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Keine Versicherung?

VW Phaeton 3D
Themenstarteram 6. Januar 2009 um 12:31

Hallo,

heute morgen hat mir jemand den Spiegel abrasiert und den rechten Kotflügel demoliert. Polizei meinte, dass der Unfallverursacher wahrscheinlich nicht gefunden werden wird.

Vor Weihnachten habe ich meine Versicherung gewechselt, aber noch keine neue Police bekommen. Frage nun: Habe ich jetzt eigentlich nur Haftpflicht bis die Police kommt oder Vollkasko? Und wie verhalte ich mich jetzt am sinnvollsten. Warten bis die Police kommt und erst dann den Schaden melden - oder ist das Versicherungsbetrug? Schadensaufnahme bei der Polizei stammt ja von heute.

Der Schaden liegt geschätzt bei 4000,- EUR. IMO eine Höhe wo selber zahlen nicht mehr sinnvoll ist.

Viele Grüße

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Dr.Kloebener

 

Du hast in jedem Fall auch KASKO Schutz.

nabend,

frage: wozu gibt es dann bspw. extra vorläufige, schriftliche deckungszusagen? habe ich mir immer bei fzg wechseln zukommen lassen - dann ist die sache wasserdicht. hatte so auch einen erheblichen VK schaden innerhalb der ersten 1000 KM anstandslos reguliert bekommen obwohl noch keine police dawar.

das mögliche problem im fall des TE ist der WECHSEL. wenn du ewig bei einer vers. bist, deine autos immer gleich versicher hast mit vollkasko, die lastschriften nicht geplatzt sind etc., im neuen ANtrag (ANtrag ist KEIN VERtrag) VK beantragt wurde nebst einer einzugsermächtigung, dürfte die sache relativ klar sein aber als neukunde bei einer neuen versicherung? niemand versichert gerne brennende häuser. klar bei der haftpflicht ist die vers. auf jeden fall im obligo aber hier ist es ein kasko fall.

will den TE nicht verunsichern aber denke das die aktuellen vers. bedingungen und der fall des TE einen fortgang in beide richtungen möglich machen. klarheit wird ihm da nur sein versicherer geben können bzw. ein RA.

und soweit ich mich richtig entsinne ist ein schaden auf jeden fall innerhalb von 3 tagen zu melden. zumindest in diesem punkt würde ich als VN gar nichts anbrennen lassen und dem TE raten unverzüglich die schadensmeldung einzureichen und von wackeligen konstrukten wie erwähnt (erst zahlen, dann mal sehen undden richtigen zeitpunkt der meldung abwarten...) abzusehen da die sache jetzt eh aktenkundig geworden ist.

wünsche dem TE eine reibungslose regulierung.

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Habe ich das richtig verstanden, dass du momentan keine Versicherung hast?

grüße

Hallo,

kann mir jemand erklären wie ein Versicherungswechsel bei zugelassenem Fahrzeug funktioniert?

(ist mir gänzlich neu)

Bin aber auch noch nie in der Situation gewesen die Versicherung mal eben so zu wechseln.

Also - eine kleine Lehrstunde/Erklärung wäre klasse, danke euch.

gruß

mc

Themenstarteram 6. Januar 2009 um 13:43

Zitat:

Original geschrieben von Phaetischist

Habe ich das richtig verstanden, dass du momentan keine Versicherung hast?

Hallo,

ja, das wüsste ich gern. :)

Ich habe irgendwann Ende November meine Versicherung gekündigt und einen neuen Vertrag gemacht. Die neue Versicherung hat mir aber noch keine Police zugeschickt, ich habe also erstmal nichts in der Hand. Lediglich einen "Antrag" der per Internet übertragen wurde. Immerhin ausgedruckt mit Datum und Uhrzeit.

Eine vorläufige Deckung für die Haftpflicht habe ich natürlich. Da habe ich vor Silvester extra noch mal erkundigt. Das spannende ist jetzt ob die Versicherung sagt "nö, wir wollen sie nicht versichern". Und das wäre ja schon blöd.

@Phaetischist: Man kann zum Ende eines Jahres seine Versicherung kündigen und dann einen neuen Vertrag machen. Aus dem Grund laufen Ab Anfang November immer die "Versicherungswechsel - Jetzt!" Werbungen im Fernsehen. Habe ich dieses Jahr auch zum ersten mal gemacht. Und dumm nun, dass ich ausgerechnet am Jahresanfang einen Schaden habe.

