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Kein TÜV mit falscher Fahrzeug ID im Gasheft

Themenstarteram 11. März 2017 um 9:53

Moin in die Runde.

Ich wollte gestern eigentlich unser Womo tüven lassen.

Der Prüfer wies mich darauf hin, dass die Fahrzeug ID im Fahrzeugschein und im Gasheft nicht überein stimmen.

Nach einem Anruf bei meinem Gasprüfer, sagte der mir, die ID im Gasheft ist die Nummer des Bürstner-Aufbaus.

Den Tüvprüfer hat das nicht interessiert und bestand auf die Fahrzeug ID des Basisfahrzeugs.

Der Gasprüfer sagte mir, dass er so etwas noch nie gehört habe.

Gas und HU liegen ein Jahr auseinander, daher die getrennten Prüfungen.

Gibt es da Erfahrungen eurerseits?

Welche Nummer steht in eurem Gasheft?

Komischerweise hat das Womo schon einmal Tüv bekommen, ohne das das bemengelt wurde.

Ich würde mich sehr über eure Meinungen und ev. Fachwissen freuen.

Grüße aus Bremen,

Frank

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20 Antworten

Tja, manchmal ist das eben so. :rolleyes:

 

Gibt nur zwei Möglichkeiten:

1. Prüforganisation wechseln

2. Gasheft ändern lassen

 

Dem Gasi wird's doch egal sein, oder er schreibt beide Nummer, FIN UND Aufbau-Nummer drauf.

Verstehe ich nicht. Bei mir hat sich der TÜV-Prüfer noch nie in den vielen Jahren für das Gasheft interessiert. Der schaut auf das Plapperl hinten und gut ist es. Zwischenzeitlich ist ja nicht nur das Jahr sondern auch der Monat angegeben. Müßte direkt mal nachsehen ob bei mir überhaupt eine FIN des Fzg.'s drin steht. M.W. nur die vollständige Bezeichnung des WoMo's und das Baujahr.

Da mein Schätzchen 20 wird, musste ich zum 2. Mal die Anlage umrüsten. Diesmal von Duomatic-L Plus auf DuoControl. Dies muss ins Heft neu eingetragen werden.

am 11. März 2017 um 14:10

Du solltest den Gasprüfer wechseln nicht die Prüforganisation. Wenn die VIN des Fahrzeuges nicht mit dem Gasprüfbuches übereinstimmt brauchst Du eine Neuabnahme der Gasanlage und ein neues Gasbuch.

am 11. März 2017 um 14:34

Hallo C1 Cruiser das Papperl hinten auf der Stoßstange ist kein muss ausschlaggebend ist das Prüfbuch.

Hallo,

ich lasse die Hauptuntersuchung und die Gasprüfung seit 9 Jahren bei der DEKRA machen.

Der Prüfer hat noch nie das Prüfbuch verlangt.

Er prüft die Anlage, druckt einen Bericht aus, und der ist letztendlich maßgebend.

Gruß

Stephan

Zitat:

@SK160254 schrieb am 11. März 2017 um 15:34:05 Uhr:

Hallo C1 Cruiser das Papperl hinten auf der Stoßstange ist kein muss ausschlaggebend ist das Prüfbuch.

Ich denke das Papperl vom Gasprüfer ist genauso von Bedeutung wie das Papperl vom TÜV. Zumindest bei den WoMo's. Oder willst Du behaupten das vom TÜV sei auch nicht ausschlaggebend?

Ich habe kein WoMo, sondern einen WoWa.

Was die Gasprüfung und die zugehörige Prüfbescheinigung (DVGW - Arbeitsblatt G 607) betrifft vermute ich, dass es keine Unterschiede gibt.

Früher war dort einzutragen:

Fahrzeughersteller

Fahrzeug-Typ

Fahrgestell-Nr.

Heute ist dort einzutragen:

Fahrzeughersteller

Fahrzeug-Typ

Fahrzeug-Identnr.

Ich glaube da gibt es nichts zu deuteln, welche Nummer einzutragen ist.

So ist es! Habe gerade in meinem Gasprüfungsbuch nachgesehen. Alles ordnungsgemäß eingetragen, auch die Abfrage ob der Uffklebber ordnungsgemäß angebracht ist. :D

Der Tüv hat mit der Gasprüfung erstmal nichts zu tun bei wowa!

Anders sieht es bei womos aus die müssen gas prüfung haben zum Tüv

Das ist schon klar, aber mit der Gas-Prüfbescheinigung hat das nichts zu tun, oder gibt es deiner Meinung nach da Unterschiede?

http://www.brandschutzdomjahn.de/DVGW%20g607.pdf

Hallo

Zitat:

@sedezrem schrieb am 11. März 2017 um 20:57:02 Uhr:

Der Tüv hat mit der Gasprüfung erstmal nichts zu tun bei wowa!

Anders sieht es bei womos aus die müssen gas prüfung haben zum Tüv

Das stimmt so nicht. Wenn keine Verbindung zwischen Wohnraum (mit der Gasanlage) und Fahrerhaus besteht braucht es keine Gasprüfung bei Womos für die HU nach § 29.

Ist nicht bei vielen Fahrzeugen der Fall, bei meinem schon.

Ob man die nun für einige CP`s braucht oder zum eigenschutz ist ein anderes Thema.

Andreas

Du hast doch garkein WoMo, sondern ein Expeditionsfahrzeug :D

Themenstarteram 11. März 2017 um 23:41

Mein Gasprüfer hat ja den Fehler, wenn es denn überhaupt einer ist, nicht gemacht.

Das wurde bei der ersten Abnahmeprüfung so eingetragen.

Ich war nun heute mal beim Gasi.

Der hat mir dann einen Ausdruck mitgegeben, dass Aufbau und Fahrzeug aneinander gekoppelt sind.

Hätte der Tüvi übriegens auch mit ein paar klicks nachschauem können.

Zudem hat er die Fahrzeug ID aus dem Schein mit ins Heft gemalen ... Stempel ... Unterschrift und fertig.

So ist das dann auch korrekt.

Eine korrekte Entragung der FIN ist erforderlich, wie sonst soll der Zusammenhang zwischen Fahrzeug und Prüfbescheinigung zweifelsfrei hergestellt werden.

Die Prüfbescheinigung ist ohnehin nicht ewig brauchbar, weil die Anzahl der Prüfungen begrenzt ist, ich glaube max. drei Verlängerungsprüfungen, insgesamt also acht Jahre. Dann muss ohnehin kostenpflichtig eine komplett neue Prüfbescheinigung ausgefertigt werden.

Dabei sollte darauf geachtet werden, dass alle Identnummern, auch die der gasbetriebenen Geräte, korrekt eingetragen werden.

PS: meines Wissens wird die Prüfbescheinigung erst nach Auslieferung eines Neufahrzeugs ausgestellt.

Das Werk liefert nur ein DIN-A4 Blatt mit Angaben zur Gasanlage. Vermutlich hat der Aussteller der Prüfbescheinigung die Angaben nicht sorgfältig übertragen.

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