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Kaufvertrag vom Nov.08- Keine Umweltprämie trotz Lieferung im April??
Hallo, bin echt am verzweifeln. Seit Wochen erzählen mir die Damen und Herren beim BaFa, dass ich die Prämie krieg, da der Erwerb ja erst mit Begleichung der Rechnung im April stattfindet. Die verbindliche Bestellung war aber am 13.11.08
Und jetzt steht auf dem Formular "Bitte tragen Sie das Kaufdaum im Format TT.MM.JJJJ ein (ein Datum vor dem 14.1.2009 ist nicht zulässig)"
??????????
Bin ich jetzt raus oder wie??? Das kann doch nicht wahr sein. Oder kann ich da auch das Rechnungsdatum eintragen (mit entsprechender Kopie) wenn die bald ankommt????
Hat noch jmd. das Problem?
Hab den Wagen mit vielRabatt bestellt nachdem das erste mal über die Umweltprämie diskutiert wurde. Gibts da keine Lösung?
Bin fix und fertig....
Beste Antwort im Thema
Du hast deine Auto bestellt , als die Aktion "Umweltprämie" nicht da war. Darum hast kein Anspruch auf die Prämie.
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20 Antworten
Tscha, das KAUFDATUM ist so eine Sache. Das kann eigentlich nicht das Problem sein - es ist ja nicht vom BESTELLDATUM die Rede. Und der KAUF findet erst dann statt, wenn Du Ware gegen Geld eintauschst, alles andere ist nur Makulatur. Es kann ja immer was dazwischen kommen - der LKW fällt um und auf Dein Auto drauf, oder der Hof des Händlers brennt in der Nacht vor der Übergabe ab.
Dann wäre eh Essig mit Kauf, weil dann eine Partei ihre Pflichten nicht erfüllen kann. Du verstehst? Erst mit dem "wirtschaftlichen Übergang", oder audf deutsch, wenn Du mit der Karre vom Hof fährst, ist der
(juristische) Kauf abgewickelt. Es sollte also dieses Datum entscheidend sein, und das würde ich auch eintragen.
Hugh.
Danke für die schnelle Antwort!
Nur... wollen die ja das Datum auf Ihrem Protokoll mit der passenden Kopie!!! Die Schweine... :-)
Und meine verbindliche Best. widerspricht halt mal der Vorgabe, dass das Datum nach dem 14.01.2009 sein soll.
Die ganze Zeit hieß es immer Kopie der Rechnung... jetzt seit heut auf einmal Anders.
Und vom Einreichen der Rechnungs-Kopie schreiben die im ResevierungsProtokoll auch nix.
Bin echt fertig, weil ich den ganzen Tag alles hochladen wil, und dann entdecke ich 8 Stunden!!!! später, dass ich gar keine Chance aufgrund des NovemberDatums hab.
Hab ja kein Anderes Datum momentan, da die Rechnung erst noch kommt. :-((
Wenn die rechnung erst noch kommt, wo ist dann Dein Problem?
"Der Antrag gilt nur dann als vollständig, wenn alle Antragsfelder ausgefüllt sind und in der Anlage als PDF-Dokument eine Kopie des Kauf- oder Leasingvertrages oder der verbindlichen Bestellung des Neufahrzeugs beigefügt ist. Bitte reichen Sie darüber hinaus keine weiteren Dokumente mit ein. " (Zitat Antrag)
... mein Problem ist nun, dass die Rechnung hier nicht erwähnt wird! Das macht mit ziemlich Angst... denn das alte Verfahren wird ja nicht mehr akzeptiert!
Oder meinste das macht nix?
dann warte doch deine Rechnung ab, sei doch froh, dass du überhaupt in den Genuss der Prämie kommen darfst.
Oder fahr zu Deinem Händler und lass Dir eine neue "Verbindliche Bestellung" ausstellen. Meine trägt das Datum 30.03.2009.
Jup, einfach umschreiben, haben wir im Februar auch mit vielen Kaufverträgen gemacht.
Du hast deine Auto bestellt , als die Aktion "Umweltprämie" nicht da war. Darum hast kein Anspruch auf die Prämie.
ich finde das auch eine Schweinerei!!
Die Prämie ist gedacht, um zusätzliche Nachfrage nach Autos zu erzeugen.
Wenn du schon vorher bestellt hast dann ist das nicht förderwürdig.
Zitat:
Original geschrieben von Wanderbra
Tscha, das KAUFDATUM ist so eine Sache. Das kann eigentlich nicht das Problem sein - es ist ja nicht vom BESTELLDATUM die Rede. Und der KAUF findet erst dann statt, wenn Du Ware gegen Geld eintauschst, alles andere ist nur Makulatur. Es kann ja immer was dazwischen kommen - der LKW fällt um und auf Dein Auto drauf, oder der Hof des Händlers brennt in der Nacht vor der Übergabe ab.
