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Keine Gewährleistung für Werkstattreparatur (Renault Megane)???

Themenstarteram 19. Dezember 2011 um 14:05

Klawi70 Klawi70

Themenstarter

Suche guten Rat für Kurzschlussschaden am Motorsteuergerät (MSG) eines Renault Megane gegen Versicherung (VHV) und Werkstatt (freie typenoffene Werkstatt und Renault-Werkstatt)

Sachverhalt:

Wasser zwischen Kupplungsstecker und MSG verursachte den Ausfall des MSG und führte zur seiner Auswechslung. Meine freie Werkstatt besorgte das MSG (hoffentlich nicht aus einem Schrottauto, denn ich hatte den Neupreis zu zahlen) und ließ es von der Renaultwerkstatt einbauen und programmieren / abstimmen.

Merkwürdig war, dass die Renaultwerkstatt keine Prüfung der Funktionsfähigkeit des alten MSG vornahm sondern sich nur auf den Auftrag berief, dass eingebaute MSG gegen das angelieferte auszutauschen und anzuschließen.

3 Wochen später trat der gleiche Fehler erneut auf, wieder Wasser zwischen den Kontakten des Kupplungssteckers und dem MSG. Diesmal wusste ich Bescheid, ich zog die Steckerkupplung ab, saugte das Wasser mit Pappe zwischen den Kontakten auf, steckte die Kupplung auf und fuhr weiter.

Nach der Rückkehr nehme ich erneut die Kupplung ab, und fotografiere die starken Verbrennungen an einigen M-Kontakten des Kupplungssteckers und wieder war etwas Wasser zwischen den Kontakten, ich saugte es auf und fotografiere das MSG und den Stecker mehrfach. Bereits jetzt fehlt ein V-Kontakt des MSG (steckt im M-Kontakt der Kupplung, offenbar durch Kurzschluss weggeschmort).

Ich ließ den Wagen wieder durch den ADAC zur freien Werkstatt bringen. Die nahmen die Kupplung vom MSG und wieder war Wasser im Kontaktbereich (es konnte nur durch den Kabelstrang über die M-Kontakte eingelaufen sein, denn es hatte tagelang nicht geregnet).

Werkstatt lehnte die geforderte Gewährleistungsreparatur ab. Ich hätte mit einem Wasserstrahl das Wasser eingespritzt. Stimmt aber nicht. Ich habe nur das Laub an den Scharnieren der Motorhaube von der Seite des MSG aus weggespritzt. Durch die anschließende Wagenwäsche wird das Wasser kaum an das MSG gekommen sein. Es kann also nur Spritzwasser gewesen sein, gegen das der Spritzwasserschutz das MSG wirksam hätte schützen müssen. Es besteht auch Einigkeit darüber, dass das MSG spritzwassergeschützt ist und die Wiederherstellung des Spritzwasserschutzes mit zur 1. Reparatur gehörte.

Trotzdem lehnt auch die Renaultwerkstatt eine Gewährleistung für ihren MSG-Anschluss ab, der noch nicht mal 3 Wochen alt ist. Vermutlich weil jetzt auch die Steckerkupplung und der ganze Kabelstrang ausgetauscht werden müssen, was lt. Kostenvoranschlag mit den neuen MSG 1.750 € kosten soll.

Ich entdecke, dass meine Teilkaskoversicherung auch Kurzschlüsse an der Verkabelung einschließt (sie schließt Folgeschäden aber aus (VHV-Verbraucher-Information 07/2008, Punkt A.2.2.6 der AKB 2008). Ich melde den neuen und den alten Schaden der VHV, die ihren Berliner Residenten mit der Bearbeitung beauftragt. Der schickt einen Gutachter in die Renaultwerkstatt und dieser „entdeckt“, dass ein V-Kontakt fehlt und schließt messerschaft, dass der abgebrochen sei. Aber er hat ihn nicht aus dem M-Kontakt herausgeholt, kann also überhaupt nicht beurteilen, ob der abgebrochen oder abgebrannt ist. Das sei ein nicht versicherter Betriebsschaden, entscheidet er. Von Kurzschlussschäden will er nichts gesehen haben, obwohl eine drittel Reihe der beiden M-Kontaktreihen völlig weggeschmort war.

