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Kfz-Brand durch techn. Defekt - Rückstufung in der Haftpflicht gerechtfertigt?

Themenstarteram 18. Juni 2009 um 8:16

Hallo, ich bin neu hier im Forum und habe gleich mal eine Frage zur Kfz-Versicherung! Im Dezember 2007 brannte mein Fahrzeug auf meinem Parkplatz direkt vor dem Haus komplett aus. Der von meiner Versicherung beauftragte DEKRA-Gutachter attestierte einen technischen Defekt an der Batterie (saß bei meinem Audi A6, Bj. 1996, hinten links unter der Rücksitzbank) durch einen Masseschluss am Pluspol nach dem Betätigen der Zentralverriegelung. Das Fahrzeug brannte daraufhin komplett aus - Totalschaden. Durch den Brand wurde ein nebenstehendes Carport sowie ein links neben meinem PKW geparktes Auto beschädigt. Ich habe meinen Audi kurz darauf abgemeldet und den Vertrag bis heute Ruhen lassen. Die erarbeiteten SF-Klassen bleiben mir erhalten, so die Auskunft meiner Versicherung damals, mind. für 7 Jahre. Der Schaden wurde als Teilkaskoschaden abgerechnet - meines Wissens erfolgt nach solchen Ereignissen keine Rückstufung in der SF.

Jetzt, eineinhalb Jahre später, rief ich diese Woche bei meiner Kfz-Versicherung an, um den PKW meiner Lebensgefährtin auf mich anzumelden, da ich eine bessere SF-Klasse (2 x 22) habe um Geld zu sparen. Die nette Dame am Telefon sagte mir darauf, dass ich in der Haftpflicht von SF 22 auf SF 10 zurückgestuft worden bin, weil die Versicherung ja eine Leistung an mich ausbezahlt hat (den Restwert meines Audis).

Meines Wissens ist ein Brandschaden (noch dazu durch Höhere Gewalt entstanden- techn. Defekt gem. Gutachten) mit allen Schadensregulierungen, die damit im Zusammenhang stehen, ein Kaskoschaden und mit keiner Rückstufung in der SF-Klasse verbunden. Ist die Rückstufung in der Haftpflicht in diesem Zusammenhang gerechtfertigt?

Wer kann mir hier Auskunft darüber geben oder hat ähnliche Erfahrungen mit seiner Versicherung gemacht?

Beste Antwort im Thema
am 18. Juni 2009 um 8:28

Hallo,

du musst hier zwei Sachen voneinander trennen, die Haftpflicht und die Kasko.

Du hast einen Teilkaskoschaden reguliert bekommen, der führte nicht zu einer Rückstufung. Das bedeutet, dass das Folgefahrzeug in der Kasko wieder die SF 22 bekommt.

In der Haftpflicht sieht es dagegen anders aus. Die Versicherung hat korrekt den Schaden der Dritten reguliert. Das führt zu einer Belastung des Vertrages, in der Haftpflicht erfolgt die Rückstufung. Ob SF 22 auf SF 10 richtig ist, kannst du in den Tarifbestimmungen zu deinem Versicherungsvertrag sehen. Die Rückstufung erfolgt je Schadenfall, Schadenhöhe ist dabei uninteressant. Auch wenn du das Verschulden bei dir nicht siehst, haftest du trotzdem --> Gefährdungshaftung.

Die telefonische Aussage der Mitarbeiterin ist in der Begründung nicht korrekt (oder wurde missverstanden?), ändert aber an den Fakten nichts. Richtig hätte sie Auskunft darüber geben müssen, dass ein Haftpflichtschaden reguliert wurde, denn dein eigener TK-Schaden kann nicht zur Stufung führen.

Gruß

traumzauber

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am 18. Juni 2009 um 8:28

Hallo,

du musst hier zwei Sachen voneinander trennen, die Haftpflicht und die Kasko.

Du hast einen Teilkaskoschaden reguliert bekommen, der führte nicht zu einer Rückstufung. Das bedeutet, dass das Folgefahrzeug in der Kasko wieder die SF 22 bekommt.

In der Haftpflicht sieht es dagegen anders aus. Die Versicherung hat korrekt den Schaden der Dritten reguliert. Das führt zu einer Belastung des Vertrages, in der Haftpflicht erfolgt die Rückstufung. Ob SF 22 auf SF 10 richtig ist, kannst du in den Tarifbestimmungen zu deinem Versicherungsvertrag sehen. Die Rückstufung erfolgt je Schadenfall, Schadenhöhe ist dabei uninteressant. Auch wenn du das Verschulden bei dir nicht siehst, haftest du trotzdem --> Gefährdungshaftung.

Die telefonische Aussage der Mitarbeiterin ist in der Begründung nicht korrekt (oder wurde missverstanden?), ändert aber an den Fakten nichts. Richtig hätte sie Auskunft darüber geben müssen, dass ein Haftpflichtschaden reguliert wurde, denn dein eigener TK-Schaden kann nicht zur Stufung führen.

Gruß

traumzauber

ja das stimmt, Kasko zahlt immer nur Schäden am eigenen Fahrzeug, der Rest lief über Haftpflicht.

Falls der Schaden der Dritten nicht zu hoch war, hättest du dir damals überlegen können, den Schaden zurückzukaufen und so die Rückstufung zu verhindern. Die Versicherungen rechnen dir das i.d.R. aus, ob sich das lohnt. Allerdings gibts dafür in der Regel Fristen. Kannst ja aber trotzdem mal nachfragen, ob das noch geht, insbesondere da es offenbar Vermittlungsprobleme seitens der Versicherung gab und dir das nicht klar war. Aber einen Anspruch darauf gibts jetzt wohl nicht mehr, und ich weiss auch nicht, ob sich das für dich lohnen würde.

