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Kawasaki GPZ 500 S Falsche Angaben bei Kaufvertrag
Guten Tag liebe Community,
ich schildere euch mal schnell mein Problem.
Ich habe vor 3 Wochen eine gebrauchte GPZ 500S von Privat über Ebay gekauft. Vor-Ort war alles gut, bin probegefahren und hab mir die Maschine äußerlich angeguckt. Sie hatte dort noch 60 PS laut Fahrzeugschein.
Ich habe dann einen Vertrag vom ADAC für Gebrauchtfahrzeuge geholt und diesen ausgedruckt. Der Verkäufer sagte mir, dass ein anderer Auspuff drauf sei, dies sei auch eingetragen.
Ich hab das auch so im Kaufvertrag vermerkt. Weiterhin wurde vermerkt, dass es kein Reimport-Fahrzeug sei und sonst alles Original ist.
Da ich erst A2 habe und deswegen die Maschine auf 48 PS drosseln musste, besorgte ich mir eine Gasanschlagsdrossel und baute diese ein. Als ich nun beim TÜV mit der Maschine war, sagten diese mir, dass sie mir die Maschine so nicht abnehmen konnten, da eine "Leistungssteigerung durch Einbau von 2 Unterdruckkolben ohne Bohrungen in die Vergaser" durchgeführt wurde.
Nun ist dies ja dann nicht mehr Original, der TÜV kann aber nicht nachvollziehen, wie viel Leistung die Maschine jetzt hat. Mir wurde gesagt, ich soll in eine Werkstatt fahren und die nehmen das Motorrad komplett auseinander um zu schauen, was dort für eine drin, sei.
Bei der Werkstatt sagten sie mir, es kommen ca. Kosten von 400-500€ auf mich zu.
Jetzt meine Frage : Ist das ein Grund vom Kaufvertrag zurücktreten zu können? Benötige ich dafür einen Anwalt? Der Verkäufer redet sich nämlich nur noch raus.
Mit freundlichen Grüßen
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7 Antworten
Eine kostenlose Erstberatung ist bei vielen Anwälten möglich und sollte entsprechend auch getätigt werden, wenn wirklich der Verdacht der Täuschung existiert.
Die Unterdruckkolben erkennt man von außen?
Eine weitere Frage ist, ob der Verkäufer dich vorsätzlich getäuscht hat oder es selbst nicht besser wusste. Wenn er dem Anwalt/Richter glaubhaft vermitteln kann, dass er die Maschine so gekauft hat und es immer für Original hielt, wirst du ihn nicht dran bekommen. Er wird sehr wahrscheinlich so einen passus wie "gekauft wie gesehen" etc. drin stehen haben und da ist es bei einem Privatverkauf auch so. Was bedeutet, das ganze ist nicht wirklich so zu beantworten und vorallem nicht von irgendeinen von uns hier.
Also kontaktiere bitte entsprechend den Anwalt. Der wird dir dann schon sagen, ob es ne Chance gibt usw.
Ne Rückmeldung hier wäre aber sehr nett ;-)
Am einfachsten und nervenschonendsten wäre wohl Du verkaufst die Maschine einfach weiter und holst Dir ne andere die von vornherein nicht mehr als 48 ps hat.
Der Stress lohnt bei nem Moped für 500-700 € nicht.
Daß du die dann überhaupt gekauft hast trotz der 60 ps versteh ich nur so, daß sie halt sehr günstig war.
Ich schau z.Zt.viel in Ebay rein und : ja, stimmt.
Die gehen schon unverschamt billig her diese Modelle.
Edit : Schau mal im Fzg.schein oder Brief, also ZB1 oder ZB2: Was für ein Buchstabe im Feld 17 steht.
(=Merkmal zur Betriebserlaubnis)
E oder K ?
Du brauchst doch nur die beiden richtigen Gasschieber für die Vergaser. Erkundige Dich im Internet oder bei einem Kawa-Dealer, welche da rein gehören. Da wird es mehrere Ausführungen geben für 27, 34, 50 und 60 PS. Oft sind auch Ansaugblenden in den Vergaserstutzen. Kann sein, das 60 PS Version auch eine andere Nockenwelle drin hat.