Er wusste aber nicht, dass ich aussagefähige Fotos vom MSG und seiner Kupplung gemacht hatte. Ich bot ihm an, seine Meinung an Hand der Fotos zu überprüfen. Aber er lehnt ab. Dann schafft er es nicht sein „Gutachtens“ innerhalb einer Woche dem Residenten zu übergeben. Und der kümmert sich auch nicht darum. Erst als der „Gutachter“ von der VHV Hannover aufgefordert wird, gibt er sein „Gutachten“ beim Residenten ab.

Inzwischen hat sich der Resident zusammengesponnen, dass Kurzschlüsse nicht versichert seien sondern nur Seng- und Schmorschäden (doch die sind definitiv mit Punkt A.2.2.1 Satz 2 ausgeschlossen!). Die Versicherungsbedingungen legen das genau umgekehrt fest ! Er kennt einfach die Versicherungsbedingungen nicht.

Als das Gutachten vorliegt, hat er eine andere Ausrede: Kurzschlüsse seinen nur an der Verkablung versichert, die Kabel seien aber in Ordnung. Sein Kabelbegriff reicht offenbar nur von einem Ende des DRAHTES bis zum anderen Ende. Was am Kabel angelötet ist, fällt bei ihm unter Folgeschaden und der sei ausgenommen. Offenbar hat er eine andere Vorstellung vom Begriff des Folgeschaden.

Die Kfz-Innung kann ich nicht einschalten, weil beide Werkstätten nicht der Innung angehören. Die Handwerkskammer einzuschalten, hat keinen Zweck, weil die nur die Werkstätten auffordern würde, innerhalb 14 Tagen schriftlich zum Sachverhalt Stellung zu nehmen. Diese Stellungnahmen würde sie mir kommentarlos zuleiten.

Jetzt ergeben sich einige Fragen:

1. Habe ich bei einem Austausch einer 1.000 € teueren Baugruppe Anspruch auf eine schriftliche Garantie-/Gewährleistungserklärung, in der steht, was darunter fällt und was nicht? Wenn nicht angegeben ist, was von der Gewährleistung ausgeschlossen ist (weil mir nichts übergeben wurde), was schützt mich dann vor dem Versuch der Werkstatt, jeweils den eingetretenen Schaden von der Gewährleistungspflicht auszunehmen?

2. Wer hat die Gewährleistung für die Wiederherstellung des Spritzwasserschutzes bei der (1.) Reparatur zu übernehmen? Die von mir beauftragte Werkstatt, die das MSG beschafft und angeliefert hat oder die ausführende Werkstatt, zu deren Pflichten auch die Wiederherstellung des Spritzwasserschutzes gehörte, mit der ich aber kein Vertragsverhältnis eingegangen bin?

3. Hat der abgerissene V-Kontakt überhaupt eine Relevanz, wenn die Fotos eindeutig belegen, dass durch den Kurzschluss infolge Wassereintritts mehrere Kontakte verschmort und weitere verfärbt sind und die freie Werkstatt der VHV schriftlich bestätigt, dass der Schaden durch den Wassereintritt entstand?

4. Kann die VHV ihre Mobilitätsgarantie (Zur-Verfügung-Stellung eines Ersatzautos während der Reparatur) verweigern, wenn ihre Werkstätten nicht in der Lage sind, ein MSG von Renault zu programmieren / einzustellen, da sie dazu eine spezielle Software benötigen, die Renault vermutlich nur ihren eigenen Vertragswerkstätten übergibt?

Muss die VHV, wenn ich die Mobilitätsgarantie in Anspruch nehmen will, nicht vielmehr den Wagen einer ihrer Werkstätten zuführen, die im Falle ihres Unvermögens einer Renaultwerkstatt einen entsprechenden Unterauftrag erteilen müsste?

5. Da sich die VHV wahrscheinlich weiterhin weigern wird, die Schäden zu übernehmen, stelle ich mir die Frage, ob ich den PKW mit dem ADAC zu einem versicherungsunabhängigen Gutachter schaffen lassen soll, um mit dessen Gutachten die VHV unter Zugzwang zu setzen?

6. Ich nehme an, dass bei der Bestätigung meiner Angaben die VHV auch das 2. Gutachten zu bezahlen hat? Sie will das allerdings unter Punkt A.2.8 ausschließen, wenn sie den Sachverständigen nicht bestimmt oder seiner Inanspruchnahme nicht zugestimmt hat. Gilt das?

