- Startseite
- Forum
- Wissen
- Versicherung
- Kennzeichen kurzzeitig für altes und neues Auto so möglich?
Kennzeichen kurzzeitig für altes und neues Auto so möglich?
Hallo.
Ich will evtl. mein altes Auto bei einem Ausländer auf „der grünen Wiese“ verkaufen
(Bekomme dort, das was er noch Wert ist und habe keine pingelige „Makel-Suche“)
Habe gleichzeitig vor mir von privat einen Gebrauchten zu kaufen (anderer Zulassungsbezirk, aber gleiches Bundesland).
Möchte es am liebsten so machen:
Mein altes Auto selbst abmelden (weil dann sicher, dass niemand anderes mehr
z.B. einen Unfall in meinem Namen bzw. meiner Versicherung bauen kann…)!
Dessen Kennzeichen aber behalten und für mein neues "gleichzeitig" (bzw. gleich wenn ich zum Abmelden in der Zulassungsstelle bin) wieder anmelden.
Wie muss ich verfahren um mein altes Auto mit meinen bestehenden Kennzeichen noch zu dem Händler fahren zu können und
dann mein neues Auto mit diesen Kennzeichen beim Privat-Verkäufer abzuholen,
(wo diese dann logischerweise am Auto bleiben)?
Ich frage erst mal hier, als bei meiner Zulassungsstelle,
weil die einem meist eh die teurere Variante (wahrscheinl. Kurzzeitkennzeichen) anbieten wollen.
Ich habe aber gehört, dass es mit meiner beschriebenen Variante auch irgendwie gehen könnte.
BZW. ES MÖGLICH SEIN SOLL AM TAGE DER ABMELDUNG NOCH MIT DEN ENTSTEMPELTEN KENNZEICHEN DEN GANZEN TAG BIS 24:00 UHR ZU FAHREN ???
Ich muss ja dem Käufer meine Zulassungspapiere und TÜV-Schein beim Verkauf mit übergeben.
Ich könnt wahrscheinlich mein neues Auto nicht am gleichen Tag mit diesen Kennzeichen holen,
sondern erst ab nächsten Tag?
Ich hätte somit nur die Gebühr für ein Wunschkennzeichen zu zahlen ???
Kurzum: Wie müsste/könnte ich vorgehen?
Danke und VG
Ähnliche Themen
17 Antworten
Zitat:
@rotor1 schrieb am 31. August 2015 um 14:17:57 Uhr:
Ich habe aber gehört, dass es mit meiner beschriebenen Variante auch irgendwie gehen könnte.
BZW. ES MÖGLICH SEIN SOLL AM TAGE DER ABMELDUNG NOCH MIT DEN ENTSTEMPELTEN KENNZEICHEN DEN GANZEN TAG BIS 24:00 UHR ZU FAHREN ???
Ich muss ja dem Käufer meine Zulassungspapiere und TÜV-Schein beim Verkauf mit übergeben.
Es ist richtig, am Tag der Abmeldung darfst du noch bis zum Ende des Tages mit dem Fahrzeug fahren. Bevor du dich darauf jetzt verlässt, solltest du aber mit deiner Haftpflicht-Versicherung abstimmen, ob die das auch so abdeckt. Nicht dass die sich im Schadensfall auf den Standpunkt stellt, dass die Deckung nur bis zur Uhrzeit des Entfernens des Zulassungssiegels gegeben war.
Wenn das geklärt ist, kannst du im Prinzip direkt nach dem Abmelden deines Autos das Kennzeichen wieder für den nächsten Wagen reservieren. Meines Wissens ist das generell möglich. Im Detail weiß es aber deine örtlich zuständige Zulassungsstelle am besten.
Grüße
Spyderryder
Du solltest beim abmelden darauf hinweisen, dass du die Kennzeichen wieder haben willst. Dann werden die direkt auf deinen Namen reserviert.
Wenn du den Siegelfräser vorsichtig nutzt, kannst du sogar die alten Schilder wiederverwerten.
Bzw. mit einem Fön die Plaketten vorlösen und nen papierchen hinterkleben. Dann kannst du den Rest auf der Zulassungsstelle einfach abziehen.
