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Keinen eigenen Gutachter beauftragen?

Themenstarteram 30. Juli 2013 um 10:56

Hallo,

gestern hat es mich wieder erwischt. Jemand wollte die Spur wechseln und hatte wohl den Schulterblick vergessen.

Der Verursacher war in Eile und wollte mir nur eine Telefonnummer hinterlassen; ich bestand allerdings auf die polizeiliche Aufnahme.

Diese hat alles aufgenommen, war behilflich beim Austausch der Adressen, fertigte Skizzen und Fotos an und gab noch die Telefonnummern der beteiligten Beamten an.

Ich habe danach einen Gutachter angerufen, der bisher jeden Unfallschaden an meinen Fahrzeugen bewertet hat.

Heute rief mir die Versicherung des Gegners an, diese ist rein gar nicht darüber erfreut, dass ich bereits den Gutachter beauftragt habe.

Laut Aussage des Gegners sei nur der Kotflügel und der Blinker beschädigt, ein solch geringer Schaden rechtfertigt kein Gutachter.

Ich sagte der Dame am Telefon, dass ich allerdings auch meine Tür nicht mehr öffnen kann und mehr als nur Lackschäden zu bezeichnen sind.

Daraufhin ist der Gutachter nun wohl doch i.O., aber sie wollen mir noch einen eigenen Gutachter vorbeischicken, bis dahin soll ich mit dem Auto nicht fahren. :confused:

Ist das alles so in Ordnung oder wird mir da was vom Pferd erzählt?

Bild045
Beste Antwort im Thema

Hallo rpalmer,

Du hast grundsätzlich das Recht einen Sachverständigen Deiner Wahl zu beauftragen. Bei klarer Schuldfrage und einer Schadenhöhe von mindestens 712,00 EUR incl. Mwst. (Bagatellschadengrenze)

muss die gegnerische Versicherung das Gutachtenhonorar bezahlen.

Grundsätzlich hat die Versicherung kein Recht Dein Fahrzeug zu besichtigen. Lass Dich nicht ins Boxhorn jagen.

Lass Dein Gutachter das Fahrzeug anschauen. Er wird Dich dann eingehend weiter beraten.

Gruß hcing

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Tja ist alles in Ordnung so.

Da es sich um einen Haftpflichtschaden handelt, hast du die Möglichkeit einen eigenen Gutachter zu beauftragen oder den der Versicherung zu nehmen.

Ich vermute, dass der Versicherungseigene Gutachter nur eingeschaltet wird, um dein Gutachten im Detail zu prüfen. Da lassen sich bestimmt noch ein paar Postionen "kürzen".

Auf dem Bild sieht es so aus, als konnte da einer nicht warten bis die Baustellenmarkierung vorbei ist. Spurwechsel bei durchgezogener Linie . . . .

Grüße

Hallo rpalmer,

Du hast grundsätzlich das Recht einen Sachverständigen Deiner Wahl zu beauftragen. Bei klarer Schuldfrage und einer Schadenhöhe von mindestens 712,00 EUR incl. Mwst. (Bagatellschadengrenze)

muss die gegnerische Versicherung das Gutachtenhonorar bezahlen.

Grundsätzlich hat die Versicherung kein Recht Dein Fahrzeug zu besichtigen. Lass Dich nicht ins Boxhorn jagen.

Lass Dein Gutachter das Fahrzeug anschauen. Er wird Dich dann eingehend weiter beraten.

Gruß hcing

Themenstarteram 30. Juli 2013 um 11:09

Danke für die schnellen Antworten, ging recht fix.

Zitat:

Da lassen sich bestimmt noch ein paar Postionen "kürzen".

Na gut, das sollen die unter sich ausmachen. Ich warte jetzt einfach ab ;)

Zitat:

Auf dem Bild sieht es so aus, als konnte da einer nicht warten bis die Baustellenmarkierung vorbei ist. Spurwechsel bei durchgezogener Linie . . . .

