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Kennzeichen von defektem Fahrzeug ohne aktuellen TÜV auf neues Fahrzeug herübergenommen
'N Abend,
jetzt hab' ich hierzu auch mal eine Frage; hatte bis 2018 ein Quad in Nutzung, das damals mit Totalschaden verunfallt worden ist. Der Unfall wurde von der Polizei aufgenommen.
Das Fahrzeug wurde nie abgemeldet und Steuern wie Versicherung weiterhin bezahlt.
Die Kennzeichen hab' ich nun genommen, so wie sie waren, das alte Quad nun abgemeldet, und das neue Quad mit diesem vorhanden Kennzeichen angemeldet; nun kommt die Anhörung zu einem Bußgeldverfahren, weil auf dem alten Kennzeichen die alte TÜV-Plakette d'rauf war.
Der Bußgeldstelle das so mitteilen, daß das damalige Quad verunfallt, nie repariert, da unwirtschaftlich, und danach nicht mehr im Straßenverkehr eingesetzt wurde?
mfg
wauhoo
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82 Antworten
Ist ein Fahrzeug angemeldet, so muss dieses über eine aktuelle HU verfügen. Warum keine HU besteht ist völlig egal, daher denke ich es wird dir nichts bringen dagegen vorzugehen.
Ich frage mich auch warum man 4 Jahre lang unnütz für ein Quad bezahlt.
Das eben gesagte ist richtig. Du kannst nur auf Kulanz hoffen.
Aber interessant: es hieß immer, daß die Zulassungsbehörden kein Bußgeldverfahren anstoßen, wenn sie abgelaufene Plaketten feststellen.
besonders wenn man nachweisen kann, dass das Fahrzeug zu keinem Zeitpunkt im öffentlichen Verkehrsraum gestanden/oder gar bewegt worden sein kann.
Zitat:
@DB NG-80 schrieb am 1. November 2022 um 18:22:47 Uhr:
Ich frage mich auch warum man 4 Jahre lang unnütz für ein Quad bezahlt.
Vllt. guten SF-Rabatt gehabt? Der verfällt, wenn man ihn zu lange nicht nutzt (Nutzung = bei einer Kfz-Versicherung für ein (logischerweise angemeldetes) Fahrzeug). Z. B. in https://www.motor-talk.de/forum/kfz-versicherung-b13.html findest du sicher Infos dazu und wenn nicht, kannst du dort fragen ;-)
Oder der Vermieter duldet keine unangemeldeten Fahrzeuge auf dem Grundstück, insb. wenn's ein Schrotthaufen ist. Bei angemeldeten Fahrzeugen dürfte er auch bei Schrottfahrzeugen keine Handhabe haben, solange keine umweltschädl. Betriebsflüssigkeiten auslaufen.
notting
Edith: Denkfehler
Zitat:
@notting schrieb am 1. November 2022 um 18:44:21 Uhr:
Zitat:
@DB NG-80 schrieb am 1. November 2022 um 18:22:47 Uhr:
Ich frage mich auch warum man 4 Jahre lang unnütz für ein Quad bezahlt.
Vllt. guten SF-Rabatt gehabt? Der verfällt, wenn man ihn zu lange nicht nutzt (Nutzung = bei einer Kfz-Versicherung für ein (logischerweise angemeldetes) Fahrzeug). Z. B. in https://www.motor-talk.de/forum/kfz-versicherung-b13.html findest du sicher Infos dazu und wenn nicht, kannst du dort fragen ;-)
Oder der Vermieter duldet keine unangemeldeten Fahrzeuge auf dem Grundstück, insb. wenn's ein Schrotthaufen ist. Bei angemeldeten Fahrzeugen dürfte er auch bei Schrottfahrzeugen keine Handhabe haben, solange keine umweltschädl. Betriebsflüssigkeiten auslaufen.
notting
Nicht in der kurzen Zeit....
Es gab mal irgendwo ein Gerichtsurteil, wo jemand wegen der HU-Überziehung nicht bestraft wurde weil das Fahrzeug zwecks Restauration in Einzelteilen in der Garage stand.
Insofern kann man also (irgendwann) auch mit der Argumentation durchkommen "ich konnte keine HU machen lassen". Allerdings ist der vorliegende Fall ja schon etwas anders gelagert.
@remarque4711: es ging doch, wenn ich es richtig verstanden habe, darum, dass das alte Quad bei der Abmeldung deutlich 'überfällig' war. Der TE ist dann wohl einer der seltenen Fälle, in denen das tatsächlich zur Bußgeldstelle weitergereicht wird.
@Wauhoo Zitat: Die Kennzeichen hab' ich nun genommen, so wie sie waren, das alte Quad nun abgemeldet, und das neue Quad mit diesem vorhanden Kennzeichen angemeldet; nun kommt die Anhörung zu einem Bußgeldverfahren, weil auf dem alten Kennzeichen die alte TÜV-Plakette d'rauf war.
Zu dem Zeitpunkt als das neue Quad angemeldet wurde hätte die KFZ-Zulassungsstelle anhand des KFZ-Scheins ersehen müssen wie lange das neue Quad noch TÜV hat und dies selbstverständlich auch auf dem KFZ-Schild ändern müssen. (oder hatte das neue Quad keinen TÜV mehr??)
Den Wirtschaftlichen Totalschaden kannst du doch belegen??
Und somit auch die Verkehrsuntauglichkeit.
@hk_do deshalb habe ich das schon wieder gelöscht, vor Deinem Post .
Ich hatte das so verstanden, das er mit dem alten Kennzeichen auf dem neuen Teil erwischt wurde und dann die Anzeige erstattet wurde .
Zitat:
@armin-g schrieb am 1. November 2022 um 19:24:14 Uhr:
Den Wirtschaftlichen Totalschaden kannst du doch belegen??
Und somit auch die Verkehrsuntauglichkeit.
Nochmal (und dieses Thema wurde auch hier im Forum TAUSEND mal durchgekaut):
Es spielt keinerlei (!) Rolle, ob ein Fzg. nicht genutzt wird, ob es zerlegt ist, ob es beschädigt ist, ob es gerade restauriert wird, ob es nur auf Privatgrund steht usw., usw., usw.!
Wer ein Fahrzeug auf sich anmeldet, hat es in den vorgeschriebenen Abständen zur HU zu bringen oder eben abzumelden.
Und das von @hk_do erwähnte Einzel- Urteil ist mir unbekannt, ich bitte um Verlinkung.
Also in dem Fall besser vor dem Besuch bei der pingeligen Zulassungsstelle die alte Tüv-Plakette abkratzen und den Schein "verlieren", oder?
Zitat:
@nogel schrieb am 1. November 2022 um 19:54:08 Uhr:
....
Es spielt keinerlei (!) Rolle, ob ein Fzg. nicht genutzt wird, ob es zerlegt ist, ob es beschädigt ist, ob es gerade restauriert wird, ob es nur auf Privatgrund steht usw., usw., usw.!
Wer ein Fahrzeug auf sich anmeldet, hat es in den vorgeschriebenen Abständen zur HU zu bringen oder eben abzumelden.
...
aber die Zulassungsstelle hat da schon einen Spielraum....
.........welchen sie im Falle des TE nicht genutzt hat. Letztendlich entscheidet die Bußgeldstelle, ob das weiter verfolgt wird. Hier geht es nicht nur um 60€ sondern auch um einen Punkt in Flensburg.
Wie oben gesagt, es ist in all den Jahren der erste Fall, wo ich höre, daß die Zulassungsstelle ein Verfahren eingeleitet hätte.