen hätte, würde er jetzt Kauf-Angebote bekommen :D

am 15. Mai 2015 um 19:53

Ob das per Whatsapp passiert ist mündlich oder per Fax, tut doch nichts zu Sache.

Theoretisch hätte er die Möglichkeit die Differenz zu einem späteren Verkaufspreis geltend zu machen.

Aber der Aufwand lohnt natürlich nicht für die paar Euro zumal es mehr als fraglich ist ob bei dem Typen dann überhaupt was zu holen ist. Und freiwillig wird der wohl nichts zahlen.

Zitat:

@Tand0r schrieb am 15. Mai 2015 um 21:53:33 Uhr:

Ob das per Whatsapp passiert ist mündlich oder per Fax, tut doch nichts zu Sache.

Theoretisch hätte er die Möglichkeit die Differenz zu einem späteren Verkaufspreis geltend zu machen.

Aber der Aufwand lohnt natürlich nicht für die paar Euro zumal es mehr als fraglich ist ob bei dem Typen dann überhaupt was zu holen ist. Und freiwillig wird der wohl nichts zahlen.

Es war ein Angebot, von Vertrag weit entfernt.

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