7. Es soll bereits eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes geben, die die Zwangsbindung an Werkstätten der Versicherung für gegenstandslos erklärt und dem Versicherten die freie Wahl bei Werkstätten und Gutachtern ausdrücklich bestätigt. Wer kennt das Aktenzeichen der Entscheidung? Sie soll allenfalls 2 Jahre alt sein, eher jünger.

8. Wer kann die Aussichten und die Dauer eines Prozesses gegen die VHV einschätzen, wenn ich meinen Anspruch gerichtlich durchsetzen muss?

Beachtet bitte meine grundsätzliche Bitte:

Zu aufgeworfenen Problemen und Fragen anderer gibt es jede Menge Meinungsäußerungen im Forum, zu denen es wieder massenhaft Sekundärkommentare gibt. Mir helfen solche sicher gut gemeinten Meinungen nicht weiter. Verkneift euch das. Ich kann nur mit fundierten Hinweisen auf die Rechtslage etwas anfangen, wenn ich auch gegenüber den Werkstätten und der VHV nachweisen kann, wer das festgelegt hat und wo das nachzulesen ist. Die VHV wird unser Forum nicht als Entscheidungsgrundlage für ihre Regulierungen akzeptieren, wenn sie mit einem NEIN, dem ich nichts Fundiertes entgegensetzen kann, ihre Regulierungspflicht verweigern kann. Ich vermute ohnehin, dass die VHV ihren Leuten Prämien zukommen lässt, wenn diese Schäden als nicht versichert einstufen.

Wenn mir jemand mit fundierten Kenntnissen meine Fragen beantworten kann, würde ich mich sehr freuen und noch mehr, wenn er mir angibt wo ich das finden kann, um es der Versicherung bzw. einer der Werkstätten als Lektüre anzubieten.

 

Allen zusammen wünsche ich frohe Weihnachten, einen guten Rutsch und ein gesundes Neues Jahr.

Klawi70

P.S.: Die VHV hat sich in einer Kundenumfrage dafür interessiert, ob ich sie meinen Freunden und Bekannten weiter empfehlen würde. Ihr könnt euch sicher vorstellen, wie diese Antwort ausfallen wird.

Beste Antwort im Thema

Ich kann anhand der Bilder keinen Brandschaden erkennen, welcher durch eine TK ( VHV) abgedeckt wäre, es sieht eher nach einem korrodierten Schaden aus ( Kupfer)  welcher durch Feuchtigkeit entsteht, woher dieser kommt kann man natürlich anhand der beiden Bilder nicht beurteilen.Folglich lag auch kein Brand vor, welchen durchaus die TK begleichen müsste, denn schmoren ist nicht brennen.

 

Deswegen sollte man dieses vor dem Einbau verwenden.

 

http://www.derbatterieladen.de/.../K60-100.jpg

 

 

Ein Satz von dir macht mich aber  dennoch nachdenklich, mit einem Wasserschlauch sollte man wirklich nicht im Bereich hinter der Motortrennwand herum hantieren.

 

Zitat:

Original geschrieben von Klawi70

 

Werkstatt lehnte die geforderte Gewährleistungsreparatur ab. Ich hätte mit einem Wasserstrahl das Wasser eingespritzt. Stimmt aber nicht. Ich habe nur das Laub an den Scharnieren der Motorhaube von der Seite des MSG aus weggespritzt. Durch die anschließende Wagenwäsche wird das Wasser kaum an das MSG gekommen sein.

Irgendwie kommt mir hier der Gedanke auf das du für einen selbst verursachten Schaden jemanden anderen suchst der dir den Schaden ersetzt.

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Ich kann anhand der Bilder keinen Brandschaden erkennen, welcher durch eine TK ( VHV) abgedeckt wäre, es sieht eher nach einem korrodierten Schaden aus ( Kupfer)  welcher durch Feuchtigkeit entsteht, woher dieser kommt kann man natürlich anhand der beiden Bilder nicht beurteilen.Folglich lag auch kein Brand vor, welchen durchaus die TK begleichen müsste, denn schmoren ist nicht brennen.

 

Deswegen sollte man dieses vor dem Einbau verwenden.

 

http://www.derbatterieladen.de/.../K60-100.jpg

 

 

Ein Satz von dir macht mich aber  dennoch nachdenklich, mit einem Wasserschlauch sollte man wirklich nicht im Bereich hinter der Motortrennwand herum hantieren.

