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Kfz abgemeldet, jedoch soll Fzg. bei Dekra geprüft werde

Themenstarteram 14. März 2011 um 9:58

Hi,

ich weiß, der Titel ist verwirrend, aber ich habe da ein anliegen.

Ich werde mir morgen ein Auto ansehen, welches der Verkäufer (Privatperson) am Freitag bereits abgemeldet hat. Da ich den Wagen jedoch bei der Dekra zur Prüfung vorfahren würde, sofern er mir zusagt, ist dies durch die Abmeldung nicht mehr möglich.

Der Verkäufer sagt, dass er keine Probleme mit einer Prüfung hat, verweist aber darauf, dass ich selbst (nach möglichkeit rote) Kennzeichen mitbringen muss.

Bzgl. einer Probefahrt meinte er, dass wir diese nur auf dem Werksgelände seines Opas bzw. in den angrenzenden Feldern machen können.

Beim Fahrzeug handelt es sich um einen Alfa 156, Bj. 2000, 130tkm, bei welchem Zahnriemen, Wapu, Bremsen, Ölwechsel, Termostat, Reifen und Frontscheibe (wg. Steinschlag) erneuert wurden (Belege liegen vor).

Die Frage an sich ist jetzt, da ich verunsichert bin, ob es sich überhaupt noch rentiert, dass Fahrzeug zu besichtigen.

Beste Antwort im Thema

Zumal die meisten Versicherungen den Betrag bei anschliessender Vollversicherung anrechnen...

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Ob es sich rentiert oder nicht, kann dir hier keiner sagen, das kommt ganz alleine auf dich an, was du für Vorstellungen bzw. Erwartungen hast. Für den Ablauf würde ich dir allerdings empfehlen, einfach Kurzzeitkennzeichen zu holen, damit kannst du sowohl eine Probefahrt machen als auch zur Dekra fahren.

Gruß Tecci

" Rote " Kennzeichen kriegen nur noch Händler, hier muß ein 04er beantragt werden.

Themenstarteram 14. März 2011 um 10:22

Probefahren und zur Dekra würde ich wenn schon ganz gerne, aber Kurzzeitkennzeichen sind ja auch wieder mit Kosten von ca. 100,00 Euro (wenn man den Versicherungsbetrag hinzurechnet) verbunden.

Es heißt ja am Ende nicht, dass ich das auch kaufe.

Zitat:

Original geschrieben von Agent_Payne

 

Probefahren und zur Dekra würde ich wenn schon ganz gerne, aber Kurzzeitkennzeichen sind ja auch wieder mit Kosten von ca. 100,00 Euro (wenn man den Versicherungsbetrag hinzurechnet) verbunden.

Es heißt ja am Ende nicht, dass ich das auch kaufe.

No Risk- no Fun

Alternative wäre den Wagen auf einem Anhänger

zum Check zu bringen.

Billiger als Kurzzeitkennzeichen ist das allemal.

Bliebe nur noch das Problem mit der Probefahrt...

MfG

Surfkiller20

Ich würde die Finder vom Wagen lassen. Wer so blöd ist, und ein abgemeldetes Auto verkauft muss damit rechnen das sich nur Händler dafür interessieren, und natürlich auch nur einen geringen Betrag zahlen werden.

Sollte es aber dein heißgeliebter Traumwagen sein, wo man nur selten dran kommt würde ich mehrere Termine vereinbaren. Am ersten Termin probefahrt auf dem Grundstück. Wenn er dabei keine Macken hat das Tageskennzeichen zu holen.

Eine Probefahrt von 20 Minuten (bis der Motor warm ist) sollte auch umbedingt gemacht werden. Viele Macken erkennt der TÜV nicht.

Du kannst damit natürlich auch zur Dekra fahren, und den TÜV machen lassen. Die Kosten für den TÜV würde ich aber dem Verkäufer in Rechnung stellen. Auf den TÜV-Papieren steht dann drauf "Plakette wurde nicht erteilt, da das Fahrzeug nicht angemeldet ist." Das klingt zwar für ungeübte so, als wenn der Wagen nicht bestanden hätte, aber wird der wagen angemeldet gillt dieser Tüvbericht als bestandene Prüfung.

Zitat:

Original geschrieben von Agent_Payne

Bzgl. einer Probefahrt meinte er, dass wir diese nur auf dem Werksgelände seines Opas bzw. in den angrenzenden Feldern machen können.

Selbst wenn du nur einem mm ausserhalb des Werksgeländes fährst ist ein Kurzzeitkennzeichen nötig da du sonst mit einem nicht zugelassenen und versicherten Fahrzeug im öffentlichen Strassenverkehr teilnimmst und das ist deutlich teurer als 100€.

