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Kfz Abholung - Kennzeichen vorn

BMW 5er F10
Themenstarteram 1. Oktober 2010 um 7:20

Ich weiß, dass das Thema schon einmal erörtert wurde, trotzdem will ich nochmal nachfragen, weil ich in 2 Wochen meinen Dicken:) abholen darf.

 

Stimmt es, dass in München das vordere Kennzeichen einfach auf´s "Blech" geschraubt wird?:confused:

 

Charly

Beste Antwort im Thema
am 1. Oktober 2010 um 8:00

Hier mal die BMW interne Vorgabe:

 

Auszug TIS:

Sachverhalt: Die meisten BMW Händler verwenden zur Befestigung des hinteren Kennzeichens Ihre mit Werbeaufdruck versehenen Kennzeichen-Unterlagen.

Darüber hinaus wird die gleiche Unterlage für die Befestigung des vorderen Kennzeichens verwendet.

Auswirkung: Die Montage dieser Unterlage am vorderen Stoßfänger verstößt gegen die Zulassungsvorschrift 74/483 EWG, da sie nicht die Vorschriften zum Schutz von Fußgängern erfüllt.

Auszug aus der EG-Richtlinie 74/483: "Kein vorstehendes Teil der Außenfläche des Fahrzeugs darf einen Abrundungsradius unter 2,5 mm aufweisen".

Die Folge wäre der Verlust der ABE-Homologation mit erheblichen Nachteilen im Streitfall auch für den BMW Händler.

Ferner wird durch den Werbeaufdruck des Händlers auf die Kennzeichenunterlage die Höhe verändert, dadurch der Kühllufteintritt beeinträchtigt und somit die Kühlung des Motors bei extremer Belastung verschlechtert.

Betroffene

Fahrzeuge: Alle Modelle.

Vorgehens-

weise Kein Verbau separater Kennzeichenunterlagen am vorderen Stoßfänger. Die werkseitig verbauten Kennzeichenunterlagen entsprechen allen Anforderungen hinsichtlich Sicherheit, Funktion und Styling.

Wichtig ! Damit es am Kennzeichen zu keinerlei Klappergeräuschen kommen kann, müssen die im Beipack befindlichen Moosgummistreifen untergelegt und doppelseitig am Kennzeichen und am Fahrzeug verklebt werden.

Alle erforderlichen Befestigungsschrauben und weißen bzw. farbigen Abdeckklappen sind im Beipack enthalten.

Teile: Serien-Kennzeichenunterlagen sowie Befestigungsteile sind modellspezifisch im ETK aufgeführt und können auf dem üblichen Teilebezugsweg bestellt werden.

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am 1. Oktober 2010 um 7:25

Ja, Kennzeichenhalter an der Front sind untersagt. Lass es evtl. auch ab und klebe es mir selbst an.

Hallo,

habe mein Auto vor kurzem in der BMW-Welt abgeholt, dort wurde das temporäre Kennzeichen geklebt (leider versetzt). Zuhause in Österreich wurden mir dann diese vom Freundlichen mit Halterung montiert (diesmal korrekt positioniert) - angeblich war zuvor ein doppelseitiges Klebeband angebracht.

Viele Grüße,

Peter

ja und wo ist da, das Problem 4 Edelstahlschrauben mit passenden Kappen und ok ist es. In jeden Neuwagen im Kofferraum liegt sogar eine Bohrschablohne.

 

Übrigens da ist kein Blech sondern Plaste !;)

am 1. Oktober 2010 um 7:50

Zitat:

Original geschrieben von tria65

Hallo,

habe mein Auto vor kurzem in der BMW-Welt abgeholt, dort wurde das temporäre Kennzeichen geklebt (leider versetzt). Zuhause in Österreich wurden mir dann diese vom Freundlichen mit Halterung montiert (diesmal korrekt positioniert) - angeblich war zuvor ein doppelseitiges Klebeband angebracht.