 

Zitat:

Original geschrieben von Klawi70

 

Werkstatt lehnte die geforderte Gewährleistungsreparatur ab. Ich hätte mit einem Wasserstrahl das Wasser eingespritzt. Stimmt aber nicht. Ich habe nur das Laub an den Scharnieren der Motorhaube von der Seite des MSG aus weggespritzt. Durch die anschließende Wagenwäsche wird das Wasser kaum an das MSG gekommen sein.

Irgendwie kommt mir hier der Gedanke auf das du für einen selbst verursachten Schaden jemanden anderen suchst der dir den Schaden ersetzt.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

 

Deswegen sollte man dieses vor dem Einbau verwenden.

 

http://www.derbatterieladen.de/.../K60-100.jpg

 

und genau das soll man eben gerade nicht machen.

 

Läuft diese Flüssigkeit ins Gehäuse, kann sie mehr zerstören als helfen – Kurzschluss wäre die Folge. Exitus für das Steuergerät

 

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

 

Deswegen sollte man dieses vor dem Einbau verwenden.

 

http://www.derbatterieladen.de/.../K60-100.jpg

 

und genau das soll man eben gerade nicht machen.

 

Läuft diese Flüssigkeit ins Gehäuse, kann sie mehr zerstören als helfen – Kurzschluss wäre die Folge. Exitus für das Steuergerät

Ich habe damit noch nie ein Problem gehabt,

 

Herstellerinfos:

KONTAKT 60 PLUS reinigt, schmiert und schützt und ist ideal geeignet für die Wartung und

Instandsetzung von Steckern, Schaltern, Reglern, Klemmen, Taster, usw. insbesondere

unter Witterungseinfluss oder korrosiver Atmosphäre:

• Löst Schmutz und Oxidschichten von Kontaktoberflächen

• Verdrängt Feuchtigkeit und beseitigt Kurzschlüsse

• Schützt Kontaktoberflächen vor Korrosion

• Reduziert Steckkräfte bei Steckverbindern

 

KONTAKT 60 PLUS enthält leichtentzündliche Lösemittel. Bei der Anwendung für gute

Belüftung sorgen. Zündquellen fernhalten. Nicht in unter Spannung stehende Geräte

sprühen. Vor Wiederinbetriebnahme der Geräte einige Minuten abtrocknen lassen. Weitere

Sicherheitshinweise zur Verarbeitung entnehmen Sie dem Sicherheitsdatenblatt.

 

Es geht hier nicht darum, wass der Hersteller von diesem Zeug sagt.

 

Viel wichtiger ist, wass der Hersteller der Steuergeräte und die spezialisierten Firmen, welche solche Steuergeräte instand setzen zu diesem Thema.

 

Und die raten halt von der Verwendung von Kontaktspray ab. 

 

Sicher aus guten Grund.

 

 

Also halten wir mal fest:

 

Du hast die freie Werkstatt mit der Reparatur beauftragt, die Renault-Werkstatt hat für die freie Werkstatt gearbeitet.

 

Die freie Werkstatt hat das Motorsteuergerät als Fehlerquelle identifiziert, hat ein Steuergerät besorgt und dann die Renault-Werkstatt damit beauftragt, das Gerät mit dem Fahrzeug abzustimmen (WFS oder was auch immer).

 

In die Isolierung des Steckers dringt Feuchtigkeit ein und gelangt zu den Kontakten des Steckers/Motorsteuergeräts. Diese tatsache dürfte bei Steuergeräte gehimmelt haben.

 

Das bedeutet: Man hat nicht die Ursache bekämpft, sondern nur den Fehler.

 

Aus meiner Sicht als gelernter KFZ-Mechaniker: Hätte ich den Stecker abgezogen, dann wäre mir sofort klar gewesen das es Unsinn ist da einfach ein neues Steuergerät drauzustecken. Die Silikondichtung sieht einwandfrei aus und das Wasser kann also nur über den Kabelstrang einlaufen.

 

Da Du zu der Renault Werkstatt kein Vertragsverhältnis hast, haftet selbstverständlich der, welcher die Werkstatt mit dem Einbau beauftragt hat.

 

OB die frei Werkstatt da irgendwie zu haften hat - DAS müssen Fachleute vor Ort entscheiden.

