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Kein Totalschaden, trotzdem Verkauf
Hallo,
nach einem unverschuldeten Unfall haben sich folgende Werte vom Gutachter ergeben:
Reparaturkosten: 4500,- € (brutto)
Wertminderung: 300,- €
Rep.-Dauer: 5 Tage
Wiederbeschaffunswert: 8000,- € (keine Angabe zur MwSt. Das Fahrzeug gibt es aber nur noch als Gebrauchten, also Differenzbesteuert??)
Restwert: 3550,- (brutto)
Aus verschiedenen Gründen soll der Wagen verkauft werden und ein Neuwagen angeschafft werden, obwohl der Wagen nicht als Totalschaden gilt. Was wird die Versicherung bezahlen und wird hier von den Brutto- oder den Nettobeträgen ausgegangen?
Danke!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Seth2006
Heißt für meinen Fall aber, dass er nicht nachzuweisen ist, oder? Das Fahrzeug ist fahrtüchtig und wenn es direkt verkauft wird, ensteht ja eigentlich kein Ausfall. Oder wie sieht das in der Praxis aus?
Hi,
genau so isses.
Wenn das Auto fahrbereit ist, entsteht bis zum tatsächlichen (nachgewiesenen) Werkstattaufenthalt kein Ausfall.
Wird nicht repariert, sondern verkauft, ist nichts ausgefallen, also ist auch kein Schaden entstanden ergo gibt es auch keinen Schaden ersetzt, denn darum geht es schließlich: Schadensersatz.
Gruß
Hafi
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19 Antworten
Es wird das gezahlt, was für die Versicherung am günstigsten ist. In deinem Fall sind das die Reparaturkosten netto.
Gruß
traumzauber
Zitat:
Zitat:
Original geschrieben von traumzauber
Es wird das gezahlt, was für die Versicherung am günstigsten ist. In deinem Fall sind das die Reparaturkosten netto zzgl. Wertminderung
Gruß
traumzauber
Gruß vom Wegelagerer
Zitat:
Original geschrieben von traumzauber
Es wird das gezahlt, was für die Versicherung am günstigsten ist. In deinem Fall sind das die Reparaturkosten netto.
Gruß
traumzauber
Stimmt, daher heisst es auch versicherung, es versichert, und zahlt net ohne ende.
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Zitat:
Zitat:
Original geschrieben von traumzauber
Es wird das gezahlt, was für die Versicherung am günstigsten ist. In deinem Fall sind das die Reparaturkosten netto zzgl. Wertminderung
Gruß
traumzauber
Gruß vom Wegelagerer
Kommt dann wenigstens noch der Nutzungsausfall drauf?
Original geschrieben von Dellenzaehler
Gruß vom Wegelagerer
Kommt dann wenigstens noch der Nutzungsausfall drauf?
Ja der muss eingeklagt werden!
Zitat:
Original geschrieben von Ulli7463
Ja der muss eingeklagt werden!
Quatsch mit Soße.......
Der Nutzungsausfall muss nachgewiesen werden, dann wir er auch reguliert.
Gruß
Delle
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Zitat:
Original geschrieben von Ulli7463
Ja der muss eingeklagt werden!
Quatsch mit Soße.......
Der Nutzungsausfall muss nachgewiesen werden, dann wir er auch reguliert.
Gruß
Delle
Heißt für meinen Fall aber, dass er nicht nachzuweisen ist, oder? Das Fahrzeug ist fahrtüchtig und wenn es direkt verkauft wird, ensteht ja eigentlich kein Ausfall. Oder wie sieht das in der Praxis aus?
Zitat:
Original geschrieben von Seth2006
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Quatsch mit Soße.......
Der Nutzungsausfall muss nachgewiesen werden, dann wir er auch reguliert.
