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KFZ abmelden ohne Kennzeichen und KFZ-Schein?

Themenstarteram 28. August 2012 um 7:01

Guten Tag,

ich habe folgendes Problem, vor paar Monaten habe ich mein Auto nach Kasachstan verkauft. Das Auto wurde mit meinen Kennzeichen dahin überführt, der Käufer sollte mir dann die Kenzeichen und KFZ-Schein zuschicken damit ich es hier abmelden konnte. Nun es sind jetzt schon fast zwei Monate vergangen und der Kollege hat mir immer noch nichts zugeschickt. Meine Frage, was soll/könnte ich jetzt tun um das Auto hier abzumelden? den die Kosten für Versicherung und Steuer laufen immer noch weiter. Was passiert wenn ich jetzt einfach die Versicherung zum Jahresende kündige, gibt es Ärger mit Zulassungsstelle? Ich glaube nicht das ich die benötigten Papiere noch kriege, der Typ reagiert nicht mehr auf meine Aufforderungen. Würde die ganze Angelegenheit so schnell wie möglich beenden. Im Voraus vielen Dank für Ihre Hilfe.

Gruß. B. T.

Beste Antwort im Thema
am 28. August 2012 um 7:25

Schon 4 Jahre hier angemeldet und macht immer noch den Kardinalfehler beim Autoverkaufen.

Schreib jetzt zur Strafe 100x : Ein angemeldetes Auto Verkauft man nicht ins Ausland!

Selbst bei einem Verkauf im Inland kann es Probleme geben, doch die sind einfacher zu lösen.

Ich hoffe für dich, das du jetzt wenigstens einen anständigen Kaufvertrag hast, woraus ersichtlich ist, das der Wagen ins Ausland geht.

Mache jetzt 2 Sachen:

1. Geh mit dem Kaufvertrag zu deiner Versicherung und Kündige den Vertrag.

2. Nimm den Kaufvertrag und die Kündigung der Versicherung mit zu deiner Zulassungsstelle und versuche dort, den Wagen abzumelden.

MFG Thomas

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guggst du hier:

 

sufu

am 28. August 2012 um 7:25

Schon 4 Jahre hier angemeldet und macht immer noch den Kardinalfehler beim Autoverkaufen.

Schreib jetzt zur Strafe 100x : Ein angemeldetes Auto Verkauft man nicht ins Ausland!

Selbst bei einem Verkauf im Inland kann es Probleme geben, doch die sind einfacher zu lösen.

Ich hoffe für dich, das du jetzt wenigstens einen anständigen Kaufvertrag hast, woraus ersichtlich ist, das der Wagen ins Ausland geht.

Mache jetzt 2 Sachen:

1. Geh mit dem Kaufvertrag zu deiner Versicherung und Kündige den Vertrag.

2. Nimm den Kaufvertrag und die Kündigung der Versicherung mit zu deiner Zulassungsstelle und versuche dort, den Wagen abzumelden.

MFG Thomas

Hat der Käufer seinen Wohnsitz im deutschen Inland und ist das mittels Personalausweis oder Reisepaß + Meldebestätigung belegt (Daten abschreiben!), kann man einigermaßen problemlos auch seinen angemeldeten PKW jemandem mitgeben. Der wird dann nämlich zwangsabgemeldet bzw die Versicherung wendet sich an den neuen Besitzer, sobald man der Zulassungsstelle den Verkauf mitgeteilt hat. Siehe auch z.B. ADAC Kaufvertrag, da ist alles dabei, was der Verkäufer auch für ZuSt/Versicherung braucht). Keinen 08/15 Müll Kaufvertrag machen...

Käufer hat Wohnsitz im Ausland: Nachhaftung läuft bis zu einem Jahr, d.h. so lange bezahlt man auch. Erst recht, wenn du außer Kaufvertrag nichts mehr vorweisen kannst.

 

Gibt es einen Kaufvertrag?

Geh direkt zu deiner Zulassungsstelle. Im Normalfall werden die Papiere aufgeboten und die Kennzeichen kommen in die Fahndung. Ob du dein Auto gleich abmelden kannst, hängt auch ein bisschen vom goodwill deiner Zulassungsstelle ab. Je nachdem, was du wie belegen kannst...

Themenstarteram 28. August 2012 um 12:59

Zitat:

Original geschrieben von Schraubermeister Tom

Schon 4 Jahre hier angemeldet und macht immer noch den Kardinalfehler beim Autoverkaufen.

Schreib jetzt zur Strafe 100x : Ein angemeldetes Auto Verkauft man nicht ins Ausland!

Selbst bei einem Verkauf im Inland kann es Probleme geben, doch die sind einfacher zu lösen.

Ich hoffe für dich, das du jetzt wenigstens einen anständigen Kaufvertrag hast, woraus ersichtlich ist, das der Wagen ins Ausland geht.

Mache jetzt 2 Sachen:

1. Geh mit dem Kaufvertrag zu deiner Versicherung und Kündige den Vertrag.

2. Nimm den Kaufvertrag und die Kündigung der Versicherung mit zu deiner Zulassungsstelle und versuche dort, den Wagen abzumelden.

