ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Kfz-Abmeldung und Rückerstattung des Versicherungsbetrages

Kfz-Abmeldung und Rückerstattung des Versicherungsbetrages

Themenstarteram 6. Juli 2009 um 20:52

Hallo,

 

ich habe mal eine wichtige Frage. Und zwar habe ich Anfang Juni mein ehemaliges Kfz abgemeldet und dementsprechend natürlich automatisch die Versicherung gekündigt (was ja automatisch mit der Abmeldung des Kfz geschah, ich habe nicht gesondert gekündigt).

Mein Versicherungsvertreter war über die Kündigung auch vorgewarnt.

 

Es ist so das ich die Beiträge für den jeweiligen Versicherungsmonat, jeweils am Anfang jeden Monats quasi im voraus bezahlt habe (monatliche Zahlungsweise per Lastschrift).

 

Jetzt sehe ich doch richtig das wenn wir davon ausgehen dass ich am 01.06 meine Prämie für einen vollen Monat bezahlt habe und am 05.06 mein Auto abgemeldet habe, ich den Rest der Monatsprämie erstattet bekommen müsste?? Oder?

 

Nun ist es aber noch viel schlimmer - obwohl ja kein Versicherungsverhältnis mehr besteht hat mir die Arroganz (namentliche Ähnlichkeiten zu realen Unternehmen sind reiner Zufall!) Anfang diesen Monats den Betrag für diesen neuen Monat (Juli) abgebucht (obwohl der Vertrag beendet und gekündigt ist!).

 

Was soll ich jetzt tun? Ich konnte meinen Vertreter jetzt 2 Tage nichtmal erreichen (ka ob der im Urlaub ist) und würde nun gerne beide Monatsbeträge (diesen und letzten Monat) durch Rückholung der Lastschrift zurückerhalten, dass dann bei der Versicherung melden und eine Rechnung für den 01.06-05.06 verlangen, die ich dann per Überweisung bezahle.

 

Meint ihr das geht, oder laufe ich Gefahr nachher irgendwelche Strafgebühren bezahlen zu müssen? Weil im Prinzip ist es ja definitiv deren Fehler, das Geld ist absolut zu unrecht abgebucht worden und auf eine Gutschrift von denen will ich mich lieber nicht verlassen, wer weiß was da wieder passiert.

Rein rechtlich sehe ich mich auch als zivilrechtlich geschädigter - mir wurde Geld vom Konto abgezogen, auf das ich (theoretisch) hätte Zinsen o. Tagesgeld bekommen können etc., das Geld wurde mir quasi widerrechtlich abgezogen!

 

Letztenendes längst nicht die erste sch.... die ich mit dieser Versicherung erlebt habe sondern eine ganze Serie - und das bei dermaßen frechen und dreisten Preisen. War für mich auch ein Grund beim neuen Auto ein anderes Versicherungsunternehmen zu wählen.

Ich verstehe ja dass so ein "Irrtum" bei irgendwelchen Hinterhof-Direkt-Versicherern aber bei der wohl größten und teuersten Versicherung Deutschlands? So unorganisiert KANN man doch gar nicht sein, schließlich wird bei der Abmeldung direkt durch das Datenbanksystem der Zulassungsstelle die jeweilige Versicherung informiert wenn ein Auto ab- oder angemeldet wird, sodass die definitiv in ihrem System drinhaben MÜSSEN das ich am 05.06 gekündigt habe...

Beste Antwort im Thema
am 7. Juli 2009 um 17:09

Ahja, von dieser Arroganz-Versicherung kann ich ein Lied singen.

Auto lief auf meinen Dad, als 2.Wagen. Hab ihn im April auf meinen Namen zugelassen + andere Versicherung genommen. Versicherungsvertreter war auch mehr oder weniger vorgewarnt.

Als sich nix rührte, hab ich per Mail über die Homepage geschrieben, dass ich gerne den Restbeitrag zurückerstattet haben möchte. Dazu angeben musste ich die Versicherungsnummer, die alte. Bis dahin kein Problem, 2 Wochen später war das Geld überwiesen.

