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Kaufvertrag und Probefahrt
Hallo
ich möchte mein Motorrad verkaufen, im Vorfeld steht ja die Probefahrt an, kann ich mich absichern für den Fall der Fälle der potentielle Käufer baut einen Unfall, das Fahrzeug ist noch auf mich zugelassen und versichert.
Danke für kluge Ratschläge
LG Holger
Beste Antwort im Thema
hallo, hier für alle zur Kenntnisnahme, die Probefahrt viel positiv und erfolgreich aus, der Käufer akzeptierte den VK Preis und wir kamen zügig zum Ende
einen Probefahrt Vertrag hatte ich mir in der ADAC Geschäftsstelle besorgt und mich entsprechend rückversichert,... der Käufer akzeptierte ohne Kommentare und voller Verständnis, sonst sagte ich Ihm müsse ich mit fahren, er lies mir auch alle seine Papiere da zur Sicherheit
Also alles ging prima über die Bühne.
Danke Euch für die zahlreichen Hinweise,..
LG Holger
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18 Antworten
Ab sofort Vollkasko versichern.
Du kannst natürlich auch eine Probefahrtvereinbarung mit dem potentiellen Käufer abschließen und ihn auf Zahlung evtl. Schäden an Deinem Mopped festnageln. Ob er im Schadenfall dann wirklich zahlen würde, möchte ich bezweifeln.
Ein Kumpel von mir hat mal mit dem Probefahrer eine SB vereinbart. Der hat dann die Kiste hingelegt - Totalschaden. Nach dem Unfall mit dem Mopped ging die ganze Sache dann trotz Vereinbarung vor Gericht. Wie das ausging weiß ich aber nicht.
Schäden an fremdem Eigentum zahlt Deine Motorrad-Haftpflicht-Versicherung.
Moin,
Führerschein und Perso zeigen lassen sind schon mal gute Ansätze
Ich möchte schon wissen mit wem Ichs zu tun habe, wenn einer mein Fahrzeug fährt
Gruß aus Kassel
Ja das ist ein heikles Thema.
Ich würde einen Probefahrtvertrag oder wie auch immer aufsetzen mit dem Betrag vom Angebot als Pfand. Quittung darüber aushändigen und gut ist.
Oder er fährt eben nur bei Dir als Sozius mit, dürfte eigentlich reichen.
Hi,
i.d.R. "haftet" der, der das Fahrzegu führt für Schäden am Fahrzeug.
Um sicher zu gehen, kannst Du vorgefertigte Formulare aus dem I-Net laden
und unterchreiben lassen.
Zudem, ein VK wäre empfehlenswert.
Und, "haut" der Typ mit Deinem Mopped ab, dann bekommst Du nix von der Versicherung,
denn das war "Grob" fahrlässig, denn, Du musst dabei sein, auf der Probefahrt.
So ist das hier in D
Zitat:
Und, "haut" der Typ mit Deinem Mopped ab, dann bekommst Du nix von der Versicherung,
denn das war "Grob" fahrlässig, denn, Du musst dabei sein, auf der Probefahrt.
So ist das hier in D
Dann wären wir bei Unterschlagung. In einer guten Teilkaskoversicherung - welche durch Vollkasko ja eingeschlossen wird - wird das gezahlt.
@remarque4711 : leider nein, "einfacher" Diebstahl und der Geschädigte handelte
"grob fahrlässig".
Dazu gibt es leider zu viele Urteile, die "pro" Versicherung entschieden haben.
Grüße
Es gibt vom Sigel-Verlag bzw. vom ADAC entsprechende Formulare, wo man "Probefahrtvereinbarungen" treffen kann. Das müssen beide "Vertragspartner" unterschreiben. Im gut sortierten Schreibwarenhandel sind solche Vordrucke zu haben und dürften preislich bei zwei, drei Euronen liegen: Das ist nichts, was einen arm macht!