Viele Grüße,

Peter

Ich hatte auch ein Überstellungskennzeichen, und auch bei mir wurde das genauso gehandhabt (Allerdings nicht versetzt ;) )

Sonst hätte ich ein Problem mit meinen Wechselkennzeichen, wenn das direkt ohne Halterung angeschraubt worden wäre.

am 1. Oktober 2010 um 8:00

Hier mal die BMW interne Vorgabe:

 

Auszug TIS:

Sachverhalt: Die meisten BMW Händler verwenden zur Befestigung des hinteren Kennzeichens Ihre mit Werbeaufdruck versehenen Kennzeichen-Unterlagen.

Darüber hinaus wird die gleiche Unterlage für die Befestigung des vorderen Kennzeichens verwendet.

Auswirkung: Die Montage dieser Unterlage am vorderen Stoßfänger verstößt gegen die Zulassungsvorschrift 74/483 EWG, da sie nicht die Vorschriften zum Schutz von Fußgängern erfüllt.

Auszug aus der EG-Richtlinie 74/483: "Kein vorstehendes Teil der Außenfläche des Fahrzeugs darf einen Abrundungsradius unter 2,5 mm aufweisen".

Die Folge wäre der Verlust der ABE-Homologation mit erheblichen Nachteilen im Streitfall auch für den BMW Händler.

Ferner wird durch den Werbeaufdruck des Händlers auf die Kennzeichenunterlage die Höhe verändert, dadurch der Kühllufteintritt beeinträchtigt und somit die Kühlung des Motors bei extremer Belastung verschlechtert.

Betroffene

Fahrzeuge: Alle Modelle.

Vorgehens-

weise Kein Verbau separater Kennzeichenunterlagen am vorderen Stoßfänger. Die werkseitig verbauten Kennzeichenunterlagen entsprechen allen Anforderungen hinsichtlich Sicherheit, Funktion und Styling.

Wichtig ! Damit es am Kennzeichen zu keinerlei Klappergeräuschen kommen kann, müssen die im Beipack befindlichen Moosgummistreifen untergelegt und doppelseitig am Kennzeichen und am Fahrzeug verklebt werden.

Alle erforderlichen Befestigungsschrauben und weißen bzw. farbigen Abdeckklappen sind im Beipack enthalten.

Teile: Serien-Kennzeichenunterlagen sowie Befestigungsteile sind modellspezifisch im ETK aufgeführt und können auf dem üblichen Teilebezugsweg bestellt werden.

Themenstarteram 1. Oktober 2010 um 8:07

Zitat:

Original geschrieben von BERLIN-BMW

Hier mal die BMW interne Vorgabe:

Auszug TIS:

Sachverhalt: Die meisten BMW Händler verwenden zur Befestigung des hinteren Kennzeichens Ihre mit Werbeaufdruck versehenen Kennzeichen-Unterlagen.

Darüber hinaus wird die gleiche Unterlage für die Befestigung des vorderen Kennzeichens verwendet.

Auswirkung: Die Montage dieser Unterlage am vorderen Stoßfänger verstößt gegen die Zulassungsvorschrift 74/483 EWG, da sie nicht die Vorschriften zum Schutz von Fußgängern erfüllt.

Auszug aus der EG-Richtlinie 74/483: "Kein vorstehendes Teil der Außenfläche des Fahrzeugs darf einen Abrundungsradius unter 2,5 mm aufweisen".

Die Folge wäre der Verlust der ABE-Homologation mit erheblichen Nachteilen im Streitfall auch für den BMW Händler.

Ferner wird durch den Werbeaufdruck des Händlers auf die Kennzeichenunterlage die Höhe verändert, dadurch der Kühllufteintritt beeinträchtigt und somit die Kühlung des Motors bei extremer Belastung verschlechtert.

Betroffene

Fahrzeuge: Alle Modelle.

Vorgehens-

weise Kein Verbau separater Kennzeichenunterlagen am vorderen Stoßfänger. Die werkseitig verbauten Kennzeichenunterlagen entsprechen allen Anforderungen hinsichtlich Sicherheit, Funktion und Styling.