Und eine Woche später? Rief mich mein Dad ganz erschrocken an, es kamm ein Brief von der All****. Sein 1.Wagen wäre ja im April abgemeldet worden, und er bekommt seinen Beitrag zurück.

Was soll ich zu diesem Saftladen noch sagen? Klar, ein Anruf und die Sache wurde rückgängig gemacht. Aber, wie kann man nur so arbeiten? Das ist doch unverantwortlich *argh*

War letztes Jahr schon so, dass die ständig den 1.Wagen und den 2.Wagen vertauscht haben, obwohl wir die richtigen Versicherungsnummern angegeben haben. Das ganze passierte 3mal im Bezug auf einen Unfall.

Also, einfach mal anrufen, sagen dass das so nicht korrekt ist, und dann korrigieren die dies.

(wenn ich so arbeiten würde wie die, würden hier unten keine Menschen mehr leben...)

14 weitere Antworten
Ähnliche Themen
14 Antworten

Ein Anruf bei Deinem Versicherer schafft Klarheit. Im Zweifelsfall kannst Du mit der Abmeldebestätigung des Zulassung der Versicherung auf die Sprünge helfen. Selbstverständlich findet eine taggenaue Abrechnung zum Abmeldetag statt. Etwaiges Guthaben wird meist erst dann erstattet, wenn der Versicherer davon in Kenntnis gesetzt wird, dass es wohl kein Folgefahrzeug geben wird, bzw. zumindest nicht beim selben Versicherer.

am 6. Juli 2009 um 22:22

Zitat:

Original geschrieben von zxcoupe

Hallo,

ich habe mal eine wichtige Frage. Und zwar habe ich Anfang Juni mein ehemaliges Kfz abgemeldet und dementsprechend natürlich automatisch die Versicherung gekündigt (was ja automatisch mit der Abmeldung des Kfz geschah, ich habe nicht gesondert gekündigt).

Mein Versicherungsvertreter war über die Kündigung auch vorgewarnt.

...

Anfang diesen Monats den Betrag für diesen neuen Monat (Juli) abgebucht (obwohl der Vertrag beendet und gekündigt ist!).

...

Weil im Prinzip ist es ja definitiv deren Fehler, das Geld ist absolut zu unrecht abgebucht worden und auf eine Gutschrift von denen will ich mich lieber nicht verlassen, wer weiß was da wieder passiert.

Rein rechtlich sehe ich mich auch als zivilrechtlich geschädigter - mir wurde Geld vom Konto abgezogen, auf das ich (theoretisch) hätte Zinsen o. Tagesgeld bekommen können etc., das Geld wurde mir quasi widerrechtlich abgezogen!

...

So unorganisiert KANN man doch gar nicht sein, schließlich wird bei der Abmeldung direkt durch das Datenbanksystem der Zulassungsstelle die jeweilige Versicherung informiert wenn ein Auto ab- oder angemeldet wird, sodass die definitiv in ihrem System drinhaben MÜSSEN das ich am 05.06 gekündigt habe...

Mit deinem letzten hier zitierten Absatz bist du dir sicher?:confused:

Ich war bisher der Meinung, dass man seinen Versicherer selbstständig mitteilen MUSS, dass das Auto abgemeldet / verkauft wurde!

am 7. Juli 2009 um 4:33

Ich bin der Meinung, einen Versicherungsvertrag muß man schriftlich kündigen.

Nur mit der Abmeldung hat man erstmal den Vertrag stillgelegt.

Nun sollte man der Versicherung mitteilen, wie es mit dem Vertrag weitergehen soll.

am 7. Juli 2009 um 5:08

Hallo,

genau so.

Aber auch auf dem elektronischen Wege kann es ja mal zu Problemen kommen.

