ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Kfz Diebstahl, HDI will Geld zurück!

Kfz Diebstahl, HDI will Geld zurück!

Themenstarteram 13. Januar 2007 um 14:53

Hallo,

bin neu hier und hab in der Suche nichts passendes gefunden. Also geschehen ist folgendes:

Mein 94`ger Fiesta wurde geklaut, unglaublich aber war. Nach Diebstahlsanzeige erfolgte die Regulierung über die HDI Versicherung, weil Teilkasko mit Selbstbeteiligung von 150€ bestand. Geld ist da, Auto war weg. 10 Wochen später wurde der Fiesta wiedergefunden, scheinbar unbeschädigt - hab ihn nicht wieder gesehen. Weitere 2 Wochen später -gestern- kam ein netter Brief: Laut Gutachter keine Einbruchspuren vorhanden, also unter Vorbehalt gezahlte Leistung sind innerhalb von zwei Wochen zurück zuzahlen plus Abschleppkosten und Standgebühr. Ist das korrekt? Also darf die Versicherung mir all das aufdrücken? Weiß hier jemand was man in diesem Fall machen sollte und was nicht?

Habe bereits ein anderes Auto gekauft und natürlich ist von dem Geld nichts mehr übrig.

Beste Antwort im Thema

Ohne eine Anleitung zum Diebstahl geben zu wollen, hier noch ein paar Informationen für den Interessierten Leser.

Der Ford Fiesta ist mit dem so genannten Tibbe- Schließsystem ausgestattet. Das Fahrzeug lässt sich vorn außen über die Fensterschachtleiste mit einem einfachen Stück Blech öffnen, ohne hier von außen (!) sichtbare Spuren zu hinterlassen. Eben so einfach ist das überwinden der Sicherungseinrichtung Zündschloss, aber dass möchte ich hier lieber nicht näher beschreiben.

Im Weiteren ist dieses Schließsystem von Ford dafür bekannt, dass es im Laufe der Jahre und im Betrieb zu mechanischen Abnutzungserscheinungen innerhalb der Mechanik in den Schließzylindern kommt. Die Schließzylinder „Leiern“ quasi aus.

In den Schließzylindern sind Sicherungsstifte positioniert, die zum einen sehr leicht zu entfernen sind und zum anderem auch im Laufe der Zeit Ihre Funktion verlieren können.

Sind diese Sicherungstifte nicht mehr vorhanden oder defekt, können sämtliche Schießzylinder (auch der vom Zündschloss) mit jedem x- beliebigen Tibbe- Schlüssel benutzt werden. Selbst ein Schlüssel Rohling kann hierfür verwendet werden.

Eine qualifizierte Befundung setzt daher voraus, dass die Zylinder demontiert und zerlegt werden. Eine solche Begutachtung hat ein verantwortungsvoll arbeitender Sachverständiger Schritt für Schritt vorzunehmen und vor allen Dingen Beweissichernd ausführlich mit Lichtbildern zu dokumentieren. (hier geht es schließlich um Strafrechtliche Aspekte für den Betroffenen). Sollten irgendwelche Zweifel aufkommen, muss der SV in seinem Gutachten auch darauf hinweisen.

Aus den vorstehend genannten Gründen halte ich eine Überprüfung des von der Versicherung eingeholten Gutachtens für erforderlich. Eine Aussage über evtl. Manipulationen zu treffen, ohne die hier dargestellten Maßnahmen durchgeführt zu haben, wäre fahrlässig. Deswegen sollte hier auch zunächst das Ergebnis der Gutachtenprüfung abzuwarten.

Hoffentlich wird mein Beitrag nicht wieder als Schulmeisterei aufgefasst. Fände ich wirklich Schade, denn das ist definitiv hier nicht meine Absicht

75 weitere Antworten
Ähnliche Themen
75 Antworten

Warum wurde laut Schadenregulierungsschreiben nach der Totalentwendung des Pkw unter Vorbehalt gezahlt?

War die Ermittlung der Polizei schon ergebnislos abgeschlossen, es gibt hier dann ein entsprechendes Schreiben der Ermittlungsbehörden, das der Versicherung vorzulegen ist?

I. d. R. muss der VR ersetzen wenn nach 30 Tagen das Fahrzeug immer noch nicht aufgefunden wurde. Bei Wiederauffindung geht der Pkw dann in das Eigentum des VR über.

