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KFZ-Hilfe und Einbau eines Tempomat
Ich beantrage bei der DRV wegen meiner Behinderung ein Einbau eines Tempomat (i30 Hyundai ) . Die Kosten soll die Rentenversicherung tragen, da diese vor 10 Monate wegen Neukauf Hyundai I30 mir bei ein Zuschuss von 3350 Euro gezahlt hat.
Wer hat schon einmal ein Tempomat bezahlt bekommen von der Rentenversicherung ?
Bin selbst seit 15 Jahren Schwerbehindertenvertreter und auch im Betriebsrat, aber ein Tempomat habe ich selber noch nicht beantragt.
Der Antrag wird aber Morgen raus gehen.
lg
bernd
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7 Antworten
Hallo Bernd,
da bist du ja ein wahrer Experten im Schwerbehindertenarbeitsrecht. Menschen wie dich können wir hier immer brauchen. Natürlich kann man trotzdem nicht alles wissen.
Zu deiner Frage : Ich habe bei meinem letzten Neuwagen einen Tempomat bezuschußt bekommen. Er bietet mir einfach mehr Komfort, da ich gesundheitlich dort arg eingeschränkt bin und so mehr Aufmerksamkeit auf die Straße richten kann. Der Tempomat gehörte in die grundsätzlich genehmigungsfähigen behindertengerechten Einrichtung im Fahrzeug. Da mußte ich gar nichts begründen. Allerdings ist mein Leistungsträger eine Berufsgenossenschaft.
Mein Tipp : Arbeite möglichst noch an der Begründung für den Tempomaten. Warum genau brauchst du ihn. Nur weil die DRV vor 10 Monaten einen Neuwagen bezuschußt hat, ist in der Sache keine hinreichende Begründung. Überleg mal, warum du beim Neukauf des Wagens den Tempomat nicht gleich geordert hast - im Rahmen der behindertengerechten Zusatzausstattung. Für weitere Argumente müßtest du uns ein wenig über die Art deiner Behinderung schreiben.
Bei mir : zeitweiliger Rollifahrer, waren es eine Sitzheizung (ohne weitere Begründung, entspannteres Fahren nach vorübergehendem Querschnitt), Privacy Verglasung im Heck - wegen dem Rollstuhl, Automatikgetriebe, Servolenkung (heute ja meist Serie), Klimaanlage (Arztattest, Herzpatient) + Nachrüstung Rollstuhlkran, Rollstuhlsicherung, Warmwasserzusatzheizung (Laternenparker und vom Rolli aus, ist es bei einem schwer die Scheiben im Winter freizukratzen).
Übrigens : nur weil ein anderer Behinderter diese oder jene behindertengerechte Zusatzaustattung genehmigt bekommen hat, ist dies noch keine hinreichende Begründung für einen eigenen Antrag. Jeder Fall liegt anders. Die Merkmale im Schwerbehindertenausweis können hilfreich bei der Begründung sein.
Also überarbeite bitte noch die Begründung für den Tempomaten.
LG JoJoMS
P.S.: Versuche schon mehrfach diese Antowort hochzuladen - seit 20:15 - aber es ist wegen der Serverwartung bei MT zur Zeit nicht möglich - ich versuchs später nochmal!
@JoJoMS
Zur Info :
100 Grad plus Merkzeichen B,G,AG . * Kein Rollstuhl !!
Begründung ist schon fertig und geht morgen raus. Klar ohne Begründung läuft nichts.
Wegen HWS - Stenose , Arthritis usw.
Der Tempomat war aufgrund meiner Behinderung beim Kauf des Neuwagen noch nicht erforderlich.
lg
Bernd
Na, dann bist du ja reichlich gesegnet mit Einschränkungen. Ich bin trotzdem neugierig, auch weil es anderen helfen könnte : Wie begründest du denn nun die Notwendigkeit des Tempomaten? Darauf kommt es ja an! Ist es eine Arthritis im Knie? Hoffst du dadurch das Bein zu schonen? Achte immer drauf, dass es nicht nach hinten losgeht, denn mit demselben Fuss mußt du ja bremsen - es sei denn, du hast eine Bremssystemsteuerung, das du mit der Hand bedienst. Last but not least sind wir hier ja in einem Sachforum, wo ja auch andere aus den Begründungstexten Hilfen bei der eigenen Begründung schöpfen. In der Sache ist es bestimmt nicht einfach die Notwendigkeit eines Tempomaten zu begründen. Immerhin kennst du dich ja als Behindertenbeauftragter sicher sehr gut mit schriftlichen Begründungen aus. Und solche Begründungen werden mit den immer neuen technischen Erfindungen der Serienstände Sonderausstattungen immer wichtiger. Ich denkmal an ein automatisches Einparksystem (ich glaube, bei VW heißt das Paul). So eines könnte ich mir bei deiner HWS-Stenose sehr gut vorstellen - oder Side-Assist-Systeme, die den toten Winkel überwachen. Da wäre mir sehr einleuchtend, wenn jemand, der seinen Kopf nur eingeschränkt drehen kann solche Systeme beantragt. Bist du so nett? Man muss solche Anträge ja auch immer hinsichtlich des allgemeinverständlichen Wunsches auf mehr Komfort im Auto, den wir ja alle irgendwie hegen, abgrenzen. Ich entnehme deinem Anliegen hier, dass deine Erkrankung leider in den letzten 10 Monaten sehr fortgeschritten ist. Hast du jetzt auch mal vorausschauend weiterüberlegt ? Mit Kfz-Förderanträgen wird es ja auch nicht leichter. Schon mal überlegt, das Fahrzeug noch zu wechseln solange es einen hohen Zeitwert hat? Niemand wünscht es dir, aber wenn es so weiter geht, dann wirst du recht bald erheblich mehr Helferlein im Auto brauchen. Hast du da das richtige Grundfahrzeug? Will dir keinesfalls zu nahe treten, Themen wie diese hier sind ja oft recht heikel. Also entschuldige, wenn ich so genau nachfrage.
