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Keine Antwort mehr von der Bußgeldstelle
Ich bin am 21. April auf der BAB geblitzt worden (21 Kmh drüber) es kam
ein Bußgeldbescheid über 98,50 € und einen Punkt, gegen den der Anwalt am 18. Juni Einspruch erhoben
hat und um Einstellung des Verfahrens gebeten hat. Auf dieses Schreiben wurde von der
Bußgeldstelle bis heute nicht geantwortet. Hat das auch schon mal jemand gehabt, oder kann
es sein das die Sache ohne eine Antwort ans Gericht gegangen ist, die haben ja bekanntlich Zeit
Um Fragen vorzubeugen, ja ich war zu schnell aber keine 21 Kmh. und ich habe
das Schild 80 nicht gesehen das war ganz frisch aufgestellt auf einer schnurgraden Strecke
ohne Baustelle usw. Eine normale Verwarnung von 30 € hätte ich ohne murren auch gezahlt.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Hellmi schrieb am 22. August 2015 um 14:00:30 Uhr:
Aber was ist der Sinn des Ganzen außer Geld einzutreiben
Nachfragen
Zitat:
Habe mit Leuten gesprochen die dort täglich fahren müssen und keiner hat den Sinn
dieser Begrenzung verstanden, ...
Das waren die Falschen.
Nachfragen immer bei denen, die ein TL angeordnet haben. TLs geringer als die Pauschalen aus §3 StVO genannten Limits (50 innerhalb, 100 außerhalb, 130 Richt Autobahn) müssen a) begründet angeordnet sein und b) dürfen nicht länger als durch die Begründung notwendig angeordnet werden.
Einfach bei den Richtigen anfragen und sich die Anordnung ansehen oder als Kopie zuschicken lassen. Gibt es keine Begründung, ist es keine Begründung oder ist der Grund nicht mehr vorhanden, dann zur Entfernung auffordern, ggf. Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht erheben.
Aber immer daran denken, auch wenn das TL ohne jeden Grund ist gilt es, so lange, wie es ausgeschildert ist. Muss eingehalten werden und ist kostenpflichtig, wenn man zu schnell erwischt wird.
Zitat:
... die auch heute nicht mehr existiert.
Vermutlich irgendwas mit Bauarbeiten.
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93 Antworten
Der Einspruch ist ja erst 8 Wochen alt. Die haben dich bestimmt nicht vergessen.
das kann nicht stimmen. Die Einspruchsfrist ist zwei Wochen, dann ist der BGB rechtskräftig und kann nicht mehr angefochten werden. Es kann höchstens sein, dass am 18. Juni die Begründung für den Einspruch nachgereicht wurde.
Zitat:
@Kai R. schrieb am 20. August 2015 um 17:01:17 Uhr:
das kann nicht stimmen. Die Einspruchsfrist ist zwei Wochen, dann ist der BGB rechtskräftig und kann nicht mehr angefochten werden. Es kann höchstens sein, dass am 18. Juni die Begründung für den Einspruch nachgereicht wurde.
Ja klar wurde die Einspruchsfrist von zwei Wochen eingehalten und der Anwalt hat die
Akte zu Einsicht angefordert.
Es geht mir in der Frage warum auf das letzte Schreiben nicht mehr reagiert wurde.
Hab es man nicht eilig , wenn du keine Nachricht wegen einer Einstellung des Verfahrens bekommst , geht das an das Amtsgericht .
N.m.M hättset du , wenn 21km/h richtig ist , besser bezahlen sollen .
Giovanni.
Die Einspruchsfrist beträgt 2 Wochen für den Beschuldigten. Die Behörde hat im Anschluss wieder drei Monate Zeit darauf zu reagieren. Es ist also alles noch im Rahmen.
Wenn das einem der Anwalt nicht sagt, dann kann man gleich daran zweifeln, ob der was taugt.
Was war denn seine Begründung für den Einspruch?
Einfach mal nett bitten, zeigt berechtigt eher selten Wirkung.
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 20. August 2015 um 19:17:05 Uhr:
Die Einspruchsfrist beträgt 2 Wochen für den Beschuldigten. Die Behörde hat im Anschluss wieder drei Monate Zeit darauf zu reagieren. Es ist also alles noch im Rahmen.
Wenn das einem der Anwalt nicht sagt, dann kann man gleich daran zweifeln, ob der was taugt.
Was war denn seine Begründung für den Einspruch?
Einfach mal nett bitten, zeigt berechtigt eher selten Wirkung.
Ich war nur einmal beim Anwalt als der Anhörungsbogen kam. Es wurde
Akteneinsicht genommen und als der Bußgeldbescheid kam wurde dagegen
Einspruch eingelegt mit der Bitte wie schon geschrieben das Verfahren einzustellen.
Und jetzt warte ich ab was kommt, was soll da der Anwalt erzählen, klar ich könnte
ihn anrufen und Fragen. Wollte nur vorher mal wissen ob das hier auch schon jemanden
so ergangen ist.