Lies mal in den AKB deines Vertrages unter:

C. Besondere Bestimmungen zur Kaskoversicherung

bei Rücknahmepflicht nach Wiederauffindung

nach, wie es vereinbart wurde.

Wie wurde der Vorbehalt formuliert?

Ein Kraftfahrzeug lässt sich auch ohne äußerlich erkennbare Aufbruchspuren öffnen.

Gerade dein Ford ist mit einem Schlüsselsystem ausgerüstet, welches man salopp gesagt mit einem Nagel überwinden kann.

Da dir aufgrund dieses Gutachtens mehr oder weniger eine Straftat unterstellt wird, solltest du hier den Rat eines Rechtsbeistandes (Rechtsanwalt) einholen.

Dieser sollte das Gutachten von der Versicherung anfordern und sachkundig überprüfen lassen.

Es nicht das erst Mal, dass aufgrund eines fahrlässig erstellten Gutachten eine Diebstahl-Schadenakte plötzlich einen roten Deckel bekommt.

Nach der Prüfung kann man dann weiter sehen

Die Aussage Deines Versichers lautet schlicht und ergreifend:

Kein Diebstahl und damit kein Anspruch auf die bereits ausgezahlte Versicherungsleistung.

Damit wird ein sehr schlechtes Licht auf Dich geworfen.

Die Tipps von Dellenzähler sind o.k.

Themenstarteram 13. Januar 2007 um 19:01

Guten Abend,

danke für die schnellen Antworten. Also es wurde unter Vorbehalt ausgezahlt, weil die Polizei/Staatsanwaltschaft noch ermittelte. Die Auszahlung erfolgte ca. 5 Wochen nach dem Diebstahl. Als das Fahrzeug wiedergefunden wurde, rief die Polizei bei mir an, dann rief ich die Versicherung an, welche mir bestätigte, dass ich mich um das Auto nicht weiter kümmern müsse, weil es nun der Versicherung gehöre. Habe allerdings noch nicht genau im Vertrag nachgelesen wie es da geregelt ist.

Habe mir nun überlegt einen zweites Gutachten erstellen zu lassen, natürlich nach der Lektüre des Vertrages. Würde das was bringen, wenn der einen anderen Befund als der Erste erstellt?

Bin auch der Meinung, dass man mir hier versucht einen Strick zu drehen, gerade weil es so ne alte Rübe war. Wenn sich die Versicherung um so ein paar Euronen zanken muss, dann wechsle ich lieber sobald wie möglich.

Danke und Grüsse

Das Auto ist Eigentum der Versicherung. Du kannst da nicht mal eben so einen anderen Gutachter beauftragen, der das Fahrzeug untersucht. Wenn das Auto sichergestellt bei einem Abschleppunternehmen steht, kommt der gar nicht an das Auto.

Mach es wie vorgeschlagen über einen Rechtsanwalt. Das ist hier wohl der beste und sicherste Weg. Wenn du den gezahlten Betrag an die Versicherung zurückzahlt, kommt das einem Schuldanerkenntnis gleich.

Themenstarteram 14. Januar 2007 um 14:12

Alles klar Dellenzaehler und danke für den Rat. Die Versicherung hat halt schon zwei von den vier Schlüsseln zurückgeschickt, weswegen ich dachte damit hätte ich Zugang zum Auto. Bezahlen wollte ich eben aus dem Grund des Schuldgeständnisses eh nicht. Also Danke werde mit Versicherung telefonieren und Anwalt einschalten.

sei doch aber so nett und unterrichte uns, was aus der Sache geworden ist.

Halt die Ohren steif, alles Gute.

@MaxDonner,

mach es doch nicht so spannend!

In Deinem Erstbeitrag schreibst Du, dass Dein TK-Versicherer unter Vorbehalt gezahlt hätte. Wie lautete dieser Vorbehalt?

Wenn Du diesen Vorbehalt nicht nennen willst, frage ich mich, warum Du diesen Fall in das Forum gestellt hast.

Dein Versicherer hegt auf jeden Fall ein Unrechtsverdacht gegen Dich, und will deshalb den unter Vorbehalt gezahlten Erstattungsbetrag von Dir zurückhaben. Möglich ist, dass er das wegen des "Vorbehaltes" darf. Ob zu Recht oder Unrecht kann hier niemand ausser Dir einschätzen.