 

Zitat:

Original geschrieben von wvn

Also halten wir mal fest:

Das bedeutet: Man hat nicht die Ursache bekämpft, sondern nur den Fehler.

Stimmt. Jetzt kann man natürlich trefflich darüber streiten, ob der "Schmorschaden" erst am Kabel beginnt oder

am Stecker. 

 

Fakt dürte aber sein, dass das Steuererät ein Folgeschaden ist und somit nicht über die TK gedeckt ist.

Scheint ein bekanntes Problem zu sein:

 

http://www.motor-talk.de/.../...-woher-bekomme-ich-eines-t1128905.html

 

Der Renault Händler hat da scheinbar "Dienst nach Vorschrift" gemacht ...

 

Das abgebildete Steuergerät dürfte ein Gebrauchtes gewesen sein.

 

Bei ebay gibt es die für wenig Geld, für etwas mehr Geld aber auch überholt und inkl. des Anlernens:

 

http://www.ecutesting.com/renault_megane___laguna_1_6___.html

 

Wichtig ist die Teilenummer des 1. Steuergeräts, man weiss ja nicht was der Renault-Händler da passend gemacht hat.

 

 

Moin,

 

so wie die Kontakte auf den Bildern aussehen, liegt hier wohl ein Korissionsschaden vor.

Eine Korission passiert nicht innerhalb von 24 Std, sondern über einen längeren Zeitraum.

 

Wäre ein Kurzschluß die Ursache, wären schwarze und nicht bräunliche gefärbte Kontakte zu sehen.

Ob schwarze verbrannte Stellen im Steuergerät selber sind, wissen wir nicht.

Themenstarteram 20. Dezember 2011 um 3:28

Hallo Pepperduster!

Vielen Dank für Deinen Rat.

Ich ziehe ehrfurchtsvoll meinen Hut vor deiner regen Aktivität.

Jetzt weiß ich natürlich auch, dass man auf Wasser aus Schlauch unter Motorhaube verzichten sollte. Ich hatte aber wirklich keine Motorwäsche gemacht sondern nur in ein paar Sekunden das Laub von den Scharnieren weggespritzt. Dabei stand ich noch auf der Seite des MSG, so dass es allenfalls ein paar Spritzer auf die Verkleidung bekommen konnte. Aber das steht ja schon in meiner Problemdarstellung.

Natürlich habe ich mir Gedanken gemacht, wie das Wasser dennoch bis zum Anschluss des MSG kommen konnte. Einige Fotos zeigen eine Braunverfärbung auf dem rechteckigen Dichtungsring, die aber eher darauf deutet, dass dort das Wasser nicht eingetreten sondern ausgetreten ist.

Das schlussfolgere ich daraus, dass soviel Wasser, wie ich aus den Anschlüssen herausgeholt habe, nicht durch die Dichtung reingekommen sein kann.

Dann aber besteht nur die Möglichkeit, dass das Wasser durch den Kabelstrang eingetreten (besser eingeflossen) ist. dafür gibt es auch Hinweise. Aber wie kann das Wasser bergauf durch den Kabelschlauch kommen? Wenn es im Tal des Schlauches steht, schleudert jedes Beschleunigen und jedes Bremsen einen Teil bergauf. Und dann kann ein Teil dieses Teils auf der anderen Seite der schlauichigen Bergkuppe weiter ins nächste Tal fließen.

Mein Anhaltspunkt für diese Theorie sind zwei Beobachtungen:

1. Die meisten Kabel werden durch Schläuche geführt, die ca. 3 - 7 cm vor den Anschlussstellen der Kabel enden. Nur am MSG ist das Ende des Kabelschlauchs bis über die Steckerkupplung fast mit Isolierband umwickelt. Und das sieht so gut aus, als wäre es bei der letzten Reparatur im Oktober 2011 gewickelt worden. Da das Isolierband sehr fest gewickelt ist, müssen die Kabel eng bei einander liegen. Ich komme gleich noch mal darauf zurück.

Bei jeder großen Pfütze kann das Wasser von unten hochspritzen und in die Kabelschläuche eindringen. Im Sommer wird es schnell durch die Wärme unter der Motorhaube verdunsten. Im Winter hat es weitaus mehr Zeit, durch die Kabelschläuche zu wandern. Und im Stadtverkehr (ich fahre fast ausschließlich in Berlin) bremst man an jeder zweiten Ampel und beschleunigt wieder.

