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KFZ Gutachter möchte Gutachten nicht nachbearbeiten

Themenstarteram 18. September 2019 um 7:02

Guten Morgen zusammen,

ich hatte vor 4 monaten einen kleinen Autounfall mit meinem Hlnda Civic Fn1. Hinten Rechts am Hinterrad, der Fahrer ist mir von einer Ausfahrt aus direkt auf die Felge gefahren.

Er hat sich auch sofort bei seiner Versicherung gemeldet, nach einem Tag kam auch schon die Bestätigung das die gegnerische Versicherung den Schaden bezahlt. Schön und gut habe ich mir sofort einen KFZ-Gutachten erstellen lassen und einen Anwalt geholt, auch noch einen der leider keine Ahnung von Verkehrsrecht hat...

Der Gutachter hat ein Gutachten erstellt ohne vorher eine Achsvermessung zu machen. Ich habe Sicherheitshalber einen machen lassen. Es hat sich herausgestellt das die Achse hinten verzogen ist. Die nachbearbeitung des Gutachtens hat

der Gutachter aber veranlasst.

Jetzt habe ich das Gutachten in der Hand wo drauf steht, dass die hintere rechte Seite lackiert werden muss (durch abkleben). Honda möchte laut Herstellerangaben kein abkleben sondern ein Ausbau der Türe für das korrekte lackieren, da durch das abkleben das Fenster ggf. herausgeschnitten werden müsste und somit die Gummiabdichtung und ein erneutes anbringen der Fenster nicht optimal funktionieren kann.

Die Heckstossstange soll instand gesetzt werden, jedoch möchte keine Werkstatt den Schaden instand setzen, da Wetterbedingungen bsp. durch Sonneneinstrahlung usw. die Instandsetzung wieder verformen könnte und die Werkstatt nicht unnötig auf Ihren kosten sitzen bleiben möchte (Gewährleistung). Bei Honda gibt es nämlich fertig lackierte Heckstossstangen die sogar günstiger als die Instandsetzung ist.

Mein Anwalt hat die Info dem Gutachter gegeben sein Gutachten anzupassen, jedoch bleibt dieser Stur und möchte das Gutachten nicht nachbessern, sodass eine ordentliche reperatur nicht durchgeführt werden kann. Ich habe doch ein Anspruch darauf, dass ich als Auftraggeber ein vernünftiges Gutachten nach Verstellerangaben erhalte, womit ich dann meine reparatur durchführen lassen kann.

Wie gehe ich da als nächstes vor? Mein Anwalt weiß leider auch nicht weiter.

Selber zum Gutachter und mit Ihm sprechen?

Gutachten nicht gültig, da nicht fachgerecht erstellt?

vielen dank für eure Hilfe

 

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@ruessel79 schrieb am 18. September 2019 um 15:46:26 Uhr:

das gutachten ist erstellt und von dir in auftrag gegeben worden. da kommst du so nicht raus. also bezgl. 2.gutachter nur auf deine kosten!

Diese Aussage ist nicht richtig, ebenso wie die Aussagen in Deinem vorherigen Beitrag.

Bei einem Gutachtenauftrag befinden wir uns im Werksvertragsrecht. Geschuldet wird vom Sachverständigen ein mängelfreies und abnahmefähiges Gutachten. Und wenn dieser z. B. beim Reparaturweg die Herstellervorgaben nicht berücksichtigt, ist das GA mangelhaft. Es braucht nicht abgenommen und es muss nicht bezahlt werden!

Wenn Der SV sich also, wie hier, weigert, kann ein korrektes GA in Auftrag gegeben werden, dessen Kosten als Schadensersatz zu leisten sind.

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Schriftliche Mängelrüge mit Fristsetzung.

Da das Gutachten möglicherweise für die Regulierung unbrauchbar ist stellt sich die Frage ob der Gutachter dafür überhaupt Geld bekommen sollte...

schriftlich am besten per Einwurfeinschreiben die Mängel (sowit die hier wirklich vorliegen, Werkstätten erzählen auch viel, wenn der Tag lang ist) darlegen und den Sachverständigen unter Fristsetzung zur Korrektur den Gutachten auffordern.