@TE:

Na nun mal nicht gleich die große Keule rausholen. (nicht immer ;))

Anrufen und Sachverhalt klären, im Normalfall kann Dir das zuviel erstattete Geld dann umgehend zurück überwiesen werden

Wurde das Fahrzeug verkauft oder nur abgemeldet?

Wenn verkauft, dann einfach auch ne Kopie vom Kaufvertrag der Versicherung zukommen lassen mit dem Hinweis, dass der Vertrag nicht weiter geführt und abgerechnet wird.

Es kann durchaus sein, dass die Übermittliung mal nicht geklappt hat.

Durch die Abmeldung geht der Vertrag auch erstmal nur in einen Ruhezustand, was die fehlende Erstattung erklärt - Du musst schon sagen wie es weiter geht.

Die erneute Abbuchung kann durchaus mit einer zeitlichen Überschneidung der automatisierten Buchungsläufe zu begründen sein.

Alles in allem erklarbare Sachen, die sich aber mit einem einfachen Anruf an der Hotline auch klären lassen.

Du musst Dich aber auch fragen lassen, warum Du das nen Monat schleifen lässt und Dich auf den Gang der Dinge verlässt. Ein kurzer Anruf nach der Ummeldung (nicht im Vorhinein "den Vertreter vorwarnen" - was soll der da tun?) und ein kleiner Dreizeiler ("hiermit kündige ich..... zum...Überweisung des Restbeitrages auf....").

Ner Rücklastschrift halte ich für unnötig.

Gut, Du hast das Geld wieder auf dem Konto, aber die entstehenden Gebühren werden u.U. Dir aufgedrückt - und zwar gleich auf die Rechnung vom 01.06. bis 05.06.

Und über die angesprochenen "Zinsen" aufs Tagesgeldkonto (was gibts derzeit - 3% max?) breiten wir mal den Matel des Schweigens aus.... Oder hast Du nen Monatsbeitrag von 1.000 € --> dann würd ich das auch fordern ;)

Grüße

Schreddi

PS: @Hugaar: Bereits seit einiger Zeit teilen die Zulassungen der Versicherung (und dem FA) bei Stillegung/Abmeldung automatisch die Änderung mit.

Themenstarteram 7. Juli 2009 um 6:33

So, danke für die Tipps!

 

Habe etwas um den heißen Brei rumgeredet, um genau zu sein war die Frage nur ob es Sinn macht erstmal den Betrag der Lastschrift zurückgehen zu lassen um "auf der sicheren Seite" zu sein.

 

Werde das gleich mal klären und dann berichten!

 

Zitat:

Wurde das Fahrzeug verkauft oder nur abgemeldet?

Wenn verkauft, dann einfach auch ne Kopie vom Kaufvertrag der Versicherung zukommen lassen mit dem Hinweis, dass der Vertrag nicht weiter geführt und abgerechnet wird.

Jep, wurde verkauft.

 

Ich hätte den Ball auch deutlich flacher gehalten wenn ich nicht ungelogen als langjähriger Kunde schon soviel Sachen erlebt habe mit dem Verein, da könnt ich euch Buch drüber schreiben ;)

am 7. Juli 2009 um 7:31

Moin,

warum kommt mir das nur so fürchterlich bekannt vor?

Stimmt... ich hab das letztes Jahr auch erlebt :D

Gruss

Marcus

Also bei meinem Direktversicherer lief das reibungslos. Da musste ich nicht hinterherlaufen, nach geschätzten 5 Tagen nach der Abmeldung kam ne Email, wohin sie den Restbetrag überweisen sollen (die hatten keine Kontoverb., weil ich per Überweisung zahle.)

Das mit der Ruheversicherung ist kein Grund, weiter abzubuchen, denn die ist beitragsfrei. Und auch falls ein Ersatzwagen angeschafft werden soll, ist das kein Grund, den alten Vertrag nicht erstmal abzuwickeln.