Da eine aussagekräftige Probefahrt nicht mit ein paar Metern auf einem Hof und/oder Feldwegen möglich ist sind Kurzzeitkennzeichen für diesen Fall zwingend.

 

Kleiner Tip,wenn du das Auto trotzdem anschauen willst. Achte darauf das der Motor kalt ist wenn du ihn startest,wenn er trotz Abmeldung schon warm ist wenn du kommst sollten die Alarmglocken angehen.

 

Auch wenn die 100€ für die Katz sein sollten,ist immer noch billiger als wegen einer nicht ausreichenden Probefahrt eine Möhre zu kaufen die dann mehrere 1000€ Investitionen erfordert.

Zumal die meisten Versicherungen den Betrag bei anschliessender Vollversicherung anrechnen...

@Tecci6N

Echt? Das war mir noch nicht bekannt!

Man lernt nie aus!

MfG

Surfkiller20

So kenne ich das von den meisten Versicherungen (mit denen ich bisher zu tun hatte), dass die Prämie für das Kurzzeitkennzeichen dann angerechnet wird, wenn man das neue Auto dann wieder dort versichert. Ein Anruf beim eigenen Versicherer bringt da sehr schnell Klarheit :)

Gruß Tecci

Auf einem abgeschlossenen Privatgelände braucht man imho keine Kennzeichen ! Solange dort nicht die "STVO" gilt kannst du also dort rumkurven.

Themenstarteram 14. März 2011 um 15:39

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

So kenne ich das von den meisten Versicherungen (mit denen ich bisher zu tun hatte), dass die Prämie für das Kurzzeitkennzeichen dann angerechnet wird, wenn man das neue Auto dann wieder dort versichert. Ein Anruf beim eigenen Versicherer bringt da sehr schnell Klarheit :)

Gruß Tecci

Ja, das stimmt. Die 70 Euronen werden dir auch erst im Nachhinein in Rechnung gestellt, da die Versicherung in erster Linie davon ausgeht, dass du das Kfz dort auch versicherst.

Na ja, mit einem kleinen Trick geht das schon:

Du darfst mit dem abgemeldeten Wagen und den entwerteten Kennzeichen auf direktem Wege zur DEKRA/ Zulassungsstelle und zurück fahren darfst. Voraussetzung sollte eine Deckungszusage der Versicherung sein, diese kriegst Du mit 'nem Anruf.

Dieses gilt nur, wenn Du das Fahrzeug zulassen willst oder gerade zur Hauptuntersuchung fährst (TÜV oder DEKRA):

FZV §10 Abs. 4:

(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

Ergo kannst Du mit entsprechendem Versicherungsschutz zur DEKRA und zurück fahren, weil Du wolltest natürlich gerade die HU durchführen lassen. Alles klar?

Grüße der Gardiner

Zitat:

Original geschrieben von gardiner

Na ja, mit einem kleinen Trick geht das schon:

Der kleine Trick kann am Ende verdammt teuer werden. Bevor man bescheuerte Tricks empfiehlt sollte man den Startbeitrag aufmerksam lesen. Und auch den Gesetzestext. Denn der TE will weder die Hauptuntersuchung machen lassen sondern einen Gebrauchtwagenchack und da er das Auto noch nicht mal käuflich erworben hat besteht auch kein Zusammenhang mit einer Zulassung.

Nur weil jedes Jahr zig Dödel mehr Glück als Verstand haben ist es trotzdem nicht zu empfehlen mit entstempelten Kennzeichen rumzufahren,nicht mal wenn man wirklich zur Zulassungsstelle will. Denn letzten Endes ist der Fahrer in der Beweispflicht und ob es einem der Richter abkaufen würde steht auf einem anderen Blatt.

Hast du auf der Fahrt einen Unfall kannst du davon ausgehen das sich die Versicherung vor dem zahlen drücken will und bei deinem Tip geht das sogar ohne Probleme.

Man hat die Prozedur mit den Kurzeitkennzeichen nicht umsonst so unbürokratisch gemacht,macht das Risiko mit entstempelten Kennzeichen rumzufahren nämlich unnötig.

Kenne einige Polizisten und Versicherungsvertreter und keiner davon würde jemandem raten mit einem nicht angemeldeten Auto auch nur einem Meter auf öffentlichen Strassen zu fahren. ;) Gerade Polizisten kennen den Spruch das man gerade auf dem Weg zu TÜV/Dekra oder Zulassungsstelle ist bis zum Erbrechen.

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