Gruß
Delle
Heißt für meinen Fall aber, dass er nicht nachzuweisen ist, oder? Das Fahrzeug ist fahrtüchtig und wenn es direkt verkauft wird, ensteht ja eigentlich kein Ausfall. Oder wie sieht das in der Praxis aus?
WAS der Nutzungsausfall, ist,wenn men eine Karre besitzt ja KLAR, wenn der einen TOTALSCHADEN hat, dass man nicht mehr fahren kann, und in diesen Zeitraum wird man auch entschädigt! Oder soll man für Kaputtes Fahruntüchtiges Auto, einen Nachweis bringen, das man es nicht benützen kann!! Übrigens, die Versicherung ist in der beweispflicht, die muss nachweisen, das du nimmer fährscht.
Zitat:
Original geschrieben von Seth2006
Heißt für meinen Fall aber, dass er nicht nachzuweisen ist, oder? Das Fahrzeug ist fahrtüchtig und wenn es direkt verkauft wird, ensteht ja eigentlich kein Ausfall. Oder wie sieht das in der Praxis aus?
Hi,
genau so isses.
Wenn das Auto fahrbereit ist, entsteht bis zum tatsächlichen (nachgewiesenen) Werkstattaufenthalt kein Ausfall.
Wird nicht repariert, sondern verkauft, ist nichts ausgefallen, also ist auch kein Schaden entstanden ergo gibt es auch keinen Schaden ersetzt, denn darum geht es schließlich: Schadensersatz.
Gruß
Hafi
Zitat:
Original geschrieben von Ulli7463
WAS der Nutzungsausfall, ist,wenn men eine Karre besitzt ja KLAR, wenn der einen TOTALSCHADEN hat, dass man nicht mehr fahren kann, und in diesen Zeitraum wird man auch entschädigt! Oder soll man für Kaputtes Fahruntüchtiges Auto, einen Nachweis bringen, das man es nicht benützen kann!! Übrigens, die Versicherung ist in der beweispflicht, die muss nachweisen, das du nimmer fährscht.
du hast keine Ahnung, aber davon eine ganze Menge. Hör bitte auf hier so einen Unfug zu schreiben.
Hier lesen User, die möchten fachkundigen Rat und Hilfestellung bekommen.
Ich schlage dir mal folgendes vor:
Nutz die Suchfunktion und informiere dich hier im Versicherungsforum mal ein wenig über die Thematik, wenn du hier schon "Tipps" abgibst.
Bitte hör auf hier so eine Grütze zu schreiben.
Danke !
ps.: in der "Beweispflicht" steht immer derjenige, der Kohle haben möchte.
Gruß
Delle
Zitat:
Original geschrieben von Ulli7463
WAS der Nutzungsausfall, ist,wenn men eine Karre besitzt ja KLAR, wenn der einen TOTALSCHADEN hat, dass man nicht mehr fahren kann, und in diesen Zeitraum wird man auch entschädigt! Oder soll man für Kaputtes Fahruntüchtiges Auto, einen Nachweis bringen, das man es nicht benützen kann!! Übrigens, die Versicherung ist in der beweispflicht, die muss nachweisen, das du nimmer fährscht.
Mehr Quatsch mit Soße...
Der Schädiger (oder sein Versicherer) muss zunächst mal gar nichts nachweisen.
Beweisen muss der Geschädigte.
Zum Rest: siehe oben.
@Ulli: Bitte verschone uns mit irgendwelchen Stammtischparolen oder Viertelswisssen. Damit hilfst Du keinem, der hier eine Frage stellt.
PS:
Delle war schneller...
Recht hat er.
Ok, tut mir leid,dachte es wäre so. Naja man lernt nie aus, ciao!!!
Zitat:
Zitat:
Original geschrieben von Ulli7463
Ok, tut mir leid,dachte es wäre so. Naja man lernt nie aus, ciao!!!
schön, dass wir dir hier etwas vermitteln konnten.
Mach gut Brauner
Gruß
Delle
Mache es auch gut, du´rotes geschöpf gottes!