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KFZ Gutachten - Regelbesteuerung Vollkaskoschaden
Hallo zusammen,
ich hatte einen selbstverschuldeten Unfall, und mittlerweile ist das Gutachten da. Wir überlegen, das Auto zu vk und den Restwert abzgl auszahlen zu lassen. Wir haben jetzt von der Versicherung zwei Versionen genannt bekommen, nämlich einmal Auszahlung des Wiederbeschaffungswertes mit MwSt und einmal ohne. Wir sind leider völlig ratlos und hoffen auf Hilfe. Anbei die Daten:
Toyota Corolla
EZ 01.11.2022
KM: 35.000
Beurteilung: Wiederbeschaffungsaufwand
geringer als Reparaturkosten
Eigentlich wollten wir den Toyota als Anzahlung für ein neues Auto im April nutzen. Macht es Sinn ihn reparieren zu lassen, und dann zu verkaufen? Oder über die Versicherung fiktiv abrechnen?
Vielen Dank und VG
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6 Antworten
Noch ein paar Fragen:
Ich habe ein drittes mal bei der Versicherung angerufen.
Diese teilte uns mit, dass wir erstmal nur den Nettobetrag ausgezahlt bekommen. Bei Anschaffung eines neuen Fahrzeuges, würde die fehlende MwSt. dann ausgezahlt werden. Dafür müsste dann meine Verlobte im Kaufvertrag stehen.
Problem: Wir haben in der Zwischenzeit ja ein neues Auto bestellt, allerdings auf meinen Namen. Ist das dann ein Problem?
Zweite Frage:
Ich fragte, was passiert, wenn bei der Reparatur auffällt, dass der Schaden doch noch höher ist (Schäden am Hybridsystem, Motor o.ä.). Er meinte, dass die Versicherung lediglich bis zum Wiederbeschaffungswert erstattet, alles darüber hätten wir selbst zu tragen. Ist das üblich?
Die Reparaturkosten sind ja doch leicht unter dem Wiederbeschaffungswert. Aber der Restwert ist noch 12T . Somit geht die Versicherung davon aus, dass das defekte Auto im Verkauf noch 12T erzielen kann. Somit ist dann doch der Wiederbeschaffungskosten Wert minus altes Auto günstiger als die Reparatur (da gibt es keine 12T durch Schrittauto).
Oder hab ich die Angaben falsch verstanden?
Bezüglich neuem Auto könnte es mit dem Nachweis schwierig werden, da nur verlobt und nicht verheiratet. Ich würde da die Bestellung ändern, denn beim offiziellen Verkauf vom TE an die Verlobte kann keine MwSt ausgewiesen werden und die Geschädigte kann keinen Neukauf nachweisen.
Im Gutachten sollte der Restwert durch ein entsprechendes Kaufangebot belegt sein.
Vollkommen richtig, kaufen muss die Geschädigte, nicht irgendein Wildfremder.
Und was heißt hier "nur verlobt", das ist doch viel besser. Eine Verlobung zu lösen ist spottbillig, was meinst du wohl, was eine Ehescheidung kostet.
Zitat:
@kievit schrieb am 24. Januar 2025 um 13:52:09 Uhr:
Somit ist dann doch der Wiederbeschaffungskosten Wert minus altes Auto günstiger als die Reparatur (da gibt es keine 12T durch Schrittauto).
Oder hab ich die Angaben falsch verstanden?
So habe ich es auch verstanden. Aber die Reparatur wäre Stand jetzt auch möglich, da diese unter dem Wiederbeschaffungswert liegt. Sollte während der Reparatur dann auffallen dass doch noch weitere Schäden vorhanden wären, wäre es ja möglich dass man über den Wiederbeschaffungswert kommt, und laut Versicherung müsste ich alles darüber tragen.
Zitat:
Bezüglich neuem Auto könnte es mit dem Nachweis schwierig werden, da nur verlobt und nicht verheiratet. Ich würde da die Bestellung ändern, denn beim offiziellen Verkauf vom TE an die Verlobte kann keine MwSt ausgewiesen werden und die Geschädigte kann keinen Neukauf nachweisen.
Hast du Erfahrung damit? Ich habe natürlich beim Autohändler schon angerufen, er müsste dies erst mit der GF klären.
Und es ist in der Tat so, dass wir mit dem Gutachten "verbindliche Angebote" zum Aufkauf des Unfallfahrzeuges erhalten haben, sogar zum vollen Restwert.
Moin,
Bestellung ist das Eine,
lass dann doch Rechnung auf Deine Verlobte ausstellen, die bezahlt doch dann auch mit einer Überweisung
ihrer Hausbank,
Gruss Carl
So dachten wir uns das eigentlich auch, scheint laut Autohändler aber ein Problem zu sein wegen Jahreswechsel und geänderten Konditionen. Ich habs am Telefon nicht verstanden(und jetzt immer noch nicht), darum hab ich am Montag nen Termin vor Ort. Er hatte sich auch das Gutachten angeschaut, darüber will er auch noch mit mir sprechen. Es bleibt spannend...