Dann erst einmal abwarten was passiert.

und abhängig von der Reaktion des Gutachters ins Gespräch einfließen lassen, dass du ggfs. ein neues Gutachten von einem anderen vereidigten Sachverständigen auf "eigene Kosten" erstellen lassen würdest und wenn dies zu einem anderen (deiner Mängelrüge entsprechenden) Ergebnis führt, von deinem Erstgutachter die Kosten des Zweitgutachtens einklagen würdest.

Hast du eine Rechtsschutzversicherung?

Ist dein Anwalt ein Fachanwalt für Verkehrsrecht?

Themenstarteram 18. September 2019 um 8:21

also ich habe den Schaden auch noch von einem anderem Sachverständigen (TÜV Nord) ansehen lassen. Er hat kein direktes Gutachten erstellt sondern lediglich mängel aufgestellt anhand eines Kostenvoranschlags meiner KFZ Werkstatt die mein Gutachter Schriftlich mitgeteilt bekommen hat um sein Gutachten darauf anzupassen. Auf die ist der Gutachter nicht eingegangen.

Vor ein paar minuten hat mir mein anwalt folgendes Geschrieben:

 

ich nehme Bezug auf Ihre E-Mail vom gestrigen Tage.

 

Wenn wir aufgrund der Aussagen von ***Automobile und des Sachverständigen (TÜV Nord) davon ausgehen können, dass das Gutachten des Sachverständigen von Ihnen erheblich mangelhaft ist, so würde ich vorschlagen, dass Sie Ihren Sachverständingen keine Vergütung zahlen. Wir haben diesen jetzt mehrfach aufgefordert, sein Gutachten nachzubessern. Wenn er das nicht tut, so können Sie vom Auftrag zurücktreten.

 

Wir schlagen des Weiteren vor, dass Sie ein neues Gutachten, gegebenenfalls durch den Sachverständigen den Tüv Nord erstellen lassen, das wir dann bei der gegnerischen Versicherung einreichen.

 

Alternativ kommt, wie wir Ihnen bereits in unserem Schreiben vom 19.08.2019 mitgeteilt haben, eine Besichtigung durch einen Sachverständigen der gegnerischen Versicherung in Betracht. Wenn diese die Reparaturkosten, die die Firma ****Automobile festgestellt hat, bestätigt, wäre kein neues Gutachten erforderlich.

 

Mit freundlichen Grüßen

kann es dann trotzdem sein, dass meim Gutachter Geld von mir verlangt? und ich müsste ja für ein neues Gutachten in vorkasse gehen und die gegnerische Versicherung müsste das Gutachten erst genehmigen oder wie ist das zu verstehen.

zur Info: ich habe keine Rechtschutzversichurung und mein Anwalt ist nicht für Verkehrsrecht zuständig.

vielen dank für die vielen antworten :)

das mit dem Gutachter der Versicherung vergiss mal ganz schnell wieder.

Du kannst natürlich, wie beschrieben vom Vertrag zurücktreten, musst aber die gerügten Mängel schon irgendwie nachweisen können. Also: anschreiben und nicht rumpalavern, dass ist nicht Zielführend.

Danach kannst du den anderen SV beauftragen.

Zitat:

@iCivicx schrieb am 18. September 2019 um 10:21:49 Uhr:

... kann es dann trotzdem sein, dass meim Gutachter Geld von mir verlangt?

Klar, selbst ich kann einfach so Geld von dir verlangen. Ob die Ansprüche dann gerechtfertigt sind klärt ein Richter. ;)

Du darfst nur nicht versäumen einem Mahnbescheid fristgerecht zu widersprechen.

Zitat:

... mein Anwalt ist nicht für Verkehrsrecht zuständig.

Das ist suboptimal.

Gruß Metalhead

Themenstarteram 18. September 2019 um 8:32

also die kosten für meinen Gutachter bezahlt so oder so die gegnerische Versicherung bzw. mein Anwalt bezahlt meinen gutachter. Sollte ich zurücktreten, obwohl mein Anwalt mehrfach hingewiesen hat das Gutachten zu bearbeiten ist dies doch gerechtfertigt, da das Gutachten für die Regulierung unbrauchbar ist. Vor Gericht müsste mich dann mein jetziger anwalt vertreten nehme ich an.??

