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Kennzeichen behalten?

Audi A4 B8/8K
Themenstarteram 5. August 2012 um 15:52

Hi Leute,

Ende kommender Woche darf ich endlich meinen neuen Audi A4 Allroad Quattro abholen.

Ich freue mich wie verrückt ;)

Eine Frage an euch, da ich die Zulassungsstelle noch nicht erreicht habe.

Aktuell habe ich mein Wunschkennzeichen auf meinem BMW. Dieses möchte ich behalten. Den BMW gebe ich in Ingolstadt bei Audi in Zahlung.

Welche Wege gibt es mein Kennzeichen zu behalten?

Kann ich mit dem BMW nach Ingolstadt fahren, die Kennzeichen auf die Audi schrauben und nach Hause fahren. Anschließend am gleichen Tag das neue Auto ummelden?

Oder muss ich Saisonkennzeichen nehmen?

Rote Kennzeichen will mir das Autohaus (wegen Entfernung 250KM) nicht geben...

Habt ihr Infos?

Danke vorab!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von vip-klaus

Du kannst, wenn Du den BMW abmeldest, gleichzeitig den neuen Audi mit der selben Buchstaben / Ziffern - Kombination zulassen. Dann darfst Du aber nicht mehr mit dem BMW fahren. Es gibt aber - glaube ich - die Möglichkeit, mit dem abgemeldeten Fahrzeug auf direktem Weg noch bis zum Verwerter / Schrottplatz zu fahren. Dieser Fahrt ist wohl noch versichert.

Sicherheitshalber würde ich da aber noch mal bei der Zulassungsstelle nachfragen.

Gruß

Klaus

Bei allem Wohlwollen. Alles im Konjunktiv, glaube ich, wohl noch versichert, sicherheitshalber würde ich nachfragen.

Was willst Du denn mit Deinem Beitrag aussagen?

Googeln ist informativer.

http://www.duesseldorf.de/.../kennzeichen_behalten.shtml

 

Nichts für Ungut.

Auch Klaus, ist ja auch ein Sammelbegriff:);)

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Bin zwar aus Österreich, aber in Deutschland ist es sicher nicht anders.

Frage: Wie soll das gehen? Ein Kennzeichen ist immer ans Auto gebunden und kann nicht einfach auf ein anderes Auto montiert werden. Wenn dir bei der Fahrt nach Hause mit dem neuen Auto was passiert, dann gnade dir Gott. Du kannst den Schaden dann selbst zahlen, weil das neue Auto dann ja gar keine Straßenzulassung hat und auch keinen Versicherungsschutz.

Du musst eine Tageszulassung dir besorgen - erst dann ist alles im grünen Bereich und dann das Auto ummelden.

Alles andere ist kompletter Schwachsinn - was glaubst du, warum es Werkstattkennzeichen, Tageszulassungen etc. gibt?

Gruß

Themenstarteram 5. August 2012 um 16:15

Deshalb stelle ich diese Frage, weil ich es nicht weiß! Danke für deine Antwort.

Du kannst, wenn Du den BMW abmeldest, gleichzeitig den neuen Audi mit der selben Buchstaben / Ziffern - Kombination zulassen. Dann darfst Du aber nicht mehr mit dem BMW fahren. Es gibt aber - glaube ich - die Möglichkeit, mit dem abgemeldeten Fahrzeug auf direktem Weg noch bis zum Verwerter / Schrottplatz zu fahren. Dieser Fahrt ist wohl noch versichert.

Sicherheitshalber würde ich da aber noch mal bei der Zulassungsstelle nachfragen.

Gruß

Klaus

Themenstarteram 5. August 2012 um 16:43

So etwas in der Art habe ich nämlich auch schon gehört.

Das man mit der gleichen Kombination auf direktem Weg zur Zulassungsstelle fahren kann und das Auto am gleichen Tag ummeldet.