Bis 24h kannst du normal weiterfahren. Hab mal bei meiner Versicherung deshalb angerufen, war denen aber nicht wichtig.
"Sie zahlen den ganzen Tag die Versicherung, demnach sind sie auch den ganzen Tag versichert". Mit der Steuer ist es ja genauso.
Nachtrag: wenn der Neue mit der alten Nummer beim Verkäufer abheolt werden soll, setzt das voraus, dass der Neue vorher auf dich zugelassen wird, wobei du dann ja wie gesagt dir die alte Nummer wieder zuteilen lassen kannst.
Einfach die alten Kennzeichen an den Neuen schrauben geht natürlich nicht.
Bevor du in Teufels Küche kommst, informiere dich genau bei deiner Kfz-Zulassungsstelle, hier bekommst du keine rechtsverbindlichen Auskünfte.
Danke!
Also folgende Reihenfolge:
Auto kaufen (da ich ja sonst die Zulassungspapiere und den TÜV-Schein vom Verkäufer nicht bekomme).
Danach das Auto erst mal noch beim Verkäufer bzw. in der Nähe stehen lassen.
Darf man das auf einem öffentlichen Parkplatz o.ä. freiem Gelände?
(Ohne Kennzeichen an der Straße stehen lassen geht ja nicht….)
Auf meiner Zulassungsstelle auf mich zulassen.
Mit den neuen Siegeln auf meiner alten Nummer wieder zum neuen Auto,
und anbringen.
Ich sehe Infos nicht als rechtsverbindlichen Auskünfte!
mfG
versteh ich das richtig? Du willst das neue Auto mit den alten Kennzeichen zulassen und danach mit dem alten Kennzeichen am alten Auto noch fahren? Frag lieber bei der Zulassungsstelle schriftlich nach, mein Bauchgefühl sagt, das geht nicht. Für dein altes Auto ist dann ja kein Kennzeichen mehr zugeteilt.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 31. August 2015 um 19:38:58 Uhr:
versteh ich das richtig? Du willst das neue Auto mit den alten Kennzeichen zulassen und danach mit dem alten Kennzeichen am alten Auto noch fahren? Frag lieber bei der Zulassungsstelle schriftlich nach, mein Bauchgefühl sagt, das geht nicht. Für dein altes Auto ist dann ja kein Kennzeichen mehr zugeteilt.
An EINEM TAG:
1. Altes Auto abmelden (kann trotzdem noch bis 00:00 Uhr damit fahren).
2. Altes Auto an Käufer verkaufen, danach Kennzeichen mitnehmen.
3. Wieder zur Zulassungsstelle u. dort altes Kennzeichen aufs neue Auto (was nat. vorher gekauft wurde) ummelden.
4. Neues Auto mit erworbenen neuen Siegeln auf altem Kennzeichen abholen.
(Pkt. 4. nat. auch später als an diesem Tag möglich)
Zitat:
@rotor1 schrieb am 31. August 2015 um 20:08:32 Uhr:
...
1. Altes Auto abmelden (kann trotzdem noch bis 00:00 Uhr damit fahren).
...
Nein!
Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen sind nur noch für die Rückfahrt von der Außerbetriebsetzung innerhalb des Zulassungsbezirkes und eines angrenzenden Zulassungsbezirkes möglich.
Zitat:
@rotor1 schrieb am 31. August 2015 um 20:08:32 Uhr:
...
An EINEM TAG
...
Vielleicht, vielleicht auch nicht.
Musst du mit der Kfz-Zulassungsstelle klären.
Kann sein, dass das am selben Tag nicht möglich ist, sondern erst am folgenden Tag.
Hallo nochmal.
Meine Versicherung schreibt per E-Mail,
ich kann nach der Entstempelung nur noch zu meinem Wohnort zurück fahren.
Auf der Zulassungsstelle wurde mir das telefonisch bestätigt.
Ich müsste dann am Tag der Entstempelung das alte Kennzeichen dort reservieren lassen.
Und könne später mit den Zulassungspapieren des neuen Autos das alte Kennzeichen neu stempeln lassen.
VG
Das deckt sich doch mit dem, was ich geschrieben habe.
