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keinen Totalschaden - Fahrzeug unrepariert verkaufen

18 Antworten
Themenstarteram 4. September 2016 um 7:27

Hallo,

ich habe folgendes Problem: Hatte einen Unfall mit meinem Fahrzeug, allerdings keinen Totalschaden. Da Aussage gegen Aussage steht, werde ich wohl über meine Vollkasko abrechnen müssen. Rep.kosten geschätzt ca. 10000€, der Wiederbeschaff.wert liegt bei geschätzt ca. 15000€. Ich möchte mich allerdings von meinem Fahrzeug trennen. Folgende Fragen:

1) Wird die Versicherung im Gutachten automatisch Restwertangebote machen, wovon ich dann eins annehmen könnte? Wie würde das ggf. praktisch funktionieren? Müsste ich dann den Händler kontaktieren, der das Angebot gemacht hat und dieser ist dann auch verpflichtet das Fahrzeug zu diesem Preis zu kaufen?

2) Oder muss ich fiktiv mit der VK abrechnen und dann selbst schauen den Unfallwagen unrepariert zu verkaufen?

3) Oder ist es sinnvoller das Fahrzeug reparieren zu lassen und dann zu verkaufen?

Wie muss ich vorgehen? Bin ziemlich ratlos.

Danke für eure Hilfe!

Torsten

Beste Antwort im Thema

So pauschal kann man das nicht stehen lassen.

Was bedeutet "Aussage gegen Aussage"? Was ist passiert?

Lässt sich der Unfallhergang nicht eindeutig nachvollziehen und handelt es sich nicht um eine klassische Situation (Auffahren, Vorfahrt), führt das in der Regel zu einer Haftungsteilung (z.B. 50:50). In diesem Fall hast du einen Anspruch auf anteilige Regulierung deines Schadens durch die gegnerische Versicherung. Gleichzeitig besteht natürlich auch ein Anspruch im Rahmen der Vollkasko.

Für diese Fälle gibt es die schöne Einrichtung des "Quotenvorrechts", das dem Geschädigten einen fast 100%igen Ausgleich beschert.

Man geht hier am besten wie folgt vor:

- Gutachten durch eigenen Gutachter erstellen lassen.

- Gutachten zur Abrechnung bei der eigenen Versicherung einreichen (VK)

- im Rahmen des Quotenvorrechts folgende Posten bei der gegnerischen Versicherung regressieren: Eigenbeteiligung VK, Kosten des Gutachtens, ggf. Wertminderung, ggf. Nutzungsausfall (anteilig entsprechend Haftungsquote), Rückstufungsschaden (nach Quote).

Der wichtigste Vorteil einer Abrechnung nach Quotenvorrecht ist aus meiner Sicht, dass man sich nicht in die "Fänge" des Versicherungsgutachters begeben muss, sondern den selbstgewählten Gutachter bezahlt bekommt. Bei einem Schaden von 10.000 Euro sollte ab einer Haftung von 25% auf Seiten des Unfallgegners alles abgedeckt sein.

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Da solltest Du mit der VK abrechnen. Melde dort den Schaden und frage nach, ob die den Gutachter auswählen und schicken (in der VK ist das deren Recht) oder ob Du einen aussuchen sollst. Wenn der dann zur Besichtigung erscheint, dann sag ihm, dass Du den Wagen gerne abgeben willst und er den Restwert ermitteln möge. Die so ermittelten Restwertangebote sind für eine bestimmte Frist verbindlich, d.h. dass Du dann den Bieter anrufen und mit ihm einen Kaufvertrag zu genau dem Gebotspreis machen kannst. Die Differenz zum Wiederbeschaffungswert bekommst Du von der VK. Leg dort alle Karten offen und lass Dich von der VK zur Prozessführung wegen des Schadens schriftlich legitimieren. Den Schaden kaufst Du dann später entweder zurück oder - wenn es auf eine quotale Mithaftung hinausläuft - sicherst Du dir so die optimale Schadensregulierung.

Im Rahmen des Haftpflichtschadens (gegen den Unfallgegner) wirst Du wahrscheinlich einen Anwalt bemühen müssen.

Unterm Strich fährst Du auf diesem Weg am besten. Die Details dazu sind an dieser Stelle nicht von Bedeutung. ;)

So pauschal kann man das nicht stehen lassen.

Was bedeutet "Aussage gegen Aussage"? Was ist passiert?

Lässt sich der Unfallhergang nicht eindeutig nachvollziehen und handelt es sich nicht um eine klassische Situation (Auffahren, Vorfahrt), führt das in der Regel zu einer Haftungsteilung (z.B. 50:50). In diesem Fall hast du einen Anspruch auf anteilige Regulierung deines Schadens durch die gegnerische Versicherung. Gleichzeitig besteht natürlich auch ein Anspruch im Rahmen der Vollkasko.

Für diese Fälle gibt es die schöne Einrichtung des "Quotenvorrechts", das dem Geschädigten einen fast 100%igen Ausgleich beschert.

Man geht hier am besten wie folgt vor:

- Gutachten durch eigenen Gutachter erstellen lassen.

- Gutachten zur Abrechnung bei der eigenen Versicherung einreichen (VK)

- im Rahmen des Quotenvorrechts folgende Posten bei der gegnerischen Versicherung regressieren: Eigenbeteiligung VK, Kosten des Gutachtens, ggf. Wertminderung, ggf. Nutzungsausfall (anteilig entsprechend Haftungsquote), Rückstufungsschaden (nach Quote).

Der wichtigste Vorteil einer Abrechnung nach Quotenvorrecht ist aus meiner Sicht, dass man sich nicht in die "Fänge" des Versicherungsgutachters begeben muss, sondern den selbstgewählten Gutachter bezahlt bekommt. Bei einem Schaden von 10.000 Euro sollte ab einer Haftung von 25% auf Seiten des Unfallgegners alles abgedeckt sein.

Themenstarteram 4. September 2016 um 9:36

Hallo,

bin links abgebogen und der grüne Pfeil leuchtete auf und ich bin gefahren. Dann ist mir ein Fahrzeug vom Gegenverkehr in die Seite gefahren, da es bei rot gefahren sein muss. Gegner behauptet er hatte grün. Zeugenaussagen sind widersprüchlich und nicht eindeutig.

Gruß

Spricht zumindest für eine Mithaftung....

Wie sieht es mit einer Rechtschutzversicherung aus?

Wenn der TE keine RS-Versicherung haben sollte, dann fallen die Kosten ebenfalls ins Quotenvorrecht. Ohne anwaltliche Hilfe wird man als Geschädigter mit sowas nicht klarkommen.

@lemonshark

Ich antwortete konkret auf eine konkrete Fragestellung. Nicht pauschal. Und richtig ist immer noch richtig . :)

Themenstarteram 4. September 2016 um 11:33

Habe eine RS und nehme diese auch in Anspruch.

Gruß

Dann ab zum Anwalt mit dir :)

Trotzdem: lemonsharks Antwort ist auch richtig ; und gut. ;-)

:rolleyes::p:rolleyes:

Die dümmlichen Grinsebilder kannst du dir sparen. Wenn dir an meiner Antwort etwas nicht passt, schreib es einfach. Fakt ist, dass dein Kommentar unvollständig war und den Fragesteller vermutlich dazu geführt hätte, alleine mit seiner Versicherung abzurechnen und so auf einem Teil des Schadens sitzenzubleiben.

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