Viele Grüße

Zitat:

Original geschrieben von vip-klaus

Du kannst, wenn Du den BMW abmeldest, gleichzeitig den neuen Audi mit der selben Buchstaben / Ziffern - Kombination zulassen. Dann darfst Du aber nicht mehr mit dem BMW fahren. Es gibt aber - glaube ich - die Möglichkeit, mit dem abgemeldeten Fahrzeug auf direktem Weg noch bis zum Verwerter / Schrottplatz zu fahren. Dieser Fahrt ist wohl noch versichert.

Sicherheitshalber würde ich da aber noch mal bei der Zulassungsstelle nachfragen.

Gruß

Klaus

Bei allem Wohlwollen. Alles im Konjunktiv, glaube ich, wohl noch versichert, sicherheitshalber würde ich nachfragen.

Was willst Du denn mit Deinem Beitrag aussagen?

Googeln ist informativer.

http://www.duesseldorf.de/.../kennzeichen_behalten.shtml

 

Nichts für Ungut.

Auch Klaus, ist ja auch ein Sammelbegriff:);)

Hallo,

ich hab das schon zwei mal durchexerziert.

Ist eigentlich überhaupt kein Problem. Du meldest Deinen BMW ab und läßt Dir das Kennzeichen gleich für den "Neuen" reservieren. Am nächsten Tag meldest Du Deinen Audi an und fährst mit den Kennzeichen nach Ingolstadt (ich hab das jeweils mit einem von Audi zum Sonderpreis vermitteltenLeihwagen gemacht).

Schwierig wird es wohl werden, wenn Du mit dem BMW nach Ingolstadt fahren willst/mußt. Nach der Abmeldung darsft Du -lt. Auskunft meiner Zulassungsstelle- nur mehr nachhause bzw. unnmittelbar(!) zum Händler bzw. Käufer fahren. Also mußt Du Dir für den BMW wohl ein Kurzzeitkennzeichen besorgen (kostet ja auch nicht die Welt)

Viele Grüße

Hans

am 6. August 2012 um 7:39

Hi,

genau so geht es.

Du kannst den BMW ab und den Audi anmelden. Vorrausgesetzt du hast die Papiere vom Audi schon.

Um den BMW dann noch zu Audi bringen zu können brauchst du dann ein Kurzkennzeichen. Kostet 25 Euro wenn ich mich nicht ganz verhaue. Um das KKZ anzumelden brauchst du eine Versicherungsnummer deiner Versicherung. Auch zum Anmelden für den Audi.

Die 2 Nummern sind meistens kostenlos, wenn man das neue Auto wieder bei der Versicherung anmeldet.

Zitat:

Original geschrieben von 2for5

Um den BMW dann noch zu Audi bringen zu können brauchst du dann ein Kurzkennzeichen.

Nein, genau das braucht er nicht.

Die Fahrt zurück von der Zulassungsbehörde kann er noch mit dem abgemeldeten Wagen durchführen.

Dann direkt nach Hause (oder zum Autohaus), dort die Kennzeichen demontieren und beim neuen anbringen. Fertig.

Dies ist der einzige gesetzlich zulässige Fall, wo zweimal das selbe Kennzeichen an unterschiedlichen Fahrzeugen vergeben sein kann.

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

Die Fahrt zurück von der Zulassungsbehörde kann er noch mit dem abgemeldeten Wagen durchführen.

Dann direkt nach Hause (oder zum Autohaus), dort die Kennzeichen demontieren und beim neuen anbringen. Fertig.

richtig.....das gilt jedoch auch nur für Fahrten von maximal über eine Landkreisgrenze hinaus in den Nachbarlandkreis - also z.B. von LKR NES nach Ingolstadt - geht nicht legal....von NES nach KG oder NES nach SW - ja.

Im gesetzten Fall - über 250 km - nicht mit einem Kennzeichen legal möglich.

Wieso gibt Dir der Händler keine roten Nummern ?..........der Entfernung ist das doch sche....egal. Es heißt doch : Überführungskennzeichen !? Ich habe schon mehrere Fahrzeug im Werk mit roten Nummern des örtlichen Händlers abgeholt - null Probleme....obwohl die Entfernungen in jedem Fall über 300 km waren.

