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Kennzeichengröße für den aktuellen S60

Volvo XC60
Themenstarteram 13. Juli 2016 um 14:03

Hallo Leute,

ich brauche mal eure Hilfe. In einen Monat muss ich meinen neuen S60 anmelden und frage mich, ob es chic wäre, dass Kennzeichen etwas kleiner als die Standartteile machen zu lassen. Der Händler meinte das würde vorn allerdings nicht gehen, da von Werksseite schon eine Halterung in Standartgröße montiert sei.

Wie sieht das denn hinten aus, weiß das jemand? Kann man es da kleiner machen, oder sieht es komisch aus / oder geht gar nicht ähnl wie vorn?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@teddy1x schrieb am 13. Juli 2016 um 22:01:57 Uhr:

Sieht scheisse aus und ist nicht erlaubt. Und das ist gut so. Wo kämen wir hin, wenn jeder sein eigenes Kennzeichen hat.

Was ist denn das für eine qualifizierte Aussage?

Natürlich sind kurze Kennzeichen in Deutschland erlaubt.

Die eigene Meinung und Sichtweise als Messlatte für die restliche Menschheit anzulegen hat noch nie funktioniert.

Nur weil es euch persönlich nicht gefällt, könnt ihr wohl kaum anderen Leuten die Umsetzung absprechen.

16 weitere Antworten
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16 Antworten

...dafür haben wir doch die EU-Ausschisse die alles Normen - auch die Kennzeichen. Früher gab es mal Kennzeichenfolien zum aufkleben auf der Haube..... allerdings für flache Sportwagenhauben a la Datsun 240/260/280Z

persönliche Meinung: sieht nix aus

Zitat:

@MatthesKtto schrieb am 13. Juli 2016 um 16:03:09 Uhr:

Hallo Leute,

ich brauche mal eure Hilfe. In einen Monat muss ich meinen neuen S60 anmelden und frage mich, ob es chic wäre, dass Kennzeichen etwas kleiner als die Standartteile machen zu lassen. Der Händler meinte das würde vorn allerdings nicht gehen, da von Werksseite schon eine Halterung in Standartgröße montiert sei.

Wie sieht das denn hinten aus, weiß das jemand? Kann man es da kleiner machen, oder sieht es komisch aus / oder geht gar nicht ähnl wie vorn?

Erkläre doch mal bitte den Sinn eines kleineren Kennzeichen - vor allem, da das teurer ist (hier in SH)!

Sieht scheisse aus und ist nicht erlaubt. Und das ist gut so. Wo kämen wir hin, wenn jeder sein eigenes Kennzeichen hat.

Komisch, der TS antwortet gar nicht mehr - hat er wohl einen "Lichtblitz" gehabt?

Zitat:

@teddy1x schrieb am 13. Juli 2016 um 22:01:57 Uhr:

Sieht scheisse aus und ist nicht erlaubt. Und das ist gut so. Wo kämen wir hin, wenn jeder sein eigenes Kennzeichen hat.

Was ist denn das für eine qualifizierte Aussage?

Natürlich sind kurze Kennzeichen in Deutschland erlaubt.

Die eigene Meinung und Sichtweise als Messlatte für die restliche Menschheit anzulegen hat noch nie funktioniert.

Nur weil es euch persönlich nicht gefällt, könnt ihr wohl kaum anderen Leuten die Umsetzung absprechen.

Hallo MatthesKtto,

vielleicht mein der Händler die vorgegebenen Kennzeichenhalter mit den Steckrahmen.

Diese gibt es meines Wissens nach nur in der Standardgröße.

Für kurze Schilder benötigst Du z.B. so etwas:

http://www.atu.de/.../Simple-Fix-Kennzeichenhalter-2-Stueck-PM3330

Hier werden die Kennzeichenhalter mittels Schrauben an der Frontschürze befestigt.

Die Schilder sind nur oben und unten fixiert, in der Länge sind sie variabel.