2. Ich hatte den Kontaktraum völlig trocken gelegt (Wasser mit Papier aufgesaugt). Danach konnte ich weiter fahren.

Nach der Fahrt hatte ich die Kontakte fotografiert. Es war wieder Wasser zwischen den Kontakten. Da es nicht regnete und die Straßen trocken waren, konnte das Wasser nur durch den Kabelstrang durchkommen. Den hatte ich nicht ausgeschüttelt. Aber nach dem Fotografieren fuhr das Auto auch nicht mehr. Als es am nächsten Morgen vom ADAC in die Werkstatt gebracht wurde, war wieder Wasser im Kontaktbereich. Woher oder auf welchen Wege kann das bei einem stehenden Auto herkommen? Eigentlich nirgends.

Aber der Megane wurde am Haken über die schiefe Ebene auf die Ladefläche gezogen und so auch wieder abgelassen. Das hätte reichen können, um das Wasser im Kabelschlauch auch über Steigungen, die auf der schiefen Ebene vielleicht sogar zu Gefällen wurden, laufen zu lassen. Im Kontaktraum war wieder definitiv Wasser und nicht zu knapp. Nur gab es diesmal keinen Kurzschluss, denn es hat ja keiner gestartet.

Darüber müsste mal ein Hydrauliker nachdenken, denn im Kabelschlauch wirken nicht nur Brems- und Beschleunigungskräfte sondern auch Kohäsions- und Adhäsionskräfte. Jeder weiß, dass das Wasser in einem Rohr oder Schlauch nicht der Verteilung nach dem Gesetz über Flüssigkeiten in verbundenen Gefäßen folgt, sondern weitaus höher steht. Je kleiner der Innendurchmesser der Rohre ist, um so höher steht das Wasser im Rohr.

Das kann jeder mal ausprobieren, Er braucht nur verschieden dicke Trinkröhrchen (durchsichtige) in ein Glass Wasser zu stellen. Er kann sofort beobachten, wie viel höher das Wasser in den verschieden dicken Röhrchen steht.

Das begünstigt meine Theorie, denn die Zwischenräume zwischen den einzelnen Kabeln haben die gleiche Wirkung wie ein Röhrchen im Wasserglas. Wenn man runde Kabel fest zusammenbindet, entstehen zwischen allen Kabeln solche Zwischenräume, die wie ein ganzer Verbund von Trinkröhrchen wirken.

Und dazu kommt noch eine Beobachtung. Die Isolierungen der Kabel sind nicht poliert. An jeder kleinen Unebenheit, an jedem Körnchen Staub, das mit dem Isolierband eingebunden wurde, kann sich ein Wassertropfen festsetzen, der nicht wieder zurückläuft.

Und so kann in relativ kurzer Zeit relativ viel Wasser bergauf fließen. Aber dazu muss noch häufiges Bremsen und Anfahren kommen, dann geht es ganz schnell.

Ich würde nun mal annehmen, dass es wesentlich länger gedauert hätte, wenn die Kabel nicht so fest beieinander zusammengebunden worden wären.

Wie das Wasser da reingekommen ist, spielt für den Versicherungsfall überhaupt keine Rolle. Wichtig ist nur, dass ich den Kurzschluss nachweise. Und ich denke, wenn der Gutachter nicht aus der 5. Klasse abgegangen ist, weiß er, dass Wasser zwischen elektrischen Kontakten bei Stromfluss immer einen Kurzschluss verursacht.

Wenn nicht, sollte er sich mal die Haare beim Baden in der Badewanne fönen und dabei den Fön ins Wasser halten.

wenn er es überlebt, wird er nicht mehr am Kurzschluss durch Wassereintritt zweifeln.

Ich denke, dass ein vernünftiger Gutachter den unmittelbaren Zusammenhang der verschmorten V-Kontakte am MSG mit dem Kurzschluss im Stecker zusammenzieht, da ja beide während des Betriebes eine elektrische Einheit sind. Siehst du darin ein Problem?

Sieh dir bitte mal die V-Kontakte an. Einer fehlt. die beiden daneben sind deutlich angeschmort. Vom fehlenden Kontakt aus ist das ein Umkreis von etwa 10 mm. Wie stark muss die Wärme in Zentrum gewesen sein? Genau dort befand sich der fehlende Kontakt. Der wird abgeschmolzen sein. Hast du noch Zweifel am Kurzschluss?

