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Kennzeichen....?

Themenstarteram 17. Oktober 2003 um 8:09

Hi,

frage an unsere experten:

Habe hinten am Chevy Caprice kein passendes Kennzeichen, doch platz wäre da ja auch und eigentlich passt auch nix anderes, habe im F-Schein was entdeckt, dort steht:

PLATZ F.HI.KENNZ.NUR 320 x 150 MM*ZIFF.20-23

1. Bedeutet dies, das ich die Orginalgröße haben kann und dies dann ja auch eingetragen ist?

2. Wenn ich die Bude nächsten monat abmelde, bleibt das Kennzeichen "meins" oder vergibt das Amt die Kennzeichen wieder, oder wie läuft das ab, weil ich dann nächstes Jahr mit einem neuen PASSENDEM Kennzeichen mit den selben Buchstaben und Nummern drauf :D wieder anmelden will?

Thx

gruß

en

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16 Antworten

1.)

so ist es; ist eingetragen.

mit dem eintrag in brief/schein bekommst du beim strassenverkehrsamt problemlos ein kleines kennzeichen für hinten. du kriegst ein schild vom leichtkraftrad, das ist sogar noch kleiner, als das original amerikanische.man würde dir also auch gar kein anderes geben als das kleine.

2.)

wenn du den wagen vorübergehend abmeldest, bleibt deine nummer gesperrt. die bekommst du dann wieder wenn du den hobel wiederanmeldest.

die frage ist nur, ob deine jetzige kennzeichen konstellation mit buchstaben/zahlen überhaupt auf ein kleines kennzeichen passt......

Themenstarteram 17. Oktober 2003 um 8:59

Juhu,

das ist mal spitze!

Mein problem war damals, das ich die bude nicht selber anmelden konnte (weil no time), sondern ein kumpel dort war und es gab probleme mit den hinterreifen...,musste mich also erstmal um reifen, TÜV usw. kümmern, so ist dieser eintrag im schein/brief total untergegangen.

Werd nächstes jahr ein richtig schmuckes kennzeichen haben, freue ich mich!

Mit den Buchstaben und zahlen wird es hoffentlich keine probs geben, sind ja nur H-** * ! Musste passen.

zu 2.

Wird das vom amt automatisch so gehandhabt, oder muss man dort noch darauf hinweisen?

gruß

en

zu 1.) nochmal

wenn die beim amt deinem kumpel damals ein normales kennzeichen gegeben haben anstatt das kleine, dann muss da aber echt ein volltrottel am werk gewesen sein. aber naja....so sinnse beim amt.

als ich vor kurzem meinen hobel auf saison umgemeldet habe hat mir der nette sachbearbeiter als kfz-typ "Gabrice" im schein eingetragen. dafür durfte ich dann noch extra zahlen weil der chevy ja nicht in deren maske gespeichert ist, sondern die den brief komplett abtippen müssen. wow - und die hamms nichtmal fertig gebracht den typ richtig zu schreiben, naja, was solls.....

zu 2.)

ne, da musst du nix sagen. das machen die selbstständig :-) wenns klappt *lol*

Themenstarteram 17. Oktober 2003 um 9:37

Jo,

wie recht du hast, das in solchen KFZ-Zulassungsstellen BUNDESWEIT überwiegend Idioten beschäftigt sind ist mal eine Dokumentation wert.... :D:D , werde versuchen Saison Kennzeichen zu bekommen, aber ob das dann alles passt.... huihuihui, mal sehen. Auf jeden fall werde ich bei abmelden nochmal darauf hinweisen, thx an dich

schäjnes WE

en

In HH z.B. bekommtst kein 320X150 mm Kennzeichen, auch wenn im Brief eingetragen. :(

Da kann mann sich auf Warteliste setzen lassen und ca. 2-3 Jahre warten bis ein passendes Kennzeichen frei ist.

So wie bei mir im letzten Juni.

Und dann wurde mir noch erzählt das es bald ganz vorbei sein soll mit den kleinen Kennzeichen weil es das EU weit nicht mehr geben soll. Genauso mit den roten Blinkern, bekommt man in HH nicht mehr eingetragen. Alle bei denen noch rote Blinker zu finden sind, haben Bestandsschutz.

EU find ich gut (in Sachen US Cars)

Aber es soll noch unterschiedlich gehandhabt werden von Kreis zu Kreis

Vielleicht gehört H ja dazu.

Themenstarteram 17. Oktober 2003 um 9:50

Hi,

dann hoffe ich doch, das es bei uns in H nicht so ist wie bei euch, obwohl, wenn es im grossen HH schon so ist, mal sehen, werde es ja sehen.

Mit den roten lichtern hintern, da gehöre ich wohl zu den bestandsgeschützten.... :D !

gruß

en

Zwischenzeitlich ist es EGAL was im Schein oder Brief eingetragen ist, alles Ermessenssache des Beamten oder beim TÜV vorfahren und sich bestätigen lassen dass da kein anderes Mas reinpasst.