Ich habe es in meiner beruflich aktiven Zeit immer so gehandhabt, dass ich Vordrucke hatte, wo bestimmte Klauseln die Probefahrten reguliert haben (Vollkaskoversicherung mit 500 Euronen SB, kostenlose Probefahrt bis 100 Kilometer, Erbetung pfleglichen Umgangs mit dem Probefahrt-Fahrzeug etc.). Da habe ich dann als Händler unterschrieben, da musste auch der probefahrende Kunde unterzeichnen. Das hat immer geklappt.
Außerdem: Führerschein-Nummer abschreiben, Führerschein und Personalausweis zeigen lassen - ich als Händler habe das immer als Muss für eine Probefahrt angesehen.
Außerdem ist mir so einiges passiert, so wurden uns früher mal zwei (!) gebrauchte BMWs, der eine war ein M3, gestohlen während Probefahrten, die dann nicht mehr gefunden wurden. Die Ausweise der "Probefahrer" waren damals gefälscht. Dies wünsche ich keinem!
Zitat:
@italeri1947 schrieb am 28. Oktober 2014 um 15:06:52 Uhr:
Außerdem ist mir so einiges passiert, so wurden uns früher mal zwei (!) gebrauchte BMWs, der eine war ein M3, gestohlen während Probefahrten, die dann nicht mehr gefunden wurden. Die Ausweise der "Probefahrer" waren damals gefälscht. Dies wünsche ich keinem!
Das ist natürlich übelst, weil das nicht mal ein Diebstahl ist, sondern nur Unterschlagung. Die Autos wurden ja freiwillig rausgerückt, nur nicht wiedergebracht. Kann sein, dass sich in solchen Fällen die Versicherung weigert, den Schadensbetrag zu zahlen, weil, versichert ist ja nur Diebstahl, nicht Unterschlagung.
Das ist wirklich übel.
Grüße
Udo
Zitat:
@udogigahertz schrieb am 28. Oktober 2014 um 15:58:54 Uhr:
Zitat:
@italeri1947 schrieb am 28. Oktober 2014 um 15:06:52 Uhr:
Außerdem ist mir so einiges passiert, so wurden uns früher mal zwei (!) gebrauchte BMWs, der eine war ein M3, gestohlen während Probefahrten, die dann nicht mehr gefunden wurden. Die Ausweise der "Probefahrer" waren damals gefälscht. Dies wünsche ich keinem!
Das ist natürlich übelst, weil das nicht mal ein Diebstahl ist, sondern nur Unterschlagung. Die Autos wurden ja freiwillig rausgerückt, nur nicht wiedergebracht. Kann sein, dass sich in solchen Fällen die Versicherung weigert, den Schadensbetrag zu zahlen, weil, versichert ist ja nur Diebstahl, nicht Unterschlagung.
Das ist wirklich übel.
Grüße
Udo
Wir haben in der Tat längere Zeit mit der Versicherung "gestritten"; ich erinnere mich sehr gut an diese unschöne Geschichte. Ich hatte dann intensiv mit meinem Partner überlegt, funk/GPS-überwachte Probefahrten einzuführen, aber das haben wir dann doch sein gelassen.
Der Werkstattmeister hatte mal an einer Imbissbude einen "Kunden" gesehen, in einem gebrauchten Siebener-BMW, den er sich bei uns zwecks "Probefahrt" geliehen hatte, wie er mit extrem lauter Musik Frauen "anmachte" - ein anderer "Kunde" nutzte einen Laguna Grandtour für eine Stippvisite im Möbelhaus, um irgendwelche Möbel zu verladen. Ich habe ihn dabei zufällig gesehen, was er nicht gemerkt hat. Habe es für mich behalten. Der scheinbare Laguna-Interessent hatte sich den Wagen wohl nur geholt, um ein paar Stücke zu transportieren. Er ließ sich dann zwar noch Laguna-Prospekte von mir geben, die er auch bekam, doch gekommen ist er danach nie wieder.
Auch nicht schlecht: Ein Mann aus der Kreisstadt wollte mal einen neunsitzigen Renault Master für eine "Probefahrt" haben - für ein ganzes Wochenende. Als er erfuhr, dass das ab 100 Kilometern Geld kostet, hat er dann mitten im Gespräch gesagt, dass er es dann doch nicht mehr braucht. Hinterher bekam ich von einem damaligen Auszubildenden durch einen Zufall, als der Name in der Mittagspause fiel ("kennst du den?"), heraus, dass der Mensch sein Fußballtrainer war und am Wochenende ein Freundschaftsspiel anstand.
