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keine Garantie bzw. Kulanz für Standheizung

BMW 3er E91
Themenstarteram 22. Dezember 2011 um 14:53

Folgenden Brief habe ich an BMW geschrieben:

 

Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft

-Garantie/Kulanzabwicklung-

Petuelring 130

80788 München)

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

An meinem BMW 335d musste vor 2 Wochen die defekte Standheizung ausgetauscht werden. Ich ging, wie die Werkstatt auch, von einem Garantiefall aus, da die Heizung bereits am 04.01.10 einmal im Rahmen einer Rückrufaktion getauscht worden war. Jetzt wurde mir mitgeteilt, dass eine Kostenübernahme ihrerseits abgelehnt wurde. Dies werde ich keinesfalls akzeptieren. Ich bitte um Überprüfung und Korrektur.

Im übrigen ist es für mich, unabhängig davon, dass m.E. auch auf eingebaute Ersatzteile eine Garantie gegeben wird, unverständlich, dass man in Ihrem Hause nicht kulant mit Problemen an offensichtlich störanfälligen Teilen umgeht. An meinem vorigen Fahrzeug (330d) wurde die Standheizung innerhalb eines Jahres zweimal getauscht!

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Meine Fragen dazu:

1. Weiß jemand, ob es eine reguläre Garantie/Gewährleistung auf Teile gibt, die Rahmen einer Reparatur eingebaut werden und ob ggf. für eine Rückrufaktion eine andere Rechtslage gilt?

2. Habt Ihr ähnliche Erfahrungen mit der Störanfälligkeit von Standheizungen gemacht?

 

appletosh

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von appletosh

 

An meinem BMW 335d musste vor 2 Wochen die defekte Standheizung ausgetauscht werden. Ich ging, wie die Werkstatt auch, von einem Garantiefall aus, da die Heizung bereits am 04.01.10 einmal im Rahmen einer Rückrufaktion getauscht worden war. Jetzt wurde mir mitgeteilt, dass eine Kostenübernahme ihrerseits abgelehnt wurde. Dies werde ich keinesfalls akzeptieren. Ich bitte um Überprüfung und Korrektur.

Mit freundlichen Grüßen

 

Meine Fragen dazu:

1. Weiß jemand, ob es eine reguläre Garantie/Gewährleistung auf Teile gibt, die Rahmen einer Reparatur eingebaut werden und ob ggf. für eine Rückrufaktion eine andere Rechtslage gilt?

2. Habt Ihr ähnliche Erfahrungen mit der Störanfälligkeit von Standheizungen gemacht?

 

appletosh

Meine Standheizung(en) laufen/ liefen bis heute problemlos.

Wenn man Ersatzteile eingebaut bekommt, gibt es auf diese eine Garantie von 1 Jahr.

Wenn während der 2 jährigen Hersteller-Garantie Teile ausgetauscht werden, verlängert sich dadurch die Garantie nicht.

So gesehen, hast du deinen Brief ziemlich umsonst geschrieben.

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Zitat:

Original geschrieben von appletosh

Folgenden Brief habe ich an BMW geschrieben:

 

Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft

-Garantie/Kulanzabwicklung-

Petuelring 130

80788 München)

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

An meinem BMW 335d musste vor 2 Wochen die defekte Standheizung ausgetauscht werden. Ich ging, wie die Werkstatt auch, von einem Garantiefall aus, da die Heizung bereits am 04.01.10 einmal im Rahmen einer Rückrufaktion getauscht worden war. Jetzt wurde mir mitgeteilt, dass eine Kostenübernahme ihrerseits abgelehnt wurde. Dies werde ich keinesfalls akzeptieren. Ich bitte um Überprüfung und Korrektur.

Im übrigen ist es für mich, unabhängig davon, dass m.E. auch auf eingebaute Ersatzteile eine Garantie gegeben wird, unverständlich, dass man in Ihrem Hause nicht kulant mit Problemen an offensichtlich störanfälligen Teilen umgeht. An meinem vorigen Fahrzeug (330d) wurde die Standheizung innerhalb eines Jahres zweimal getauscht!

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Meine Fragen dazu:

1. Weiß jemand, ob es eine reguläre Garantie/Gewährleistung auf Teile gibt, die Rahmen einer Reparatur eingebaut werden und ob ggf. für eine Rückrufaktion eine andere Rechtslage gilt?

2. Habt Ihr ähnliche Erfahrungen mit der Störanfälligkeit von Standheizungen gemacht?

 

appletosh

Ich hab meinen E90 330i vor 2 Monaten gekauft (Bj. 2009, 11000km, BMW Premium Selection) und vor der Übergabe musste auch was an der Standheizung repariert werden (irgendein Relais, soweit ich mich erinnern kann?!). Bis dato läuft sie prima (bei regelmäßigem Einsatz. Ich habe hier im Forum aber auch schon des öfteren über defekte Standheizungen gelesen, und kann nur hoffen, dass ich davon verschont bleibe.

Viel Erfolg und halte uns auf dem Laufenden!