Dann wäre eh Essig mit Kauf, weil dann eine Partei ihre Pflichten nicht erfüllen kann. Du verstehst? Erst mit dem "wirtschaftlichen Übergang", oder audf deutsch, wenn Du mit der Karre vom Hof fährst, ist der
(juristische) Kauf abgewickelt. Es sollte also dieses Datum entscheidend sein, und das würde ich auch eintragen.
Hugh.
Ich hoffe für dich, dass du weder Jura studierst noch ausübst. Deine Antwort ist schlicht falsch.
Zitat:
Original geschrieben von Schmidti68
...Bestellung war aber am 13.11.08...
Und jetzt steht auf dem Formular "Bitte tragen Sie das Kaufdaum im Format TT.MM.JJJJ ein (ein Datum vor dem 14.1.2009 ist nicht zulässig)"
Bin ich jetzt raus oder wie???
Ich befürchte Ja.
Nach der "alten" Regelung interessierte die Zulassung und Verschrottung. Nach der "neuen" Regelung interessiert für das Reservierungsverfahren auf einmal (auch) die Bestellung bzw. der Kaufvertrag.
Wie hier schon geschrieben wurde, war Sinn und Zweck der Prämie zusätzliche Nachfrage zu generieren. Das ist bei Dir leider nicht der Fall, somit wäre es logisch nachvollziehbar wenn Du keine Prämie erhältst. Bitte versteh' mich nicht falsch, ich gönne jedem die Prämie.
Nach den Kriterien ist das Fahrzeug förderungswürdig.
Der Erwerb und Zulassung muß zwischen 14.01.2009 und 31.12.2009 erfolgen.
Bestellung ist doch kein Erwerb.
http://www.bafa.de/.../foederrichtlinie_umweltpraemie.pdf
Den Kaufvertrag konnte man vorher auf jemand anders laufen lassen, hat keinen interessiert.
Wichtig war bei der alten Beantragung nur die Personenidentität.
Auch jetzt ist nichtmal sicher ob da unbedingt im Kaufvertrag Personenidentität sein muß... Rein von den Anforderungen her eigentlich nicht, aber sie wollen den eben sehen.
Daher werden Kaufverträge wo das nicht so ist eben aus Vorsicht umgeschrieben. Zahlen wird das trotzdem jemand anders.
Halter Ex Auto Opa, Halter neu Opa, "Unterhalter" Kind, Kaufvertrag Mama, Geld Erbtante, Versicherungsnehmer Papa wegen Beamtentarif - ist eine durchaus vorkommende Konstellation.
Und nun gut das Datum. Das hat genau wie der Name im Kaufvertrag bisher keinen interessiert.
Daher genauso umschreiben bzw. eine Bestätigung für verbindliche Bestellung mit Datum 30.03.2009 schreiben lassen.
Zitat:
Original geschrieben von haschee
Jup, einfach umschreiben, haben wir im Februar auch mit vielen Kaufverträgen gemacht.
Dass Kaufverträge umgeschrieben wurden ist nicht überraschend. Überraschend ist aber, dass dies hier auch offen mitgeteilt wird.
Diese Umschreibung ist Urkundenfälschung und Betrug, da hier ggfs. eine nicht zustehende Prämie ausgezahlt wird.
Als die Mehrwertsteuer erhöht wurde, sind auch viele Verträge umgeschrieben(sprich: zurückdatiert), was letztendlich Steuerhinterziehung war.
Für solche Vorgänge sollte man so wenig Mitwisser wie möglich haben.
O.
Zitat:
Original geschrieben von Schmidti68
"Der Antrag gilt nur dann als vollständig, wenn alle Antragsfelder ausgefüllt sind und in der Anlage als PDF-Dokument eine Kopie des Kauf- oder Leasingvertrages oder der verbindlichen Bestellung des Neufahrzeugs beigefügt ist. Bitte reichen Sie darüber hinaus keine weiteren Dokumente mit ein. " (Zitat Antrag)
... mein Problem ist nun, dass die Rechnung hier nicht erwähnt wird! Das macht mit ziemlich Angst... denn das alte Verfahren wird ja nicht mehr akzeptiert!
Oder meinste das macht nix?
Da die Prämie nur noch online beantragt werden kann, würde ich in diesem Fall keine Reservierung der Prämie vornehmen, sondern dann, wenn das Fahrzeug ausgeliefert wurde, direkt die Prämie beantragen und die Rechnung und alle für die Prämie notwendigen weiteren Unterlagen als PDF an BAFA schicken. (Auf Kopie des Verschrottungshinweises vermerken, dass Originalbrief des verschrotteten Fahrzeiges nach Aufforderung nachgereicht wird). Damit wird erst gar nicht bekannt, wann der Kaufvertrag geschlossen wurde.
Dann wird die Reservierung und die Beantragung der Auszahlung der Prämie in einem Schritt durchgeführt.
O.