Bedanken kann man sich für dieses Bürokratiehinderniss unter anderem bei DaimlerChrysler, weil die seit einiger Zeit Fahrzeuge ausliefern mit einer USA Ausführungsvariante für D und da passt hinten nur das kleine Kennzeichen in die Ausssparung.

Jeder Besitzer eines solchen Neuwagens wird zwischenzeitlich bei einigen Zulassungsstellen abgewiesen und muss den Kofferraumdeckel tauschen lassen gegen ein Euromodell.

Weil den Stellen gehen die kurzen Kombinationen aus.

Themenstarteram 17. Oktober 2003 um 10:14

Was für neuigkeiten,

allerdings liegt die schuld sicher nicht bei den autoherstellern, sondern eher beim Staat, sogar an solchen "kleinigkeiten" kann man sehen, dass das alt bewährte system in D einfach nach reformen schreit, aber nicht nur hier und da, sondern das ganze system gehört moderniesiert. Was soll bloss aus diesem, was mal ein reiches modernes und führendes land gewesen ist, werden? Ich sage nur, dank der Einheit und dem Euro. Man hat einfach nicht an die konsequenzen gedacht...! Irgendwann ist es hier hoffentlich soweit, dass das arbeitende Volk nicht mehr zur arbeit geht, nicht mehr konsumiert und nicht mehr zu allem ja und amen sagt, was die hirnlosen Politiker erzählen und erfinden. Wenn ich nur diesen Tritt ihn (Trittin) sehe, haben wir wirklich nix wichtigeres als Dosenpfand????? und jetzt noch auf wein, vielleicht noch kackepfand (pardon)!!!!

sorry, habe mich ein wenig verlaufen.

schönes WE

gruß

en

am 17. Oktober 2003 um 14:35

Zitat:

beim TÜV vorfahren und sich bestätigen lassen dass da kein anderes Mas reinpasst

Das vergiß man gleich, bei mr hat sich der TÜV geweigert!

Sachlich gesehen ist es natürlich so, daß besonders Großstädte, aber auch schon ländliche Gebiete langsam Probleme mit kurzen Kombinationen kriegen, weil die Zahl der Fahrzeuge ständig steigt und die Motorradfahrer sich natürlich auch auf die kurzen stürzen.

Das kürzeste, was sie mir anbieten konnten, waren zwei Buchstaben und zwei Zahlen, und das in tiefster Provinz!

Tja, da hatte ich dann mein Euro-Kuchenblech, die rücken ja nur noch Euro-Kennzeichen raus.

Abgesehen davon kocht jeder Stadt- oder Landkreis seine eigene Suppe bei den Kennzeichen.

@endima:

Was hat denn bitte die EINHEIT damit zu tun? Sind wir jetzt wieder auf dem Niveau gelandet oder habe ich das nur verkehrt aufgefasst? Millionen von Jahren zusammen gelebt, dann 40 Jahre getrennt und das trennt jetzt Ideoten von richtigen Menschen oder was... Überlege mal wie viele Konsumenten der "neuen" "WEST-"produkte dazu gekommen sind. Die Umsatzzahlen sind JEDEM in den Geschäftsberichten ALLER Unternehmen zugänglich, also einfach mal reinsehen!

Themenstarteram 20. Oktober 2003 um 6:19

@jack...

Du hast es ganz sicher falsch aufgefasst, damit meine ich nicht das Volk, dem kann man kein vorwurf machen, ich meine die politik, die sich mit ihrem vorausschauen vertan hat, weil es 1. Anders kommt und 2. als man denkt !

Also nicht böse sein, es ging nur um politik!!! Jedoch sollte man über Politik, Religion und Fussball nicht diskurtieren, weil bringt nüx :)

cya

en

Moin Moin. Hab diese Woche erst von der Zulassungsstelle Kreis Offenbach auf meine schriftliche Anfrage bezügl. kleinen Kennzeichens diese Antwort erhalten.

Sehr geehrter Antragsteller,

Nach Abschnitt 2 der Anlage II zu § 23 Abs.2 StVZO dürfen dürfen zwei und dreistellige Kombinationen von Buchstaben und Ziffern in der Erkennungsnummer nur solchen Fahrzeugen zugeteilt werden, für die eine längere Erkennungsnummer nicht geeignet ist. Dies gilt insbesondere für Krafträder sowie Importfahrzeuge, bei denen die Anbringung eines anderen , längeren Kennzeichens aus baulichen Gründen nicht in Betracht kommt.

