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Kaufvertrag - Unfallschaden

Themenstarteram 29. August 2019 um 6:37

Hallo zusammen,

folgendes:

Ich habe im Mai ein Motorrad gekauft. (hatte einen Rutscher laut Vorbesitzer).

Im Kaufvertrag wurde Unfallmaschinen festgehalten.

Das Motorrad fährt sich sehr gut keine hinweise darauf das irgendwas nicht stimmt.

Alles Arbeitet so wie es soll.

Leider musste ich mich nun von meinem Motorrad trennen, da ich gerade etwas Geld brauche.

Beim Verkauf wollte der Käufer das ich keine "Unfall Maschine" reinschreibe.

Sondern bei der Spalte: Vorschäden durch Vorbesitzer = "Rutscher durch Vorbesitzer" reinschreibe.

 

Ist das so rechtens? Kann der Käufer mich belangen, wenn doch Irgendwas an der Maschine sein sollte, wovon ich nix weiß?

Falls wirklich was sein sollte, würde ich ihm das Geld natürlich wieder geben und die Maschine zurücknehmen.

Danke im Voraus.

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11 Antworten

Hast du ihn gefragt warum er das so will?

Du musst unterscheiden. Alles was Du weißt, kannst Du bestätigen, aber immer mit der Aussage: "soweit bekannt". Du darfst nur nicht Eigenschaften zusichern, denn das gälte dann auch, wenn Du nichts davon wusstest.

Eine Formulierung: "Beschädigung durch Rutscher laut Angabe Vorbesitzer, keine schweren Unfallschäden bekannt" sollte safe sein.

Zitat:

@digitali schrieb am 29. August 2019 um 08:37:41 Uhr:

...

Falls wirklich was sein sollte, würde ich ihm das Geld natürlich wieder geben und die Maschine zurücknehmen.

...

warum das?

Entweder dir sind Mängel bekannt oder sie sind dir nicht bekannt!

Für unbekannte Mängel bzw. unbekannte Schäden durch Vorbesitzer brauchst du eigentlich nicht grade zu stehen - sofern Gewährleistung wirksam ausgeschlossen wurde.

Moin,

Dir ist das Fahrzeug als Unfallbeschädigt verkauft worden. Diese Eigenschaft des Fahrzeugs ist dir bekannt - also hast du sie auch weiterzugeben.

Das ist eine wesentliche Eigenschaft. Der erhofft sich dadurch einen Wertzuwachs und er kann später behaupten, du hast ihm das Fahrzeug als Nicht Unfallfahrzeug verkauft.

Ich würde es nicht machen.

LG Kester

Themenstarteram 29. August 2019 um 13:37

Was er damit macht ist mir eigentlich egal.

Aber falls da was an der Maschine sein sollte als was ich weiss/bemerkt habe und stress gibt. Da hab ich kein bock drauf. Die Frage ist nun bin ich abgesichert durch den eintrag : Vorbesitzer hatte rutscher/Sturz.?`

Ich meine es waren auch 2 Zeugen die ganze zeit anwesend.

Themenstarteram 29. August 2019 um 13:38

Ach ja der ist auch natürlich vor dem Kauf Probegefahren.

Kester hat es auf den Punkt gebracht.

Deswegen meine Frage an den TE, ob er den Käufer nach dem Grund gefragt hat.

wenn Du die Wahrheit sagst (und dokumentierst), bist Du immer abgesichert. Es spricht auch nichts dagegen, einen Unfallschaden genau zu beschreiben. Unfall ist ja nur ein formelhafter Begriff, das kann alles sein.

Wichtig ist nur, dass was man weiß und irgendwelche Eigenschaften, die man zusichert, genau zu unterscheiden, denn für zugesicherte Eigenschaften haftet man auch, wenn man nichts wusste.

Themenstarteram 29. August 2019 um 16:39

Denke mal der Käufer wollte sich absichern damit das er nicht „Unfall Maschine „im Vertrag stehen hat. Hab auch nix verschwiegen. Alles gesagt was ich wusste.

"Sagen" bringt dir im Streitfall nur was, wenn du dafür unabhängige und glaubhafte Zeugen hast.

Wer schreibt der bleibt.

Zitat:

@digitali schrieb am 29. August 2019 um 18:39:38 Uhr:

Denke mal der Käufer wollte sich absichern damit das er nicht „Unfall Maschine „im Vertrag stehen hat. Hab auch nix verschwiegen. Alles gesagt was ich wusste.

Wollte?

Das heißt der Kaufvertrag ist in Sack und Pack?

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