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KFZ Haftpflichtschaden mit Fahrerflucht - SV möchte Rechnung bezahlt haben!

Themenstarteram 8. November 2010 um 4:07

Hallo zusammen!

 

Ich schlage mich schon seit fast einem Jahr mit einer "Verkehrsangelegenheit" herum, bei der ich langsam die Geduld verliere und nun auf den Rat von euch baue.

Ich versuche die Ausgangslage kurz und übersichtlich zu halten.

Im Januar 2010 ist ein PKW in mein parkendes Auto gefahren und hat eine Beule am hinteren Kotflügel hinterlassen. Ich war nicht anwesend. Als ich nach einer halben Stunde wieder zu meinem Auto kam, stand dort ein Herr, der den Vorfall gesehen hat und sich als Zeuge anbot.

Bei dem Unfall handelte es sich um Fahrerflucht, da der Unfallverursacher einfach weitergefahren ist und sich ca. 100 Meter weiter einen Parkplatz gesucht hat und wegging. Zu dem Zeitpunkt fuhr zufällig eine Polizeistreife vorbei, die ich anhielt und die den Fall dann aufnahm.

Daraufhin habe ich eine Zeugenanhörung von der Polizei zugeschickt bekommen, welche dann der Staatsanwaltschaft übermittelt wurde. Um die Zeugenanhörung zu komplettieren, habe ich bei meinem Autohaus einen Gutachter beauftragt, der den Schaden anschaute und schätzte.

Im Februar habe ich dann Post von der gegnerischen Versicherung bekommen. Hier sollte ich einen allgemeinen Fragebogen (persönliche Daten, Unfallhergang, usw.) ausfüllen und zurückschicken. Als Antwort kam, dass die Versicherung noch nicht sagen kann, wer für den Schaden verantwortlich ist und die polizeiliche Ermittlungsakte angefordert wird.

Laut Aussage der Polizei sollte ich mit ca. einem viertel Jahr rechnen, bis es in dem Fall zu einem Ergebnis kommt. Ende Juli wurde ich etwas stutzig. Anfang August rief mich dann der Sachverständige, der den Schaden im Januar aufgenommen hat, an und informierte mich über die noch offene Zahlung für das Gutachten. Daraufhin habe ich mich bei der gegnerischen Versicherung gemeldet und nachgefragt, ob es irgendwelche Fortschritte gibt. Dort sagte man mir, dass die Akte noch bei der Staatsanwaltschaft ist und sie für September angefordert sei und dann erst die Versicherung Einsicht nehmen kann. Als Bestätigung dieses Telefonats forderte ich eine schriftliche Notiz an, die ich dem Gutachter zugeschickt habe. In diesem Schreiben stand, dass die polizeilichen Ermittlungen noch laufen würden.

Jetzt ist Anfang November und der Einzige, der sich gelmeldet hat, ist der Sachverständige, mit einer Zahlungserinnerung für das Gutachten.

Jetzt stellt sich natürlich die Frage, ob ich dieser Zahlungsaufforderung nachkommen muss, da bei einem Haftpflichtschaden die Kosten für das Gutachten ja eigentlich die gegnerische Versicherung tragen muss. Der Fall ist ja noch nicht abgeschlossen und die Ermittlungen laufen noch, deshalb verstehe ich nicht, wieso der Sachverständige sich mit einer Zahlungsaufforderung meldet.

 

Danke für die Geduld und eventuelle Antworten!

Hoffe ihr könnt ein bisschen Licht in die ganze Sache bringen.

 

MfG!

Beste Antwort im Thema

Ich hatte meinen ersten fremdverschuldeten Unfall mit 18, kurz nach dem Führerschein.

Da hatte ich noch keinen Hörsaal von innen gesehen und habe trotzdem die Abtretungserklärung des SV, die ich unterschreiben sollte, ganz gelesen.

 

Und als ich über den Satz gestolpert bin, dass der Zedent für den Fall, dass der Zessionar nicht zahlt, selbst das Honorar schuldet, hab ich gefragt, was das für mich bedeutet. Und nach den zu erwartenden Kosten hab ich auch gefragt. Genau wie beim Metzger oder Bäcker.

Die Einstellung: "Kosten sind egal, zahlt jemand anders." hat mir nämlich schon immer gestunken.

Das ist doch ganz normales Verhalten eines durchschnittlich begabten Verbrauchers.

 

Allerdings ist das schon viele Jahre her.

Heute scheint es ja eher so zu sein, dass man sich am Stammtisch oder bestenfalls im I-Net irgendwelche Halbwahrheiten erzählen lässt und wenn das wirkliche Leben damit nicht übereinstimmt, rennt man zum Anwalt und sucht einen Bösen, der einen nicht richtig aufgeklärt, gewarnt oder die Hand beim Unterschreiben geführt hat.