Fazit: Die Kunden, die ein Auto wirklich kaufen wollten und am Ende auch gekauft haben, haben entweder sehr kurze Probefahrten gemacht oder aber es akzeptiert, dass mehr als 100 Kilometer etwas gekostet haben - was beim Neukauf dann verrechnet wurde; alte, gute Stammkunden haben einen Wagen dann aber auch so mal ein Wochenende lang testen dürfen.
Heftig, wie unverschämt manche "Kunden" sind.
Bei meiner letzten Inspektion hatte ich ein noch quasi nagelneues Ersatzfahrzeug mit noch nicht mal 1000km auf dem Tacho bekommen, der Werkstattinhaber hat mich ganz vorsichtig darauf hingewisen, das Fahzeug bitte "ordentlich" zu behandeln, was ich auch selbstverständlich getan habe. Wenn man das so liest, verstehe ich jetzt auch, warum er das gesagt hat...
Zitat:
@ZfT schrieb am 28. Oktober 2014 um 18:20:22 Uhr:
Heftig, wie unverschämt manche "Kunden" sind.
Bei meiner letzten Inspektion hatte ich ein noch quasi nagelneues Ersatzfahrzeug mit noch nicht mal 1000km auf dem Tacho bekommen, der Werkstattinhaber hat mich ganz vorsichtig darauf hingewisen, das Fahzeug bitte "ordentlich" zu behandeln, was ich auch selbstverständlich getan habe. Wenn man das so liest, verstehe ich jetzt auch, warum er das gesagt hat...
Ich kann das voll und ganz verstehen!
...und habe da noch einen "Fall" aus den 90er-Jahren auf Lager, in dem ein Handelsvertreter (ist nicht mir passiert) einen fabrikneuen Passat Variant (war ein später 35i nach der Überarbeitung 1993) mit zweistelliger Laufleistung zur Probe fuhr. Der Verkäufer von VW hatte es versäumt, ihn auf eine Maximallaufleistung pro Tag hinzuweisen. Der Handelsvertreter kam dann nicht zurück. Er kam nicht, kam nicht - und morgens stand der neue Passat dann doch auf dem Hof des Autohauses: Mit 1.000 Kilometern auf der Uhr. Ein neues Auto war er wohlgemerkt, bevor er an den Vertreter gegangen war. Das war damals sogar eine längere Streiterei, wobei am Ende hervorging, dass der Verkäufer ihn nicht darauf hingewiesen hatte und somit selbst schuld gewesen ist. Ich glaube, der bekam damals eine Abmahnung.
Hallo Gemeinde,
da meine Aussage vom 28.10., 10:11:21 Uhr ja wohl allgemein angezweifelt wird, hier einige Erläuterungen zum Thema Diebstahl, Unterschlagung (beides Entwendung genannt) und grobe Fahrlässigkeit sowie Auszüge aus meinen Versicherungsbedingungen.
Am Ende kann jeder denken, interpretieren, verdrehen, glauben, wissen und machen, was er/sie will.
Diebstahl:
Ein Diebstahl liegt vor, wenn der Täter den Schlüssel des Fahrzeuges bzw. das Fahrzeug selber unbefugt an sich genommen hat z.B. durch Einbruch oder Raub.
Unterschlagung:
Unterschlagung liegt vor, wenn der Täter den Schlüssel rechtmäßig vom Besitzer/Verfügungsberechtigten des Fahrzeuges bekommen hat um z.B. eine Probefahrt, Wochenendausflug, Großeinkauf usw. bekommen hat.
AKB-Text dazu:
A.2.2.2
Versichert ist die Entwendung, insbesondere durch Diebstahl, Raub und Unterschlagung.
Unterschlagung ist nur versichert, wenn dem Täter das Fahrzeug nicht zum Gebrauch (in seinem eigenen Interesse (Wochenendausflug, Einkauf)), nicht zur Veräußerung (das er das/mein Fahrzeug verkauft) oder unter Eigentumsvorbehalt (Probefahrt) überlassen wird.