Zitat:

Original geschrieben von hohirode

Wieso gibt Dir der Händler keine roten Nummern ?..........der Entfernung ist das doch sche....egal. Es heißt doch : Überführungskennzeichen !?

Hallo hohi,

die Verwendung roter Kennzeichen ist streng genommen nicht zulässig. Zumindest nicht legal im hier beschriebenen Fall, wo eine Privatperson ein Fahrzeug für sich privat überführt. Die roten Kennzeichen sind ausschließlich für Gewerbetreibende im Zuge einer Probefahrt/Überführungsfahrt/Werkstattfahrt zu verwenden.

Leider wird immer noch sehr viel Schindluder durch einige schwarze Gewerbetreibende damit angestellt (oftmasl auch im guten Glauben, um dem Kunden einen Gefallen zu tun...).

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

Zitat:

Original geschrieben von hohirode

Wieso gibt Dir der Händler keine roten Nummern ?..........der Entfernung ist das doch sche....egal. Es heißt doch : Überführungskennzeichen !?

Hallo hohi,

die Verwendung roter Kennzeichen ist streng genommen nicht zulässig. Zumindest nicht legal im hier beschriebenen Fall, wo eine Privatperson ein Fahrzeug für sich privat überführt. Die roten Kennzeichen sind ausschließlich für Gewerbetreibende im Zuge einer Probefahrt/Überführungsfahrt/Werkstattfahrt zu verwenden.

Leider wird immer noch sehr viel Schindluder durch einige schwarze Gewerbetreibende damit angestellt (oftmasl auch im guten Glauben, um dem Kunden einen Gefallen zu tun...).

er kann doch sagen, ich hole / überführe das Auto im Auftrag des Autohauses von Ingolstadt nach xy - Stadt, dem Standort des Händlers !?

Die Sache ist einfach:

1. BMW abmelden, derzeitiges Wunsch-Kennzeichen reservieren.

2. Gleichzeitig: Kurzzeit-Kennzeichen für 5 Tage holen (Kostenpunkt alles inkl. 60,-).

3. Nach Ingolstadt mit BMW und Kurzzeitkennzeichen fahren.

4. BMW abgeben, vorher Kurzziet-Kennzeichen abmontieren.

5. Kurzzeitkennzeichen auf den neuen Audi montieren (lassen) :)

6. Nach hause fahren.

7. Audi mit vorher reservierten Kennzeichen zulassen.

fertig... :)

Zitat:

Original geschrieben von aak000

Die Sache ist einfach:

1. BMW abmelden, derzeitiges Wunsch-Kennzeichen reservieren.

2. Gleichzeitig: Kurzzeit-Kennzeichen für 5 Tage holen (Kostenpunkt alles inkl. 60,-).

3. Nach Ingolstadt mit BMW und Kurzzeitkennzeichen fahren.

4. BMW abgeben, vorher Kurzziet-Kennzeichen abmontieren.

5. Kurzzeitkennzeichen auf den neuen Audi montieren (lassen) :)

6. Nach hause fahren.

7. Audi mit vorher reservierten Kennzeichen zulassen.

fertig... :)

So einfach - und so illegal!

Wenn, müssen zwei unterschiedliche Kurzzeitkennzeichen beantragt und genutzt werden.

@hohi: ja könnte man so angeben. Aber wehe es passiert ein Unfall, dann ist das Geschrei groß, weil nun plötzlich der Händler für eine eigentliche Privatfahrt haften muss.

Zitat:

Original geschrieben von aak000

(Kostenpunkt alles inkl. 60,-).

bei uns im Amt kostet das Teil 10,50 Euro plus Kennzeichen. Die kriegt man günstigst übers Netz und von heute auf morgen für 14,-. ;)

und wie Martin schon sagte....mit einem Kurzzeitkennzeichen für 2 Autos -> illegal

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