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KFZ-Kaufvertrag unterschrieben, finanzierung durch vw-Bank fraglich
Glaube hab Mist gebaut!
Wollte mir ein gebraucht Wagen kaufen ca.12000€.
Mein Chef hatte mir vor kurzem zugesag das ich nach meiner Ausbildung in seiner Firma eine Fetanstellung bekomme. Da ist jetzt leider Betriebsbedingt nur ein Zeitvertrag geworden...
Habe jetzt das Problem das ich den Kaufvertrag schon unterschrieben habe, wo festgelegt ist, das mein KFZ als Anzahlung dient und ich den Rest über die VW-Bank zufinanziere. Und zusätzlich einen exrta Verkaufsvertrag für meinen PKW Abgeschlossen. Die VW-Bank hat mir Grundsätzlich den Kredit gewährt, braucht nur noch einen Verdienstnachweis oder einen Fristlosen Arbeitsvertrag.
Die Fragen die ich mir stelle:
1. Kann mit einem befristetem Arbeitsvertrag ein Finanzierung zustande kommen?
2. Wenn die Finanzierung (die Vertragsgegenstand ist) nicht zustande kommt, ist der Vertrag dann noch Gültig?
3. Kann ich meinen PKW (der als Anzahlung dienen sollte) bei ungültigem Kaufvertrag behalten oder muss ich den (zwecks externen Verkaufvertrags) dann trotzdem abgeben?
4. Kann der Händlen unter diesen Umständen einen Schadensersatz geltend machen?
Das das DUMM war weiß ich selbst, aber könnt ihr mir trotzdem Rat geben, danke
MfG GK
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13 Antworten
Mahlzeit Gabor,
bitte doch mal einen Mod deinen Beitrag ins Finanzierung-Forum zu verschieben, dort sollte dir besser geholfen werden.
mfg
invisible_ghost
Habe das Thema verschoben.
Bin kein Anwalt, aber grundsätzlich sprechen wir hier von zwei verschiedenen Verträgen. Das eine ist der Kauf beim Händler, das andere der Abschluss der Finanzierung bei der Bank. Wenn der eine nicht zustande kommt, heisst es noch lange nicht, dass der andere nicht gültig ist. ABER: Dem Verkäufer als professionellem Händler ist bekannt, dass Du den Finanzierungsvertrag brauchst, um das Auto kaufen zu können. Zumal wird im Kaufvertrag (hoffentlich) explizit auf die Finanzierung hingewiesen. Wenn diejenigen Voraussetzungen, unter denen Du offensichtlich das Fahrzeug kaufen wolltest, nun nicht mehr bestehen, dann würde kein Richter dem Verkäufer hier einen Schadensersatz zusprechen. Denn es war für jeden erkennbar niemals Deine Absicht, den Fahrzeugkauf ohne zustande kommende Finanzierung zu tätigen. Ich glaube also, Du kannst ruhig schlafen.
Mein Vorschlag: Sprich mit dem Verkäufer offen und ehrlich. Sag ihm, dass Du das Fahrzeug bei zustande gekommener Finanzierung sehr gerne gekauft hättest. Teile es ihm mit, sobald die Entscheidung über die Finanzierung endgültig gefallen ist. Sucht gemeinsam nach Lösungen.
Und noch ein persönlicher Hinweis: Wenn Dein Arbeitsvertrag nur befristet ist, fände ich das Finanzierungsvorhaben höchst riskant. Bei einem unbefristeten Vertrag könntest Du eine Versicherung abschliessen, die Dir für den Fall der Arbeitslosigkeit einige Monatsraten abnimmt. Bei einem befristeten Vertrag logischerweise nicht. Und schon damit geht es los.
Beethoven
Zitat:
Original geschrieben von Beethoven
Habe das Thema verschoben.
Bin kein Anwalt, aber grundsätzlich sprechen wir hier von zwei verschiedenen Verträgen. Das eine ist der Kauf beim Händler, das andere der Abschluss der Finanzierung bei der Bank. Wenn der eine nicht zustande kommt, heisst es noch lange nicht, dass der andere nicht gültig ist.
Das ist nur halb richtig. Du hast im Grundsatz völlig recht, aber hier liegt wohl einer der Ausnahmefälle von der Regel vor. Nachdem das Fahrzeug über die VW-Bank finanziert werden soll, wurde wohl beides vom Händler gemacht. Dabei handelt es sich um verbundene Verträge, dass bedeutet, kommt der eine nicht zustande, wird der andere automatisch mit aufgelöst, auch wenn es an sich zwei verschiedene Vertragspartner sind.
