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Kein TÜV durch fehlende Verbindung über OBD während der ASU Mitsubishi Lancer
Hallo zusammen,
ich selbst fahre einen Golf 7 und bin normalerweise hier im G7 Forum unterwegs. Heute schreibe ich jedoch für einen Kumpel, der einen Mitsubishi Lancer von 2010 hat... Ich weiß, dass es das falsche Forum ist, aber ich hoffe, dass Ihr mir/uns trotzdem weiterhelft, da die Resonanz im Mitsubishi Forum bisher ausblieb, es doch einigermaßen dringend ist und ich sonst nicht wüsste, wie ich an Informationen kommen kann.. Außerdem sind hier viele OBD Spezis unterwegs... also bitte kein Shitstorm...
Gestern beim TÜV wurde meinem Kumpel die Plakette verweigert, weil zum Fahrzeug während der ASU keine Verbindung über OBD hergestellt werden konnte. Der TÜV hat dies wohl mit zwei Geräten versucht, so dass man davon ausgehen kann, dass das Problem nicht am Auslesegerät lag. Nachdem darauf die Mitsubishi-Werkstatt (leider Eine, zu der er kein gutes Verhältnis hat, die aber in der Nähe ist) für satte 50 EUR!!!! den Fehlerspeicher ausgelesen hat (ich weiß nicht, wie das bei Mitsubishi normalerweise aussieht, aber ich selbst habe bei VW noch nie für solch eine Leistung etwas zahlen müssen), wurde ihm lediglich mitgeteilt, dass kein Fehler hinterlegt sei (die Verbindung scheint also zu funktionieren) und dass er das Fahrzeug für 2-3 Tage da lassen soll, damit man der Sache auf den Grund gehen kann. Die Fehlersuche würde aber normal nach Stundensatz abgerechnet werden müssen. Dazu kämen dann noch die Reparatur an sich und natürlich die Ersatzteile. Bevor er das Fass ohne Boden anfängt zu füllen... Hatte einer von Euch zufällig schon mal solch ein Problem und kann mir hierzu eine möglich Ursache nennen??
Vielen Dank fürs Posten!
Gruß
Beste Antwort im Thema
Und warum lässt er jetzt nicht TÜV bei Mitsubishi machen?
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17 Antworten
Stellt sich die Frage warum Muschimischi eine Verbindung über die OBD Buchse bekommt und der TÜV nicht.
Laut Mitsubishi hat der TÜV wohl ein anderes Gerät und kann damit die ASU Werte auslesen, was der Werkstatt wohl so nicht möglich ist...
Und warum lässt er jetzt nicht TÜV bei Mitsubishi machen?
Wie gesagt, die bei Mitsubishi sagen, dass sie keine ASU Werte auslesen können (kein Zugriff) und dass dies nur der TÜV kann...
häh?! Mitsubishi selber kann keine für die AU relevanten Werte auslesen, eine Prüfstation dagegen schon, was jetzt aber nicht geht?! Verstehe ich nicht, zumal AU und HU doch häufig in der Vertragswerkstatt erledigt werden. Und dass sämtliche Prüfstellen einen derart speziellen Tester haben, möchte ich auch mal arg bezweifeln.
Über was für ein Baujahr, Motortyp usw. reden wir hier eigentlich?!
Dann würde ich die TÜV Stelle wechseln. War neulich mit meinem Betriebswagen (Citroën Belingo) da funktionierte auch keine Verbindung, nach zig Versuchen meinte der Prüfer halt " dann auf die altmodische Art und Weise " und nahm die abgaswerte mit der Sonde ab.
korrekt, hatte ich ganz vergessen zu erwähnen. Es geht immer. Wenn die Herren Prüfingenieure aber mal wieder unmötiviert sind, dann kommt da sowas bei raus....
Ja, ich weiß auch nicht, wie das sein kann, dass der TÜV Zugriff hat und Mitsubishi nicht... Die konventionelle Art geht leider nicht bei Fahrzeugen die jünger als von 2006 sind...
"AU-Nachweise für Fahrzeuge mit OBD und Erstzulassung vor dem 1. Januar 2006
An diesen Fahrzeugen wird, sofern technisch möglich, die OBD-Prüfung vorgenommen und ein AU-Nachweis erstellt. Sollte die OBD-Prüfung jedoch nicht fehlerfrei sein (insbesondere Fahrzeuge der Baujahre 2000 bis 2003), kann eine Abgasmessung wie an Fahrzeugen ohne OBD vorgenommen werden. Die nicht durchführbare OBD-Speicher-Auslesung führt dann nicht zur Versagung der HU-Plakette (im Gegensatz zu den Fahrzeugen mit Erstzulassung ab dem 1. Januar 2006). In solch einem Fall wurde noch bis zum 31. Dezember 2009 eine AU-Prüfbescheinigung mit den entsprechenden Werten der Abgasmessung ausgestellt, danach ist der mit handschriftlichen Messwerten versehene AU-Nachweis erforderlich."
Baujahr ist wie gesagt 2010
Motor ist 1.8 MPI mit 143 PS
Auerdem hat das Fahrzeug eine vom Werk aus eingebaute LPG-Gasanlage
Mein Betriebswagen ist Baujahr 2008 glaub ich. Und da wurde dann so gemacht.
"Die nicht durchführbare OBD-Speicher-Auslesung führt dann nicht zur Versagung der HU-Plakette (im Gegensatz zu den Fahrzeugen mit Erstzulassung ab dem 1. Januar 2006)." Genau darauf beruft sich der TÜV... Man könnte wohl die AU bestehen, aber wenn die Verbindung nicht klappt, muss man das Problem beseitigen und das Fahrzeug erneut vorführen, ansonsten bekommt man kein Pickerl...
Hier noch ein offizieller Auszug zum Thema...
"4. Nicht funktionierende OBD-Prüfung an Fahrzeugen mit Erstzulassung ab 1. Januar 2006
Selbst wenn die Softwareupdates einmal erfolgten, kann bei OBD-Fahrzeugen eine Abgasmessung erforderlich sein. Sollte am Fahrzeug der Prüfbereitschaftstest (sogenannter „Readiness Code“) negativ ausfallen oder nicht gesetzt sein (nicht abfragbar), ist die Durchführung der Abgasmessung notwendig. Werden die vorgeschriebenen Grenzwerte erreicht und ist kein Fehler im sogenannten OBD-Modus 03 abgelegt, führt dies nicht zu einem „erheblichen Mangel“. Die HU gilt zunächst als „bestanden“. Eine sofortige Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges unterbleibt. Jedoch führt dies (nach mehrmaligen erfolglosen Versuchen die Kommunikation zwischen Auslesegerät und Motorsteuerung herzustellen) im HU-Untersuchungspunkt: „Motormanagement-/Abgasreinigungssystem“ zu der Bewertung: „n. i. O.“ (nicht in Ordnung). Das Fahrzeug wird im Rahmen der HU zurückgewiesen und muss nach Beseitigung des Mangels erneut bei der Prüforganisation vorgeführt werden. Gleiches gilt, wenn die Kommunikation hergestellt ist, jedoch die Ist-Daten zu Motortemperatur und Motordrehzahl nicht ausgegeben werden."
Kommst du aus Österreich?
Ne, aus D
Zitat:
@cyber81 schrieb am 12. Juni 2015 um 18:32:26 Uhr:
Ne, aus D
Achso, hatte nur gedacht da du von Pickerl sprachst
Meinte damit die TÜV-Plakette...