Viele Grüße

Schau einfach mal in den Antrag rein. M.E. gelten die vereinbarten Konditionen ab sofort.

peso

Zitat:

Original geschrieben von mc4711

kann mir jemand erklären wie ein Versicherungswechsel bei zugelassenem Fahrzeug funktioniert?

Also ich habe das Ende 2007 gemacht (Anfang November). Neue Versicherung gesucht und abgeschlossen. Als die Bestätigung (für das Folgejahr) vorlag, habe ich die alte zum Jahresende gekündigt (bis Ende November muß die Kündigung über die Bühne gegangen sein).

MfG

Zitat:

Original geschrieben von Tukaram

Zitat:

Original geschrieben von Phaetischist

Habe ich das richtig verstanden, dass du momentan keine Versicherung hast?

Hallo,

ja, das wüsste ich gern. :)

Ich habe irgendwann Ende November meine Versicherung gekündigt und einen neuen Vertrag gemacht. Die neue Versicherung hat mir aber noch keine Police zugeschickt, ich habe also erstmal nichts in der Hand. Lediglich einen "Antrag" der per Internet übertragen wurde. Immerhin ausgedruckt mit Datum und Uhrzeit.

Eine vorläufige Deckung für die Haftpflicht habe ich natürlich. Da habe ich vor Silvester extra noch mal erkundigt. Das spannende ist jetzt ob die Versicherung sagt "nö, wir wollen sie nicht versichern". Und das wäre ja schon blöd.

Ich gehe mal stark davon aus, dass du versichert bist. Unter den oben genannten Umständen. Die Bestätigung ist bei mir allerdings schon nach max. 2 Tage im Briefkasten.

Viele Grüße

Themenstarteram 6. Januar 2009 um 15:20

Zitat:

Original geschrieben von Phaetischist

Ich gehe mal stark davon aus, dass du versichert bist. Unter den oben genannten Umständen. Die Bestätigung ist bei mir allerdings schon nach max. 2 Tage im Briefkasten.

Hallo,

bei mir leider nicht. :(

War mir auch komisch, deshalb habe ich da ja explizit angerufen.

Was mir jetzt sorgen macht: Ich hatte früher in Stoßzeiten für vier Wochen oder so enorme Lagerbestände. Diese Lagerbestände gingen weit über die normale Versicherung hinaus, ergo habe ich die Bestände dann für vier Wochen versichern lassen.

Was ich komisch fand: Trotz rechtzeitiger Beauftragung der Versicherung kam die Police + Rechnung immer erst nach dem Versicherungszeitraum. Irgendwann hat mir dann mal ein Versicherungsmakler erklärt warum das so sein: Die Versicherung wartet einfach bis zum Ende des Versicherungszeitraums. Tritt ein Schaden ein, wird einfach ein gültiger Vertrag bestritten. Falls nicht, kommt die Rechnung.

Allerdings bin ich nach der Aufregung heute morgen (mein schönes Auto!) zwischenzeitlich etwas ruhiger. Der Schaden ist ja nicht soooo schlimm. Werde daher erstmal selbst bezahlen und wenn ich den Vertrag habe (der ja dann vom 01.01. lautet!) mache ich die Meldung.

Viele Grüße

am 6. Januar 2009 um 16:45

Hallo,

ganz klare Rechtslage. Hast Du auf dem Antrag für Deine neue Versicherung auch Vollkasko gilt die VErsicherung mit diesen Konditionen ab Beginn.

Es gibt nur eine Ausnahme: Du hast unwahre Angaben gemacht oder zahlst den Erst-Beitrag nicht

Ich würd folgendes tun: Anrufen und um sofortige Zusendung der Police bitten. Police lesen - bis wann der Schaden gemeldet sein muss rausfinden!!! Wenn da steht innerhalb 48 Stunden - sofort melden. Wenn nicht. Warten bis Erstbeitrag abgebucht wird und am nächsten Tag Schaden melden.

Desweiteren ist Dir ja noch nicht klar wie die Schadensregulierung abläuft. Wird der Verursacher gefunden zahlt der. Wenn nicht kriegst Du Post von der Polizei dass die Ermittlungen eingestellt werden. Erst mit diesem Schreiben zahlt dann auch deine Vollkasko! Vorher siehst Du keinen Cent.

Daher evtl erstmal abwarten was die Ermittlungen ergeben (und das kann dauern) und dann erst melden wenn Ermittlungen eingestellt sind.

Gruss capdoc

Themenstarteram 6. Januar 2009 um 18:06

Zitat:

Original geschrieben von capdoc

ganz klare Rechtslage. Hast Du auf dem Antrag für Deine neue Versicherung auch Vollkasko gilt die VErsicherung mit diesen Konditionen ab Beginn.

