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KFZ Ablösesumme höher als gezahlte Summe vom Händler
Hallo Community,
ich stehe derzeit vor einer Frage die ich so noch Gedanklich noch nicht auflösen konnte.
Ich habe derzeit einen Peugeot 208 bei Mobile.de im Verkauf.
Heute hat sich ein seriöser Händler aus einem anderen Bundesland gemeldet, der im Auftrag für einen Kunden ein Auto sucht.
Der Händler ist selber ein großer Peugeot Händler.
Er möchte mehrere Autos dem Kunden vorschlagen und hat meine Daten abgefragt und meinen Endpreis erfragt. Sollte der Kunde sich für mein Auto entscheiden würde er den Wagen abholen.
Das Auto ist finanziert und in einigen Monaten würde die Schlußrate anstehen. Diese ist höher als die Summe die vom Händler gezahlt werden würde.
Der Händler würde aber gerne den KFZ Brief bei Abholung haben.
Ich kann allerdings nicht in der großen kompletten Summe in Vorschuss gehen.
Wie gehe ich am besten mit der Situation um.
Hat jemand eine Idee oder konkret das gleiche erlebt?
Danke schonmal!
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12 Antworten
Dann kannst Du doch gar nicht verkaufen?!
Derzeit bist Du nicht Eigentümer des Fahrzeugs.
Also musst Du das Fahrzeug vorher auslösen würde ich sagen.
Zitat:
@ZickeZacke123 schrieb am 4. September 2023 um 22:26:15 Uhr:
Das Auto ist finanziert und in einigen Monaten würde die Schlußrate anstehen. Diese ist höher als die Summe die vom Händler gezahlt werden würde.
Was war denn geplant bei Übernahme des Fahrzeuges? Oder hat man sich damals keine konkreten Gedanken gemacht, dass der beliehene Gegenstand am Ende weniger Wert hat als das was noch bei der Finanzierung offen steht?
Zitat:
@ZickeZacke123 schrieb am 4. September 2023 um 22:26:15 Uhr:
Der Händler würde aber gerne den KFZ Brief bei Abholung haben.
selbstverständlich würde er das - Geld nur gegen vollständige Ware = mit allen Papieren (btw - wo ist die COC?). Wäre ich der Händler, würde Dein Fahrzeug für mich nicht mehr in Frage kommen
Zitat:
@ZickeZacke123 schrieb am 4. September 2023 um 22:26:15 Uhr:
Ich kann allerdings nicht in der großen kompletten Summe in Vorschuss gehen.
Wie gehe ich am besten mit der Situation um.
Siehe meine Frage von oben: wie war das denn ehemals gedacht? Die Sachlage ist ja von Anfang an so?
Zitat:
@ZickeZacke123 schrieb am 4. September 2023 um 22:26:15 Uhr:
Hat jemand eine Idee
Eine Anschlussfinanzierung machen für die Schlussrate - so schnell wie möglich abbezahlen - Fahrzeugpapiere erhalten - und DANN ERST verkaufen. Natürlich nicht ohne sich Gedanken darüber zu machen, wie denn die Mobilität künftig geplant ist und finanziert werden soll - uU ist es besser den alten Wagen noch weiter zu behalten, um zu vermeiden erneut wieder in so eine Situation gefangen zu werden
Zitat:
@ZickeZacke123 schrieb am 4. September 2023 um 22:26:15 Uhr:
oder konkret das gleiche erlebt?
Nein. Ich habe mich immer daran gehalten, die Finanzierungssumme so klein zu halten, dass jederzeit der Wagenwert höher ist. Und von Ballonfinanzierungen ohne die Option dass der Wagen zurück geht sollte man absehen - oder eben sich am Anfang den Gedanken machen darüber, wie man das mit der Schlussrate handhaben will oder kann. Sonst hat man sich schnell etwas aufgebunden, was zu viel ist.
Das ist natürlich ne blöde Situation. Andererseits kostet so ein gebrauchter 208 ja nicht die Welt. Sprich mit Deiner Hausbank, dass sie dir für ein paar Tage/Wochen einen Dispo in der Höhe einräumen den du mit dem Verkaufserlös dann weitestgehend zurückzahlst.
Das lohnt doch nicht - bei Verkauf weniger Geld bekommen als noch offen ist, dafür dann exorbitante Zinsen bezahlen - nämlich gerne mal 12% oder mehr - und nach dem Verkauf ohne Mobilität aber mit Restschulden da stehen
Bei welcher Bank ist das Fahrzeug denn jetzt finanziert ?
Wenn auch bei PSA ? könntest du den Händler den Ausgleich bezahlen, und der Händler löst ihn dort selber aus
Bring dich eine Sondertilgung vorab an die Bank, um die offene Kreditsumme erst Mal unter den Fahrzeugwert zu bekommen, evtl. weiter? Nur ein Gedanke...
Den Rest könnte dann der Händler direkt mit der Bank klären.
Zitat:
@Schweinesohn schrieb am 5. September 2023 um 00:30:45 Uhr:
Dann kannst Du doch gar nicht verkaufen?!
Derzeit bist Du nicht Eigentümer des Fahrzeugs.
Also musst Du das Fahrzeug vorher auslösen würde ich sagen.
Verkaufen kann er, nur nicht übereignen.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 5. September 2023 um 20:06:00 Uhr:
Zitat:
@Schweinesohn schrieb am 5. September 2023 um 00:30:45 Uhr:
Dann kannst Du doch gar nicht verkaufen?!
Derzeit bist Du nicht Eigentümer des Fahrzeugs.
Also musst Du das Fahrzeug vorher auslösen würde ich sagen.
Verkaufen kann er, nur nicht übereignen.
Richtig. Und Eigentümer dürfte er auch sein, nur ist der Wagen wahrscheinlich verpfändet
Da die ZB II nicht bei ihm liegt, sondern bei der Bank, dürfte es eine Sicherungsübereignung sein.
Könnte natürlich auch sein. Da müsste man wohl die Verträge kennen..
Verkaufen kann er, nur nicht übereignen.
Okay, hast Du rechtlich gesehen korrekt wiedergegeben.
Aber ich dachte es wäre klar was damit gemeint ist
Es wird hier immer so getan, als wenn man ein finanziertes Auto nicht verkaufen kann. Das ist doch blödsinn. Natürlich kann man das, es läuft nur anders ab, man muss die finanzierende Bank halt mit ins Boot nehmen und fertig. Diese kann die ZB 2 z.b. an die Hausbank schicken als Dokumenteninkasso und diese gibt die ZB 2 dann raus. Der Käufer zahlt dort und bekommt den Brief - fertig. Das gleiche kann ein Autohaus übernehmen, in dem Fall ein Peugeothändler. Die teure, kreditfreudige spanische Bank unterhält mitunter Filialen, wo das auch geht.