Vielleicht gut zu wissen: wenn die Standheizung über einen längeren Zeitraum (halbes Jahr?) nicht gebraucht wird, schaltet sich diese komplett ab und kann offiziell nur über BMW wieder "freigeschaltet" werden. Sie ist also nicht wirklich immer defekt.

 

Bei mir hat es auch gereicht, die Sicherung für die Standheizung für 10s zu entfernen ;)

Zitat:

Original geschrieben von FarAway1971

Vielleicht gut zu wissen: wenn die Standheizung über einen längeren Zeitraum (halbes Jahr?) nicht gebraucht wird, schaltet sich diese komplett ab und kann offiziell nur über BMW wieder "freigeschaltet" werden. Sie ist also nicht wirklich immer defekt.

 

Bei mir hat es auch gereicht, die Sicherung für die Standheizung für 10s zu entfernen ;)

Ist das dein ernst? Was ist denn das für eine *"§)($% Lösung? Das kann doch nie im Leben so gewollt sein ...

@Topic:

Meine Standheizung funktioniert einwandfrei und wird aktuell fast täglich benutzt (Laternenparker ...) - habe meinen 320d aber auch erst seit Oktober (ob es beim Vorbesitzer Probleme gab, kann ich nicht sagen)

Zitat:

Original geschrieben von FarAway1971

Vielleicht gut zu wissen: wenn die Standheizung über einen längeren Zeitraum (halbes Jahr?) nicht gebraucht wird, schaltet sich diese komplett ab und kann offiziell nur über BMW wieder "freigeschaltet" werden. Sie ist also nicht wirklich immer defekt.

 

Bei mir hat es auch gereicht, die Sicherung für die Standheizung für 10s zu entfernen ;)

MT sollte, ob solcher Beiträge, eingentlich geschlosssen werden. Und dann springen noch welche drauf an, die das für bare Münze nehmen.

Meine Standheizung funktioniert jedenfalls, nach der Sommerpause, die von ca März bis Dezember dauert, bestens.

Zitat:

Original geschrieben von appletosh

 

An meinem BMW 335d musste vor 2 Wochen die defekte Standheizung ausgetauscht werden. Ich ging, wie die Werkstatt auch, von einem Garantiefall aus, da die Heizung bereits am 04.01.10 einmal im Rahmen einer Rückrufaktion getauscht worden war. Jetzt wurde mir mitgeteilt, dass eine Kostenübernahme ihrerseits abgelehnt wurde. Dies werde ich keinesfalls akzeptieren. Ich bitte um Überprüfung und Korrektur.

Mit freundlichen Grüßen

 

Meine Fragen dazu:

1. Weiß jemand, ob es eine reguläre Garantie/Gewährleistung auf Teile gibt, die Rahmen einer Reparatur eingebaut werden und ob ggf. für eine Rückrufaktion eine andere Rechtslage gilt?

2. Habt Ihr ähnliche Erfahrungen mit der Störanfälligkeit von Standheizungen gemacht?

 

appletosh

Meine Standheizung(en) laufen/ liefen bis heute problemlos.

Wenn man Ersatzteile eingebaut bekommt, gibt es auf diese eine Garantie von 1 Jahr.

Wenn während der 2 jährigen Hersteller-Garantie Teile ausgetauscht werden, verlängert sich dadurch die Garantie nicht.

So gesehen, hast du deinen Brief ziemlich umsonst geschrieben.

Zitat:

Original geschrieben von Zimpalazumpala

Zitat:

Original geschrieben von FarAway1971

Vielleicht gut zu wissen: wenn die Standheizung über einen längeren Zeitraum (halbes Jahr?) nicht gebraucht wird, schaltet sich diese komplett ab und kann offiziell nur über BMW wieder "freigeschaltet" werden. Sie ist also nicht wirklich immer defekt.

Bei mir hat es auch gereicht, die Sicherung für die Standheizung für 10s zu entfernen ;)

MT sollte, ob solcher Beiträge, eingentlich geschlosssen werden. Und dann springen noch welche drauf an, die das für bare Münze nehmen.

Der Beitrag war sicherlich missverständlich. Aber die Standheizung kann sehr wohl nach längerem Nichtgebrauch Startschwierigkeiten haben. Und dadurch kann es auch zur Sicherheits-Verriegelung der Heizung kommen. Diese kann dann auf verschiedene Weisen wieder entriegelt werden, u.a. mit dem Diagnosegerät oder eben auch über die Sicherung (wobei es wieder nicht ganz so einfach ist wie oben dargestellt).

Davon abgesehen: bisher läuft meine Standheizung ohne Störungen. Ist seit zwei Monaten unregelmäßig im Einsatz (bin Garagenparker...).

Zitat:

Original geschrieben von Monarch

 

Der Beitrag war sicherlich missverständlich. Aber die Standheizung kann sehr wohl nach längerem Nichtgebrauch Startschwierigkeiten haben. Und dadurch kann es auch zur Sicherheits-Verriegelung der Heizung kommen.

OK, bei Startschwierigkeiten mag das möglich sein. Nicht aber wegen "180 Tage nicht geheizt", BMW ( Bring Mich Werkstatt).

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