Das mit der Erstattung der Zinsen ist nicht so an den Haaren herbeigezogen - die Versicherung nutzt auch deine Kohle, um damit an den Finanzmärkten zu zocken. Die freuen sich über ein zinsloses Darlehen über 1-2 Monate.

Also ich würd denen mal eine Frist von 2 Wochen setzen für die Abwicklung, und danach die Rückbuchung machen und den Rest per Mahnbescheid holen. Aber das ist nur meine Meinung.

Die Versicherungen kennen auch keinen Spass, wenn man die Beiträge nicht rechtzeitig bezahlt, dann gibts auch gleich Mahnungen mit saftigen Gebühren und der Versicherungsschutz fällt flach ... wieso sollte man dann andersrum darauf warten, bis sich die Versicherung mal bequemt zu bezahlen.

 

am 7. Juli 2009 um 8:33

Zitat:

Original geschrieben von chili_con_carne

[...]

Also ich würd denen mal eine Frist von 2 Wochen setzen für die Abwicklung, und danach die Rückbuchung machen und den Rest per Mahnbescheid holen. Aber das ist nur meine Meinung.

[...]

Moin,

Du bist wahrscheinlich auch einer der mit Kanonen auf Spatzen schiessen würde... :D

@TE

Ein Blick in die bedingungen Deiner versicherungen würde Dir wahrscheinlich genau sagen wie der weitere Ablauf nach Abmeldung der fahrzeuges bei der Versicherung gewesen wäre. Ichmusste damals der Versicherung mitteilen das das Fahrzeug endgültig verkauft wurde und keine Folgeversicherung abgeschlossen wird.

Gruss

Marcus

Zitat:

Original geschrieben von driver2211

 

Moin,

Du bist wahrscheinlich auch einer der mit Kanonen auf Spatzen schiessen würde... :D

Auf Spatzen: nein

Auf Versicherungen: ja

Aber im Ernst, wo sind da Kanonen?

Ich hab geschrieben, dass ich erstmal eine Frist von 2 Wochen setzen würde. Innerhalb dieser 2 Wochen sollte es die Versicherung eigentlich hinkriegen, einen Vertrag abzuwickeln... Das hat nichts mit Kanonen zu tun, sondern ist eigentlich das normalste der Welt...

Themenstarteram 7. Juli 2009 um 10:09

Habe zum Glück meinen Ansprechpartner bei der Vers. erreicht und das ganze geklärt. Ist soweit ok und es gibt keinen weiteren Stress.

am 7. Juli 2009 um 16:06

Zitat:

Original geschrieben von chili_con_carne

Zitat:

Original geschrieben von driver2211

 

Moin,

 

Du bist wahrscheinlich auch einer der mit Kanonen auf Spatzen schiessen würde... :D

Auf Spatzen: nein

Auf Versicherungen: ja

 

Aber im Ernst, wo sind da Kanonen?

Ich hab geschrieben, dass ich erstmal eine Frist von 2 Wochen setzen würde. Innerhalb dieser 2 Wochen sollte es die Versicherung eigentlich hinkriegen, einen Vertrag abzuwickeln... Das hat nichts mit Kanonen zu tun, sondern ist eigentlich das normalste der Welt...

Faszinierend, was doch immer für tolle Tipps gegeben werden. Fehlt eigentlich nur noch der Hinweis, sofort einen Anwalt einzuschalten :D

 

Das normalster der Welt wäre hier gewesen, den Versicherer davon zu unterrichten, dass das Fahrzeug abgemeldet und verkauft wurde und das der Vertrag abgerechnet werden soll.

 

Wer die Hände in den Schoß legt und abwartet, ob was passiert, wird meistens enttäuscht.

 

Aber das ist wahrscheinlich zu einfach und man könnte sich auch nicht in einem Forum wie MT beklagen, dass die Versicherungen mal wieder alles falsch gemacht haben.

 

 

 

am 7. Juli 2009 um 17:09

Ahja, von dieser Arroganz-Versicherung kann ich ein Lied singen.