Zitat:

Original geschrieben von Schind12

Durch den Brand wurde ein nebenstehendes Carport sowie ein links neben meinem PKW geparktes Auto beschädigt.

Kaum vorstellbar, dass sich das gelohnt hätte.

In der Regel geht die entsprechende Benachrichtigung auch nur raus, wenn es sich lohnen würde. Da der TE keine bekommen hat, ist eigentlich schon alles klar.

 

Gruß

Hafi

 

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

In der Regel geht die entsprechende Benachrichtigung auch nur raus, wenn es sich lohnen würde.

geht so eine Info immer raus, wenn es sich für den Kunden lohnen würde, oder ist das eher eine freiwillige sache der versicherer bzw. von der Laune des Bearbeiters abhängig?

ich hatte vor vielen jahren mal 2 kleinere Auffahrunfälle, eigentlich nur Bagatellschäden...habe aber niemals so eine Kostengegenüberstellung bekommen.

am 18. Juni 2009 um 11:35

Ich denke, Hafi meint keine Kostengegenüberstellung sondern lediglich die Schlussmitteilung.

"Den Kfz-Haftpflichtschaden vom ... haben wir in Höhe von ... reguliert." Je nach Schadenhöhe kommt dazu der ergänzende Hinweis, dass VN 6 Monate ab Zugang Zeit hat, den Schaden zurück zu zahlen, um seinen Vertrag schadenfrei zu stellen. So oder ähnliche Formulierung.

Bei uns sah die interne Anweisung vor, generell Schlussmitteilung zu schicken. Hinweis auf Rückzahlungsmöglichkeit nur dann, wenn Schaden unter 1.000 Euro oder explizit vom VN gewünscht.

Eine Kostengegenüberstellung macht der Schadensachbearbeiter nicht, dafür sind die Kollegen der Vertragsabteilung zuständig.

Gruß

traumzauber

ich glaube auch nicht, dass das von allen Versicherern routinemäßig gemacht wird... Warum sollten sie auch, sie machen ja ein gutes Geschäft dabei, wenn die einen Bagatellschaden regulieren und dafür dann raufstufen können.

Zitat:

Original geschrieben von traumzauber

Ich denke, Hafi meint keine Kostengegenüberstellung sondern lediglich die Schlussmitteilung.

Exakt so war´s gemeint.

Danke für die Klarstellung!

 

Gruß

Hafi

 

Themenstarteram 18. Juni 2009 um 12:57

Hallo, traumzauber, abwrack, hafi545 und martinshl!

Vielen Dank für Eure Statements in dieser Sache. Nun weiß ich (leider) Bescheid, dass die Rückstufung in der Haftpflicht rechtens ist. Eine Kostenübernahme durch mich an die Versicherung, um meinen Rabatt zu retten, hätte in diesem Fall mein Budget bei Weitem gesprengt (Teillackierung des Nachbarautos, Instandsetzung fast des ganzen Carportes - 3 Stellplätze - sowie die Beseitigung der Brand- und Löschschäden am Boden durch eine Fachfirma).

Aber abwrack hat sicher Recht, wenn es um kleinere Summen geht (unter 1000 Euro), dass die Versicherungen diese Bagatellschäden schnell regulieren und dann flux die Rückstufung der SF in der Haftpflicht vornehmen, um damit Geld zu verdienen. Fairer wäre es auf jeden Fall, dass die Versicherung von sich aus anbietet/hinweist, die Schadenssumme selbst innerhalb von 6 Monaten zu regulieren (z.B. nach einem kleinen Parkrempler auf einem Supermarktparkplatz).

Viele Grüße, Schind12

Hi,

 

ich kann natürlich nicht für alle Geselschaften sprechen, weiß aber jedenfalls von einer  sehr sicher, dass das genauso abläuft, wie Du es wünschenswert findest :D.

 

Wenn ein gewisser Schadensaufwand nicht überschritten wird, veranlasst die Technik automatisch, dass ein entsprechendes Schreiben rausgeht. Die ganze Sache hat kein Mensch in den Fingern.

 

Ob das bei anderen Gesellschaften so läuft, wie Abwrack das schildert, weiß ich nicht. Vielleicht verrät er uns seine Quelle...:cool:

 

gruß

hafi

@ Schind12:

ok, dann war der Schaden doch größer, als ich dachte. Hatte gelesen, dass die Sachen "beschädigt" wurden, dass hätte ja auch was kleineres sein können, z.B. Russspuren am Carport oder so..

@Hafi

ich hab dafür keine Quelle, da ich schon länger keinen entsprechenden Schaden hatte. Ich weiss nur, dass meine Versicherung im Online-Kundenbereich bei den Verträgen direkt schon angibt, wo die Rückkaufsschwelle liegt.

Das oben war eher eine Vermutung. Hab auch nicht behauptet, dass das alle Versicherungen so machen. Was ich sicher weiss ist, dass einige Versicherungen Bestandskunden nicht auf Sparpotential durch den Wechsel zu neuen Tarifen hinweisen, was meine macht. Analog vermute ich eben, dass auch nicht alle Versicherungen aktiv auf den Schadensrückkauf hinweisen. Aber naja, zum Glück hab ich keine Belege, da keine entsprechenden Schäden.

Schadenrückkauf

Die gegnerischen RA-Kosten zur Geltendmachung und Durchsetzung des Schadenersatzes , müssen der eigenen Haftpflichtversicherung nicht ersetzt werden. Dieses Zahlungen sind nicht SFR belastend!

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