Richtig, der Golf hatte es ziemlich eilig gehabt; in Verbindung mit der Baustelle, Regen und dem zähem Verkehr kochen da schnell die Gemüter...

Zitat:

Bei klarer Schuldfrage und einer Schadenhöhe von mindestens 712,00 EUR incl. Mwst. (Bagatellschadengrenze)

Laut dem Polizisten trägt die Schuld der Golffahrer; aber war da nicht irgendwas, dass die Schuld letztendlich das Gericht bestimmt?

Schadenhöhöe von mehr 712€ sollte gegeben sein; Kotflügel, Stoßfänger, Kühlergrill, Innenkotflügel, Blinker sind beschädigt; die Teile kosten bei VW schon 649€. Lackierung/Montage ist noch nicht eingerechnet.

Werden überhaupt Originalteile zur Bewertung herangezogen oder Teile aus dem Zubehör/Aftermarket?

Hallo TE,

grundsätzlich hast Du Anspruch auf Originalteile, es sei denn, Du hättest Dein Fahrzeug mit nachträglich angebauten Nicht-Originalteilen (Zubehörteile) verändert.

Du hast auch freie Werkstattwahl für die Reparaturdurchführung.

Gruß hcing

Hab nen Smiley vergessen.

Ich würde, wie bereits beschrieben erstmal den eigenen Gutachter das Fahrzeug besichtigen lassen. anschliessend wird das Gutachten an die gegnerische Versicherung übermittelt.

Wenn diese dann das Gutachten anzweifelt, kann immernoch eine Nachbesichtigung erfolgen.

Gutachter sind vereidigte Sachverständige. An deiner Stelle würde ich mal höflich anfragen, warum die gegnerische Versicherung unbedingt zwei Gutachten vorab braucht . . . ;)

Grüße

Moin,

 

allerdings wird bei einem Haftpflichtschaden immer nur Zeitwerte nach Alter und Abnutzung ersetzt.

 

Wie man bei Deinem KFZ sehen kann, ist das BJ schon älter, deshalb wohl das 2. Gutachten des Haftpflichtversicherers.

 

U.U. stellen neue Orginal Ersatzteile eine Wertverbesserung dar.

 

Zitat:

Original geschrieben von Lexley

Gutachter sind vereidigte Sachverständige.

...seit wann :confused:

am 30. Juli 2013 um 15:59

Zitat:

Original geschrieben von Golf5GTI/DSG

Zitat:

Original geschrieben von Lexley

Gutachter sind vereidigte Sachverständige.

...seit wann :confused:

Zumindest in der Schweiz schon immer - sind dort ja alles Eidgenossen :cool:

 

In Deutschland ist das anders. Mit einem Gewerbeschein bin ich morgen auch ein Kfz-Sachverständiger :D

Oha, hab ich wahrscheinlich mal von den mir bekannten Gutachtern auf andere geschlossen . . .:)

Kenne das nur so.

Allerdings sollte doch auch ein Gutachter einen gewissen Qualifikationsnachweis erbringen müssen.

Einfach einen Gewerbeschein und gut ist . . . Echt jetzt?

Grüße

Themenstarteram 30. Juli 2013 um 16:45

OK der Gutachter war da und hat sich alles angesehen. Richtig vermutet gehabt, die von mir bereits aufgezählten Bauteile müssen beschafft werden, lackiert werden und eben angebaut werden.

Er vermutet einen wirtschaftlichen Totalschaden, da 96er Vento mit 140tkm auf der Uhr,das ist nicht mehr viel wert. Durch die Gasanlage steigt der Wert etwas, aber auch nicht viel. Laut ihm um höchstens 10% des Anlagenpreises.

OK, lassen wir ihn das schätzen, das ist ja sein Job.

So meine Frage: In das Auto habe ich verdammt viel investiert; ich habe neue Bremsleitungen einbauen lassen, sämtliche Achs-/Fahrwerkslagerungen ersetzen lassen, neue Reifen für Sommer und Winter, die besagte Gasanlage; ich möchte das nicht wegen eines solchen Schadens weggeben. D.h. mal wieder Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert erstatten lassen, die 25€ allg. Kostenpauschale und evtl. die Ausfalldauer.

