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Kfz Gewährleistung Händler, Händler verweigert volle Reparatur
Ich habe am 02.03.17 einen Gebrauchtwagen bei einem Händler gekauft.
der Händler gab an im Kaufvertrag, dass ich 12 Monate Gewährleistungsgarantie habe
2 Tage nach dem Kauf fiel mir einiges am Fahrzeug auf (Getriebe ruckeln / schlagartige Gangwechsel)
ich habe dies weiterhin beobachtet, eine Woche später und am 14.03.17 den Händler angerufen und es ihm mitgeteilt wir machten zum 21.03.17 einen Termin aus bei der, der Händler es sich anschauen wollte und einen Besuch bei einem Partnerwerkstatt von Mercedes erstatten wollte.
Dieses haben wir gemeinsam heute den 21.03.17 gemacht. Mercedes Partner Diagnose: die Steuereinheit der Automatikgetriebe (Getriebe Steuergerät) defekt ist und ausgewechselt werden muss sowie eine Getriebespülung Kostenpunkt ca. 2800,- Euro
Plötzlich sagte der Händler, dass er die Kosten nicht zu 100% übernehmen würde und dass ich auch an den Kosten beteiligt wäre wenn es repariert werden soll. Er gab einen Beispiel von wegen würde man die Kosten zu 60/40 oder 50/50 teilen. Was mich natürlich schockierte.
Ich erinnerte ihm unseren Kaufvertrag doch er sagte dass er es nicht ganz übernehmen würde. Morgen wird Mercedes einen Kostenvoranschlag den Händler schicken und der Händler wird sich wie er es sagte erst am 27.03.17 bei mir melden und meinte wir finden eine Lösung. Doch die Lösung ist für mich klar. Ich denke dass der Händler zeit gewinnen möchte und vielleicht mich aufhalten möchte in dem er sich erst am 27.03.17 bei mir melden möchte und nicht gleich nach dem er den Kostenvoranschlag erhalten hat.
Ich habe für das Fahrzeug 10.900 Euro bezahlt jetzt soll ich 40 oder 50 % des Reparaturkosten übernehmen ? Ich habe das Fahrzeug gerade nicht einmal seit 3 Wochen.
Was ist mit der Vereinbarung im Kaufvertrag (12 Monate Gewährleistungsgarantie)
Bitte um einen Rat.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@downforze84 schrieb am 21. März 2017 um 19:42:01 Uhr:
Entweder er bezahlt die Reparatur voll, denn dazu ist er ohne Ausflüchte verpflichtet,...
Ähh nein?
Der Händler ist verpflichtet Nacherfüllung zu leisten. Der TE hat keinen Anspruch auf eine Reperatur in der Fachwerkstatt oder auf ein fabrikneues Steuergerät.
Der Händler kann genausogut ein gebrauchtes Steuergerät vom Schrottplatz einbauen, wenn dadurch das Problem behoben wird.
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111 Antworten
Ich denke das wird auf einen Rechtsstreit hinlaufen.
Ich würde darauf bestehen das der Händler das Auto zurück nimmt bei voller Kosatenerstattung.
Am besten du nimmst dir einen Rechtsanwalt.
es gibt einige wenige wichtige Versicherungen die man haben sollte : Privathaftpflicht und wenn man ein Fahrzeug hat eine Verkehrsrechtsschutzversicherung. Ich hoffe du hast so eine. Dann ab zum Anwalt, falls nicht kannst Du Dich beim ADAC beraten lassen oder einen Anwalt finden der so etwas auf Stundenhonorarbasis macht.
Da musst du mit 100€ die Stunde rechnen.
Den aussergerichtlichen Teil: Den Händler schriftlich zur Reparatur auffordern und eine Frist von 14 Tagen setzten kannst Du selbst machen. Schriftstück beweisbar zustellen am besten mit Zeugen wenn es nicht zu weit weg ist. Das spart schon einmal einen grossen Teil Anwaltskosten, die du selbst zu zahlen hättest wenn der Händler dann doch die Reparatur durchführt.
Der Händler wird in seinem Kaufvertrag ein Nachbesserungsrecht stehen haben und Dir evt eine gebrauchte Steuereinheit einbauen. Für Ihn die billigste Lösung.
Entweder er bezahlt die Reparatur voll, denn dazu ist er ohne Ausflüchte verpflichtet, oder er wird verklagt. Wenn er die Sachmängelhaftung verneint, kannst du das Auto im übrigen zurückgeben (§§ 323 Abs. 2 Nr. 1, 440. S. 1 BGB). Wenn er auf seiner 50%-Regelung besteht, kommt noch ein möglicher Schadensersatz obendrauf (§ 280/276 BGB), denn es entsteht dir zusätzlicher Aufwand.
Hast Du eine Garantie oder geht es um die Gewährleistung. Eine Garantie könnte die Selbstbeteiligung vorsehen, aber dann greift die Händlergewährleistung immer noch und zwar in vollem Umfang.
Für eine Beteiligung gibt es keinen Grund, denn "neu für alt" gibt es bei Gewährleistung nicht.