Psssssst, ich habe sie auch ;)

Zitat:

@teddy1x schrieb am 13. Juli 2016 um 22:01:57 Uhr:

Sieht scheisse

Deine persönliche Meinung, hart formuliert aber okay

Zitat:

@teddy1x schrieb am 13. Juli 2016 um 22:01:57 Uhr:

und ist nicht erlaubt.

Stimmt nicht, was soll daran nicht erlaubt sein.

Die freigegebene Kennzeichenlänge legt der Landkreis oder die jeweilige Stadt fest.

Zitat:

@teddy1x schrieb am 13. Juli 2016 um 22:01:57 Uhr:

Wo kämen wir hin, wenn jeder sein eigenes Kennzeichen hat.

War das Ironie?

FZV - Anlage 4

Die Maße der Kennzeichenschilder betragen für:

a) einzeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 520 mm, Höhe: 110 mm

b) zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 340 mm, bei zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen 280 mm, Höhe: 200 mm

c) Kraftradkennzeichen: Mindest-/Größtmaß der Breite: 180mm/220mm, Höhe 200 mm

d) verkleinerte zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 255 mm, Höhe: 130 mm.

Verkleinerte zweizeilige Kennzeichen dürfen nur für Leichtkrafträder sowie für Fahrzeuge nach § 10 Absatz 6 Nummer 3 zugeteilt werden.

...

Es gibt Vorschriften! :D

Zitat:

@mjbralitz schrieb am 14. Juli 2016 um 08:57:39 Uhr:

FZV - Anlage 4

Die Maße der Kennzeichenschilder betragen für:

a) einzeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 520 mm, Höhe: 110 mm

b) zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 340 mm, bei zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen 280 mm, Höhe: 200 mm

c) Kraftradkennzeichen: Mindest-/Größtmaß der Breite: 180mm/220mm, Höhe 200 mm

d) verkleinerte zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 255 mm, Höhe: 130 mm.

Verkleinerte zweizeilige Kennzeichen dürfen nur für Leichtkrafträder sowie für Fahrzeuge nach § 10 Absatz 6 Nummer 3 zugeteilt werden.

...

Es gibt Vorschriften! :D

Ja klar gibt es Vorschriften, ist ja auch gut so :D

Es ging ja konkret um verkürzte einzeilige PKW Kennzeichen und hier kann ich soweit ich mich erinnere bis auf 400 oder 420 mm gehen. Je nach Zulassungsstelle.

Zitat:

@cannonau schrieb am 14. Juli 2016 um 09:13:08 Uhr:

Es ging ja konkret um verkürzte einzeilige PKW Kennzeichen und hier kann ich soweit ich mich erinnere bis auf 400 oder 420 mm gehen. Je nach Zulassungsstelle.

Das ist der entscheidende Punkt. Manche erlauben mittlerweile z.B. 3 Zeichen nach dem Trennstrich (Frankfurt am Main), manche verlangen 4 (Hofheim, nebendran). Zwei Zeichen nach dem Trennstrich i.d.R. nur, wenn baulich bedingt.

Gruß

Hagelschaden

 

Kurze Kennzeichen – Erlaubt? Und wenn ja – Wie bekommen?

Kurze Kennzeichen – Für manch einen ist das mehr als nur ein Nummernschild welches kleiner als andere ist. Teilweise geht diese Liebe sogar so weit, dass man sich mit ihr vor Gericht wieder trifft (wie zuletzt bei einem Streit um ein Kennzeichen vor dem Augsburger Verwaltungsgericht).

Oft jedoch ist die Verwirrung groß wenn es darum geht, ein solches Kennzeichen überhaupt zu bekommen bzw. ob sie verboten sind.

Leider ist diese Frage nicht mit einem einfachen Ja bzw. Nein zu beantworten und darüberhinaus spielt auch ein bisschen das Glück eine Rolle. Denn über die Vergabe eines solchen Kennzeichens entscheidet immer einer der 12.000 Angestellten deutscher Zulassungsstellen in Deutschland.