Zitat:

@iCivicx schrieb am 18. September 2019 um 10:32:33 Uhr:

also die kosten für meinen Gutachter bezahlt so oder so die gegnerische Versicherung bzw. mein Anwalt bezahlt meinen gutachter. Sollte ich zurücktreten, obwohl mein Anwalt mehrfach hingewiesen hat das Gutachten zu bearbeiten ist dies doch gerechtfertigt, da das Gutachten für die Regulierung unbrauchbar ist. Vor Gericht müsste mich dann mein jetziger anwalt vertreten nehme ich an.??

Die Versicherung bezahlt nicht "so oder so". mehrere Gutachten.

Die bezahlt nur ein Gutachten. Der Rest wurde ja nun ausführlich beschrieben hier.

Die Entscheidung musst du nun allein treffen

Themenstarteram 18. September 2019 um 8:51

achso so meinte ich das auch das ein Gutachten bezahlt wird. :)

Vielen dank für eure hilfe dieser ganze Stress gibt mir seit monaten keine ruhe. Ich werde mit meiner Werkstatt und meinem Anwalt nochmal drüber sprechen und schauen welche die beste Lösung ist.

Hallo,

kann das wirklich sein, dass ein Rea. seinem Mandanten empfiehlt, sich der gegn. Seite (Haftpflichtversicherer) anzuvertrauen, in der Zuversicht auf ein besseres Endergebnis. Wäre nicht mal mir nach 32 Jahren a.D. in den Sinn gekommen.

Dann, mal langsam mit die Pferdchen...

1. kann auch ein öffentl bestellter... Gutachter irren, keine Frage, bei einem geringfügigem Schaden aber eher nicht grundlegend.

2. Die Kfz- Achse mag ja nicht i.O. sein, was aber nicht automatisch bedeutet, dass das konkr. benannte Unfallgeschehen und der Achsenschaden korrespondieren.

3. kenne ich den Umfang des Schadens beim TE nicht und kann daher nicht aussagen, in wieweit die Teillackierung die betr. Tür betrifft.

4. I.d.R. werden Türen bei einer Beilackierung nicht ausgebaut. Kommt aber auf das Schadensbild an.

5. einfach nicht zahlen wollen mit der Begründung, dass das Gutachten unvollständig o. gar falsch angelegt sei, ist Blödsinn. Das muss schon exact nachgewiesen und belegt werden. Ein Gutachten der gegn. Versicherung ist dafür gewiss nicht besonders gut geeignet, man überlege mal- warum!.

6. es gibt Leute, die verklagen die Werkstatt, weil diese bei der Lackierung zwar den Original- Farbcode angewandt hat, aber die Lackalterung nicht bedachte. Folge: Farbabweichung..

In diesem Fall möchte der TE eine originallackierte Stossstangenverkleidung und nimmt altersbedingte Farbabweichungen in Kauf. OK, verstehe ich nicht, muss ich aber auch nicht.

Ein Gutachter hat den erfolgversprechendsten , sachl. korrekten und fachl. überzeugendsten Reparaturweg aufzuzeigen. Nicht den Billigsten o. Teuersten, o. den vom Kunden gewünschten.

Gruss vom Asphalthoppler

Moin!

Man hätte sich vorher darum kümmern müssen, wie weit der RA für die Sache geeignet ist.

Nun ist es zu spät, da ein zweiter RA von der Versicherung wohl nicht bezahlt wird.

Also, der RE soll sich sachkundig machen, um das hinzukriegen.

G

Geht es denn um fiktive Abrechnung oder soll repariert werden? Ich vermute wohl ersteres, was erklären würde, warum der TE so auf dem Gutachten herum reitet. Bei sach- und fachgerechter Reparatur sind der Reaparaturverlauf und etwaige verdeckte Schäden entscheidend.

Themenstarteram 18. September 2019 um 12:22

nochmals vielen dank für die vielen antworten.

Ich möchte das Auto komplett von der Werkstatt reparieren lassen.

@TE:

nicht die werkstatt hat den rechtsanwalt beauftragt, sondern du mit unterschrift!

was für mich im übrigen unverständlich ist, da die versicherung dir ja keine steine in den weg gelegt hat und du eine bestätigung über die haftungsklärung erhalten hast...

aber das ist heutzutage gang und gebe... jeder kungelt mit jedem...

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