Für 20-30 Euro kann man das Mopped auf einem Leistungsprüfstand messen. Dann weißt Du schon mal wieviel PS sie wirklich hat.
...einen anderen Prüfer suchen, der was von Motoren versteht - was für eine Welle.
Wenn sich deine Drosselklappen durch einen Anschlag nur bis zur Stellung x öffnen lassen, können sich die Schieber im Vergaser auf den Kopf stellen und Saltos schlagen. Da geht einfach nicht mehr Luft durch, als die Drosselklappen am Anschlag durchlassen.
Im schlimmsten Fall hast du vielleicht ein paar PS weniger als 48. Das ist aber kein Verbrechen.
Zum Schieber ausbauen muß eigentlich nur der Tank runter. Dann kannst du normalerweise bei den alten Kisten oben die Deckel an den Vergasern abschrauben und die Kolben rausziehen. Dann weißt du bescheid.
Wieviele PS dann bei dem alten Dingens heute faktisch dann tatsächlich noch anliegen, ist eh nochmal ein ganz anderes Thema.
Hallo,
60 PS war die Leistungangabe der ungedrosselten GPZ500.
Dieses Motorrad ist ja nun schon ein paar Jahre alt, vermutlich durch verschiedene Hände gegangen, und die Fahrzeugdokumente wohl nicht mehr lückenlos vorhanden. Leistung kann (mehrmals) auf 34Ps und wieder zurück erfolgt sein....
Es gab Drosselungsmöglichkeiten durch Gasschieber mit Bohrungen. Wurde dann wieder auf Original-Schieber umgerüstet, steht auf der Abnahme des TÜV dieser Satz: "Leistungssteigerung durch Einbau...." so oder so ähnlich.
Auf dem zur Gasanschlagsdrossel gehörenden Dokument müssten neben den "neuen" Werten bezüglich Höchstleistung, Höchstgeschwindigkeit, Geräusche die "alten" stehen, so kenne ich das . Dort sollten sich die 60PS (bzw 43kw) finden.
Auf jeden Fall hat sich der TÜV- Mitarbeiter nicht mit Ruhm bekleckert, so will ich das jetzt mal formulieren.
Dem Verkäufer kann soweit keinerlei Vorwurf gemacht werden.
Gruß
Der Tüv mal wieder.... :-)
Die GPZ 500 S gab es in den Leistungsvarianten 27, 34, 50 und 60 PS von Kawasaki zu kaufen.
Um die leistungsschwächeren Maschine nachträglich auf 60 PS zu entdrosseln, waren bei der 27 und 34 PS-Version die beschriebenen Gasschieber "ohne Bohrung" nötig.
(Bei der 50 PS- Variante erfolgte die Entdrosselung über andere Vergaserdeckel, die hatte die Gasschieber ohne Bohrung nämlich original schon drin)
Du hast also jetzt (nach der Entdrosselung durch einen der Vorbesitzer) die völlig legale 60 PS-Variante, so, wie es auch in den Papieren steht, und welche auch Voraussetzung für die Leistungsreduzierung auf 48 PS durch den Gasschieberanschlag (von Alphatechnik, vermute ich mal) ist.
Mein Tipp: Andere Prüfstelle suchen, und denen das so erklären!
@Marcelreaper : Wie ist die aktuelle Lage?
Nachdem hier noch einige hilfreiche Beiträge kamen, denke ich auch:
Das beste ist, den Verkäufer nicht weiter zu behelligen.
Dem kann man dem bisherigen Anschein nach keinen Vorwurf machen.
Vor allem keine arglistige Täuschung vorwerfen.
Eher mal dem TüV auf die Nerven gehen, bzw.einen kompetenteren Prüfer suchen.
Vielleicht kannst Du von Kawasaki Deutschland per Email eine Bestätigung bekommen daß die Gasschieber ohne Bohrungen der 60 PS SerienVersion der ABE entsprechend konform sind.
Ich habe dort innerhalb 3 Tagen schnelle Hilfe in einer anderen aber ähnlich gelagerten Sache bekommen.
Email an info@kawasaki.de
Viel Erfolg und wäre nett wenn Du berichten wurdest.