MFG Thomas

....ja ja ich weiß, war eine spontanaktion bei einer Feier, abends zusammen gesessen und morgens war der schon unterwegs nach Kasachstan. Kaufvertrag gibt`s auch nicht, dafür aber kopien von Brief und Kfz-Schein.

Bloß dass die Kopie halt nix wert ist...und ohne Kennzeichen biste ja auch immer noch ;)

...

Kein Kaufvertrag? Jackpot!

Die Kennzeichen kannste jetzt nur noch als verloren/gestohlen melden, und auf den guten Willen deiner Versicherung und der Zulassungsstelle hoffen!

P.s.. Ein Auto im Suff einer Nacht nach Osteuropa verticken, ohne Kaufvertrag ist jetzt nicht die Idee deines Lebens gewesen, aber weisste ja selbst.

Zitat:

Original geschrieben von Daemonarch

Kein Kaufvertrag? Jackpot!

Die Kennzeichen kannste jetzt nur noch als verloren/gestohlen melden, und auf den guten Willen deiner Versicherung und der Zulassungsstelle hoffen!

P.s.. Ein Auto im Suff einer Nacht nach Osteuropa verticken, ohne Kaufvertrag ist jetzt nicht die Idee deines Lebens gewesen, aber weisste ja selbst.

Tolle Idee. Damit sich der TE noch mehr Ärger einhandelt. Damit bekommt er bestenfalls (mit gewissen Problemen) ein neues Kennzeichen und kann damit mangels Papieren sein Fahrzeug immer noch nicht abmelden. Versicherung läuft natürlich weiter, solange die Schüssel angemeldet ist. Oder die Zulassungsstelle will bei der Aktion das Fahrzeug sehen.

Geh zu deiner Zulassungsstelle, schildere den Fall und sehe weiter. Ohne deren Einverständnis wird das eh nichts.

Zitat:

Original geschrieben von Knergy

Zitat:

Original geschrieben von Daemonarch

Kein Kaufvertrag? Jackpot!

 

Die Kennzeichen kannste jetzt nur noch als verloren/gestohlen melden, und auf den guten Willen deiner Versicherung und der Zulassungsstelle hoffen!

 

P.s.. Ein Auto im Suff einer Nacht nach Osteuropa verticken, ohne Kaufvertrag ist jetzt nicht die Idee deines Lebens gewesen, aber weisste ja selbst.

Tolle Idee. Damit sich der TE noch mehr Ärger einhandelt. Damit bekommt er bestenfalls (mit gewissen Problemen) ein neues Kennzeichen und kann damit mangels Papieren sein Fahrzeug immer noch nicht abmelden. Versicherung läuft natürlich weiter, solange die Schüssel angemeldet ist. Oder die Zulassungsstelle will bei der Aktion das Fahrzeug sehen.

 

Geh zu deiner Zulassungsstelle, schildere den Fall und sehe weiter. Ohne deren Einverständnis wird das eh nichts.

Und das sehe ich auch so und würde von der "gestohlen"- Nummer die Finger lassen. Abgesehen, daß es schon an Vortäuschung einer Straftat grenzen könnte besteht die Gefahr, den letzten Rest Glaubwürdigkeit bei der für den TE so wichtigen Zulassungsstelle zu verlieren. Und "verloren" trifft ja nun auch nicht zu.

 

Es könnte sinnvoll sein, jetzt anwaltlichen Rat einzuholen, was Lehrgeld kosten dürfte. Und klären, ob eine Unterschlagung nach StGB § 246 vorliegt. Eventuell trifft das den Sachverhalt, denn der Käufer hat ja per (mündlichen) Vertrag anvertraute Sachen nicht vereinbarungsgemäß zurückgegeben. Das ist nur eine Idee, ich kann und will das rechtlich nicht beurteilen.

 

Wenn der TE aber mit dem Schreiben eines Fachanwaltes für Verkehrsrecht bei der Zulassungsstelle aufkreuzt (oder am besten gleich mit ihm im Schlepptau), könnte das helfen. Klar, kostet das alles, aber das Kind ist nun einmal in den Brunnen gefallen.

 

 

Zitat:

Original geschrieben von Manitoba Star

Es könnte sinnvoll sein, jetzt anwaltlichen Rat einzuholen, was Lehrgeld kosten dürfte. Und klären, ob eine Unterschlagung nach StGB § 246 vorliegt. Eventuell trifft das den Sachverhalt, denn der Käufer hat ja per (mündlichen) Vertrag anvertraute Sachen nicht vereinbarungsgemäß zurückgegeben. Das ist nur eine Idee, ich kann und will das rechtlich nicht beurteilen.

Wenn der TE aber mit dem Schreiben eines Fachanwaltes für Verkehrsrecht bei der Zulassungsstelle aufkreuzt (oder am besten gleich mit ihm im Schlepptau), könnte das helfen. Klar, kostet das alles, aber das Kind ist nun einmal in den Brunnen gefallen.

Das hilft ihm vorerst auch nicht weiter, das kostet erstmal nur. Mangels Möglichkeit eines Klagegegners produziert der Anwalt nur Kosten, aber keine Ergebnisse. Wenn die Zulassungsstelle sich quer stellt kann man hinterher immer noch einen Anwalt beauftragen. Wobei ich allerdings keinen Punkt sehe, wo der hilfreich wäre.

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