Auto lief auf meinen Dad, als 2.Wagen. Hab ihn im April auf meinen Namen zugelassen + andere Versicherung genommen. Versicherungsvertreter war auch mehr oder weniger vorgewarnt.

Als sich nix rührte, hab ich per Mail über die Homepage geschrieben, dass ich gerne den Restbeitrag zurückerstattet haben möchte. Dazu angeben musste ich die Versicherungsnummer, die alte. Bis dahin kein Problem, 2 Wochen später war das Geld überwiesen.

Und eine Woche später? Rief mich mein Dad ganz erschrocken an, es kamm ein Brief von der All****. Sein 1.Wagen wäre ja im April abgemeldet worden, und er bekommt seinen Beitrag zurück.

Was soll ich zu diesem Saftladen noch sagen? Klar, ein Anruf und die Sache wurde rückgängig gemacht. Aber, wie kann man nur so arbeiten? Das ist doch unverantwortlich *argh*

War letztes Jahr schon so, dass die ständig den 1.Wagen und den 2.Wagen vertauscht haben, obwohl wir die richtigen Versicherungsnummern angegeben haben. Das ganze passierte 3mal im Bezug auf einen Unfall.

Also, einfach mal anrufen, sagen dass das so nicht korrekt ist, und dann korrigieren die dies.

(wenn ich so arbeiten würde wie die, würden hier unten keine Menschen mehr leben...)

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

Zitat:

Original geschrieben von chili_con_carne

 

Auf Spatzen: nein

Auf Versicherungen: ja

Aber im Ernst, wo sind da Kanonen?

Ich hab geschrieben, dass ich erstmal eine Frist von 2 Wochen setzen würde. Innerhalb dieser 2 Wochen sollte es die Versicherung eigentlich hinkriegen, einen Vertrag abzuwickeln... Das hat nichts mit Kanonen zu tun, sondern ist eigentlich das normalste der Welt...

Faszinierend, was doch immer für tolle Tipps gegeben werden. Fehlt eigentlich nur noch der Hinweis, sofort einen Anwalt einzuschalten :D

Das normalster der Welt wäre hier gewesen, den Versicherer davon zu unterrichten, dass das Fahrzeug abgemeldet und verkauft wurde und das der Vertrag abgerechnet werden soll.

Wer die Hände in den Schoß legt und abwartet, ob was passiert, wird meistens enttäuscht.

Aber das ist wahrscheinlich zu einfach und man könnte sich auch nicht in einem Forum wie MT beklagen, dass die Versicherungen mal wieder alles falsch gemacht haben.

Lies doch den Text mal richtig, den ich geschrieben habe. Ich sag doch, dass man an die Versicherung nochmal auf den abgelaufenen Vertrag hinweisen soll und die die überzahlten Beiträge fordern soll.

Der Versicherer ist doch bereits informiert von der Zulassungsstelle.

Nur wenn die dann nicht fähig sind das nach aufforderung innerhalb von 2 Wochen zu machen, dann kommt erst Stufe 2.

Und in MT rumklagen tu ich nicht. Wenn man das nämlich so macht wie ich vorschlage, gibts keinen Grund zum Jammern.

 

am 13. Juli 2009 um 23:38

in diesem fall hast du ja wohl selber mist gebaut und nicht die versicherung.

klar meldet die zulassungsstelle an die versicherung, wann das kfz. abgemeldet wurde, nur dauert das eben seine zeit. in der zwischenzeit geht automatisch der rechnungslauf für den neuen monat und es wird vom konto abgebucht.

um das zu vermeiden, muss man als kunde eben eigeninitiative zeigen und bei der versicherung anrufen, das abmeldedatum mitteilen und dann wird auch tagesgenau abgerechnet.

es bringt auch wenig, schon im voraus einem vertreter ein evtl. abmeldedatum mitzuteilen, das geht mal gar nicht.

try again my friend :o)

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Kfz-Abmeldung und Rückerstattung des Versicherungsbetrages