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Kfz Kauf in Österreich für Zulassung in Deutschland Privatkauf - Eigentumsnachweis?

Themenstarteram 21. Mai 2024 um 14:17

Hi,

Ich überlege mir ein KFZ in Österreich zu kaufen. Der Verkäufer ist nahe Wien und ich würde 6h hin fahren und 6h zurückfahren.

Welche Unterlagen sollte der Verkäufer mir mitgeben, damit ich es in Deutschland anmelden kann?

Und wie erkenne ich, dass diese Person, tatsächlich der Eigentümer des Fahrzeug ist und nicht der Leasingnehmer, welcher versucht illegal das Fahrzeug zu verkaufen?

Der Privatverkäufer hat mir ein Bild des Fahrzeugscheines gemacht. Im Feld "Antragsteller" steht aber "Leasingnehmer, dies ist kein Eigentumsnachweis".

Der Verkäufer behauptet, er habe das Fahrzeug gekauft und ein entsprechender Kaufvertrag hätte er.

Geplant wäre eine Besichtigung am Samstag den 25.05.2024. Das Fahrzeug ist ein gebrauchtes von 2015.

Gruß

 

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5 Antworten

Ich kann nur sagen, dass ein Käufer, der mir über das Netz einen Wagen abgekauft hat, als Nachweis sowohl ein Foto des Scheins als auch meines Ausweises haben wollte. Es war ein Sonderfall, denn er hatte den Kauf unbesehen zugesagt, wenn ich ihm 120km entgegenkomme. War von beiden Seiten ein gewisses Risiko, hat aber astrein geklappt.

Bei "Leasingnehmer" wäre ich skeptisch und würde auch nach dem Perso fragen. Wenn ich mich überhaupt weiter darauf einlassen würde.

Gebrauchtes von 2015? Ist der Verkäufer denn der erste Halter? Dann spräche viel für seine Behauptung, das Auto gekauft zu haben, Leasingverträge über 9 Jahre dürften auch in Österreich selten sein.

Hat er denn die Zulassungsbescheinigung Teil 2? Ist zwar auch kein Eigentumsnachweis, aber das wäre auch ein Kaufvertrag (ohne Zahlungsnachweis) nicht. Nur behalten üblicherweise die Leasinggesellschaften die ZB2 und wenn er die hat, wäre das auch ein Hinweis darauf, dass ihm die Kiste gehört.

Ansonsten brauchst du für die Zulassung hier nur ZBI, ZBII, COC und natürlich HU-Bericht, eVB und deinen Perso.

Themenstarteram 21. Mai 2024 um 19:27

Zitat:

Gebrauchtes von 2015? Ist der Verkäufer denn der erste Halter?

 

Ansonsten brauchst du für die Zulassung hier nur ZBI, ZBII, COC und natürlich HU-Bericht, eVB und deinen Perso.

Weiß ich nicht, er möchte es nicht abfotografieren, also muss ich persönlich vor Ort erscheinen um die zu vergewissern, dass sein Name dort in den Papieren irgendwo steht.

Ich habe gelesen, dass man den Typenschein besitzen muss um als Eigentümer zu gelten, welches als CoC anerkannt wird in Österreich.

 

Dein Argument, dass ein 9 Jahre altes Fahrzeug nicht geleast wird macht Sinn, es kann wirklich sein, dass es nach ein paar Jahren vom Verkäufer übernommen wurde und jetzt es verkauft.

Zitat:

@tanh schrieb am 21. Mai 2024 um 21:27:00 Uhr:

Weiß ich nicht, er möchte es nicht abfotografieren, also muss ich persönlich vor Ort erscheinen

Um nach 6 Stunden Fahrt dann zu merken es ist doch was faul wie Dein Bauchgefühl Dir schon sagt?

Klapp das Buch zu und nimm ein anderes.

Was ist dabei Fotos der Papiere zu schicken, die FIN kann man zum Beispiel teilweise abdecken.

Und jetzt kommt mir bitte keiner mit Datenschutz...

 

Gruß

Andre

Sehe ich auch so. Da ist etwas faul.

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