Grundsätzlich werden kurze Kennzeichen für Sonderfälle zurück gehalten. Darunter fallen meistens Kraftfahrzeuge für die kein langes Nummernschild in Frage kommt wie Motorräder oder Kraftfahrzeuge von amerikanischen Herstellern.

Es wäre jedoch nicht Deutschland wenn es nicht auch hier wieder versteckte Regeln gäbe… Denn Umbaukosten von bis zu 150 € gelten als „vertretbar“ und daher kann ein Umbau vorgeschrieben werden wenn man den mit seinem Fahrzeug auf die Straße will.

Vorsicht: Das Straßenverkehrsamt vergibt nicht nur die Kennzeichen, sie darf diese auch wieder einziehen!

Neuerdings gibt es von Zulassungskreis zu Zulassungskreis Änderungen – z.B. wurde in einigen Kreisen rund um Frankfurt festgelegt, dass kurze Kennzeichen für alle Autos freigeben werden dürfen.

Wenn ihr genaueres über die Maße und Schriftarten wissen möchtet, schaut bei uns in der Kategorie „Maße“ rein. Darüberhinaus werden wir immer wieder Tipps & Tricks aktualisieren und interessante Informationen rund um das kurze Nummernschild posten.

Wollt Ihr euer kurzes Kennzeichen verkaufen, so schaut doch mal bei unserer Kennzeichenboerse vorbei, powered by www.kennzeichenboerse.net.

 

Quelle: www.kurzes-Kennzeichen.de

 

 

Jupp, das ist das Problem! Vieles ist möglich , entscheiden tun aber einzelne Mitarbeiter. Freundlichkeit hilft meist weiter. Mit Honig fängt man mehr Fliegen als mit Essig! Manchmal bedarf es aber auch der vollen Ladung Essig, weil Honig sowieso nichts bringt! Und: Beziehungen schaden nur dem, der sie nicht hat! :(

Themenstarteram 14. Juli 2016 um 10:33

Vielen Dank Leute. Den S60 sieht man so selten auf der Straße, dass man keine Vergleichsmöglichkeiten hat... Ich finde ein Kennzeichen ohne diesen fetten Plastikrahmen sieht einfach besser aus.

Hallo!

Ich habe auch leider keine Fotos im Inet gefunden, dass ich mir das an meinem Volvo in etwa vorstellen kann, ob es aussieht oder nicht...

Ich will nur nicht das Auto verschandeln, kleine Kennzeichen sehen auch wieder doof aus, wenn es die Stoßstange nicht "erlaubt", weil sie extra für die Standartmaße gemacht wurden, also z.B. hier

http://kurzes-kennzeichen.de/kurze-kennzeichen-galerie/bilder-xxxx1_2/

Bei dem Passat sieht das ja grausam aus, wenn der S60 auch so eine Vorichtung vorn hat, dann lass ich das besser bleiben

In der Volvo-eigenen Galerie kannst Du sehen, dass die Stoßfänger vorne für den S60 flexibel gestaltet sind. Es hängt also alles am Kennzeichen bzw. dem Kennzeichenhalter. Dieser ist bei Volvo auch austauschbar, da die Befestigungspunkte nicht automatisch an den äußeren Rändern liegen. Beim Wechsel siehst Du also nicht die offenen Löcher der alten Halterung.

Vermutlich will sich der Händler keine unbezahlte Mühe machen, um die von Dir zitierten Aussagen zu erklären.

Die pauschalen Querschüsse hier, die mittlerweile nachweislich falsch sind, sind natürlich unschön und entsprechen nicht den üblichen Gepflogenheiten. Also unterlasst das bitte.

Geschmack ist nicht rechtsverbindlich! Und pauschal ist nicht automatisch unmöglich.

 

Gruß

Markus

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