Wichtig ! Damit es am Kennzeichen zu keinerlei Klappergeräuschen kommen kann, müssen die im Beipack befindlichen Moosgummistreifen untergelegt und doppelseitig am Kennzeichen und am Fahrzeug verklebt werden.

Alle erforderlichen Befestigungsschrauben und weißen bzw. farbigen Abdeckklappen sind im Beipack enthalten.

Teile: Serien-Kennzeichenunterlagen sowie Befestigungsteile sind modellspezifisch im ETK aufgeführt und können auf dem üblichen Teilebezugsweg bestellt werden.

Danke, das nenn ich ne erschöpfende Auskunft

na dann wirds doch mal Zeit, dass sich BMW um eine Genehmigung für ein

selbstklebendes Nummernschild einholt.

Ist sicher noch besser für den Fußgängerschutz.

Grüße

Günther

An meinem X5 wurden die mitgebrachten Halter auf meine eigene Verantwortung (ich mußte unterschreiben) montiert. Das das solche Folgen haben kann, wußte ich nicht.

-Wenn mein Motor kaputt geht, kann ja BMW jetzt sagen das liegt an den Kennzeichenhaltern. :eek:

-Und sehe ich es richtig, daß ich damit meine ABE verliere? :eek:

-Nicht auszudenken wenn ich nen Fußgänger überfahre und meine Kennzeichenhalter an den Verletzungen Schuld sind? :eek:

Zitat:

-Nicht auszudenken wenn ich nen Fußgänger überfahre und meine Kennzeichenhalter an den Verletzungen Schuld sind? :eek:

ich würde da nicht so darüber lästern! wenn Du da einen Fußgänger oder Radfahrer damit verletzt, bist Du drann. Lese mal im Forum Sicherheit die Geschichte mit den Radfahrrambos durch, da stehen einem die Haare zu Berge was da Richter entschieden haben.

Hi L-Spatz,

auch wenns so aussieht, meine drei Fragen waren weniger Geläster, sondern eher als Denkansatz/Diskussionsgrundlage gedacht. Bevor ich mich strafbar mache, montiere ich die Dinger lieber ab. Gibts da schon Fälle zu?

Gruß David

Zitat:

Original geschrieben von Eckhaard

Hi L-Spatz,

 

auch wenns so aussieht, meine drei Fragen waren weniger Geläster, sondern eher als Denkansatz/Diskussionsgrundlage gedacht. Bevor ich mich strafbar mache, montiere ich die Dinger lieber ab. Gibts da schon Fälle zu?

 

Gruß David

mir sind da noch keine Urteile bekannt, aber wann ich so lese was Deutsche Richter für Urteile fällen habe ich den Glauben an Gerechtigkeit verloren.

 

Gruß L Spatz

Zitat:

Kein vorstehender Teil der Aussenfläche des Fahrzeugs darf einen Abrundungsradius unter 2,5 mm aufweisen . Diese Bestimmung gilt nicht für vorstehende Teile der Aussenfläche mit einem Vorsprung von weniger als 5 mm ; die nach aussen gerichteten Kanten solcher Teile müssen jedoch gebrochen sein , es sei denn , diese Teile ergeben Vorsprünge von weniger als 1,5 mm . "

Die Bestimmung besteht bereits seit 1979!!! Ich bin der Meinung, eine Kennzeichenunterlage erfüllt die Vorschrift.

Habe meinen F10 diese Woche vom Händler abgeholt. Es war ein Rahmen vorne montiert, ohne dass ich das so ausdrücklich gesagt oder gwünscht habe.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von Fishermans

Habe meinen F10 diese Woche vom Händler abgeholt. Es war ein Rahmen vorne montiert, ohne dass ich das so ausdrücklich gesagt oder gwünscht habe.

Gruß

Bei meinen sind auch vorne die Kunststoffhalter montiert.

War bisher auch bei allen anderen Autos so...

Auch im Bekanntenkreis, kennt keiner so eine Vorschrift

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