Für einzeilige und zweizeilige Kennzeichen nach Abschnitt 2.1 oder 2.2 der Anlage Va ( zu § 60 Abs. 1 Satz 5 erster Halbsatz StVZO ) ist überdies stets die sogenannte Mittelschrift zu v erwenden, es sei denn, die etwa vorgeschriebene oder die vom Hersteller vorgesehene Anbringungsstelle für Kennzeichen lasst dies nicht zu . Nur in diesem Fall darf die Engschrift verwendet werden ( Anl. Va, Abschnitt4, Satz 2 und 3 )

Für den Fall, das es der Zulassungsbhörde nicht möglich ist, für ein Fahrzeug ein amtliches Kennzeichen zuzuteilen, dass an der am Fahrzeug vorgesehenen Stelle angebracht werden kann, hat der Halter Veränderungen am Fahrzeug vorzunehmen., die die Anbringung eines vorschriftsmässigen Kennzeichens ermöglichen, sofern die Veränderungen nicht unverhältnismässig hohen Aufwand erfordern. Die Zulassungsbehörde kann hierzu die Vorlage eines Gutachtens (HINWEIS: BITTE VERWENDEN SIE DAZU UMSEITIGEN VORDRUCK) eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr ( a.a.S. ) verlangen. Stellt ein a.a.S. fest, dass bei einem mehrspurigen Kfz die anbringung eines vorschriftsmässigen HINTEREN Kennzeichens nach Abschnitt 2.1 u. 2.2 einen unverhältnismässigen Aufwand ( ( mehr als 10 % des Fahrzeugschätzwertes ) erfordert oder technisch nicht möglich ist, kann die Zulassungsbehörde ( soweit andere o.g. Möglichkeiten ausscheiden ) eiene Ausnahme zum Führen eines verkleinerten zweizeiligen Kennzeichens nach Abschnitt 2.3 der Anl. Va genemigen. Dies gilt nicht, wenn durch nachträgliche Änderungen die Anbringung eines vorschriftsmässigen Kennzeichens nicht mehr möglich ist ( Anl. Va, Abschnitt 4, - Ergänzungsbestimmungen).

HINWEIS: DIE EINTRAGUNG IM FAHRZEUGBRIEF ODER IM GUTACHTEN " PLATZ FÜR HINTERES KENNZEICHEN ... mm X ... mm " ERSETZT ALLEIN NICHT DIE ERFORDERLICHE PRÜFUNG DES a.a.S. NACH ABSCHNITT 4.; LETZTER ABSATZ DER ANL. 5 a.

BITTE LEGEN SIE DIESEN VORDRUCK NACH ERFOLGTER BEGUTACHTUNG DES a.a.S. IHRER ZULASSUNGSSTELLE ZUR WEITEREN BEGUTACHTUNG VOR.

Ihre Kfz Zulassungsstelle ...

Ich hoffe, jetzt sind alle Klarheiten beseitigt. Für die weitere Begutachtung nach dem TÜV will die Zulassungstelle übrigens noch 125 Teuros haben.

Dieses nette Schreiben hab ich bekommen , obwohl ich schon ein Fahrzeug des gleichen Modells fahre, was ich natürlich mit Bildern von den Hinteransichten und so beschrieben habe.

Ich melde die Karre jetzt auf Vatterns Namen in meinem Heimatort in Norddeutschland an.

Rechtsschreibfehler bitte entschuldigen, aber ich hab keinen Bock, mir den Mist nochmal durchzulesen.

Jörg

Da haben die Behörden aber den § 70 Stvo mit den Ausnahmegenmigungen vergessen (seit 1.11.2000 gültig) oder gekippt, der besagt dass an solchen Fahrzeugen auch kleine sog. 80er Schilder rangemacht werden dürfen allerdings nur hinten und auch nur nach Zahlung von damals 50 Dm und einem schriftlichen Antrag.

Hi.

Wie auch immer. Letztendlich sitzt der Zulassungsfutzi am längeren Hebel.

In meinem Fall war es so, das ich damals für meinen Mustang ein kleineres schild benötigte. Also zur Zulassungsstelle und beim Anmelden den Sachbearbeiter auf den entsprechenden Briefeintrag aufmerksam gemacht. Dieser sträubte sich auch gleich wie schon zuvor erwartet. Allerdings machte er sich bei seinem Abt.-Leiter schlau, fing sich von selbigen einen Rüffel ein :) und stellte mir kleine Schilder aus.

Soweit so gut.

Ca. zwei Jahre später wollte ich eine rote Nummer für meinen Audi. Diesmal geriet ich sogar sofort an den damaligen Abt.-Leiter. Und siehe da, wieder aller Befürchtungen klappte alles wunderbar.

Soweit so gut.

Letztes Jahr meldete ich meinen Pontiac an. Die Zulassungstante stellte sich - natürlich - quer. Sie wolle mir kein Moppedschild geben. Auch dann nicht, wenn es zwei oder mehrmals eingetragen wäre. Auf meinen Vorschlag hin, bei ihrem Abt.-Leiter mal nachzufragen, weil er das ja schon mal gemacht habe und er sowieso kulanter sei, tat sie dieses auch.

Nun habe ich ein Pizzablech am Heck. Nur weil dieser Hirni morgens mit dem verkehrten Fuß aufgestanden ist. Deppen!!! Und dazu sieht man das obere fünftel nicht mal mehr. Es steckt unlesbar in der oberen Kante der Heckschürze weil es anders nicht mehr hinpaßte.

Die Moral von der Geschicht: Zulassungsheinis wollen mal und eben mal nicht. :(

Gruß,

Mario

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