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Kennzeichen nicht sichtbar angebracht!

Themenstarteram 4. Februar 2007 um 16:50

Hallo,

ich habe folgende Frage:

Ich bin 19 Jahre alt und somit noch in der Probezeit!

Im Oktober letzten Jahres bin ich 27 km/h ausserorts zu schnell gefahren!

Daraufhin kam nach etwa einem Monat die Bußgeldbescheinigung!

75 Euro und 3 Punkte!

Die habe ich dann auch bezahlt..

Bis heute ist aber noch nichts wegen der Nachschulung gekommen..

Gibt es da Fristen ?

Nun zum nächsten Prob:

Habe heute ein Auto geholt.. mit der roten Nummer..

Da ich vorne keine Schrauben dabei hatte habe ich die Nummer hinter die Frontscheibe gelegt!

Leider war die Nummer etwas vom Scheibenwischer verdeckt!

Daraufhin hat mich die Polizei aufgehalten..

40 Euro und 1 Punkt..

Hat das in der kombination mit der Geschwindigkeitsüberschreitung jetzt ein Fahrverbot ?

Mfg

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29 Antworten

1 Jahr hat die Führerscheinstelle Zeit wg. Nachschulung, und wenn die das verpeilt haben, können die wegen deiner neuen Sache nochmal ankommen. Fahrverbot: Nein...

am 4. Februar 2007 um 19:15

Re: Kennzeichen nicht sichtbar angebracht!

 

Zitat:

Original geschrieben von MeeX87

Nun zum nächsten Prob:

Habe heute ein Auto geholt.. mit der roten Nummer..

Da ich vorne keine Schrauben dabei hatte habe ich die Nummer hinter die Frontscheibe gelegt!

Leider war die Nummer etwas vom Scheibenwischer verdeckt!

Daraufhin hat mich die Polizei aufgehalten..

40 Euro und 1 Punkt..

Was genau wurde dir da vorgeworfen?

mit 40 Euro/1 Pkr ist nur das nichtmitführen des Kennzeichens bewährt.

Aber du hattest es doch mit.

Also nur ...dessen vorderes Kennzeichen nicht den Vorschriften gem § 60 StvZO ff entsprach.

10 Euro.

Für beides bekommst du eine Nachschulung aufgebrummt.

Themenstarteram 4. Februar 2007 um 21:56

Hallo,

er meinte das wenn ein Kennzeichen nicht sichtbar ist...

Es soviel zählt als hätte ich es gar nicht mit..

Hast du da evtl. einen Auszug aus der stvo ?

Mfg

Also die Führerscheinstelle KANN ein Aufbauseminar anordnen. Ob sie es jetzt vergessen hat oder einfach davon abgesehen hat, ist in deinem Fall unerheblich. Deine Personalien wurden der Bußgeldstelle übersandt, somit ist dein zweiter Verstoß in der Probezeit offenkundig und die "Nachschulung" wird kommen.

Und zu den Fristen deines ersten Verstoßes: Es gibt keine verbindliche Verjährungsfrist, ab wann die FE-Behörde anordnet.

Wenn du nähere Infos zu dem Thema willst, PN an mich!

Themenstarteram 4. Februar 2007 um 22:06

Hallo,

es geht mir ja nur darum...

Mir erscheinen nämlich diese 40 euro + 1 punkt auch etwas hart..

Wo steht das ganze im Bußgeldkatalog ?

Mfg

Das ist ein Verstoß gegen § 60 Abs. 3 StVZO.

Im BKat Bundesausgabe die laufende Nummer 181, ist wirklich mit 10€ belegt.

Aber das wird trotzdem die Nachschulung geben, egal ob das jetzt 40€ + ein Punkt oder nur 10€ sind! :(

am 4. Februar 2007 um 22:37

Ja, abernicht wegen der 10 Euro. SOndern wegen zu schnell fahren.

Was Dir, MeeX, erzählt wurde, ist nicht richtig.

am 4. Februar 2007 um 22:45

Zitat:

Original geschrieben von FJGH

Das ist ein Verstoß gegen § 60 Abs. 3 StVZO.

Im BKat Bundesausgabe die laufende Nummer 181, ist wirklich mit 10€ belegt.

Aber das wird trotzdem die Nachschulung geben, egal ob das jetzt 40€ + ein Punkt oder nur 10€ sind! :(

Hatte ich das nicht gerade erwähnt???

Manchmal habe ich das Gefühl, die Leute wollen ihre Postings in die Höhe treiben.

Ja, Herr Kollege!

Ich mein damit, es kommt auch auf die Behörde an. Manche verzichten auf die Anordnung des Aufbauseminars beim ersten Verstoß - egal ob das ein A oder B war.

Wenn dann in der Probezeit ein weiterer Verstoß begangen wurde, dann wird das Amt (endgültig) aktiv.

Und da der aufnehmende Polizist von 40€ ausging, hat er auf jeden Fall einen DEB geschrieben, ihn somit nicht bar verwarnt und der "Verstoß gegen 181 BKat" hat Außenwirkung in Richtung der FE-Behörde.

am 4. Februar 2007 um 22:54

Ach quatsch. Das meine ich nicht. War auch nicht bös gemeint.

Aber die Anhörung für den Verstoß mit 40 Euro würde ich entsprechend ausfüllen...

Den Verstoß hast du nicht begangen. Basta.

Bar-Verwarnungen gibts bei uns nur für Ausländer.

Warum in manchen Bundesländern noch deutsche abkassiert werden, finde ich eh fragwürdig...

 

Was ist ein DEB???

Datenerfassungsbeleg?

Bist du tatsächlich bei der Po´zei?

Ja, Datenermittlungsbeleg.

Und ebenfalls ja, bin bei der Polizei. Soweit sind wir uns ja jetzt augenscheinlich einig, in welcher Weise er jetzt vorgehen sollte bzw was voraussichtlich auf ihn zukommen wird.

Barverwarnungen nur für Ausländer? Ich halte die aktuelle Vorgehensweise praxistauglicher bei Bußgeldern bis 35€.

am 4. Februar 2007 um 23:05

Hm. Is zwar OT, aber mein persönliches Rechtsempfinden billigt dem Verkehrsteilnehmer rechtliches Gehör zu.

Sag jetzt nicht, er kann sich ja vor Ort äussern.

Hatte schon genug, die sich in die Hose gemacht haben.

Die hätten auch 200 Euro bezahlt, wenn ich es gewollt hätte.

Naja, was solls.

Ausserdem habe ich grundsätzlich keinen Bock, dauernd mit fremder Kohle rumzufahren.

Nun, dem VKT wird ja nur die Möglichkeit eingeräumt, den Vorschlag zur Barverwarnung anzunehmen. Wenn er den Verstoß nicht zugibt / sich nicht äußern will, dann wird auch ein DEB geschrieben und die Bußgelstelle sendet den entsprechenden Anhörbogen an den Betroffenen. Er wird also immer auch über seine Rechte belehrt und nicht einfach abkassiert. Und es gibt auch Schlimmeres als mal mit 35€ in der Tasche unterwegs zu sein.

Aus welchem Bundesland bist du?

am 4. Februar 2007 um 23:16

Schleswig-Holstein.

Ichmeinte ja halt, dass viele alles zugeben, wenn sie vor dir stehen.

Und dann is das Geld schon weg.

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