 

Manchmal krieg ich wirklich meine Zweifel am Land der Dichter und Denker.:rolleyes:

 

Achtung: das gilt nicht dem TE, sondern ist Ausdruck eines allgemeinen Empfindens nach 5 Jahren MT.

Hafi

 

 

 

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Du hast den SV beauftragt, also musst du auch den SV erstmal bezahlen.

Da du einen Zeugen hast, und die Schuldfrage nach deiner Schilderung eindeutig ist, und der Verursacher gefunden ist, würde ich einen Anwalt hinzuziehen bei dieser Angelegenheit.

Aber den SV würde ich erst mal bezahlen.

Wenn du zum Bäcker geht und kauft dir ein paar Brötchen.

Was sagt die Bäckereifachverkäuferin zu dir?

 

Macht (z.B.) einen Euro. Und den musst du dann auf den Tresen legen, sonst bekommst du die Bröchten nicht und musst weiter hungern...:(

 

Der SV warte nun seit Januar diesen Jahres auf sein Geld und du fragst hier ernsthaft nach, ob das rechtens ist......:eek:

 

Also sei mir nicht böse, aber wie naiv bist du denn eigentlich ?

 

Was ist, wenn die Versicherung aus irgendwelchen Gründen gar nicht bezahlt? soll der SV seine Rechnung dann ausbuchen, oder wie stellst du dir das vor..:confused:

 

Natürlich musst du die Rechnung bezahlen und am besten noch heute.....:rolleyes:

 

Gruß

 

Delle

Wenn das Kind im Brunnen liegt soll wieder das Forum oder ein Anwalt helfen :D

Ich würde gerade bei einem Unfall mit Fahrerflucht (wenn man diesen Vogel sogar geschnappt hat) sofort zum Anwalt gehen und nicht erst nach zehn Monaten...

Nu erzähl und nicht, dass du dafür keine Zeit hattest ;)

Bezahl das Gutachten und mach es dann bei der Versicherung geltend so wie auch deinen Schaden oder lass es nun vom Anwalt erledigen (dies kostet aber wieder Zeit)...

Morgen zusammen,

morgen Kollege Delle,

Du weißt doch: "Ich bin unschuldig am Unfall, wieso soll ich also bezahlen!?!" Wenn ich für jedes mal wo ich diesen Satz höre einen Euro bekommen würde...

Abgesehen davon mal. Ich finde das der Kollege nahezu 10 Monate auf den Ausgleich seiner Rechnung wartet ist, ja schon mehr als freundliches Entgegenkommen und das jemand bei einem Unfall mit Fahrerflucht versucht es ohne anwaltliche Hilfe zu regeln... Da kommen einige vor Lachen nicht in Schlaf!

Gruß Peter

es wäre besser gewesen, wenn du den Gutachter der gegnerischen Versicherung genommen hättest, der rechnet direkt mit seinem Auftraggeber = Versicherung ab.

Aber klar, man muss ja immer zum unabhängigen SV, weil der ja "mehr aufschreibt" ... mag ja sein, aber das streicht die Versicherung dann schon wieder raus.

Also Tip: beim nächsten mal von der gegnerischen Versicherung nen Gutachter beauftragen lassen.

Aber bezogen auf den aktuellen Fall haben die SV Kollegen recht, du musst ihn bezahlen und kannst dann das Geld von der Versicherung eintreiben.

Die Mehrwertsteuer, die du aufs Gutachten zahlst, muss der SV ans Finanzamt abführen ;-)

Zitat:

Original geschrieben von wrft2009

es wäre besser gewesen, wenn du den Gutachter der gegnerischen Versicherung genommen hättest, der rechnet direkt mit seinem Auftraggeber = Versicherung ab.

Aber klar, man muss ja immer zum unabhängigen SV, weil der ja "mehr aufschreibt" ... mag ja sein, aber das streicht die Versicherung dann schon wieder raus.

Also Tip: beim nächsten mal von der gegnerischen Versicherung nen Gutachter beauftragen lassen.

Aber bezogen auf den aktuellen Fall haben die SV Kollegen recht, du musst ihn bezahlen und kannst dann das Geld von der Versicherung eintreiben.

Die Mehrwertsteuer, die du aufs Gutachten zahlst, muss der SV ans Finanzamt abführen ;-)

Kannst Du endlich mal aufhören unseren Berufsstand schlecht zu reden? Weiß zwar nicht wo Dein Problem liegt, aber da Dein Fachwissen auf dem Gebiet gegen null geht halte Dich bitte komplett raus. Danke.