Sieh dir die M-Kontakte des Steckers am. Die sind so weggebrannt, dass selbst die isolierende Fassung der M-Kontakte deutliche Schmelzspuren zeigt. Wenn das Wasser aus diesen M-Kontakten heraustropft (die M-Kontakte der Kupplung kommen von oben auf die V-Kontakte des MSG), ist die isolierende Wirkung des Materials natürlich weg. Die Folge ist ein Kurzschluss.

Das Erstaunliche an der VHV-Versicherung ist, dass sie in den aktuellen Versicherungsbedingungen unter A.2.2.6 auch Kurzschlüsse an der Verkabelung als versicherten Schaden schon in die TK einbezogen hat.

Aber der Berliner Bearbeiter hat eine eigenartige Vorstellung von der Verkabelung. Die Steckerkupplung zählt für ihn nicht dazu. Sie soll am Ende des Drahtes enden. Was da angelötet ist, rechnet er nicht mehr dazu, das bezeichnet er als nicht versicherten Folgeschaden. Ich habe ihm gerade klar gemacht, was ein Folgeschaden ist.

Ich mache also überhaupt keinen Brandschaden geltend. Ich nehme an, du hast genau so wenig wie ich mit der Möglichkeit gerechnet, dass bei der VHV auch Kurzschlüsse an der Verkabelung versichert sind. Und deshalb bist g du nur von einem Versicherungsfall Brandschaden ausgegangen. Aber den mache ich nicht geltend.

Eigentlich lief alles ganz anders. Ich wollte zum 30.11. die VHV-Versicherungen kündigen. Durch Zufall habe ich mir noch mal die Versicherungsbedingungen unmittelbar vor dem Terminablauf angesehen. Und dabei bin ich darauf gestoßen, dass der Kurzschussschaden, der mich soviel gekostet hat, von der Versicherung abgedeckt ist.

Da habe ich die beiden (der erste war erst 3 Wochen alt) der Versicherung angezeigt.

Eigentlich wollte ich die erste Auswechselung des MSG (Rechnung vom 27.10.11) bei der Werkstatt reklamieren.

Aber das wäre lt. Sachverständigen ein sehr langwieriger Rechtsstreit geworden, von dem mir ein Rechtsanwalt abriet. Ich hätte außerdem wegen der Beweissicherung durch einen von Gericht zu bestellenden Beweissicherungs-Gutachter u. U. länger als ein Jahr auf das Auto verzichten müssen. Das kann ich mir als Schwerbehinderter (GdB 100 und Kz „aG“) beim besten Willen nicht leisten. Dann würde unsere ganze Versorgung zusammenbrechen.

Grund für die Reklamation wäre gewesen, dass die Werkstatt (aber welche?) den Spritzwasserschutz nicht wieder hergestellt hat.

Mit der Schadensregulierung durch die Versicherung lässt sich dieser umständliche und langwierige Prozess vermeiden. Und es dürfte wesentlich leichter sein, der Versicherung nachzuweisen, dass es sich hier um einen Kurzschluss durch Wassereintritt handelt. Dabei spielt es keine Rolle, wie das Wasser an die Kontakte gekommen ist.

Deine Vermutung, dass das Aussehen der Kontakte auf Korrosion hinweist, scheint dabei nicht zutreffend zu sein, denn das MSG war ja gerade mal knapp 3 Wochen alt.

Aber diese ganze Reparatur ist eine andere, sehr merkwürdige Geschichte. Das behandle ich unter „Keine Gewährleistung für Werkstattreparatur???“. Sieh dir das doch mal dort an. Der Bericht ist der gleiche wie der unter „Versicherungen“. Aber dort gehe ich in den Stellungnahmen zu den Kommentaren auf die besondere Problematik dieser Reparatur ein.

Hier aber noch eine Frage: Was meinst du mit: „Deswegen sollte man dieses vor dem Einbau verwenden.“?

Ist damit das Kontaktpflegemittel aus dem Link gemeint?

Das hätte den Wasserschaden und damit den Kurzschluss auch nicht verhindert. Und Dellenzaehler ist der Meinung, das beim Eindringen der Flüssigkeit in das Innere des MSG ein endgültiges Aus droht.