Du solltest aber bei der Zulassungsstelle explizit nachfragen, ob die Wiederverwendung des Kennzeichens an einem anderen Fahrzeug, am Tag der Abmeldung erfolgen kann oder erst am Folgetag.
Zitat:
@Oetteken schrieb am 1. September 2015 um 12:06:12 Uhr:
Das deckt sich doch mit dem, was ich geschrieben habe.
Ja im Prinzip schon.
Du schreibst:
…“innerhalb des Zulassungsbezirkes und eines angrenzenden Zulassungsbezirkes möglich…“
Meine Versicherung:
…“nur noch zu meinem Wohnort zurück fahren möglich…“
Das mag jetzt kleinlich klingen,
aber mein evtl. Käufer befindet sich zwar in meinem Zulassungsbezirk,
aber nicht in meinem Wohnort.
Ich wollte eigentlich
1. "Altem“ abmelden, (Kennzeichen entsiegeln und reservieren)
2. dann mit „Altem“ zum Käufer, und verkaufen.
3. danach mit dem öffentlichen Nahverkehr nach Hause.
4. Nächsten (oder übernächsten, oder …) Tag mit den Papieren des „Neuen“
und dem öffentlichen Nahverkehr in Zulassungsstelle „Neuen“ zulassen
bzw. neue Siegel auf altes Kennzeichen.
5. Mit neuen Siegeln bzw. neuer Zulassung zum Verkäufer und meinen „Neuen“
(den ich nat. vorher gekauft habe) abholen.
-...wenn ich eine Möglichkeit finde den „Neuen“ so lange evtl .noch beim Verkäufer stehen zu lassen (Er muss ihn ja auch erst vor dem Verkauf abmelden, und dann steht der ohne Schilder).
VG
Ich schrieb:
"Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen sind nur noch für die Rückfahrt von der Außerbetriebsetzung innerhalb des Zulassungsbezirkes und eines angrenzenden Zulassungsbezirkes möglich."
Rückfahrt wohin wohl?
Antwort: natürlich zu deinem Wohnsitz, sofern du die Außerbetriebsetzung innerhalb deines, oder in einem angrenzenden Zulassungsbezirk vornimmst.
Du kannst das Fahrzeug also nicht in München außer Betrieb setzen und danach noch bis zu deinem angenommenen Wohnort in Hamburg damit fahren.
Wenn du etwas anderes möchtest, dann kläre das mit der Zulassungsstelle und mit niemand anderem.
PS: ich denke, dass du etwas möchtest, was nicht zulässig ist.
Zitat:
@Oetteken schrieb am 1. September 2015 um 17:43:48 Uhr:
Ich schrieb:
"Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen sind nur noch für die Rückfahrt von der Außerbetriebsetzung innerhalb des Zulassungsbezirkes und eines angrenzenden Zulassungsbezirkes möglich."
Rückfahrt wohin wohl?
Antwort: natürlich zu deinem Wohnsitz, sofern du die Außerbetriebsetzung innerhalb deines, oder in einem angrenzenden Zulassungsbezirk vornimmst.
Du kannst das Fahrzeug also nicht in München außer Betrieb setzen und danach noch bis zu deinem angenommenen Wohnort in Hamburg damit fahren.
Wenn du etwas anderes möchtest, dann kläre das mit der Zulassungsstelle und mit niemand anderem.
PS: ich denke, dass du etwas möchtest, was nicht zulässig ist.
Sorry, nimm es bitte vielleicht nicht „irgendwie persönlich“ bezogen auf Deine Meinung.
Ich habe auch nichts „Schräges“ vor.
Ich meinte nur, dass der evtl. Käufer zwar in meinem Zulassungsbezirk ist,
aber um direkt in meinen Wohnort (wie es meine Versicherung beschreibt)
zu fahren wäre die Fahrt vorher zum evtl. Käufer ein Umweg zu meinem Wohnort.
Das ist vielleicht sinngemäß (aber trotzdem etwas weiter hergeholt) zu vergleichen mit der Fahrt des Arbeitsweges bei der Steuererklärung,
die auch nicht immer der kürzeste sein muss…
mfG