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Keine Versicherung zum 01.01 - Was passiert?
Moin zusammen,
hab ein "kleines" Problem. Habe wie jedes Jahr erstmal meine KFZ Versicherung gekündigt und diese läuft ja nun am 31.12.2012 aus. Nun hab ich aber total versäumt mich mal hinzusetzen und eine neue Abzuschließen.
Weiß einer wie das intern bei den Versicherungen und dem Straßenverkehrsamt läuft? Wäre es ein problem wenn ich erst am 02.01 oder 03.01 die neue Versicherung abschließe? Mein Versicherungsvertreter ist nämlich vorher nicht mehr greifbar...
Beste Antwort im Thema
irgendwie verstehe ich die Vorgehensweise nicht.
Ich kündige meine Versicherung doch nur dann, wenn ich ein günstigeres Angebot zu gleichen Konditionen oder ein konditionell besseres Angebot zum gleichen Preis habe.
auf reinen Verdacht hin kündigen ohne sich auch nur um Alternativen bemüht zu haben ist, mit Verlaub, völlig idiotisch.
dann noch die Kleinigkeit sich um eine neue Versicherung zu bemühen zu vergessen ist die Königsklasse.
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27 Antworten
Wenn du das Fahrzeug nach dem 31.12.2012 auch nur einen Meter bewegst, dann blüht dir strafrechtlich mal folgendes: http://dejure.org/gesetze/PflVG/6.html
Davon abgesehen haftest du bei einem Unfall mit deinem gesamten Privatvermögen in unbegrenzter Höhe.
Ein "ganz normaler" Personenschaden kann dann das Ende der eigenen Existenz bedeuten, wenn man lebenslang Schmerzensgeld und/oder Rentenansprüche von Unfallgeschädigten selbst bezahlen darf.
Ferner wirst du alsbald Post von der Zulassungsstelle erhalten, verbunden mit dem Hinweis, sofort eine neue Versicherungsbestätigung dort vorzulegen, andernfalls werden ein paar freundliche Herren in Blau vor deiner Türe stehen und die Zulassungsstempel von den Kennzeichen kratzen.
Keine gute Idee also, seine Kfz-Versicherung zu kündigen und keine neue abzuschliessen.
Deshalb der eine gute Rat: Lass die Kiste solange stehen, bis du wieder versichert bist!
Hab ich denn ein Wort darüber verloren das ich vor hab zu fahren nach dem 01.01?
Das ist mir schon klar das ich das nicht tun darf und ist auch kein Problem, der Wagen steht eh mehr rum als er bewegt wird. Geht nur darum ob das Straßenverkehrsamt sofort irgendwelche Forderungen gegen mich stellt wenn die bis zum 01.01 keine neue Versicherung vorliegen haben.
Wie gesagt, am 02.01 oder 03.01 je nachdem wie schnell ich meinen Vertreter dran kriege hätte ich ja eine neue...
Zitat:
Original geschrieben von Neo the Hacker
Weiß einer wie das intern bei den Versicherungen und dem Straßenverkehrsamt läuft? Wäre es ein problem wenn ich erst am 02.01 oder 03.01 die neue Versicherung abschließe? Mein Versicherungsvertreter ist nämlich vorher nicht mehr greifbar...
Das läuft so, dass Dein bisheriger Versicherer die Versicherungsbestätigung zum 01.01. bei der Zulassungsbehörde zurück zieht und Du ab diesem Zeitpunkt ohne PFLICHT-Versicherung dastehst...
Und es reicht leider auch nicht, wenn Du erst am 02.01. zu Deinem Versicherungsdantler gehst, da Du dann rückwirkend Versicherungsschutz beantragen musst und die Versicherer diesbezüglich, höflich ausgedrückt, sehr zurück haltend sind!
Tipp von mir: rufe am Montag in der Früh bei Deinem bisherigen Versicherer an und versuche die Kündigung zurück zu ziehen: lass Dir das auf jeden Fall bestätigen. Sollte sich Dein Versicherer nicht darauf einlassen, musst Du in den sauern Apfel beissen und möglichst beim gleichen Versicherer einen Neuvertrag mit Beginn 01.01.13 abschliessen: kostet Dich mit 99%iger Sicherheit mehr, als wenn Dein Versicherer die Kündigzungsrücknahme akzeptiert, ist aber auf jeden Fall die eleganteste Lösung!
Wenn Du Dich für einen anderen Anbieter entscheidest, wird es sehr knapp, dass der neue Versicherer die Versicherungsbestätigung rechtzeitig an die Zulassungsstelle übermittelt, so dass Du zwar Versicherungsschutz ab 01.01.13 hast, aber dennoch kostenpflichtige Post vom Amt zu erwarten ist, da die Versicherer zum Jahreswechsel nicht gerade auf solche Leute wie Dich warten und enorme "Arbeitsvorräte" aufgebaut haben...