Das MSG ist ja vollständig eingegossen. Dadurch ist es nicht reparierfähig.

Abschließend noch mal meinen Dank für deine Tipps. Mach weiter so.

Ich wünsche dir und den Deinen Schöne Weihnachten.

Klawi70

am 20. Dezember 2011 um 7:08

Also ich bin kein Gutachter sondern Elektriker.

Ich hab im Moment nur das Smartohone werde mir das Foto aber heute Abend nochmal zu hause ansehen. Bisher kann ich keine Spuren von Erwärmung/Schmoren erkennen.

Die relevanten Stellen sind aber auf Foto 2 nicht zu sehen. Besteht die Möglichkeit, dass du davon noch ein Bild von oben auf die Kontakte machst, so dass man den Kunstoff am Stiftaustritt sehen kann?

Bisher erkenne ich nur Rost. Sorry.

Mfg Zille

Hallo,

das abgebildete Steuergerät soll also "neu" sein und nach 3 Wochen wurde die Steckverbindung getrennt - Richtig!?

Ich kann mir nicht vorstellen, dass innerhalb von 3 Wochen an den Kontakten selbst unter Berücksichtigung einer Feuchtigkeits/Spritzwassereinwirkung solch eine vorangeschrittene Oxidation an den Kontakten entsteht.

Mir erscheint, dass es sich hierbei um ein gebrauchtes Steuergerät handeln dürfte.

Um sicher zu gehen würde ich das Steuergerät hierzu anhand des Fabrikationsdatums bzw. Herstellernummer mal abgleichen lassen.

Nicht zuletzt könnte auch eine fehlerhafte Steckverbindung, beschädigte Abdichtungen des Steckers, gebrochener Stecker usw. dafür sorgen, dass Feuchtigkeit zu den Kontakten gelangt.

Unter Umständen kann auch ein verstopfter Ablaufschlauch/Wasserablaufkanal (verursacht durch Laub, Schmutz usw.) dafür sorgen, dass bei regnerischer Witterung das Wasser nicht abfliest und es sich im Bereich des Steuergerätes ansammelt.

Wo ist das Steuergerät denn genau verbaut!?

Gruß

fordfuchs

 

 

 

 

am 20. Dezember 2011 um 16:13

Nur Schäden durch Kurzschluss an der Verkabelung des Fahrzeuges sind über die Teilkaskoversicherung gedeckt, nicht an den angeschlossenen Geräten.

 

Diese Deckung wurde eingeführt, weil häufig nicht zu klären ist, ob ein Kabel aufgrund der Hitzeeinwirkung eines Brandes oder eines Kurzschlusses verschmort ist.

 

Hier ist kein Schaden durch Kurzschluss an der Verkabelung des Fahrzeuges entstanden, dementsprechend hat die VHV eine Eintrittspflicht zu recht verneint. Da hilft kein zusätzliches Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen, keine Einschaltung eines Rechtsanwaltes, keine Klage beim zuständigen Amtsgericht und erst recht keine Polemik gegenüber VHV-Schadensachbearbeitern.

 

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

Nur Schäden durch Kurzschluss an der Verkabelung des Fahrzeuges sind über die Teilkaskoversicherung gedeckt, nicht an den angeschlossenen Geräten.

Der Kurzschluss war doch eindeutig am Stecker. Und Stecker gehören normalerweise zur Verkabelung. Der Kurzschluss enstand ja nich im Gerät, sondern auf dem Weg ins Gerät.

Mfg Zille

Zitat:

Original geschrieben von zille1976

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

Nur Schäden durch Kurzschluss an der Verkabelung des Fahrzeuges sind über die Teilkaskoversicherung gedeckt, nicht an den angeschlossenen Geräten.

Der Kurzschluss war doch eindeutig am Stecker. Und Stecker gehören normalerweise zur Verkabelung. Der Kurzschluss enstand ja nich im Gerät, sondern auf dem Weg ins Gerät.

 

Mfg Zille

Was ist denn durch den Kurzschluß kaputt gegangen ? 

 

Das Steuergerät. Und damit Folgeschaden und nicht versichert.

 

Und wo steht in den Kommentaren der AKB, dass Stecker mit zum Kabel gehöhren ?

 

Das wird wohl nix werden.

 

Aber ich lass mich gern eines Besseren belehren.  

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