Wie schaut das aus, das Auto hatte im Januar 2012 einen Frontschaden erlitten , ebenso unverschuldet. Diesen habe ich repariert; d.h. Radhaus von der Karosseriewerkstatt ersetzen lassen, Bauteile lackieren lassen, Montage selber. Danach wurde das Fzg. auf die sog. HIS-Liste gesetzt. Das ganze wurde dann auch bei der HU vom Prüfer beäugt und als i.O. befunden.

Kann ich dadurch Nachteile erfahren?

Ist ratsam einen Anwalt zu Rate zu ziehen oder (noch?) nicht nötig?

Zitat:

Original geschrieben von Lexley

 

Allerdings sollte doch auch ein Gutachter einen gewissen Qualifikationsnachweis erbringen müssen.

Einfach einen Gewerbeschein und gut ist . . . Echt jetzt?

Echt jetzt!

Es gibt KFZ-SV, die ein technisches Studium absolviert haben und welche, die einen KFZ-Meisterbrief und viel Erfahrung mitbringen und viel Zeit und Geld in ihre Fort- und Weiterbildung investieren, um immer auf dem Stand der Zeit zu sein. Manche von denen sind dann auch öffentlich bestellt und vereidigt.

Und dann gibt es noch die anderen...

Die, die von Tuten und Blasen wenig Ahnung haben und sich wundern, dass ihnen jedes einzelne Gutachten von Versicherungen gekürzt und vor Gericht kassiert wird.

Es ist halt wie in jedem Job (egal, ob bei Versicherungen, bei Anwälten, bei SV oder bei Bäckern und Metzgern): es gibt immer gute und andere...

Hallo,

das sind ausnahmslos Verschleißreparaturen.

Was erwartest Du?

Das der Wiederbeschaffungswert jetzt um 500,00 € steigt?

Die Gasanlage wird es auch nicht richten, das Auto ist 96er Baujahr, also immerhin 17 Jahre alt.

Die Frage ist auch wann hast Du das alles reparieren lassen?

Mein Tipp:

reiche sämtliche Belege über die Reparaturmaßnahmen deinen SV weiter. Wenn er ein Herz hat, dann wird er sich darüber seine Gedanken machen bei der Érmittlung des Wiederbeschaffungswertes.

Gruß

fordfuchs

Themenstarteram 30. Juli 2013 um 21:05

Zitat:

1.das sind ausnahmslos Verschleißreparaturen.

2.Was erwartest Du?

1. Richtig

2. Dass ich das Auto richten darf und mich weiter über geringen Verbrauch, geringe Unterhaltskosten und tollen Fahrkomfort freuen kann. Ob ich nun das dafür nötige Geld als "Wiederbeschaffungswert" erhalte oder als "Repkosten", das ist mir Jacke wie Hose ;)

Zitat:

Das der Wiederbeschaffungswert jetzt um 500,00 € steigt?

Hä? Nein! Wo hab ich das behauptet?

Zitat:

Die Frage ist auch wann hast Du das alles reparieren lassen?

Den vorherigen Unfallschaden? Im Mai/Juni '12, da wurde dann das Radhaus auf der Richtbank getauscht. Dann der Querlenker und Radlagergehäuse, Reifen, Felge, Federbeine.

Hinterher die Blecharbeiten an Kotflügel, Motorhaube etc.; wurde alles ganz gemütlich, ohne Hektik erledigt.

Zitat:

reiche sämtliche Belege über die Reparaturmaßnahmen deinen SV weiter.

Das ist bereits getan.

Zitat:

Original geschrieben von rpalmer

bis dahin soll ich mit dem Auto nicht fahren. :confused:

Das ist ja mal der Hammer schlechthin.

Frag mal die nette Dame, wie Du von A nach B kommen sollst?

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