Zitat:
hab ein "kleines" Problem. Habe wie jedes Jahr erstmal meine KFZ Versicherung gekündigt und diese läuft ja nun am 31.12.2012 aus.
Ganz ehrlich verstehe ich dieses Vorgehen auch nicht ganz: ich treffe eine Entscheidung, indem ich bei dem Versicherer den Vertrag unterzeichne, der meine Bedürfnisse am besten abdeckt (viele Leute suchen sich hier Hilfe bei einem Versicherungsmakler, der seine Empfehlung auch noch begründet und dafür haftet) und zwölf Monate später sage ich pauschal, dass ich mich vielleicht falsch entschieden habe und kündige den Vertrag wieder? Sorry, aber ob das die ökonomisch sinnvollste Vorgehensweise ist, darf bezweifelt werden....
Zitat:
Original geschrieben von Neo the Hacker
Hab ich denn ein Wort darüber verloren das ich vor hab zu fahren nach dem 01.01?
Nach dem 01.01 wäre schon ganz schlecht, da bereits ab dem 01.01, 00,00 Uhr kein Versicherungsschutz mehr besteht.
Da am 01.01. natürlich auch bei der Zulassungsstelle nicht gearbeitet wird, werden sicherlich ein paar Tage ins Land ziehen, bis die Behörde tätig wird.
Der bisherige Versicherer teilt der Zulassungsstelle die Beendigung des Versicherungsschutzes zum 31.12., 23.59, 59 Uhr mit.
Und dann wirft der Computer dort alle zugelassenen Fahrzeuge aus, von denen noch keine neue Versicherungsbestätigung vorliegt.
Nachdem aber erfahrungsgemäss ein paar Tage verstreichen, bis seitens der Behörde Massnahmen ergriffen werden, sollte es ausreichen, wenn dann am 02.01 gleich der neue Versicherungsschutz beantragt ist und dies vom neuen Versicherer auch der Zulassungsstelle gemeldet wird.
Zitat:
Original geschrieben von twelferider
Zitat:
Original geschrieben von Neo the Hacker
Hab ich denn ein Wort darüber verloren das ich vor hab zu fahren nach dem 01.01?
Und dann wirft der Computer dort alle zugelassenen Fahrzeuge aus, von denen noch keine neue Versicherungsbestätigung vorliegt.
Nur mal so, wo wirft der Computer denn die Autos hin ?
Zitat:
Original geschrieben von twelferider
Wenn du das Fahrzeug nach dem 31.12.2012 auch nur einen Meter bewegst, dann blüht dir strafrechtlich mal folgendes: http://dejure.org/gesetze/PflVG/6.html
Ein "ganz normaler" Personenschaden kann dann das Ende der eigenen Existenz bedeuten........................
Zitat:
Wieso, ist der TE dann Tot ?
Ferner wirst du alsbald Post von der Zulassungsstelle erhalten, verbunden mit dem Hinweis, sofort eine neue Versicherungsbestätigung dort vorzulegen, andernfalls werden ein paar freundliche Herren in Blau vor deiner Türe stehen und die Zulassungsstempel von den Kennzeichen kratzen.
Wenn alles so schnell gehen würde !
Zitat:
Keine gute Idee also, seine Kfz-Versicherung zu kündigen und keine neue abzuschliessen.
Der TE hat doch nicht gesagt, dass er keine neue KFZ - Haftpflichtversicherung abschliessen will ! Er hat es bisher nur vergessen. In der heutigen Zeit ist dies doch in wenigen Minuten getan ! Dazu benötigt man doch nur ein Telefon. Ist sogar am Sonntag möglich.
Zwischen den einzelnen Versicheren gibt es eine interne Absprache, dass die Meldungen an die Strassenverkehrsämter nicht vor Ende Januar verschickt werden. Ist der zeitlichen Komponente geschuldet, denn sonst ist es bei den Massen kaum möglich rechtzeitig alle Bestätigungen an die Strassenverkehrsämter zu übersenden.
Entbindet den TE natürlich nicht vom Abschluss einer neuen Versicherung, aber entzerrt das Problem ein kleines bisschen.
Warum werden eigentlich bei einfachen Fragen immer so schnell solch aggressive Töne hier angeschlagen die den Frager fast schon zum Schwerverbrecher abstempeln?