Selbstverständlich gibt es eine Neu für Alt-Ausgleich. In der Rechtssprechung bezieht sich der aber nur auf Fälle, in denen der Geschädigte eine Aufwertung erhält. Das ist z.B. bei Reifen der Fall (alte Reifen mit 1,6 mm vs Neureifen). Keinen Ausgleich muß der Geschädigte bei allen Teilen zahlen, die keiner Aufwertung entsprechen oder für keinen Wechsel vorgesehen sind (z.B. Steuereinheit, Karosserie..).
1.Telefongespräch aufzeichnen würde nichts bringen oder ?
2. Anschreiben wie es oben vorgeschlagen wurde oder direkt an Anwalt (Anwaltskosten wer trägt die ?)
3. Falls doch rückerstattung was ist mit entschädigung wegen den ganzen hin & rückfahrten etc.. ?
Grundsätzlich gilt, was du schwarz auf weiß besitzt, kannst du getrost nach Hause tragen. Also niemals irgend was mündlich vereinbaren. Auch die berühmten Zeugen helfen dir 6 Monate später nicht unbedingt mehr weiter, wenn die sich dann nicht genau erinnern können.
Erster Schritt wäre hier, den Händler schriftlich (Einschreiben) auf die Mängel hinweisen und ihn unter Fristsetzung aufzufordern, die Mängel abzustellen. Wann soll ich Ihnen das Auto bringen, heißt die Devise. Reparatur am Betriebssitz des Händlers. Der Händler trägt nach dem Gesetz die Kosten der Rep. incl. der Kosten, die durch das Bringen/Holen des Fahrzeuges entstehen.
Erst wenn diese Frist abgelaufen ist, ab zum Anwalt. Vorher ist der Händler nicht in Verzug und braucht nicht zwingend die Kosten zu tragen. RS-Versicherung scheinst du ja nicht zu haben.
Nachtrag: Telefonate ohne vorherige Zustimmung des anderen Teilnehmers aufzuzeichnen ist illegal.
Zitat:
@denizmiran schrieb am 21. März 2017 um 20:50:35 Uhr:
1.Telefongespräch aufzeichnen würde nichts bringen oder ?
2. Anschreiben wie es oben vorgeschlagen wurde oder direkt an Anwalt (Anwaltskosten wer trägt die ?)
3. Falls doch rückerstattung was ist mit entschädigung wegen den ganzen hin & rückfahrten etc.. ?
1. Gespräch aufzeichnen bringt wenig, aber ein bis 2 Zeugen dabei haben und diese direkt nach dem Gespräch darum bitten das Gespräch als Beweis schriftlich festzuhalten schon.
Also ein Gesprächsprotokoll wo die Zeugen das gesprochene schriftlich festhalten natürlich mit Ort Datum Uhrzeit beteiligte Personen und dem Gesprächstext.
2. Anwaltskosten für aussergerichtliche Schreiben, also das Einfordern der Garantie / Gewährleistung trägt man selbst in dem Fall wenn der Händler dann doch repariert.
3. Entschädigung wird sich auf die An und Ummeldekosten beschränken wenn der Händler das Auto zurücknimmt. Das Auto ist ja schliesslich auch ein wenig genutzt worden.
Was hat der Mercedes denn gelaufen, und wie alt ist er? Wenn es eine 10 Jahre alte S-Klasse ist mit 230.000km, hast du das Risiko dass der Richter dir einfach sagt "joa mein lieber, wo hast du denn hingeschaut als du den Wagen gekauft hast? Bei der Laufleistung können solche Schäden aufteten."
aber ich spekuliere mal nicht zu sehr.
@novesori
Joa, das wage ich bei einem Getriebeschaden in den ersten Wochen stark zu bezweifeln. Bei einem Haendler mit Gewaehrleistung.
Wenn von Privat, dann ja. Aber so?
Zitat:
@downforze84 schrieb am 21. März 2017 um 19:42:01 Uhr:
Entweder er bezahlt die Reparatur voll, denn dazu ist er ohne Ausflüchte verpflichtet,...
Ähh nein?
Der Händler ist verpflichtet Nacherfüllung zu leisten. Der TE hat keinen Anspruch auf eine Reperatur in der Fachwerkstatt oder auf ein fabrikneues Steuergerät.
Der Händler kann genausogut ein gebrauchtes Steuergerät vom Schrottplatz einbauen, wenn dadurch das Problem behoben wird.
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 21. März 2017 um 23:19:55 Uhr:
@novesori
Joa, das wage ich bei einem Getriebeschaden in den ersten Wochen stark zu bezweifeln. Bei einem Haendler mit Gewaehrleistung.
Wenn von Privat, dann ja. Aber so?
Das sahen die Richter in Neuwied laut ADAC Liste etwas anders:
Zitat:
Schaden am Automatikgetriebe kann mit einer Laufleistung von ca. 200.000 km und einem Alter von über 10 Jahren stets als Verschleiß- schaden auftreten.
Gut dass ich nur Neuwagen fahre
War das ein Haendler oder war es von Privat?
Händler