Etwas anderes gilt dann, wenn ich den Fahrzeugkauf über meine Hausbank finanziere und das Auto beim Händler kaufe. Dann ich es mein Risiko, ob ich die Finanzierung bekomme oder nicht.
Grüße
Jan
Hallo,
um das hier mal teilweise auf die Schippe zu nehmen:
Man möge mir eine "fristlosen Arbeitsvertrag" vorlegen. Mir ist nur ein befristetes Arbeitsverhältnis oder ein unbefristeter Vertrag bekannt.
1) Man kann mittels eines befristeten Arbeitsverhältnis -so wohl die finanzierende Bank mitspielt- jedes Fahrzeug finanzieren.
2) Kommt auf evtl. auf den Zeitraum an.
3) Kommt auf die Vertragsbedingungen an, wer sagt, dass der Vertrag gemäß BGB nicht zustande gekommen ist?
4) Ja, evtl.
Gruß
hat man denn bei solchen sachen, eine mehrwöchige rückgabefrist oder stornierungsfrist, oder wie das heisst??
Abgesehen davon, dass hier keine Rechtsberatung stattfinden darf halte ich alle Indikatoren für ein Geflecht von verbundenen Verträgen als gegeben, so dass mit nicht zustande kommen eines Vertrages die anderen Verträge auch ncihtig werden sollten. Ich denke aber mal, dass bei solchen Summen eine Finanzierung zustande kommen sollte, auch wenn sie nicht wirklich auf breiten Beinen steht, aber das interessiert die Herstellerbanken momentan wohl kaum, da auf den Höfen der Händler kein Platz mehr ist...
Gute Fahrt,
Cl25.
Zitat:
Original geschrieben von Syrincs01
hat man denn bei solchen sachen, eine mehrwöchige rückgabefrist oder stornierungsfrist, oder wie das heisst??
man kann von der finanzierung innerhalb von 14 tagen zurücktreten.
vom kaufvertrag nicht, das ginge nur bei einem fernabsatzgeschäft.
wenn allerdings ein sogenanntes koppelgeschäft vorliegt und der eine vertrag klarer bestandteil des anderen vertrages ist, könnte das gehen.
bin aber kein rechtsanwalt!
biste im ADAC? die haben anwälte die dir solche fragen beantworten können!
by the way: eine finanzierung bei der vw-bankist grundsätzlich auch mit einem befristeten arbeitsvertrag möglich.
letztlich zähltaber die persönliche bonität.....somit kann auch da nur die vw-bank auskunft geben.
Moin,
Deine Fragen KANN man nur dann beantworten, wenn man die genauen Vertragsinhalte kennen täte.
Sagen wir mal folgendes ...
Die Finanzierung läuft 24 Monate, dein Arbeitsvertrag läuft 36 Monate. Warum sollte die VW Bank da Nein sagen ?! Umgekehrt ... könnte dir das natürlich passieren.
Wenn die VW Bank dir die Finanzierung verweigert ... kommt es auf den Kaufvertrag an ... was dann passiert. Es gibt bei Vertragshändlern ... Kaufverträge unter Vorbehalt. Dieser würde nichtig werden, wenn die Finanzierung abgelehnt wird. Meist wird dann aber eine Bearbeitungsgebühr fällig.
ABER (!!!!!) was da EXAKT abläuft ... steht in den entsprechenden VERTRÄGEN. Also : Diese lesen ... wenn du hilfe dabei brauchst ... hilft dir ein Anwalt oder ggf. die Verbraucherzentrale. Beide Stellen können dich über deine Rechte ins richtige Licht setzen.
MFG Kester
Ein befristeter Arbeitsvertrag muß nicht schlechter sein als ein unbefristeter, schließlich kannst Du innerhalb von 4 Wochen gekündigt werden, während ein befristeter Vertrag nur seltenst vor Ablauf der Befristung gekündigt wird. Das wissen auch die Kreditbearbeiter.