Unbefugter Gebrauch (Diebstahl) ist nur versichert, wenn der Täter in keiner Weise berechtigt ist, das Fahrzeug zu gebrauchen. Nicht als unbefugter Gebrauch gilt insbesondere, wenn der Täter vom Verfügungsberechtigten mit der Betreuung des Fahrzeug beauftragt wird (z.B. Reparateur, Hotelangestellter). Außerdem besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Täter in einem Näheverhältnis zu dem Verfügungsberechtigten steht (z.B. dessen Arbeitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehörige).
Grobe Fahrlässigkeit:
In den meisten Versicherungsbedingungen (vielleicht auch allen) ist grobe Fahrlässigkeit mitversichert – außer Fahren unter Alkohol und anderen Rauschmitteln (Drogen, Medikamente) sowie das fahrlässige Ermöglichen des Diebstahls des Fahrzeugs und seiner Teile.
AKB-Text dazu:
A.2.18.2
Bei grob fahrlässiger Ermöglichung des Diebstahls des Fahrzeuges oder seiner Teile oder bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens aufgrund des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel (z.B. Drogen, Medikamente), sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
Die fetten Texte in (Klammern) wurden von mir eingefügt.
Im Zusammenhang mit grober Fahrlässigkeit fällt nicht ein einziges Mal das Wort „Unterschlagung“.
Die Bedingungen vieler Versicherer sind ähnlich – die Formulierung ist nicht immer gleich.
Nach den genannten Urteilen „pro“ Versicherer habe ich nicht gesucht, kann mir aber vorstellen, dass diese schon etwas älter sind.
Ein Blick in die eigenen Versicherungsbedingungen kann hilfreich sein. Da diese (fast) immer PDF-Dateien sind einfach die gewünschten Suchwörter eingeben.
In diesem Sinne:
Buona Notte
@ Hans : jou, solche Geschichten hatten auch andere Autohäuser und deshalb
ist es heutzutage richtig schwer, eine "kostenlose" Probefahrt zu ergattern,
vor allem über einen längeren Zeitraum (z.b. länger als 1-Stunde od. 50 km).
Und wenn mann länger fahren möchte, dann wird aus der "Probefahrt", einfach
ein Mietvertag gemacht.
Die Kosten werden dann bei Kauf vergütet, aber hey, bevor ich mich entscheide,
muss/ will ich doch versch. Modelle / Marken probefahren.
Tja,
Wie so oft, eine "kleine" egoistische Klientel die sich nicht korrekt
verhalten hat, sorgte dafür, dass alle künfitgen "Probe fahrer" schon vornherein
"beschuldig" werden, was schlimmer im Schilde zu führen.
@remarq : naja, ist wohl von Vers. zu Vers. unterschiedlich.
Bei meiner heißt es :
Entwendung
2. Versichert ist die Entwendung, insbesondere durch Diebstahl und Raub.
Unterschlagung ist nur versichert, wenn dem Täter das Fahrzeug weder zum Gebrauch in
seinem eigenen Interesse noch zur Veräußerung noch unter Eigentumsvorbehalt überlassen
wird.
Ergo, auf einer Probefahrt, ist die Karre nicht versichert und ich gehe leer aus..
Grüße
Es nützt nix, hier die eigenen Versicherungsbedingungen hervorzukramen und als alleingültig hinzustellen, verschiedene Versicherungen haben auch verschiedene Bedingungen, unbedingt das Kleingedruckte lesen, bei Unklarheiten sich an die Versicherung wenden und sich schriftlich (ganz wichtig!) bestätigen lassen, dass z. B. dieser Versicherungsvertrag das Unterschlagungsrisiko anlässlich einer Probefahrt mit einschließt. Wenn man das so schriftlich bekommt, ist alles klar, wenn nicht ............ dann ist das Motorrad/das Auto weg und man bekommt nix von der Versicherung, wenn das Teil bei einer Probefahrt nicht wiedergebracht wird.
Grüße
Udo