Wenn das Auto nicht bewegt wird (mal von der Gefährdungshaftung abgesehen) sollte es kein Problem sein, am 2. oder 3.1. einen neuen Vertag abzuschließen, es wird auch keine Gesellschaft ein Problem damit haben, als Versicherungsbeginn den 01.01. zu nehmen, und dann eine entsprechende EVB-Nummer an die betreffende Zulassungsstelle zu schicken. Das geht ja, wie der Name schon sagt, elektronisch, und dauert nur Minuten.
Dann kommt auch nicht gleich jemand um das Auto stillzulegen...
Gruß, Jens
Versicherungen haben auch 24-Std-Hotlines. Da sollte ein Anruf alles klären. Auch eine email mit Widerruf sollte ausreichen.
Zitat:
Original geschrieben von dacordive
Zwischen den einzelnen Versicheren gibt es eine interne Absprache, dass die Meldungen an die Strassenverkehrsämter nicht vor Ende Januar verschickt werden. Ist der zeitlichen Komponente geschuldet, denn sonst ist es bei den Massen kaum möglich rechtzeitig alle Bestätigungen an die Strassenverkehrsämter zu übersenden.
Entbindet den TE natürlich nicht vom Abschluss einer neuen Versicherung, aber entzerrt das Problem ein kleines bisschen.
Warum werden eigentlich bei einfachen Fragen immer so schnell solch aggressive Töne hier angeschlagen die den Frager fast schon zum Schwerverbrecher abstempeln?
Warum?
Ganz einfach!!!
Wenn man die 10 Minuten hat die Daten der Versicherung zusammen zufassen und die Kündigung schreiben kann, kann man auch noch weitere 10 min opfern um eine neue Versicherung abzuschließen....
irgendwie verstehe ich die Vorgehensweise nicht.
Ich kündige meine Versicherung doch nur dann, wenn ich ein günstigeres Angebot zu gleichen Konditionen oder ein konditionell besseres Angebot zum gleichen Preis habe.
auf reinen Verdacht hin kündigen ohne sich auch nur um Alternativen bemüht zu haben ist, mit Verlaub, völlig idiotisch.
dann noch die Kleinigkeit sich um eine neue Versicherung zu bemühen zu vergessen ist die Königsklasse.
Zitat:
Original geschrieben von heltino
irgendwie verstehe ich die Vorgehensweise nicht.
Ich kündige meine Versicherung doch nur dann, wenn ich ein günstigeres Angebot zu gleichen Konditionen oder ein konditionell besseres Angebot zum gleichen Preis habe.
auf reinen Verdacht hin kündigen ohne sich auch nur um Alternativen bemüht zu haben ist, mit Verlaub, völlig idiotisch.
dann noch die Kleinigkeit sich um eine neue Versicherung zu bemühen zu vergessen ist die Königsklasse.
Ist aber kein Einzelfall
Zitat:
Original geschrieben von remarque4711
Zitat:
Original geschrieben von heltino
irgendwie verstehe ich die Vorgehensweise nicht.
Ich kündige meine Versicherung doch nur dann, wenn ich ein günstigeres Angebot zu gleichen Konditionen oder ein konditionell besseres Angebot zum gleichen Preis habe.
auf reinen Verdacht hin kündigen ohne sich auch nur um Alternativen bemüht zu haben ist, mit Verlaub, völlig idiotisch.
dann noch die Kleinigkeit sich um eine neue Versicherung zu bemühen zu vergessen ist die Königsklasse.
Ist aber kein Einzelfall
und?
Wird es dadurch jetzt besser, entschuldigt oder erklärbar?
Zitat:
Original geschrieben von BadHunter
Wenn das Auto nicht bewegt wird (mal von der Gefährdungshaftung abgesehen) sollte es kein Problem sein, am 2. oder 3.1. einen neuen Vertag abzuschließen, es wird auch keine Gesellschaft ein Problem damit haben, als Versicherungsbeginn den 01.01. zu nehmen, und dann eine entsprechende EVB-Nummer an die betreffende Zulassungsstelle zu schicken. Das geht ja, wie der Name schon sagt, elektronisch, und dauert nur Minuten.
Dann kommt auch nicht gleich jemand um das Auto stillzulegen...
Gruß, Jens
Hallo Jens,
da kann ich Dir leider nicht zustimmen. Es ist unerheblich, ob das Fahreug bewegt wird oder nicht. Ein zugelassenes Fahrzeug hat immer eine gültige Haftpflichtversicherung zu haben.
Weiterhin kenne ich fast keine Versicherung mehr, die den Versicherungsschutz nachträglich herstellt, denn damit wären dann auch vorher entstandene Schäden abgesichert. So dumm kann keine Versicherung sein. Der TE muss sich schon noch in diesem Jahr bemühen, wenn er ab dem 01.01.2013 einen Haftpflichtversicherungsschutz haben will. Es sei denn eine Versicherung geht das Risiko ein.
Gruß Rolf