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Kennzeichen Abschrauben

Themenstarteram 23. Dezember 2007 um 10:32

Hallo erstmal!

Habe ein Problem mit meiner EX-Frau.

Die Fährt mein Auto ohne was dafür zu zahlen.

Ob wohl sie schon öfter ein schreiben von meinem Anwalt bekommen hat, mir das auto zu übergeben, hat sie es nicht gemacht.

Frage: kann ich einfach zu ihr fahren und die Kennzeichen abschrauben ohne bestraft zu werden oder soll ich mein Auto Einklagen das sich aber ziemlich lange hinziehen kann?

 

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26 Antworten

Ähh, tschuldigung...aber wenn du doch schon anwaltliche hilfe hast...warum fragst du dann hier??

 

grüße

Steini 

Hier wäre eine verbindliche Auskunft vom Anwalt des TE sicherlich der sinnvollere Weg.

Ein Gericht hat zu entscheiden wessen Auto das ist,ausser ihr habt in keiner Zugewinngemeinschaft gelebt und du kannst explizit nachweisen das du der EIGENTÜMER bist,mein alter Herr war auch so schlau,dies kam ihm im Endeffekt sehr teuer,allein die Tatsache das du im Brief stehst sagt nichts über die rechtliche Herrschaft (Eigentum) aus!

Zitat:

Original geschrieben von Trollzorn

Frage: kann ich einfach zu ihr fahren und die Kennzeichen abschrauben...

das kannst du

Zitat:

Original geschrieben von Trollzorn

...ohne bestraft zu werden

kommt drauf an:

Die Kennzeichen gehören zum Auto. Solltest du sie abschrauben, ist es Diebstahl, wenn das Auto nicht dir gehört, wenn es aber dein Eigentum ist, kannst du damit machen, was du willst. Wie schon gesagt wurde macht es auch keinen Unterschied, dass das Auto auf dich angemeldet ist.

Wie wäre es, einfach die Versicherung zu kündigen/nicht zu bezahlen. Dies führt irgendwann zu einer Zwangsstilllegung, weil kein Versicherungsschutz. Dann kann es aber sein, dass du als offizieller Halter auch Probleme bekommst.

Geh am besten mit dieser Frage einfach zu deinem Anwalt.

Da man nicht sagen kann ob es dein Auto ist oder nicht , einfach mal Ersatzschlüsse rausholen und das Auto in die eigene Garage Parken ist ja kein diebstahl.

Ich wuerd auch einfach des Auto umparken und frauensicher verschliessen.

Also 2 Zuendkerzenstecker rausziehen oder so..

Alternativ Lenkrad ausbauen. lol..

Kommt halt drauf an wie sehr du das Auto taeglich brauchst.

Zitat:

Original geschrieben von HighspeedRS

Da man nicht sagen kann ob es dein Auto ist oder nicht , einfach mal Ersatzschlüsse rausholen und das Auto in die eigene Garage Parken ist ja kein diebstahl.

Zumindest bei "Mitgewahrsam" aber eine Unterschlagung!

Zitat:

Original geschrieben von S-XT

....allein die Tatsache das du im Brief stehst sagt nichts über die rechtliche Herrschaft (Eigentum) aus!

Ach ja, wozu gibts den dann. Da könnte ja jeder kommen und sagen, du stehst zwar im Brief drinn aber trotzdem ist das mein Wagen. Ich denke schon, das der Brief dein Eigentumsnachweis ist.

Zitat:

Original geschrieben von DonMa

Zitat:

Original geschrieben von S-XT

....allein die Tatsache das du im Brief stehst sagt nichts über die rechtliche Herrschaft (Eigentum) aus!

Ach ja, wozu gibts den dann. Da könnte ja jeder kommen und sagen, du stehst zwar im Brief drinn aber trotzdem ist das mein Wagen. Ich denke schon, das der Brief dein Eigentumsnachweis ist.

Was du denkst ist juristisch aber irrelevant, der Brief ist ein Indiez aber eben kein Nachweis ;)

Zitat:

Original geschrieben von yo-chi

Kommt halt drauf an wie sehr du das Auto taeglich brauchst.

Allem Anschein nach braucht der TE das Fahrzeug im Moment nicht. Sonst hätte es ja nicht seine Ex-Frau in Gebrauch.

Vor allem ist es ja schon Ex oder doch noch Noch-Frau.

Also wenn es Deine Ex ist, warum fährt Sie dann mit Deinem Auto rum, wie rum jetzt, ex oder noch oder ex und hop

Themenstarteram 24. Dezember 2007 um 1:43

Um alle Unklarheiten aus der Welt zu beseitigen.

Ich stehe im Kaufvertrag, im Brief und im Schein.

und es ist die Ex- Frau

Zitat:

Original geschrieben von Trollzorn

Um alle Unklarheiten aus der Welt zu beseitigen.

Ich stehe im Kaufvertrag, im Brief und im Schein.

und es ist die Ex- Frau

Das mag ja sein. Aber eine Ehe bringt so einiges an juristischem Kleinkram mit sich. Wie schon einer geschrieben hat, Zugewinngemeinschaft etc. pp. Sofern das hier nicht geklärt wird, kann man dir auch keine verbindliche Aussage geben. Frag am besten einen Anwalt für Scheidungsrecht.

Zitat:

Original geschrieben von steini111

Ähh, tschuldigung...aber wenn du doch schon anwaltliche hilfe hast...warum fragst du dann hier??

Ich nehme an das mit den Kennzeichen hat er sich nicht getraut den zu fragen.. :D

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