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Kein Totalschaden, trotzdem Verkauf

Themenstarteram 18. Juni 2009 um 18:16

Hallo,

nach einem unverschuldeten Unfall haben sich folgende Werte vom Gutachter ergeben:

Reparaturkosten: 4500,- € (brutto)

Wertminderung: 300,- €

Rep.-Dauer: 5 Tage

Wiederbeschaffunswert: 8000,- € (keine Angabe zur MwSt. Das Fahrzeug gibt es aber nur noch als Gebrauchten, also Differenzbesteuert??)

Restwert: 3550,- (brutto)

Aus verschiedenen Gründen soll der Wagen verkauft werden und ein Neuwagen angeschafft werden, obwohl der Wagen nicht als Totalschaden gilt. Was wird die Versicherung bezahlen und wird hier von den Brutto- oder den Nettobeträgen ausgegangen?

Danke!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Seth2006

Heißt für meinen Fall aber, dass er nicht nachzuweisen ist, oder? Das Fahrzeug ist fahrtüchtig und wenn es direkt verkauft wird, ensteht ja eigentlich kein Ausfall. Oder wie sieht das in der Praxis aus?

Hi,

 

genau so isses.

Wenn das Auto fahrbereit ist, entsteht bis zum tatsächlichen (nachgewiesenen) Werkstattaufenthalt kein Ausfall.

Wird nicht repariert, sondern verkauft, ist nichts ausgefallen, also ist auch kein Schaden entstanden ergo gibt es auch keinen Schaden ersetzt, denn darum geht es schließlich: Schadensersatz.:cool:

 

Gruß

Hafi

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am 18. Juni 2009 um 18:44

Es wird das gezahlt, was für die Versicherung am günstigsten ist. In deinem Fall sind das die Reparaturkosten netto.

Gruß

traumzauber

Zitat:

Zitat:

Original geschrieben von traumzauber

Es wird das gezahlt, was für die Versicherung am günstigsten ist. In deinem Fall sind das die Reparaturkosten netto zzgl. Wertminderung

 

Gruß

traumzauber

Gruß vom Wegelagerer :D

am 18. Juni 2009 um 18:49

Zitat:

Original geschrieben von traumzauber

Es wird das gezahlt, was für die Versicherung am günstigsten ist. In deinem Fall sind das die Reparaturkosten netto.

Gruß

traumzauber

Stimmt, daher heisst es auch versicherung, es versichert, und zahlt net ohne ende.:mad:

Themenstarteram 18. Juni 2009 um 18:55

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Zitat:

Zitat:

Original geschrieben von traumzauber

Es wird das gezahlt, was für die Versicherung am günstigsten ist. In deinem Fall sind das die Reparaturkosten netto zzgl. Wertminderung

 

Gruß

traumzauber

Gruß vom Wegelagerer :D

Kommt dann wenigstens noch der Nutzungsausfall drauf?

am 18. Juni 2009 um 18:57

Original geschrieben von Dellenzaehler

 

Gruß vom Wegelagerer :D

Kommt dann wenigstens noch der Nutzungsausfall drauf?

Ja der muss eingeklagt werden!

Zitat:

Original geschrieben von Ulli7463

Ja der muss eingeklagt werden!

Quatsch mit Soße.......:rolleyes:

 

Der Nutzungsausfall muss nachgewiesen werden, dann wir er auch reguliert.

 

Gruß

 

Delle

Themenstarteram 18. Juni 2009 um 19:56

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Zitat:

Original geschrieben von Ulli7463

Ja der muss eingeklagt werden!

Quatsch mit Soße.......:rolleyes:

Der Nutzungsausfall muss nachgewiesen werden, dann wir er auch reguliert.

Gruß

Delle

Heißt für meinen Fall aber, dass er nicht nachzuweisen ist, oder? Das Fahrzeug ist fahrtüchtig und wenn es direkt verkauft wird, ensteht ja eigentlich kein Ausfall. Oder wie sieht das in der Praxis aus?

am 18. Juni 2009 um 20:07

Zitat:

Original geschrieben von Seth2006

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

 

Quatsch mit Soße.......:rolleyes:

Der Nutzungsausfall muss nachgewiesen werden, dann wir er auch reguliert.

