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Kennzeichen nicht mitgegeben bei Rollerverkauf
Hallo ihr Lieben,
ich habe mir einen neuen 50er-Roller gekauft und angemeldet auf meinen Namen.
Den alten Roller 50er habe ich verkauft, mit Kaufvertrag, aber das Nummernschild nicht mitgegeben.
Jetzt sind ja praktisch 2 Roller auf meinen Namen angemeldet.
Kann ich die Versicherung vom alten Roller einfach auslaufen lassen oder muss ich da bei der HUK-Coburg Bescheid geben?
Liebe Grüße
bioflexibel
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24 Antworten
Hey,
Du musst der Versicherung Bescheid geben, dass der Roller verkauft ist.
Grüße
Ok, danke sehr arckro, dann gebe ich am Donnerstag gleich der HUK-Coburg Bescheid.
Ach ja noch etwas, ich habe das alte Kennzeichen schon entsorgt, das braucht ja die Versicherung nicht mehr oder arckro?
Max aber bitte schriftlich sicher ist sicher.
Zitat:
@h3k schrieb am 25. Dezember 2024 um 19:06:58 Uhr:
Ach ja noch etwas, ich habe das alte Kennzeichen schon entsorgt, das braucht ja die Versicherung nicht mehr oder arckro?
Du musst der Versicherung nur Bescheid geben, die brauchen das Kennzeichen nicht. Das steht bei Denen im System.
ok, prima, herzlichen Dank nochmal arckro und fröhliche Weihnachten dir
Hättest auch deine alte Versicherung (nach Absprache mit der Versicherung), für deinen neuen Roller verwenden können.
Gruß
Würde schon mal eine Mail schreiben, damit die Versicherung Bescheid weiß (genau wann, wo und an wen verkauft).
Zitat:
@h3k schrieb am 25. Dezember 2024 um 19:06:58 Uhr:
Ach ja noch etwas, ich habe das alte Kennzeichen schon entsorgt, das braucht ja die Versicherung nicht mehr oder arckro?
Die kann das durchaus gebrauchen um sicherzustellen, dass es nicht weiter verwendet wird (ohne zu bezahlen).
Zitat:
@tomS schrieb am 26. Dezember 2024 um 09:02:52 Uhr:
Zitat:
@h3k schrieb am 25. Dezember 2024 um 19:06:58 Uhr:
Ach ja noch etwas, ich habe das alte Kennzeichen schon entsorgt, das braucht ja die Versicherung nicht mehr oder arckro?
Die kann das durchaus gebrauchen um sicherzustellen, dass es nicht weiter verwendet wird (ohne zu bezahlen).
[/quote
Die Aussage bedarf einer weiteren Erklärung.
Da braucht nicht viel weiter erklärt werden, er hat Mist gebaut.
Normal wird das Schild und die Versicherungspapiere mit zur Versicherung genommen und wenn ein anderer Roller angemeldet werden soll bezahlt man 5€ bekommt ein anderes Schild und das wars, oder ohne Ummeldung bekommt man sogar Geld zurück.
So wie es jetzt ist am besten mit der Versicherung klären ob noch was zu retten ist.
Ich wusste zu dem Zeitpunkt noch nicht, ob meinen alten Roller jemand kaufen wird. War ein Flipper Yamaha MBK 1999 mit 35.000 Kilometer. Meinen neuen Roller brauchte ich ja, deswegen meldete ich ihn neu an. Den alten Roller konnte ich ja nicht OHNE Nummernschild an draußen abstellen und vorher schon ummelden, abmelden.
Hätte ich den Roller vorher schon umgemeldet, abgemeldet, hätte ich ihn NICHT draußen abstellen können.
Schde um die Versicherungsprämie und das Kennzeichen.
Eigentlich gibt man das normalerweise dem Käufer mit, samt allen Unterlagen.
Die Versicherung ist vorab bezahlt und läuft so oder so noch weiter bis zum 28.2.25 und so hätte der Käufer die ers. Samt Kennz. übernehmen können.
Bezahlt wurde die Prämie vorab schon von Dir.
Schlimmstenfalls hättest noch 20 € oder so auf den Preis draufschlagen können beim erkauf, da Verkauf inklusive gültigen Kennzeichen.
So hat keiner mehr was davon. Hast nur der Versicherung Sparen geholfen.
Zitat:
@mabeck100 schrieb am 26. Dezember 2024 um 09:06:06 Uhr:
Die Aussage bedarf einer weiteren Erklärung.
Wenn Du ein Auto oder Motorrad etc. abmelden willst, musst Du auch die alten Schilder abgeben, um Schindluder zu vermeiden.
Letzten Monat bin ich von der Polizei angerufen worden, weil mein alter 125er Roller in Bulgarien bei einem Banküberfall benutzt wurde. War nur erkennbar über die FIN, da von mir abgemeldet und Schilder abgegeben, deswegen habe ich auch keinen Ärger bekommen, sollte nur den Käufer preisgeben.
Aber stell Dir mal vor, da wären meine Schilder noch dran gewesen! Da hätte die Polizei nicht nur angerufen, sondern wäre vorbei gekommen...