Wenn Du eine "reine Weste" hast, würde ich an Deiner Stelle den Betrag nicht zurücküberweisen. Auch, weil im Fall der Fälle jetzt der Versicherer klagen müsste, allerdings könnte er auch u. U. Strafanzeige wegen Versicherungsbetruges gegen Dich erstatten.

Du solltest, wie schon mehrfach empfohlen, Dich anwaltlich vertreten lassen. Nur ein Anwalt kann Dir den gewünschten Rat geben, was hier zu tun das Klügste ist.

am 14. Januar 2007 um 15:30

Re: Kfz Diebstahl, HDI will Geld zurück!

 

Zitat:

Original geschrieben von MaxDonner

Hallo,

Mein 94`ger Fiesta wurde geklaut, unglaublich aber war. Nach Diebstahlsanzeige erfolgte die Regulierung über die HDI Versicherung, weil Teilkasko mit Selbstbeteiligung von 150€ bestand. Geld ist da, Auto war weg. 10 Wochen später wurde der Fiesta wiedergefunden, scheinbar unbeschädigt - hab ihn nicht wieder gesehen.

 

Wenn Profis den ohne Schlüssel geklaut hätten, wäre er Richtung nirgendwo verschwunden. Es können eigentlich nur Eierdiebe gewesen sein und die würden , wenn schon nicht an der Tür , Spuren am Zündschloß ( demoliert oder herausgerissene Kabel) hinterlassen. Also merkwürdig ist es schon für die Versicherung.

Soll keine Unterstellung sein.

buba

Ich habe hier schon einmal ausgeführt, dass das Schließsystem des Herstellers Ford auch ohne markante Einbruchspuren überwunden werden kann. Das bedeutet, man könnte dieses Auto sogar mit einem Schlüssel eines anderen Ford -es muss nicht einmal ein Fiesta sein- öffnen und auch starten (!)

Also, keine Mutmaßungen anstellen und abwarten was hier passiert.

Im Übrigen entwenden keine Profis eine 94 Fiesta.

Die Versicherung hält sich in solchen Fällen immer an das Gutachten des Sachverständigen. Hier sehe ich derzeit die wichtige Problematik. Das mit der von Beukeod richtig angeführten Frage zum Vorbehalt ist natürlich aber auch noch zu klären

am 14. Januar 2007 um 17:46

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Ich habe hier schon einmal ausgeführt, dass das Schließsystem des Herstellers Ford auch ohne markante Einbruchspuren überwunden werden kann. Das bedeutet, man könnte dieses Auto sogar mit einem Schlüssel eines anderen Ford -es muss nicht einmal ein Fiesta sein- öffnen und auch starten (!)

Also, keine Mutmaßungen anstellen und abwarten was hier passiert.

Im Übrigen entwenden keine Profis eine 94 Fiesta.

Die Versicherung hält sich in solchen Fällen immer an das Gutachten des Sachverständigen. Hier sehe ich derzeit die wichtige Problematik. Das mit der von Beukeod richtig angeführten Frage zum Vorbehalt ist natürlich aber auch noch zu klären

Ist ja gut , Du bist ja ein ganz Oberschlauer. Aber richtig lesen solltest auch Du.

buba

Ja, dass stimmt. Im Gegensatz zu dir weis ich nämlich wovon ich hier spreche.

Auch beim lesen von Kommentaren bin dir wohl um einiges voraus.

Solange du hier keine geistreicheren Kommentare zum Thema hast, empfehle ich dir lies und lerne.

Guten Tag

am 15. Januar 2007 um 9:21

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Ja, dass stimmt. Im Gegensatz zu dir weis ich nämlich wovon ich hier spreche.

Auch beim lesen von Kommentaren bin dir wohl um einiges voraus.

Solange du hier keine geistreicheren Kommentare zum Thema hast, empfehle ich dir lies und lerne.

Guten Tag

Ja, hier sind alle , ausser Du natürlich, ein bischen dooof. Darum mußt Du als Oberlehrer alle belehren. Das mußte mal gesagt werden. Mehr auch nicht .

buba

@cruiserbuba,

so ganz verstehe ich Dich jetzt nicht.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Kfz Diebstahl, HDI will Geld zurück!