Gruß

Delle

Heißt für meinen Fall aber, dass er nicht nachzuweisen ist, oder? Das Fahrzeug ist fahrtüchtig und wenn es direkt verkauft wird, ensteht ja eigentlich kein Ausfall. Oder wie sieht das in der Praxis aus?

WAS der Nutzungsausfall, ist,wenn men eine Karre besitzt ja KLAR, wenn der einen TOTALSCHADEN hat, dass man nicht mehr fahren kann, und in diesen Zeitraum wird man auch entschädigt! Oder soll man für Kaputtes Fahruntüchtiges Auto, einen Nachweis bringen, das man es nicht benützen kann!! Übrigens, die Versicherung ist in der beweispflicht, die muss nachweisen, das du nimmer fährscht.

Zitat:

Original geschrieben von Seth2006

Heißt für meinen Fall aber, dass er nicht nachzuweisen ist, oder? Das Fahrzeug ist fahrtüchtig und wenn es direkt verkauft wird, ensteht ja eigentlich kein Ausfall. Oder wie sieht das in der Praxis aus?

Hi,

 

genau so isses.

Wenn das Auto fahrbereit ist, entsteht bis zum tatsächlichen (nachgewiesenen) Werkstattaufenthalt kein Ausfall.

Wird nicht repariert, sondern verkauft, ist nichts ausgefallen, also ist auch kein Schaden entstanden ergo gibt es auch keinen Schaden ersetzt, denn darum geht es schließlich: Schadensersatz.:cool:

 

Gruß

Hafi

Zitat:

Original geschrieben von Ulli7463

 

 

 

WAS der Nutzungsausfall, ist,wenn men eine Karre besitzt ja KLAR, wenn der einen TOTALSCHADEN hat, dass man nicht mehr fahren kann, und in diesen Zeitraum wird man auch entschädigt! Oder soll man für Kaputtes Fahruntüchtiges Auto, einen Nachweis bringen, das man es nicht benützen kann!! Übrigens, die Versicherung ist in der beweispflicht, die muss nachweisen, das du nimmer fährscht.

du hast keine Ahnung, aber davon eine ganze Menge. Hör bitte auf hier so einen Unfug zu schreiben.

 

Hier lesen User, die möchten fachkundigen Rat und Hilfestellung bekommen.

 

Ich schlage dir mal folgendes vor:

 

Nutz die Suchfunktion und informiere dich hier im Versicherungsforum mal ein wenig über die Thematik, wenn du hier schon "Tipps" abgibst. 

 

Bitte hör auf hier so eine Grütze zu schreiben.

 

Danke !

 

ps.: in der "Beweispflicht" steht immer derjenige, der Kohle haben möchte.   

 

Gruß

 

Delle

 

Zitat:

Original geschrieben von Ulli7463

WAS der Nutzungsausfall, ist,wenn men eine Karre besitzt ja KLAR, wenn der einen TOTALSCHADEN hat, dass man nicht mehr fahren kann, und in diesen Zeitraum wird man auch entschädigt! Oder soll man für Kaputtes Fahruntüchtiges Auto, einen Nachweis bringen, das man es nicht benützen kann!! Übrigens, die Versicherung ist in der beweispflicht, die muss nachweisen, das du nimmer fährscht.

Mehr Quatsch mit Soße...

Der Schädiger (oder sein Versicherer) muss zunächst mal gar nichts nachweisen.

 

Beweisen muss der Geschädigte.

 

Zum Rest: siehe oben.

 

@Ulli: Bitte verschone uns mit irgendwelchen Stammtischparolen oder Viertelswisssen. Damit hilfst Du keinem, der hier eine Frage stellt.

 

 

PS:

Delle war schneller...

Recht hat er.

 

am 18. Juni 2009 um 20:19

Ok, tut mir leid,dachte es wäre so. Naja man lernt nie aus, ciao!!!

Zitat:

Zitat:

Original geschrieben von Ulli7463

Ok, tut mir leid,dachte es wäre so. Naja man lernt nie aus, ciao!!!

schön, dass wir dir hier etwas vermitteln konnten. :)

 

Mach gut Brauner ;)

 

Gruß

 

Delle

am 18. Juni 2009 um 20:32

Mache es auch gut, du´rotes geschöpf gottes!

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