Zitat:
@Hellmi schrieb am 20. August 2015 um 16:54:14 Uhr:
Um Fragen vorzubeugen, ja ich war zu schnell aber keine 21 Kmh. und ich habe
das Schild 80 nicht gesehen das war ganz frisch aufgestellt auf einer schnurgraden Strecke
ohne Baustelle usw. Eine normale Verwarnung von 30 € hätte ich ohne murren auch gezahlt.
Du hast das 80-er Schild übersehen .
Auf einer schnurgeraden Strecke ohne Baustelle ist es doch durchaus möglich, dass du mit knapp über 100 unterwegs warst.
Wie gesagt, das ist ganz normal. Die können sich Zeit lassen und dürfen sich Zeit lassen.
Und wenn der Anwalt nur diese Bitte geäußert hat, dann wird etwas kommen. Da sei dir sicher, denn warum solltest du deiner gerechten Strafe entgehen? Niemand in entsprechender Behörde darf da willkürlich den Daumen heben oder senken. Die müssen das verfolgen.
Zitat:
@wkienzl schrieb am 20. August 2015 um 19:45:00 Uhr:
Zitat:
@Hellmi schrieb am 20. August 2015 um 16:54:14 Uhr:
Um Fragen vorzubeugen, ja ich war zu schnell aber keine 21 Kmh. und ich habe
das Schild 80 nicht gesehen das war ganz frisch aufgestellt auf einer schnurgraden Strecke
ohne Baustelle usw. Eine normale Verwarnung von 30 € hätte ich ohne murren auch gezahlt.
Du hast das 80-er Schild übersehen .
Auf einer schnurgeraden Strecke ohne Baustelle ist es doch durchaus möglich, dass du mit knapp über 100 unterwegs warst.
Nein, ich hatte den Tempomat auf 100 Kmh gestellt und als die Fahrzeuge
vor mir alle bremsten habe ich den Tempomat abgeschaltet und den Fuß
auf der Bremse gehabt.
Zitat:
@Hellmi schrieb am 20. August 2015 um 20:00:43 Uhr:
Zitat:
@wkienzl schrieb am 20. August 2015 um 19:45:00 Uhr:
Du hast das 80-er Schild übersehen .
Auf einer schnurgeraden Strecke ohne Baustelle ist es doch durchaus möglich, dass du mit knapp über 100 unterwegs warst.
Nein, ich hatte den Tempomat auf 100 Kmh gestellt und als die Fahrzeuge
vor mir alle bremsten habe ich den Tempomat abgeschaltet und den Fuß
auf der Bremse gehabt.
... und warst trotzdem zu schnell, wurdest deswegen geblitzt.
Die vor dir haben sicherlich auch Post bekommen.
Mit welcher Begründung hast du deinen Einspruch abgesetzt?
Zitat:
@Bernd_Clio_III schrieb am 21. August 2015 um 08:53:44 Uhr:
Mit welcher Begründung hast du deinen Einspruch abgesetzt?
Ist zwar nicht das Thema hier aber gut, ich bin mir so gut wie sicher das
die gemessenen 101 Kmh nicht stimmen können. Laut Anwalt ist das
aber in 80% aller Fälle das so gemessen wird, dass man in den Bußgeldbereich
bzw. in die nächst höhere Bußgeldklasse kommt.
Beispiel bei gemessenen 100 Kmh wäre ich mit einer gebührenpflichtigen
Verwarnung geblieben. Aber nein da werden dann mal eben 1 Kmh
mehr gemessen und man bekommt statt 30 € 100 € in die Kasse.
Ich bekomme dazu noch einen Punkt in Flensburg und das ist für mich das
Schlimmste an der Sache da ich bisher 35 Jahre punktefrei war.
Auch ist bekannt dass die Messungen manipuliert werden können, das Video wie das geht
hatte ich mal hier in einem Thread eingestellt. Am Auswertungscomputer wird dann
über die Null einfach eine 1 geschoben.
Das soll hier aber keine Entschuldigung sein, ganz klar ich war zu schnell und
würde auch ohne zu murren ein Knolle bezahlen.
Zitat:
@Hellmi schrieb am 21. August 2015 um 11:07:35 Uhr:
Laut Anwalt ist das aber in 80% aller Fälle das so gemessen wird, dass man in den Bußgeldbereich
bzw. in die nächst höhere Bußgeldklasse kommt.
Beispiel bei gemessenen 100 Kmh wäre ich mit einer gebührenpflichtigen
Verwarnung geblieben. Aber nein da werden dann mal eben 1 Kmh
mehr gemessen und man bekommt statt 30 € 100 € in der Kasse.
Das halte ich für'n Gerücht.
Gruß Metalhead
Na gut dann nochmal für alle die die Bußgeldbehörden für kleine Engel halten das Video
Ab Minute 17 wird es interessant
Als ich das letzte mal geblitzt wurde, habe ich (nach Blick auf Tacho) die Geschwindigkeit auf dem Bußgeldbescheid auf's km/h genau vorhergesagt.
Ich hatte auch schon mal das Glück mit 1km/h nicht in die nächste Kategorie zu rutschen.
Es gibt sicher alles aber 80% ist wohl doch etwas hoch gegriffen.
Dem Anwalt ist es egal, er verdient ja unabhängig vom Ausgang der Sache.
Gruß Metalhead