LG JoJoMS
Jede Behinderung ist anders und auch die Einschränkungen im privaten Bereich oder auf der Arbeit sind unterschiedlich .
Da muss jeder sein Antrag entsprechend seiner Behinderung formulieren. Maßgebend ist fast immer.
KFZ-Hilfe wenn der Arbeitnehmer ein Auto braucht, damit er sein Arbeitsplatz erreichen kann.
Das Integrationsamt kann schwerbehinderten Menschen Leistungen gewähren
* für die Beschaffung eines Kraftfahrzeugs,
* für die behinderungsbedingte Zusatzausstattung und
* zur Erlangung der Fahrerlaubnis (Führerschein).
Vorrang der Rehabilitationsträger: Das Integrationsamt kann nur für Selbständige und Beamte, für die kein Rehabilitationsträger zuständig ist, Kraftfahrzeughilfe gewähren. - Sonst die Rentenversicherung !!!
Bei Arbeitnehmern, die weniger als 15 Versicherungsjahre in der Rentenversicherung haben, ist regelmäßig die Agentur für Arbeit zuständiger Rehabilitationsträger. Bei über 15 Jahren ist regelmäßig der Träger der Rentenversicherung für die KFZ-Hilfe zuständig.
Daneben können in besonderen Härtefällen, z.B. auch die Kosten für die Taxi-Benutung, die Inanspruchnahme von Beförderungsdiensten oder die Reparatur des Kraftfahrzeugs übernommen werden.
Voraussetzungen
* Ihre Eingliederung in das Arbeitsleben stößt unter Berücksichtigung von Art oder Schwere der Behinderung auf besondere Schwierigkeiten und die Leistung ist geeignet, die berufliche Eingliederung zu ermöglichen, zu erleichtern oder zu sichern.
* Sie müssen schwerbehindert (§ 2 Abs. 2 Sozialgesetzbuch IX) oder einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt (§ 2 Abs. 3 Sozialgesetzbuch IX) sein, mit mindestens 15 Stunden wöchentlich beschäftigt werden und das tarifliche bzw. ortsübliche Entgelt erhalten.
* Sie müssen infolge ihrer Behinderung nicht nur vorübergehend auf die Benutzung eines Kraftfahrzeuges angewiesen sein, um ihren Arbeitsort zu erreichen. Sie müssen ein Kraftfahrzeug führen können oder es muss gewährleistet sein, dass ein Dritter das Kraftfahrzeug für sie führt.
Tipp: Sich Gleichstellen lassen , wenn der Grad der Behinderung >30 -40 ist. Das Arbeitsamt wo der Arbeitnehmer wohnt. Der Antrag kann per Telefon, Email, per Fax oder per Post gestellt werden.
Achtung: Der Arbeitgeber bekommt die Kopie des Antrages . Wäre nicht gut, wenn der Antragsteller schreibt, der Depp, oder Abzocker usw.. Die Stellungsnahme macht der Arbeitgeber , Betriebsrat und die Schwerbehindertenvertretung.
Leider sind meine Kollegen im Betriebsrat oder Schwerbehindertenvertretung oft zu Faul oder haben fachlich nichts drauf, um eine Stellungsnahme zu schreiben, damit der Kollege seine Gleichstellung bekommt. Gerade in dem Stellungsnahmeformular des Arbeitsamtes sind viele Fallstricke enthalten. Deshalb wird oft die Gleichstellung verneint.
Meine Gleichstellungen gehen immer durch - 15 Jahre Erfahrungen und sehr viele Schulungen.
Informiere euch, wenn ich einen Zwischenbescheid von der DRV bekomme.
lg
bernd
Danke Bernd,
toller Beitrag der hier sicher dem ein oder andren sehr helfen wird.
LG JoJoMS
Hallo Bernd,
wie schaut es denn mit dem Zwischenbescheid der DRV aus ? Schon was bekommen ? Klappts ?
LG JoJoMS
Der Antrag ging eigentlich sehr schnell durch . 870 Euro kostet der Einbau . Das Problem war der Re-Import vom I30. Nur eine Werkstatt war bereit den Tempomat einzubauen obwohl keine Zeichnung über den Kabelbau existiert und bei Nichtfunktion keine Kosten entstehen.
Am Dienstag wird der Tempomat im I30 eingebaut. Den Betrag muss man vorlegen und wird innerhalb 3 Tage erstattet.
lg
bernd