Bezüglich der Finanzierung ist es auch eine Frage des Verhältnisses "Wert des Wagens" zur "Finanzierungssumme". Mußt Du mehr als 60% finanzieren, ist das ganze kritischer, da, wenn die Raten nicht mehr bezahlt werden können und das Auto verkauft werden muß, der Erlös meist nicht zu Deckung der offenen Summe reicht. In diesem Fall mußt Du nämlich berücksichtigen, dass Du keine 6 monate Zeit hast einen Käufer zu finden sondern der Verkauf innerhalb kürzester Zeit erfolgen muß.
Auch wenn die VW- Bank ablehnt, ist das nicht unbedingt ein K.o.. Wenn Du auch eine Hausbank hast und nicht alles nur Online machst, läßt sich je nach Deiner persönlichen finanziellen Vergangenheit einiges möglich machen. Wenn Du immer nur mit Dispo arbeitest natürlich nicht. Hier solltest Du mit Deinem Bankmitarbeiter reden.
Weiterhin: Gibt es die Möglichkeit eines "Bürgen"? Dies hilft auch oft weiter, wenn z.B. Deine Eltern bereit sind, dies zu machen.
Letzenendes ist ein Auto auf Pump eine Belastung. Manch einer fragt sich, nach dem die Euphorie über das neue Auto verflogen ist, warum er anstelle einer Urlaubstour mit Freunden das Geld in ein Auto steckt. Es ist schleißlich auch zu berücksichtigen, dass die Nebenkosten (Sprit, Steuer, Versicherung, Werkstatt) weiter stark ansteigen werden.
Aus guter Quelle weiß ich, dass sowohl der Minearlölverband als auch unsere Regierung mit einem Spritpreis von 2,00 Euro für Benzin und 1,92 Euro für Diesel zum Jahresende 2008 rechnen. Schauen wir mal was daraus wird. Nur auch die mußt Du Dir leisten können!
Zitat:
Original geschrieben von Cl25
Abgesehen davon, dass hier keine Rechtsberatung stattfinden darf .....
.... ist das eine Forumsregel oder woher kommt das?...
Gruß
Michael
Zitat:
Original geschrieben von Gaborking
Habe jetzt das Problem das ich den Kaufvertrag schon unterschrieben habe, wo festgelegt ist, das mein KFZ als Anzahlung dient und ich den Rest über die VW-Bank zufinanziere. Und zusätzlich einen exrta Verkaufsvertrag für meinen PKW Abgeschlossen. Die VW-Bank hat mir Grundsätzlich den Kredit gewährt, braucht nur noch einen Verdienstnachweis oder einen Fristlosen Arbeitsvertrag.
Die Fragen die ich mir stelle:
1. Kann mit einem befristetem Arbeitsvertrag ein Finanzierung zustande kommen?
2. Wenn die Finanzierung (die Vertragsgegenstand ist) nicht zustande kommt, ist der Vertrag dann noch Gültig?
3. Kann ich meinen PKW (der als Anzahlung dienen sollte) bei ungültigem Kaufvertrag behalten oder muss ich den (zwecks externen Verkaufvertrags) dann trotzdem abgeben?
4. Kann der Händlen unter diesen Umständen einen Schadensersatz geltend machen?
Hallo,
.. Dein Fall ist mal wieder ein guter Grund die volle Geschäftsfähigkeit in Deutschland auf .. sagen wir mal ... 30 Jahre anzuheben.
Ich meine:
zu 1) prinzipiell ja, aber bei Erstanstellung nach der Lehre sind die Grenzen sicher eng gesetzt
zu 2) wenn die genehmigte Finanzierung Voraussetzung für den Vertrag war, dann wird der Vertrag bei nicht genhemigter Finanzierung ungültig.
zu 3) wenn der Vertrag ungültig ist, ist das mit der Inzahlungnahme deines PKWs auch Geschichte
zu 4) versuchen kann er es immer. Wenn ihm aber unter Kenntnis des noch nicht vorhandenen Anstellungsvertrages Kosten entstanden sind, hat er schlechte Karten. Wenn du ihm erzählt hast, dass du einen festen Arbeitsvertrag hat, hast du schlechte Karten.
Michael
Bei einem Kaufvertrag mit Kreditgeschäft, hat man immer ein 2 Wöchiges Rücktrittsrecht.
Diese Belehrung unterschreibt man bei dem Kaufvertrag.
Kommt der Finanzierungsbetrag aus anderen Gründen nicht zustande, fällt auch der Kaufvertrag vom Auto weg.
Habe vor Jahre mal Bike gekauft und Finanziert und innerhalb der 2 Wochen widerrufen.
Ohne Probleme.