Zitat:

Kannst Du endlich mal aufhören unseren Berufsstand schlecht zu reden? Weiß zwar nicht wo Dein Problem liegt, aber da Dein Fachwissen auf dem Gebiet gegen null geht halte Dich bitte komplett raus. Danke.

Ist halt etwas beleidigt der Gute und möchte nun ein wenig austeilen hier.........:)

 

Jeder blamiert sich halt so gut wie er kann....:D

 

Gruß

 

Delle

 

 

@wrft2009

bevor du hier zu entscheiden hast, wer "Recht hat oder nicht" wird das Rad neu erfunden.

 

Zitat:

Original geschrieben von sv-p.s

Morgen zusammen,

morgen Kollege Delle,

 

Du weißt doch: "Ich bin unschuldig am Unfall, wieso soll ich also bezahlen!?!" Wenn ich für jedes mal wo ich diesen Satz höre einen Euro bekommen würde...

 

Abgesehen davon mal. Ich finde das der Kollege nahezu 10 Monate auf den Ausgleich seiner Rechnung wartet ist, ja schon mehr als freundliches Entgegenkommen und das jemand bei einem Unfall mit Fahrerflucht versucht es ohne anwaltliche Hilfe zu regeln... Da kommen einige vor Lachen nicht in Schlaf!

 

Gruß Peter

Hallo Kollege Peter,

 

das ist wohl war, aber manche sehen das wohl anders.......:rolleyes:

 

Gruß

 

Delle

Zitat:

Original geschrieben von wrft2009

es wäre besser gewesen, wenn du den Gutachter der gegnerischen Versicherung genommen hättest, der rechnet direkt mit seinem Auftraggeber = Versicherung ab.

Aber klar, man muss ja immer zum unabhängigen SV, weil der ja "mehr aufschreibt" ... mag ja sein, aber das streicht die Versicherung dann schon wieder raus.

Vielleicht wirst du nicht glauben, aber es gibt Versicherung die Positionen oder Leistungen in Gutachten kürzen, die von SV erstellt worden sind, die sie selbst beauftragt haben.

Haben wir alles gehabt :)

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Ist halt etwas beleidigt der Gute und möchte nun ein wenig austeilen hier.........:)

Jeder blamiert sich halt so gut wie er kann....:D

Apropos blamieren ... hast du schon deine Mehrwertsteuer aus den Rechnungen der letzten Jahre ans FA abgeführt?

An den TE:

Ich würde die Rechnung unter vorbehalt zahlen (dürfte den SV nicht wirklich kümmern). Später bei der gegnerischen Versicherung geltend machen, wollen die aber mit dem SV direkt abrechnen (Achtung: bei einer großen schweizer Versicherung ist mir genau das passiert), kannste so das zuvor gezahlte Geld gleich wieder zurückfordern.

An die anwesenden SV:

- ich geh zu meinem Dekra-Mann, weil ich mich bei dem gut aufgehoben fühle

- meine Freundin hat einen freien, der sicherlich nicht schlechter ist

- ein von der Versicherung angefordertes Zweitgutachten bei einem Wagen meines Vater, kam auf nicht mal die Hälfte (der Dekra-Mann krümmte sich vor lachen), letztendlich wurde das Erstgutachten akzeptiert (ich will jetzt niemanden beschuldigen, noch die Dekra allgemein loben)

- Forum ist da um Hilfe zu leisten, nicht um sich gegenseitig anzufeinden.

Ne Zahlung unter Vorbehalt (einfach auf Überweisung mitangeben und ein kurzes Schreiben dazu) und allen ist genüge getan.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von wrft2009

Apropos blamieren ... hast du schon deine Mehrwertsteuer aus den Rechnungen der letzten Jahre ans FA abgeführt?

Kannst du bitte bei Facebook weiterschreiben. Hier nervt dein kindliches Gestammel doch ziemlich.

 

Ich bin schon seit langem von der Steuerzahlung befreit. Ich sage doch du hast keine Ahnung von nix.......:rolleyes:

 

 

Zitat:

Original geschrieben von ydobon

Ne Zahlung unter Vorbehalt (einfach auf Überweisung mitangeben und ein kurzes Schreiben dazu) und allen ist genüge getan.

 

Gruß

Er kann auf die Überweisung malen was er möchte. Mit Vorbehalt hat das hier rein gar nichts zu tun. Wenn überhaupt, dann kann er sich die Ansprüche in Höhe des SV Honorar rückabtreten lassen.

 

So wird das gemacht.

 

Gruß

 

Delle

An Dellenzähler:

http://srbg.de/was-bedeuted-eine-zahlung-unter-vorbehalt.html

Ich sag doch, ohne Jura und BWL geht kein Beruf mehr.

Gruß

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