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Kaufvertrag widerrufen

Themenstarteram 6. September 2009 um 17:48

Guten Tag zusammen,

ich habe mir am am 01.09.09 einen Golf 6 bestellt (Verbindliche VW-Bestellung) , über eine Finanzierung die ich auch an dem Tag abgeschlossen habe. Als Anzahlung habe ich mein Golf 4 angeboten und habe noch die Umweltprämie und die VW Prämie bezogen.

Nun meine Frage: Kann ich morgen bei meinem Verkäufer anrufen und alles wiederrufen? Das ich vom Kaufvertrag zurücktrete und von der Finanzierung?

Ich weiß, es gibt hier genug Themen, aber aus denen wurde ich nicht richtig schlau.... Einer sagt das geht gar nicht, der andere sagt es geht nur wenn ich das Fahrzeug finanziert habe!

Ich danke euch schonmal für die Antworten! :-)

 

Gruß aus Neumünster

Beste Antwort im Thema

Ja kannst du! .. ganz normales Widerrufsrecht vom Finanzierungsvertrag binnen 14 Tagen ab der Widerrufsbelehrung. Der Widerruf des Finanzierungsvertrags hat den Widerruf des anderen zur Folge - unproblematisch.

358 (2) des Bürgerlichen stehen! bzgl Verbundenheit

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Ja kannst du! .. ganz normales Widerrufsrecht vom Finanzierungsvertrag binnen 14 Tagen ab der Widerrufsbelehrung. Der Widerruf des Finanzierungsvertrags hat den Widerruf des anderen zur Folge - unproblematisch.

358 (2) des Bürgerlichen stehen! bzgl Verbundenheit

Themenstarteram 6. September 2009 um 17:53

SUPER ICH DANKE DIR!!!! Nun habe ich noch eine letzte Frage... Muss ich eine Bearbeitungsgebühr oder ähnliches bezahlen? Und kann ich das auch telefonisch machen?

Den Rücktritt sollte man aus Beweisgründen grundsätzlich schriftlich erklären.

Fahr hin und lasse es Dir schriftlich bestätigen oder schicke ein Einschreiben mit Rückschein.

Wie schon gesagt, Du kannst widerrufen, aufgrund der Finanzierung.

 

BEN

Keine Gebühr aber bitte SCHRIFTLICH an das Autohaus UND an die Bank (wenn du auf Nummer sicher gehen willst).

Schriftlich an das Autohaus reicht, der Bank ist das schnurz, die würde ja eh erst in Erscheinung treten wenn das Fahrzeug zugelassen und der Darlehnsvertrag vom Händler eingereicht wird ;)

Zitat:

Original geschrieben von flieger87

Guten Tag zusammen,

ich habe mir am am 01.09.09 einen Golf 6 bestellt (Verbindliche VW-Bestellung) , über eine Finanzierung die ich auch an dem Tag abgeschlossen habe. Als Anzahlung habe ich mein Golf 4 angeboten und habe noch die Umweltprämie und die VW Prämie bezogen.

Sehr grossherzig von Dir,einen von der langen BAFA Warteliste glücklich zu machen :D

Zitat:

Original geschrieben von Jolf_Jeti

Zitat:

Original geschrieben von flieger87

Guten Tag zusammen,

ich habe mir am am 01.09.09 einen Golf 6 bestellt (Verbindliche VW-Bestellung) , über eine Finanzierung die ich auch an dem Tag abgeschlossen habe. Als Anzahlung habe ich mein Golf 4 angeboten und habe noch die Umweltprämie und die VW Prämie bezogen.

Sehr grossherzig von Dir,einen von der langen BAFA Warteliste glücklich zu machen :D

Hallo Jolf_Jeti

*lol*

Und @flieger87 und wieso trittst du nun zurück?

Gruß Howard

am 11. September 2009 um 11:28

Zitat:

Original geschrieben von Eue

Schriftlich an das Autohaus reicht, der Bank ist das schnurz, die würde ja eh erst in Erscheinung treten wenn das Fahrzeug zugelassen und der Darlehnsvertrag vom Händler eingereicht wird ;)

Das ist falsch, die Bank hat einen unterschriebenen Darlehnsvertrag von ihm ! Die verzichtet mit Sicherheit nicht auf ihren Profit, wenn er nicht dort zurück tritt.

Zitat:

Original geschrieben von mobile-freizeit

Das ist falsch, die Bank hat einen unterschriebenen Darlehnsvertrag von ihm !

Der Wagen ist noch nicht zugelassen. Wie soll da die Bank in den Besitz des vom TE unterschriebenen Darlehensvertrag gekommen sein? Es ist kaum davon auszugehen, daß der Händler den Vertrag jetzt schon weitergereicht hat.

Zitat:

Original geschrieben von mobile-freizeit

 

Das ist falsch, die Bank hat einen unterschriebenen Darlehnsvertrag von ihm ! Die verzichtet mit Sicherheit nicht auf ihren Profit, wenn er nicht dort zurück tritt.

 

Da bist du aber auf dem Holzweg, die Bank kann nur das finanzieren was vom Händler eingereicht wird ( Darlehnsvertrag, Fahrzeugbrief des zugelassenen Fahrzeugs).

Der Händler hat bis jetzt ja nur eine Finanzierungsanfrage bei der Bank gemacht und einen Vertrag ausgedruckt den der Käufer zwar unterschrieben hat, dieser wird aber erst durch die Einreichung der Unterlagen ( Darlehnsantrag, Kfz-Brief nach Zulassung ) vollendet. Reicht der Händler also nix ein kannst du auch 10 Autos kaufen und innerhalb 14 Tagen widerrufen, der Bank ist das wurscht für die läuft die Finanzierung an wenn alle Unterlagen incl. Selbstauskunft im orginal vorhanden sind ;)

am 7. April 2016 um 20:23

HALLO, VOR PAAR TAGEN HABE ICH IM INTERNET EIN AUTO GEFUNDEN UND WOLLTE KAUFEN UND DER VERKÄUFER

SCHICKTE MIR PER MAIL EIN KAUFVERTRAG WAS ICH UNTERSCHREIBEN UND ZURÜCK SENDEN SOLLTE

UND DAS HABE ICH AUCH GEMACHT.

JETZT HABE ICH FINANZIELLE PROBLEME UND KANN DAS AUTO NICHT MEHR BEZAHLEN

WIE KANN ICH VON DEM KAUFVERTRAG ZURÜCK TRETEN WAS SOLL ICH DAS SCHREIBEN

erkläre den rücktritt vom kauf. ist ein fernabsatzgeschäft. den rest lässt du auf dich zulaufen.

edit: lass dir nichts vormachen ... es ist und bleibt fernabsatz und da kannst du sofort widerrufen. mach das und gut ist es.

am 7. April 2016 um 20:44

Rechtlich nein, praktisch ja, denn es kann niemand beweisen, wer den Kaufvertrag per Mail geschickt hat (könnte ja auch gegen deinen Willen passiert sein, ähnlich wie bei einem Briefeinwurf).

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