Es gibt nur eine Ausnahme: Du hast unwahre Angaben gemacht oder zahlst den Erst-Beitrag nicht

Hallo,

leider nicht.

Zitat:

--------------------------------------

Der Versicherungsvertrag kommt dadurch zustande, dass wir Ihren Antrag annehmen.

Regelmäßig geschieht dies durch Zugang des Versicherungsscheins.

Der Versicherungsschutz beginnt erst, wenn Sie den in Ihrem Versicherungsschein genannten

fälligen Beitrag gezahlt haben, jedoch nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt. Zahlen Sie den ersten

oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, richten sich die Folgen nach C.1.2 und C.1.3.

Zusätzlich zur gesetzlichen Haftpflichtversicherung gewährter vorläufiger

Versicherungsschutz: Über die gesetzliche Haftpflicht hinaus haben Sie vorläufigen Versicherungsschutz nur, wenn wir

dies ausdrücklich zugesagt haben. Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt.

--------------------------------------

Eine solche Zusage habe ich nicht. Jedenfalls nicht das ich wüsste. Allerdings habe ich vorhin mit der Versicherung telefoniert. Ja, die Versicherung hat es zeitlich nicht geschafft den Versicherungsschein rechtzeitig rauszuschicken.

Ich befürchte jetzt tatsächlich auf den Kosten sitzen zubleiben. :(

Immerhin gibt es das "regelmäßig". Und regelmäßig würde ich erwarten, dass ein Versicherungsschein sofort rausgeschickt wird, weil das das normale Verhalten zur Annahme eines Angebots ist. Im Antrag wurde "Lastschrift" angegeben. Und auch da würde ich erwarten, dass sofort eingezogen wird.

Wird also echt spannend. :(

Viele Grüße

Da stimmt was nicht:

Wenn ich eine Doppelkarte abgebe oder diese neue Nummer bei der Anmeldung abgebe und mein Fahrzeug anmelde , geniesse ich auch ab dem Moment Versicherungsschutz , obwohl ich weder eine Zusage der assekuranz habe bzw. Geld geflossen ist.

Ich kenne jemanden , der das Pech hatte mit seinem Neuwgen einen selbstverschuldeten Totalschaden hinzulegen ( das muss man erst mal schaffen ) , und er hatte auch noch keine Police etc... in seinen Händen. Der Versicherungsvertreter konnte jedoch bezeugen , das der Bekannte telefonisch eine Vollkasko bestellt hat , und deshalb hat auch die Versicherung ohne grosses Palawer bezahlt....

ach ja , Nachtrag:

ich selbst hatte schon mal ein Fahrzeug angemeldet mittels einer Doppelkarte der HUK , und nach einem Tag bekam ich ein viel besseres Versicherungsangebot der Gothaer Versicherung.

Mir war es damals nicht möglich bzw. es war heftig teuer , die Versicherung zu wechseln , weil durch Abgabe der Doppelkarte ein Vetrag zustande gekommen war.

am 6. Januar 2009 um 19:53

Wenn die Versicherung Dein Geld angenommen hat, hat sie konkludent gehandelt, und Du hast Schutz. Vorher können sie behaupten, die Prüfung sei aufgrund der Feiertage, Urlaub etc. noch nicht beendet und noch kein Vertrag zustandegekommen. Bie der Haftpflicht ist das, wie oben beschrieben in der Tat etwas anders, daher auch das Thema Doppelkarte. Man könnte natürlich argumentieren, daß mit Zusenden der Doppelkarte ein kompletter Vertrag (also auch der andere Vertragsteil, sprich, die Vollkasko) zustandegekommen ist.

Das kann ich aber als Nichtjurist nicht beurteilen und halte es für dünn.

Was hindert Dich daran, einfach mal nach der Police zu fragen?

Zitat:

Original geschrieben von Tukaram

Und wie verhalte ich mich jetzt am sinnvollsten.

am sinnvollsten ist es mal deine versicherung direkt anzurufen!

Die Frage ist was mann auf der Doppelkarte vermerkt hat , damit kann mann Teilkasko oder Vollkasko vermerken .

Sowas sollte aber immer der Kollege mit dem Kunden abstimmen , und immer schriftlich festhalten damit es hinterher keine Probleme gibt .

Sobald der Wagen mit der Doppelkarte zugelassen ist besteht erstmal Versicherungsschutz .

Mann sollte immer versuchen sofort den KFZ Antrag mit dem Kollegen auszufüllen , sollte es ein Direktversichere sein kann mann sich ja sowas per Fax bestätigen lassen .

Mfg. Th. Frick

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