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Kein Kauf möglich, trotz Kaufoption? Audi Leasing

Themenstarteram 27. Januar 2023 um 10:58

Moin,

ich lease einen Audi, der kurz vor der Rückgabe steht. Ich habe im Leasingvertrag eine Kaufoption zugesichert. Diese wollte ich nun wählen, allerdings meinte der Händler, da die Gebrauchtwagenpreise so hoch seien, die Audi-Leasing ihm Geld nachbelaste, falls ich den Wagen kaufen würde. Das mache er nicht mit, daher sei die Kaufoption nicht möglich.

Zuvor sagte er noch, dass ich keine Kaufoption hätte. Erst nachdem ich ihm daraufhin den Auszug aus meinem Leasingvertrag gesendet hatte, kam o. g. Aussage.

Ich glaube, mein Schwein pfeift. Hat jemand so etwas schon mal gehört/erlebt?

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49 Antworten
am 27. Januar 2023 um 11:00

Wenn es so vertraglich vereinbart wurde hat der Händler sich dran zu halten. Das ist das Risiko eben das er hat.

[Inhalt von Motor-Talk entfernt. Bitte sachlich diskutieren und die Beitragsregeln von Motor-Talk beachten.]

am 27. Januar 2023 um 12:42

Hier gibt es drei Beteiligte: Kunde, Händler und Bank.

Was steht im Vertrag genau drin, wer hat ein Recht das Auto von wem zum festgelegten Preis zu kaufen?

Ist das eine Option wie der Name schon sagt, d.h. kann der Händler und/oder Leasinggeber das Fahrzeug anbieten oder muss er es? Und zum fixierten Kaufpreis oder frei? Da kommt es explizit auf die Formulierung zur Art und Weise und dem Preis an. Stell doch mal die entsprechende Passage aus dem Vertrag hier ein.

Ich denke eher das er annahm den Wagen für einen höheren Preis weiterzuverkaufen. In der Regel weiß der Händler zu welchen Preis er den Wagen von der Leasing zurücknehmen muss bei Abschluss des Geschäftes. Abgesehen davon hast du den Leasingvertrag mit der Leasinggesellschaft und nicht mit dem Händler.

Themenstarteram 27. Januar 2023 um 13:12

Hier

Zitat:

@IDFahrer schrieb am 27. Januar 2023 um 14:12:53 Uhr:

Hier

Blöd, dass da der Restwert nicht festgesetzt wurde. So könnte ja der Händler den Preis entsprechend seinen Erwartungen anpassen?

OK, dann wie erwartet: Es ist eine unverbindliche Option ohne fest vereinbarten Kaufpreis und damit wertlos. Der Händler könnte dir das Fahrzeug damit auch zum doppelten des Restwertes anbieten und du musst es nicht kaufen, daher Option. Anders wäre die Sache bei einem Andienungsrecht mit fest vereinbartem Kaufpreis.

Themenstarteram 27. Januar 2023 um 13:20

Offenbar kann er das nicht mit dem Preis, weil die Leasinggesellschaft den Preis festlegt. Daher rudert er wohl so herum.

Zitat:

@M0rkai schrieb am 27. Januar 2023 um 14:19:03 Uhr:

Zitat:

@IDFahrer schrieb am 27. Januar 2023 um 14:12:53 Uhr:

Hier

Blöd, dass da der Restwert nicht festgesetzt wurde. So könnte ja der Händler den Preis entsprechend seinen Erwartungen anpassen?

Nicht könnte, sondern darf und wird.

Zitat:

@IDFahrer schrieb am 27. Januar 2023 um 14:20:31 Uhr:

Offenbar kann er das nicht...

Wie geschrieben muss er das auch nicht. Das ist eine optionale Vereinbarung, die keinen wirklichen Wert besitzt.

Hier sehr schön beschrieben: https://www.frag-einen-anwalt.de/...ngvertrag-Kaufoption--f382976.html

Da steht ja auch deutlich drin, dass der Kaufpreis „auf Wunsch“ mitgeteilt wird. Das heißt, die legen ihn fest, angepasst an die jeweils herrschende Marktsituation und das ist ja auch aus kaufmännischer Sicht nicht zu beanstanden. Die wollen Geld verdienen und keine Geschenke verteilen.

Themenstarteram 27. Januar 2023 um 13:26

Danke für den Link. Er teilte mir halt mit, dass die Leasinggesellschaft den Preis festlegt und er dadurch im Nachteil wäre. Wie auch immer: Selbst wenn der Preis sehr hoch wäre, habe ich theoretisch den rechtlichen Anspruch das Auto kaufen zu können, oder kann er mir es verweigern?

Zitat:

@tetekupe schrieb am 27. Januar 2023 um 14:24:16 Uhr:

Da steht ja auch deutlich drin, dass der Kaufpreis „auf Wunsch“ mitgeteilt wird. Das heißt, die legen ihn fest, angepasst an die jeweils herrschende Marktsituation und das ist ja auch aus kaufmännischer Sicht nicht zu beanstanden. Die wollen Geld verdienen und keine Geschenke verteilen.

Korrekt. Der Händler kann und wird das Fahrzeug zum marktüblichen Preis anbieten, welcher i.d.R. aktuell weit über dem ursprünglich kalkulierten Restwert liegen und daher uninteressant sein dürfte. Außer man möchte unbedingt sein liebgewonnes Auto behalten.

Zitat:

@IDFahrer schrieb am 27. Januar 2023 um 14:26:26 Uhr:

Danke für den Link. Er teilte mir halt mit, dass die Leasinggesellschaft den Preis festlegt und er dadurch im Nachteil wäre. Wie auch immer: Selbst wenn der Preis sehr hoch wäre, habe ich theoretisch den rechtlichen Anspruch das Auto kaufen zu können, oder kann er mir es verweigern?

Er kann es dir auch verweigern. Und selbst wenn er es müsste, was bringt es dir, wenn er ihn zu 30% über Marktpreis anbietet? Daher heißt es auch Option, weil weder der Händler anbieten muss noch du kaufen musst.

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